Safety First !

 

Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen. Egal ob aktiv oder passiv. Dazu zählen die technischen Eigenschaften des Fahrzeuges eine genauso große Rolle, wie das Verhalten auf der Strecke. Hir ein paar nützliche Tips:

Fahrzeug (allgemein):

  • Sind meine Bremsen in Ordnung. Wie verhalten sie sich in Extremsituationen
  • Wie reagiert mein Fahrwerk. Wo ist der Grenzbereich.
  • Keine losen Gegenstände im Fahrzeug lassen. Alles fest sichern oder gleich entfernen.

Fahrzeug (Modifikationen):

  • Bremsanlage aufrüsten
  • Überrollbügel oder -käfig
  • Sportfahrwerk
  • Sportsitze & Sportgurte
  • Andere Rad-Reifen Kombinationen

Verhalten auf der Strecke (allgemein):

  • Nicht Überschätzen !!!
  • Gegenseitige Rücksicht und Respekt
  • Licht an!
  • Schnellere Fahrzeuge vorbei lassen
  • Keine Rennen
  • Kein Druck durch Stoppuhren oder Videokameras
  • Volle Konzentration
  • Keine unnötigen Fahrmanöver
  • Auf Weisungen der Streckenkontrolleure achten
  • Flaggen beachten
  • Nur links Überholen

Verhalten bei Unfällen und an Gefahrenpunkten:

  • AUF EIGENSCHUTZ ACHTEN !!!
  • Nummer Streckenzentrale wählen (findet man an der Zufahrt)
  • ggfs. Erste Hilfe leisten (EIGENSCHUTZ!!!)
  • Langsam fahren
  • Mit Warnblinker ankommende Fahrzeuge warnen
  • Flaggen beachten

Noch was zum Thema ERSTE HILFE:

Jeder ist laut Gesetz zu Erster Hilfe verpflichtet! Aber niemanden muss sich unnötig in Gefahr begeben oder Dinge tun, die man sich nicht zutraut, wie z.B. eine perfekte Crash-Rettung. Zu Erste Hilfe zählen aber auch die einfachen Dinge wie absetzen des Notrufes, Betreuung des Betroffenden durch Zuspruch oder einfach durch eine Decke (Rettungsdecken gehören in jeden KFZ-Verbandskasten). Für viele ist der EH-Kurs für den Führerschein schon Jahre her. Schon mal über eine Aufrischung nachgedacht? Schnell ist was passiert - nicht nur auf der Nordschleife!

§ 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl die erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft"

Nach §323c StGB ist für jedermann eine Hilfeleistungspflicht begründet (Schutzzweck des §323c StGB: gebotene mitmenschliche Solidarität zur Schadensabwehr in akuten Notfällen). Aber auch in Notfällen haben nicht nur Personen mit medizinischen Kenntnissen, sondern auch nicht in Erster Hilfer ausgebildete Personen Hilfe zu leisten. Die hilfspflichtige Person muss sofort und auf die wirksamste Weise helfen (BGHSt 14, 213). Unter Umständen (z.B. alte, gebrechliche Person trifft auf brennenden PKW mit bewusstlosen Insassen) kann dazu die Benachrichtigung eines zur Hilfe besser Geeigneten (arzt, RD) genügen.

Quelle: Leitfaden Rettungsdienst, Urban & Fischer Verlag


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