Seniorengemeinschaft Dogern

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Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

 

Im Internet finden sie zu diesem Thema eine enorme Anzahl von Seiten mit frei zugänglichen aber auch kommerziellen Angeboten. Auf dieser Seite geht es nicht darum die beiden Themen im Detail auszuführen, stattdessen verlinken wir die von den Referenten empfohlenen Seiten.

 

Die dort zur Verfügung gestellten Informationen und Hilfsmittel sind, obwohl teilweise recht umfangreich, nicht immer ein vollständiger Ersatz für eine fachliche Beratung durch juristisch oder medizinisch geschultes Personal. 

 

Fangen Sie bitte an, sich mit diesem Thema intensiver auseinanderzusetzen. Bringen sie bitte mit Verbesserungsvorschlägen und Fragen diese Seite besser zu machen. Sollten gewisse Teilbereiche auf ein breiteres Interesse stossen, werden sie mit weiteren Vorträgen abdecken.

 

 

 

Links zum Vortrag von Bernhard Götz:
 

Auf der Homepage von Bernhard Götz findet sich nicht nur die Folien des Vortrages, sodern auch Vorlagen und Beispiele für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

 

 

http://bernhard-goetz.de

 

 

Ferner kann die entsprechende Seite des Bundesjustizministeriums empfohlen werden. Dort finden sich Erläuterungen, Vorlagen und Links zu weiteren Anbietern:

 

http://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/Patientenverfuegung/Patientenverfuegung_node.html

 

 

Links zum Vortrag von Dr. G. Picha, "Medizinische Aspekte der Patientenverfügung"

 

Formularhilfen:

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html

 

https://ethikzentrum.de/patientenverfuegung/

 

https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online

 

https://www.xn--meinepatientenverfgung-9lc.de/vorsorgedokumente/patientenverfuegung/

 

https://www.afilio.de/l/patientenverfuegung-erstellen?

 

 

Alternativ auch Beratung durch die Krankenkassen, wie.z.B AOK

 

 

 

Begriffliche Erklärungen zur Vorsorgevollmacht

 

 

Die Vorsorgevollmacht sorgt für den Vollmachtgeber selbst und stellt die Regelung von Rechtsgeschäften zu Lebzeiten sicher. Somit eignet sie sich nicht zur Übertragung von Vernögen auf den Bevollmächtigten, insbesondere nicht für den Todesfall. Dafür braucht es die letzwillige Verfügung (Testament).

 

Die Vorsorgevollmacht kann wie folgt strukturiert werden:

 

  1. Vermögensvollmacht
  2. Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten und Gesundheitsfragen
  3. Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht
  4. Betreuungsverfügung
  5. Patientenverfügung
  6. Äußerung zur Organspende

Details zu diesen Dokumentenformen finden sie unter diesem Link:

 

http://www.bernhard-goetz.de/VorsorgevollmachtenUndPatientenverfuegungennF.htm