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20. Protokoll

 

20-1 Nunmehr werden wir vom Finanzprogramm sprechen, das ich mir für den Schluss meines Vortrages vorbehalten habe, weil dieser Gegenstand der schwierigste und entscheidende in unseren Plänen ist.

20-2 Bevor ich beginne, möchte ich Sie daran erinnern, was ich schon früher andeutungsweise erwähnte, dass sich nämlich alles in eine Frage der Ziffern auflösen wird.

20-3 Sobald unsere Herrschaft gekommen ist, wird unsere selbstherrliche Regierung schon aus Selbsterhaltungstrieb vermeiden, das Volk mit zu hohen Steuern zu belasten, denn sie wird nie vergessen, dass sie die Rolle des Vaters und Beschützers zu spielen habe.

20-4 Nichts desto weniger müssen die erforderlichen Mittel beschafft werden, da die Staatsverwaltung viel kostet.

20-5 Daher muss die Frage des Gleichgewichtes im Staatshaushalte mit besonderer Sorgfalt behandelt werden.

20-6 Unsere Regierung wird von der gesetzlich festgelegten Fiktion ausgehen, dass alles, was sich im Staatsgebiete befindet, Eigentum des Königs ist, eine Annahme, die ohne weiteres in die Tat umgesetzt werde kann.

20-7 Die Regierung wird daher an die Enteignung von Barvermögen gehen, sobald sie dies für die Regelung des Geldumlaufs für nötig findet.

20-8 Daraus ergibt sich, dass das beste Mittel die Einführung einer progressiven Besitzsteuer ist.

20-9 Auf diese Art lassen sich die Steuern ohne unbillige Bedrückung oder Schädigung in einem der Größe des Vermögens entsprechenden Hundertsatze einheben.

20-10 Die Reichen müssen einsehen, dass sie verpflichtet sind, einen Teil ihres überflusses dem Staate zur Verfügung zu stellen, weil dieser ihnen die Sicherheit des übrigen Vermögens und einen ehrlichen Gewinn verbürgt; ich sage ausdrücklich "ehrlich", denn die Kontrolle über das Eigentum wird den Raub unter dem Scheine der Gesetzlichkeit unmöglich machen.

20-11 Diese soziale Umgestaltung muss von oben kommen, denn die Zeit dafür ist reif, und sie ist als Bürgschaft des Friedens notwendig.

20-12 Die Besteuerung der Armen legt den Keim zur Revolution und ist für den Staat schädlich, der so hin bei der Jagd nach dem kleinen nur den größeren Nutzen preisgibt.

20-13 Abgesehen davon vermindert die Besitzsteuer das Anwachsen der Privatvermögen, deren Vermehrung wir bisher absichtlich gefördert haben, damit sie der Stärke der nichtjüdischen Regierungen und ihrer Finanzen ein Gegengewicht bieten.

20-14 Eine progressive Steuer wird einen höheren Ertrag abwerfen, als eine für alle gleichmäßige Steuer, die uns aber heutzutage nützt, um Unruhen und Unzufriedenheit unter den Nichtjuden hervorzurufen.

20-15 Die Macht, auf die sich unser König stützen wird, wird im Gleichgewichte des Staatshaushaltes und in der Bürgschaft des Friedens bestehen; zu diesem Zwecke ist es notwendig, dass die Besitzenden etwas von ihren Einkünften opfern, um den Gang der Staatsmaschine sicherzustellen.

20-16 Die Staatsbedürfnisse sollen von denjenigen bestritten werden, die es am leichtesten ertragen können.

20-17 Solche Maßnahmen werden den Hass der Armen gegen die Reichen beseitigen, weil die Armen dann sehen werden, dass die Reichen die für den Staat notwendigen Hilfsquellen und die Stützpfeiler von Frieden und Wohlfahrt sind, und dass nur die Reichen die Mittel für das Gedeihen des Staates zur Verfügung stellen.

20-18 Damit die gebildeten Klassen wegen der neuen Steuern nicht allzu sehr klagen, werden wir ihnen genaue Rechenschaftsberichte über die Verwendung der Gelder erstatten, ausgenommen natürlich hinsichtlich der auf die Bedürfnisse des Thrones und der Verwaltung entfallenen Beträge. 

20-19 Unser Herrscher wird kein eigenes Vermögen haben, denn Allbesitz im Staate und Privatvermögen des Königs würden sich widersprechen, weil der Umstand, dass er Privatvermögen besäße, sein Recht an dem Eigentume, das sich im Besitze anderer befindet, aufheben würde.

20-20 Nur der Thronfolger wird vom Staate erhalten werden.

20-21 Die übrigen Mitglieder der königlichen Familie müssen in den Staatsdienst oder einen sonstigen Beruf eintreten, um ein Recht auf ein Einkommen zu erlangen.

20-22 Das Vorrecht der Zugehörigkeit zur königlichen Familie gibt seinen Anspruch, auf Staatskosten zu leben.

20-23 Eigentumserwerb und Erbschaft werden mit einer progressiven Stempelsteuer belegt werden.

20-24 Für jede Eigentumsübertragung, sei es in Bargeld, sei es in anderen Werten, die nicht mit einer Stempelmarke bescheinigt wurde, muss der frühere Eigentümer vom Tage der Übertragung gerechnet bis zum Tage der Entdeckung der Steuerhinterziehung eine prozentuale Abgabe zahlen.

20-25 Die Übertragungsurkunden müssen wöchentlich der örtlichen Steuerbehörde unter Angabe des Vor- und Familiennamens und Wohnsitzes des alten und des neuen Eigentümers vorgelegt werden.

20-26 Die behördliche Eintragung von Käufen ist nur von einem bestimmten Betrage an notwendig; Kaufgeschäfte in Gegenständen des täglichen Bedarfes werden nur einer kleinen prozentuellen Stempelsteuer unterliegen.

20-27 Berechnen Sie, um wie viel diese Steuer die Einnahme der nichtjüdischen Staaten übersteigen wird.

20-28 Der Staat muss einen bestimmten Reservefond besitzen; alles, was über diese Rücklage hinausgeht, muss wieder in Umlauf gesetzt werden.

20-29 Mit diesen Überschüssen werden öffentliche Arbeiten durchgeführt werden.

20-30 Die Inangriffnahme solcher mit Staatsmitteln ausgeführten Arbeiten wird die Arbeiterklasse fest mit dem Staate und dem Herrscher verknüpfen. 

20-31 Ein Teil dieser Gelder wird als Preise für Erfindungen und Leistungen auf dem Gebiete der Produktion verwendet werden.

20-32 Außer diesen Summen darf keinerlei Geld in den Staatskassen zurückgehalten werden, denn das Geld ist für den Umlauf bestimmt und jede Stockung im Geldumlauf kann den Gang der Staatsmaschine stören; das Geld ist das Öl für das Räderwerk des Staates, fehlt das Öl, so könnte der Mechanismus aussetzen.

20-33 Der Ersatz eines Teiles des Bargeldes durch Wertpapiere hat gerade eine solche Stockung verursacht.

20-34 Die Folgen dieser Tatsache sind bereits genügend fühlbar.

20-35 Wir werden auch einen Rechnungshof einrichten.

20-36 Die Regierung wird dadurch jederzeit eine genaue Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Staates zur Verfügung haben; ausgenommen ist nur die noch nicht abgeschlossene Abrechnung über den laufenden Monat und die noch nicht vorgelegte Abrechnung über den Vormonat.

20-37 Die einzige Persönlichkeit, die keinen Vorteil an einer Plünderung der Staatskasse hat, ist ihr Eigentümer der Herrscher.

20-38 Daher wird die von ihm geübte Kontrolle die Verschwendung und Verschleuderung von Staatsmitteln unmöglich machen.

20-39 Die Repräsentationspflichten, die dem Herrscher nur seine kostbare Zeit rauben, werden wir abschaffen, damit er genügend Zeit für seine Staatsgeschäfte habe.

20-40 Seine Macht wird nicht mehr von den Günstlingen abhängen, die den Thron nur um der Pracht und des Glanzes Willen umgeben, sich aber bloßum ihren eigenen Vorteil und nicht um den des Staates sorgen.

20-41 Indem wir das Geld aus dem Umlauf zogen, haben wir in den Staaten der Nichtjuden Wirtschaftskrisen hervorgerufen.

20-42 Riesige Summen wurden so den Staaten entzogen und diese sahen sich gezwungen, dieselben Kapitalien, die von uns aufgehäuft wurden, als Anleihen von uns in Anspruch zu nehmen.

20-43 Diese Anleihen bedeuten eine schwere Last für die Staaten, die nunmehr dafür Zinsen zahlen müssen und an uns verschuldet sind.

20-44 Die Vereinigung der Industrie in den Händen des Kapitales, das die kleinen Betriebe vernichtete, sog alle produktiven Volkskräfte und damit auch den Reichtum der Staaten auf.

20-45 Heute entspricht der Geldumlauf nicht dem Verbrauche nach der Kopfzahl und kann daher den Bedürfnissen der Arbeiter nicht Rechnung tragen. 

20-46 Die Ausgabe von neuem Geld soll mit dem Anwachsen der Bevölkerung Schritt halten, wobei auch die Kinder mitzuzählen sind, da auch für sie vom Tage ihrer Geburt Geld notwendig ist.

20-47 Die Neuregelung des Geldumlaufs ist eine Lebensfrage für die ganze Welt.

20-48 Sie wissen, dass die Goldwährung für die Staaten, die sie annahmen, verderblich wurde, denn sie kann den Geldbedarf nicht befriedigen, umso weniger, als wir uns bemühten, möglichst viel Gold aus dem Verkehr zu ziehen.

20-49 Unsere Regierung muss eine Währung einführen, die auf der Arbeitskraft beruht, wobei es gleichgültig ist, ob das Geld aus Papier oder aus Holz besteht.

20-50 Wir werden das Geld nach dem Durchschnittsbedürfnisse der Untertanen ausgeben und die Menge des Geldes bei jeder Geburt erhöhen und bei jedem Todesfall vermindern.

20-51 Jede Provinz, jeder Bezirk muss diese Berechnung vornehmen.

20-52 Damit die einzelnen Staatsbehörden rechtzeitig in den Besitz der von ihnen benötigten Gelder kommen, werden die Beträge und der Tag ihrer Übersendung von der Regierung durch Verordnung festgesetzt werden; auf diese Weise wird die Bevorzugung einer Behörde durch die Ministerien zum Schaden einer anderen Behörde beseitigt werden.

20-53 Die Voranschläge über die Staatseinnahmen und -ausgaben werden nebeneinander aufgestellt werden, damit man beide miteinander vergleichen kann.

20-54 Die Reformen, die wir in den Finanzeinrichtungen der Nichtjuden vorhaben, werden wir in einer Weise vorschlagen, die niemand beunruhigt.

20-55 Wir werden die Notwendigkeit dieser Neuerungen als Folge des Wirrwarrs dartun, in den die Geldwirtschaft der nichtjüdischen Staaten hineingeraten ist.

20-56 Wir werden beweisen, dass der Hauptgrund dieses ungesunden Zustandes darin liegt, dass man zu Beginn jedes Jahres einen Voranschlag aufstellt, der von Jahr zu Jahr anwächst; dann verlangt man einen Nachtrag, der schon nach drei Monaten verausgabt ist; hierauf wird ein Ergänzungsbudget beschlossen, und schließlich begehrt man noch einen weiteren Kredit, um die Schlussabrechnung durchführen zu können.

20-57 Da der Voranschlag des nächsten Jahres nach der Gesamtabrechnung für das abgelaufene Jahr aufgestellt wird, so beträgt der jährliche Abgang fünfzig v.H. (%), und der Voranschlag verdreifacht sich alle zehn Jahre.

20-58 Dank dieses Vorganges, den die nichtjüdischen Regierungen nicht durchschauen, ließen sie sich in die Irre führen, und die ihrer Sorglosigkeit folgenden Anleihen haben den Rest verzehrt und alle Staaten zum Bankrott gebracht.

20-59 Sie werden gewiss verstehen, dass wir eine solche Geldwirtschaft, wie wir sie den Nichtjuden empfahlen, bei uns nicht dulden werden.

20-60 Jede Staatsanleihe beweist Schwäche und mangelndes Verständnis für die Rechte des Staates. 

20-61 Die Anleihen hängen wie ein Damoklesschwert über den Häuptern der Herrscher, die, anstatt sich die notwendigen Gelder unmittelbar bei den Untertanen im Wege einer Steuer zu holen, mit aufgehobenen Händen zu unseren Banken betteln gehen.

20-62 Auswärtige Anleihen sind wie Blutegel, die man vom Staatskörper nicht entfernen kann, es wäre dann, dass sie von selbst abfallen oder dass der Staat sie mit Gewalt abschüttelt.

20-63 Aber die nichtjüdischen Staaten schütteln diese Blutegel nicht ab, im Gegenteil, sie vermehren noch ihre Zahl, so dass sie an diesem freiwilligen Aderlass schließlich zu Grunde gehen müssen.

20-64 Was ist in Wirklichkeit eine Anleihe, insbesondere eine auswärtige, etwas anderes als ein Aderlass?

20-65 Eine Anleihe besteht in Staatsschuldver-schreibungen, die eine Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Zinsen, entsprechend der Höhe des aufgenommenen Kapitales, enthalten.

20-66 Beträgt der Zinsfuß5 v.H., so hat der Staat im Laufe von 20 Jahren ganz überflüssigerweise einen der Anleihsumme gleichen Betrag nur für Zinsen gezahlt, in 40 Jahren einen doppelt so hohen Betrag, in 60 Jahren das Dreifache und die Schuld selbst bleibt immer noch unbezahlt.

20-67 Hieraus ergibt sich, dass der Staat im Wege der Besteuerung den Armen den letzten Heller herausreißt, nur um an fremde Kapitalisten, von denen er sich das Geld entlieh, Zinsen zu zahlen, anstatt die erforderlichen Beträge durch eine Steuer, die keine Zinsen kostet, aus dem eigenen Volksvermögen hereinzubringen.

20-68 Solange die Anleihen im Inlande aufgenommen wurden, ließen die Nichtjuden das Geld einfach aus der Tasche der Armen in die Reichen fließen.

20-69 Als wir uns aber durch Bestechung Persönlichkeiten kauften, um im Auslande Geld aufzunehmen, wanderten alle Reichtümer der Staaten in unsere Kassen, und die Nichtjuden wurden uns tributpflichtig.

20-70 Durch die Nachlässigkeit in der Führung der Staatsgeschäfte, durch die Bestechlichkeit der Minister, durch die Unfähigkeit in Fragen der Geldwirtschaft haben die Regierungen der Nichtjuden ihre Länder derart in die Schuldknechtschaft unserer Banken gebracht, dass sie ihre Schulden niemals zahlen können.

20-71 Sie, meine Herren, werden verstehen, welche Mühe und Geldopfer uns die Herbeiführung dieses Zustandes gekostet hat.

20-72 Stockungen im Geldverkehr werden wir nicht dulden; daher wird es keine verschiedenen Staatsschuldverschreibungen mehr geben, mit Ausnahme einer einzigen, die mit 1 v.H. verzinslich sein wird; diese niedrige Verzinsung wird den Staat nicht mehr dem Aderlass durch Blutegel aussetzen.

20-73 Das Recht zur Ausgabe von Wertpapieren wird ausschlieälich den industriellen Gesellschaften zustehen, denen es nicht schwer fallen wird, aus ihren Gewinnen Zinsen zu zahlen, während der Staat aus seinen Anleihen keinen Gewinn ziehen kann, da er ja solche nur aufnimmt, um seine Ausgaben zu bestreiten, nicht aber um Geschäfte zu machen.

20-74 Solche Industriepapiere wird auch der Staat selbst ankaufen; auf diese Art verwandelt er sich aus einem Zinsen zahlenden Schuldner, der er heute ist in ... schwörungen zu schützen (?).

20-75 Diese Maßnahme wird Stockungen im Geldverkehr, Schmarotzertum und Faulheit beseitigen, die uns in der Zeit der Herrschaft der Nichtjuden so nützlich waren, die aber unter unserer Herrschaft nicht wünschenswert sind.

20-76 Die Unfähigkeit der rein tierischen Gedankengänge der Nichtjuden liegt klar zutage; sie liehen sich bei uns Geld gegen Zinsen und bedachten nicht, dass sie den gleichen Betrag vermehrt um die Zinsen aus den Taschen des Staates nehmen müssen, um die Schuld an uns abzudecken.

20-77 Wäre es nicht viel einfacher gewesen, das Geld von den Steuerträgern hereinzubringen, denen sie keine Zinsen zahlen müssen?

20-78 Das eben beweist die Überlegenheit unseres Geistes, dass wir es verstanden haben, den Nichtjuden die Bedeutung der Staatsanleihen in einem solchen Lichte zu zeigen, dass sie in ihnen sogar einen Vorteil für sich selbst sahen.

20-79 Gestützt auf Jahrhunderte lange Erfahrungen, deren Unterlagen uns die nichtjüdischen Staaten geliefert haben, werden sich unsere zahlenmäßige Aufstellungen von den ihrigen durch Klarheit und Bestimmtheit unterscheiden und jedermann von der Nützlichkeit unserer Neuerungen überzeugen.

20-80 Sie werden mit den Missständen, mit deren Hilfe wir die Nichtjuden in unserer Gewalt hielten, die aber in unserem Königreiche nicht mehr geduldet werden, Schluss machen.

20-81 Wir werden unser Berechnungsverfahren derart ausgestalten, dass weder der Herrscher noch auch der letzte Beamte auch nur den kleinsten Betrag unbemerkt seiner Bestimmung entziehen oder für einen anderen als den von uns vorgeschriebenen Zweck verwenden können.

20-82 Man kann nicht regieren ohne einen festen Plan.

20-83 Selbst Helden gehen zu Grunde, wenn sie nicht wissen, wohin sie ihr Weg führt, und wenn sie nicht entsprechend ausgerüstet sind.

20-84 Die Herrscher der Nichtjuden, die wir durch Repräsentationspflichten, Feste und Unterhaltungen von der Erfüllung ihrer Herrscherpflichten abhielten, dienten unserer Herrschaft nur als Wandschirm.

20-85 Die Berichte der Höflinge und Beamten, die den Herrscher vor der Öffentlichkeit vertreten, wurden in Wirklichkeit von unseren Vertrauensleuten verfasst; sie enthielten insbesondere bloße Versprechungen auf Ersparnisse des Staates und auf Verbesserungen, wodurch die kurzsichtige Menge völlig zufrieden gestellt wurde.

20-86 Die Leser unserer Berichte hätten wohl fragen können: "Wie sollen Ersparnisse erzielt werden?

20-87 Etwa durch neue Steuern?"

20-88 Aber sie stellen solche Fragen nicht.

20-89 Sie, meine Herren, wissen, wohin diese Sorglosigkeit geführt hat, und in welche finanzielle Zerrüttung die Staaten geraten sind trotz der wunderbaren Arbeitskraft ihrer Völker.

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