Antimobbing

Die diesen Webseiten zugrunde liegende Intension:

Hintergrund dieser Webseiten ist ein, sich real zugetragener "Mobbing-Fall". Rückschlüsse auf noch lebende Personen können jedoch nicht vollzogen werden, da die Beschreibung der einzelnen Situationen abgeändert wurde (das "Mobbing-Opfer" allerdings lebt immer noch).

Wie schon der Name dieser Seite verrät: Es geht um Anti-(Gegen-)Maßnahmen. Nur diejenigen, welche Widerstand leisten, haben in der heutigen Zeit noch eine Change, "Maßnahmen" zu begegnen, wie sie auf diesen Seiten beschrieben sind! Wer es nicht schafft, sich dazu aufzuraffen,  wird  mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Nacht der auerhaften Depression verschwinden.

Für den Autor und das "Mobbing-Opfer" ist es das erklärtes Ziel, mit Hilfe dieser Webseite jedem Betroffenem, auch wenn die Lage noch so hoffnungslos erscheint und die erlittenen Verletzungen noch so schwerwiegend sein sollten, Mut zu machen, nicht aufzugeben. Gegenwehr ist immer möglich!
Dem Autor dieser Seiten und dem "Opfer" ist es ein Anliegen, die getätigten Erfahrungen weiterzugeben. Die Auswirkungen von Mobbing sind einfach zu brutal für den Betroffenen, die Schäden für Firmen und damit letztlich die Volkswirtschaft zu immens.

Das "Opfer" wurde von den hier beschriebenen Maßnahmen völlig überraschend getroffen. Noch vor einem Jahr hätte es solche Vorkommnisse in den "Bereich der Fabel" verwiesen. Von "Mobbing hatte man schon einmal etwas gehört. Aber, er gehören doch schließlich immer zwei dazu. Warum wehrt sich der Betroffene nicht einfach ein bisschen"

Inzwischen hat jenes Opfer so einige Erfahrungen der "besonderen Art" getätigt. Mobbing-Täter können aus einem doch erheblichen "Potential" schöpfen und diese verfügen über eine "Rückdeckung", welche die kühnsten Erwartungen eines ahnungslosen Opfers übertreffen!
Die Gründe für Mobbing mit Rückendeckung aus dem Management-Bereich dürften i.d.R. immer die Vertuschung von "Unregelmäßigkeiten" bis hin zur Korruption sein.
Da ist z.B. einen Auftragsvergabe nicht "so ganz sauber" gelaufen. Ein Techniker stellt fest dass dies eine erhebliche, geschäftsschädigende Wirkung für die Firma. Ein anderer Anbieter, z.B., wäre viel geeigneter gewesen. Der Mitarbeiter kommuniziert dies, weil er z.B. nachteilige Auswirkungen, bis hin zu einem Produkthaftungsfall befürchtet. Das Management jedoch hat hat kurzfristigere Ziele im Auge. Da gilt es jede Störung "auszuschalten"!

Die wichtigste Message dieser Seite ist die folgende: Sie können einer Mobbing-Falle, wie sie hier beschrieben ist, nur entkommen, wenn Sie Kräfte aktivieren, welche außerhalb Ihrs Systems, d.h. Ihrer Firma befinden. Es darf keinerlei, durch gemeinsame Interessen gespeiste Abhängigkeiten geben. Also, keinen Betriebsarzt, sondern sondern einen "ganz normalen Facharzt der kassenärztliche Vereinigung (dass Mobbing-Opfer in den seltensten Fällen ohne Arzt auskommen können, werden Sie diesen Seiten entnehmen). Gehen Sie nicht zu einem Anwalt der Gewerkschaft, sondern zu einem frei tätigen  Fachanwalt für Arbeitsrecht (nur dieser ist garantiert unabhängig von Ihrem Arbeitgeber). Sie sollten sogar Betriebskrankenkassen mit Vorsicht genießen.
Wenn die notwendigen Voraussetzungen (d.h. ein Mobbing Fall von der Dimension, wie hier beschrieben)  gegeben sind, dann wird Ihnen nur eine, etwas spezielle Maßnahmen garantierten Schutz bieten: Bereiten Sie eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (s. Link) gegen Ihren Aggressor vor und stellen sie diese, wenn die Übergriffe nicht aufhören.

Eine solche Maßnahme hört sich etwas ungewöhnlich an. Aber, Sie werden es selbst feststellen: Wenn hinter einer "Beseitigung" Ihrer Person so "knallharte" Interessen, wie die Vertuschung von Unregelmäßigkeiten stehen, welche möglicherweise von "Persönlichkeiten" im oberen Management begannen wurden, ist ein solcher Prozess  nur wie folgt zu stoppen: Durch Ihr definitives Versprechen, dass eine Unterschrift der beiden Personen, welche die nächste "Maßnahme" gegen Sie unterschreiben werden, innerhalb weniger Tage zu einem unmittelbaren Kontakt zu Ermittlungsbehörden führen wird!
Sie werden Ihre Gegner nur stoppen können, indem Sie ihnen einen "Kontakt" mir der Person in Aussicht stellen, welche sie am meisten fürchten, - einem Staatsanwalt!

Nachfolgende eine
Kurze Zusammenfassung der Webseite "Der Weg aus der Mobbing-Falle"

Beschreibung der einzelnen Mobbing-Phasen und der notwendigen Gegenmaßnahen anhand eines real zugrunde liegenden "Mobbing-Falles"

Phase 1:

 
  • Diskreditierung,  "Herausnahme" aus dem bisherigen Wirkungsbereich

  • Abkappung vom Informationsfluss, Isolierung, Beeinflussung von Kollegen

  • Erste verbale Drohungen

Gegenmaßnahme: Nachvollziehbare Dokumentation aller "Maßnahmen" (via E-Mail) unter Einbeziehung des Aggressors und des Betriebsrates
 

Phase 2:

 

Erster  (rechtswidriger) "personalpolitischer" Übergriff, i.d.R in Form einer Abmahnung (Androhung der Kündigung aufgrund angeblicher Minderleistung)
 

 

Gegenmaßnahme:

  • Keinerlei Unterschrift leisten.

  • Gegendarstellung formulieren und in die Personalakte einfügen lassen.

  • Innerbetriebliche Helfer (Betriebsrat) zur Gegenwehr motivieren

 

Zweiter (rechtswidriger) "personalpolitischer" Übergriff, i.d.R.

  • Gehaltskürzung oder Strafversetzung (existenzielle Bedrohung),

mit dem Ziel, dass dass nun durch die erste Maßnahme bereits angeschlagene und nun erheblich in Mitleidenschaft gezogene "Opfer" zur Aufgabe, d.h. i.d.R zu einem Aufhebungsvertag zu "bewegen".
 

 

Gegenmaßnahmen:

Nach der nur klar erkennbaren "mobbingtypischen" Systematik, aufgrund von zwei (rechtswidrigen) Akten von schwerer psychischer Gewalt in Folge, (dies ist deutlich mehr als "nur ein bisschen Mobbing") stellt jeder Facharzt (Psychiater) ein entsprechendes Attest aufgrund der vorhandenen "Mobbingsituation" aus. (Dieses Stichwort muss in diesem Attest enthalten sein. Diese Diagnose wird i.d.R. nach  systematisch ausgeübten Übergriffen gestellt, welche aufgrund erkennbarer "Niedertracht" psychische Schockreaktionen mit einem anschließenden psychischen Trauma auslösen. (Jedes Mobbing-Opfer, welches "Phase 2" durchlebt hat wird, zumindest im Nachhinein, erkennen, dass genau solches stattgefunden hat und genau so muss dies dem Arzt geschildert werden!)

 

Mit einem solchen Attest in der Hand kann nun unmittelbar

  • Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Aggressor gestellt werden.

Die Formulierung einer solchen Strafanzeige vermittelt Sicherheit (s. Beispiel). Vor der Übergabe an die örtliche Polizei sollten jedoch folgende Hinweise (Webseite noch in Arbeit) bearbeitet werden.

 

Auf jedem Fall solle jedoch nachvollziehbar als Option kommuniziert werden (i.d.R an den Betriebsrat), dass bei einem neuerlichen Übergriff eine Strafanzeige sofort gestellt wird. (Die Strafverfolgung wird dann i. d. R. innerhalb von fünf Tagen (!) aufgenommen. Dies sollte nicht "angedroht" sondern definitiv versprochen werden! Ab diesen Zeitpunkt dürfte die Offensiv-Front gegen das Mobbing-Opfer schlagartig zusammen brechen. (Wer hat schon gerne Kontakt mit einem Staatsanwalt"). Dem Mobbing-Opfer wird es ab diesem Zeitpunk psychisch spürbar besser gehen!

Phase 3:

 

Von allen in den Fall involvierten werden intensive Versuche gestartet, das Oper zu stigmatisieren, um auf diese Weise doch noch "das Ziel zu erreichen" (d.h. dem Oper eine Rückkehr in seinen ursprünglichen Wirkungsbereich, wo man es ja "weghaben wollen" dauerhaft zu verbauen.

Folgen Möglichkeiten werden, u.a., dazu "angeboten":

  • Diagnose des Betriebsarztes. Die Folge wäre ggf. eine "Krankschreibung" (auf diese Weise wäre man das Oper zumindest einmal temporär los. In jedem Fall dürfte jedoch eine "betriebsärztliche Beurteilung" in der Personalakte eingefügt werden, welche dass "entgültige berufliche Aus" für das Opfer bedeuten würde. Qualifizierte Arbeitsplätze stehen danach nicht mehr zur Verfügung!

  • Hineindrängung in eine psycho-symatische Kur, welche sich vermutlich nicht verhindern lassen wird und welche möglicherweise auch notwendig ist.

 

Gegenmaßnahmen:

  • Aufsuchen eines neutralen Facharztes - auf  keinem Fall zum Betriebsarzt!

Falls eine Rehabilitationsmaßnahme sich nicht verhindern läst, so sollte diese, gemeinsam mit einem Facharzt, sorgfältig ausgesucht werden. (Möglicherweise könnte auf diesem Wege von Seiten der Gegner eine Stigmatisierung versucht werden. Den mittlerweile dürfte es diesen dämmern, dass die  Angelegenheit  für sie teuer werden könnte.

  • Vorbereitung einer Zivil-Klage wegen Schmerzensgeld gegen den Aggressor und anschließend ggf. eine

  • Schadensersatzklage gegen den Arbeitgeber (falls von dieser Seite noch keine Einsehen erfolgt ist)

Phase 4:

 

Kommunikation der getätigten Erfahrungen im Internet, zum Nutzen anderer, z.B. via Mail an der Autor dieser Seiten

 

Ablauf eines typischen "Mobbing-Prozesses" aus einer möglichen Sicht des Managements

Aus diesen Blickwinkel handelt es sich bei dem beschriebenen Vorgang lediglich um die Abarbeitung eines Standard-Prozesses mit dem Ziel einen   einen störenden Mitarbeiter dauerhaft  zu "beseitigen". Nachfolgende die Beschreibung er dazu notwendigen drei Schritte aus dieser Perspektive:

Es wird die Erwartungshaltung bestehen, dass die dazu erforderlichen Personen im Umfeld des Mpbbing-Opfers genau so agieren, wie nachfolgend beschrieben (notfalls kann man ja ein klein wenig "nachhelfen":

  1. Völlig überraschend wird die Präsentation einer Abmahnung "veranlasst" (möglicherweise wird dem Opfer noch nicht einmal ein Termin mit der Personalabteilung angekündigt, sondern man bittet dieses, wie in zugrunde liegendem Fall tatsächlich passiert, "mal eben zu einem kurzen Gespräch" nach nebenan.
    Wirkung: Der Betroffene erleidet einen psychischen Schock mit einer einhergehenden Traumatisierung und einer darauf folgenden negativen Auswirkung auf seine Arbeitsleistung.
    Hinweis: Jede Abmahnung, auch wenn diese noch so unzutreffend ist, genügt zunächst einmal als formale Voraussetzung für eine Kündigung. Man weis sehr wohl, dass der Betroffene sich dann erst Monate später rehabilitieren kann (aufgrund eines, der Kündigungsschutzklage stattfinden Arbeitsgerichts-Prozesses). Bis dahin, so könnte die "Kalkulation" aussehen, wird ein "sozialverträgliches Ableben" des Betroffenen längst stattgefunden haben, aufgrund irreparabler psychischer Schädigungen. Wer schon hält so etwas psychisch durch")
     
  2. Eine wiederum völlig überraschende "Veranlassung" einer weiteren, Personal-Maßnahme mit einer empfindlichen Wirkung für den Betroffenen (z.B. Gehaltskürzung, (Straf-)Versetzung. Nun müsste dass Ziel-Objekt eigentlich endgültig erledigt sein.
    Bei diesem werden sich i. d. Tat die psychischen Probleme massiv verstärken
    .
  3. Dies nun ist die Stunde der innerbetrieblichen "Helfer", BR, Betriebsarzt, Sozialstelle...
    Diese werden dem Opfer sofort "helfen".

    Das zur Anwendung kommende Standard-Rezeptur dürfte i.d.R. wie folgt aussehen:
    Dem Betroffenen wird "dringend geraten" sich umgehend zur betriebsärztlichen Dienststelle zu begeben. Die Folge dürfte ein entsprechender Vermerk in der Personalakte des Opfers sein (aufgrund seiner "Persönlichkeit" sind "psychische Probleme" aufgetreten). Nun ist "man" fast am Ziel. Falls man das Opfer aus bestimmten Gründen sofort "freisetzen" möchte, schreibt man es krank. Außerdem wird dieses dazu aufgefordert, doch umgehend eine Kur in einer Einrichtung für psychisch kranke Personen zu beantragen. Der Arbeitgeber ist nun alles "notwendige" erreicht  (und der mit diesen Maßnahmen beauftragte Aggressors (i.d.R. der Vorgesetzte des Opfers) wird umgehend eine Zuwendung (materiell, oder eine entsprechende soziale Aufwertung) bekommen. Es hat sich nun immerhin gezeigt, dass das in diesen gesetzte "Vertrauen" voll und ganz. gerechtfertigt war.

    Nach der Rückkehr des, nun eindeutig stigmatisiert Opfers aus der Kur, wird man diesem für eine zeitlang noch einen entsprechenden, behinderten-gerechten Arbeitsplatz gönnen, um es dann irgendwann, bei einer günstigen Gelegenheit, aus dem Betrieb hinauszudrängen. Dieses ist nun auf der "Müllhalde" der postmodernen Gesellschaft angekommen (Harz IV-Kanidat).

Wenn bei Ihnen sich etwas ähnliches anbahnen sollte, oder schon im Fluss ist, dann beachten Sie die auf diesen Seiten beschriebenen Gegenmaßnahmen!
Auch wenn sich manches unglaublich liest und "weit hergeholt scheint", dies alles beruht auf, in einem real sich zugetragenen Fall getätigte Erfahrungen! Ohne Gegenwehr wird oben stehendes "Ihr" Weg werden und dieses kann schneller geschehen, als Sie glauben!

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