Die diesen Webseiten zugrunde liegende
Intension:
Hintergrund dieser
Webseiten ist ein, sich real zugetragener
"Mobbing-Fall". Rückschlüsse auf noch
lebende Personen können jedoch nicht vollzogen werden, da die
Beschreibung der einzelnen Situationen abgeändert wurde (das
"Mobbing-Opfer" allerdings lebt immer noch).
Wie schon der Name dieser
Seite verrät: Es geht um Anti-(Gegen-)Maßnahmen. Nur diejenigen,
welche Widerstand leisten, haben in der heutigen Zeit noch eine
Change, "Maßnahmen" zu begegnen, wie sie auf diesen
Seiten beschrieben sind! Wer es nicht schafft, sich dazu
aufzuraffen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in der
Nacht der auerhaften Depression verschwinden.
Für
den Autor und das "Mobbing-Opfer" ist es das erklärtes
Ziel, mit Hilfe dieser Webseite jedem Betroffenem, auch wenn die
Lage noch so hoffnungslos erscheint und die erlittenen Verletzungen
noch so schwerwiegend sein sollten, Mut zu machen, nicht
aufzugeben. Gegenwehr ist immer möglich!
Dem Autor dieser Seiten
und dem "Opfer" ist es ein Anliegen, die getätigten
Erfahrungen weiterzugeben. Die Auswirkungen von Mobbing sind
einfach zu brutal für den Betroffenen, die Schäden für Firmen und
damit letztlich die Volkswirtschaft zu immens.
Das "Opfer"
wurde von den hier beschriebenen Maßnahmen völlig überraschend
getroffen. Noch vor einem Jahr hätte es solche Vorkommnisse in den
"Bereich der Fabel" verwiesen. Von "Mobbing hatte
man schon einmal etwas gehört. Aber, er gehören doch schließlich
immer zwei dazu. Warum wehrt sich der Betroffene nicht einfach ein
bisschen"
Inzwischen hat jenes Opfer
so einige Erfahrungen der "besonderen Art" getätigt.
Mobbing-Täter können aus einem doch erheblichen
"Potential" schöpfen und diese verfügen über eine
"Rückdeckung", welche die kühnsten Erwartungen eines
ahnungslosen Opfers übertreffen!
Die Gründe für Mobbing mit Rückendeckung
aus dem Management-Bereich dürften i.d.R. immer die Vertuschung von
"Unregelmäßigkeiten" bis hin zur Korruption
sein.
Da ist z.B. einen
Auftragsvergabe nicht "so ganz sauber" gelaufen. Ein
Techniker stellt fest dass dies eine erhebliche,
geschäftsschädigende Wirkung für die Firma. Ein anderer Anbieter,
z.B., wäre viel geeigneter gewesen. Der Mitarbeiter kommuniziert
dies, weil er z.B. nachteilige Auswirkungen, bis hin zu einem
Produkthaftungsfall befürchtet. Das Management jedoch hat hat
kurzfristigere Ziele im Auge. Da gilt es jede Störung
"auszuschalten"!
Die wichtigste Message dieser Seite ist die
folgende: Sie können einer Mobbing-Falle, wie sie hier beschrieben
ist, nur entkommen, wenn Sie Kräfte aktivieren, welche außerhalb
Ihrs Systems, d.h. Ihrer Firma befinden. Es darf keinerlei,
durch gemeinsame Interessen gespeiste Abhängigkeiten geben. Also,
keinen Betriebsarzt, sondern sondern einen "ganz normalen
Facharzt der kassenärztliche Vereinigung (dass Mobbing-Opfer in den
seltensten Fällen ohne Arzt auskommen können, werden Sie diesen
Seiten entnehmen). Gehen Sie nicht zu einem Anwalt der
Gewerkschaft, sondern zu einem frei tätigen Fachanwalt für
Arbeitsrecht (nur dieser ist garantiert unabhängig von Ihrem
Arbeitgeber). Sie sollten sogar Betriebskrankenkassen mit Vorsicht
genießen.
Wenn die notwendigen Voraussetzungen (d.h. ein Mobbing Fall von
der Dimension, wie hier beschrieben) gegeben sind, dann wird
Ihnen nur eine, etwas spezielle Maßnahmen garantierten Schutz
bieten: Bereiten Sie eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (s. Link)
gegen Ihren Aggressor vor und stellen sie diese, wenn die
Übergriffe nicht aufhören.
Eine solche Maßnahme hört
sich etwas ungewöhnlich an. Aber, Sie werden es selbst feststellen:
Wenn hinter einer "Beseitigung" Ihrer Person so
"knallharte" Interessen, wie die Vertuschung von
Unregelmäßigkeiten stehen, welche möglicherweise von
"Persönlichkeiten" im oberen Management begannen wurden,
ist ein solcher Prozess nur wie folgt zu stoppen: Durch
Ihr definitives Versprechen, dass eine Unterschrift der beiden
Personen, welche die nächste "Maßnahme" gegen Sie
unterschreiben werden, innerhalb weniger Tage zu einem
unmittelbaren Kontakt zu Ermittlungsbehörden führen wird!
Sie werden Ihre Gegner nur stoppen können,
indem Sie ihnen einen "Kontakt" mir der Person in
Aussicht stellen, welche sie am meisten fürchten, - einem
Staatsanwalt!
Nachfolgende eine
Kurze Zusammenfassung der
Webseite "Der Weg aus der
Mobbing-Falle"
Beschreibung der einzelnen
Mobbing-Phasen und der notwendigen Gegenmaßnahen anhand eines real
zugrunde liegenden "Mobbing-Falles"
Phase
1:
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-
Diskreditierung, "Herausnahme" aus dem bisherigen
Wirkungsbereich
-
Abkappung vom Informationsfluss, Isolierung, Beeinflussung von
Kollegen
-
Erste verbale Drohungen
Gegenmaßnahme:
Nachvollziehbare Dokumentation aller "Maßnahmen" (via
E-Mail) unter Einbeziehung des Aggressors und des
Betriebsrates
|
Phase 2:
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Erster
(rechtswidriger) "personalpolitischer" Übergriff, i.d.R
in Form einer Abmahnung (Androhung der Kündigung aufgrund
angeblicher Minderleistung)
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Gegenmaßnahme:
-
Keinerlei Unterschrift
leisten.
-
Gegendarstellung
formulieren und in die Personalakte einfügen lassen.
-
Innerbetriebliche Helfer
(Betriebsrat) zur Gegenwehr motivieren
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Zweiter (rechtswidriger)
"personalpolitischer" Übergriff, i.d.R.
mit dem Ziel, dass dass
nun durch die erste Maßnahme bereits angeschlagene und nun
erheblich in Mitleidenschaft gezogene "Opfer" zur
Aufgabe, d.h. i.d.R zu einem Aufhebungsvertag zu
"bewegen".
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Gegenmaßnahmen:
Nach der nur klar
erkennbaren "mobbingtypischen" Systematik, aufgrund von
zwei (rechtswidrigen) Akten von schwerer psychischer Gewalt in
Folge, (dies ist deutlich mehr als "nur ein bisschen
Mobbing") stellt jeder Facharzt (Psychiater) ein
entsprechendes Attest aufgrund der vorhandenen
"Mobbingsituation" aus. (Dieses Stichwort muss in diesem
Attest enthalten sein. Diese Diagnose wird i.d.R. nach
systematisch ausgeübten Übergriffen gestellt, welche aufgrund
erkennbarer "Niedertracht" psychische Schockreaktionen
mit einem anschließenden psychischen Trauma auslösen. (Jedes
Mobbing-Opfer, welches "Phase 2" durchlebt hat wird,
zumindest im Nachhinein, erkennen, dass genau solches stattgefunden
hat und genau so muss dies dem Arzt geschildert werden!)
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Mit einem solchen Attest
in der Hand kann nun unmittelbar
Die Formulierung einer
solchen Strafanzeige vermittelt Sicherheit (s. Beispiel). Vor der
Übergabe an die örtliche Polizei sollten jedoch folgende Hinweise
(Webseite noch in Arbeit) bearbeitet werden.
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Auf jedem Fall solle jedoch
nachvollziehbar als Option kommuniziert werden (i.d.R an den
Betriebsrat), dass bei einem neuerlichen Übergriff eine
Strafanzeige sofort gestellt wird. (Die Strafverfolgung wird dann
i. d. R. innerhalb von fünf Tagen (!) aufgenommen. Dies sollte
nicht "angedroht" sondern definitiv
versprochen werden! Ab diesen Zeitpunkt dürfte die
Offensiv-Front gegen das Mobbing-Opfer schlagartig zusammen
brechen. (Wer hat schon gerne Kontakt mit einem
Staatsanwalt"). Dem Mobbing-Opfer wird es ab diesem Zeitpunk
psychisch spürbar besser gehen!
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Phase 3:
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Von allen in den Fall
involvierten werden intensive Versuche gestartet, das Oper zu
stigmatisieren, um auf diese Weise doch noch "das Ziel zu
erreichen" (d.h. dem Oper eine Rückkehr in seinen
ursprünglichen Wirkungsbereich, wo man es ja "weghaben
wollen" dauerhaft zu verbauen.
Folgen Möglichkeiten
werden, u.a., dazu "angeboten":
-
Diagnose des
Betriebsarztes. Die Folge wäre ggf. eine
"Krankschreibung" (auf diese Weise wäre man das Oper
zumindest einmal temporär los. In jedem Fall dürfte jedoch eine
"betriebsärztliche Beurteilung" in der Personalakte
eingefügt werden, welche dass "entgültige berufliche Aus"
für das Opfer bedeuten würde. Qualifizierte Arbeitsplätze stehen
danach nicht mehr zur Verfügung!
-
Hineindrängung in eine
psycho-symatische Kur, welche sich vermutlich nicht verhindern
lassen wird und welche möglicherweise auch notwendig
ist.
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Gegenmaßnahmen:
Falls eine
Rehabilitationsmaßnahme sich nicht verhindern läst, so sollte
diese, gemeinsam mit einem Facharzt, sorgfältig ausgesucht werden.
(Möglicherweise könnte auf diesem Wege von Seiten der Gegner eine
Stigmatisierung versucht werden. Den mittlerweile dürfte es diesen
dämmern, dass die Angelegenheit für sie teuer werden
könnte.
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Phase 4:
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Kommunikation der
getätigten Erfahrungen im Internet, zum Nutzen anderer, z.B. via
Mail an der Autor dieser Seiten
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Ablauf eines
typischen "Mobbing-Prozesses" aus einer möglichen Sicht
des Managements
Aus diesen Blickwinkel
handelt es sich bei dem beschriebenen Vorgang lediglich um die
Abarbeitung eines Standard-Prozesses mit dem Ziel einen
einen störenden Mitarbeiter dauerhaft zu
"beseitigen". Nachfolgende die Beschreibung er dazu
notwendigen drei Schritte aus dieser Perspektive:
Es wird die
Erwartungshaltung bestehen, dass die dazu erforderlichen Personen
im Umfeld des Mpbbing-Opfers genau so agieren, wie nachfolgend
beschrieben (notfalls kann man ja ein klein wenig
"nachhelfen":
- Völlig überraschend wird
die Präsentation einer Abmahnung "veranlasst"
(möglicherweise wird dem Opfer noch nicht einmal ein Termin mit der
Personalabteilung angekündigt, sondern man bittet dieses, wie in
zugrunde liegendem Fall tatsächlich passiert, "mal eben zu
einem kurzen Gespräch" nach nebenan.
Wirkung: Der Betroffene erleidet einen psychischen Schock mit
einer einhergehenden Traumatisierung und einer darauf folgenden
negativen Auswirkung auf seine Arbeitsleistung.
Hinweis: Jede Abmahnung, auch wenn diese noch
so unzutreffend ist, genügt zunächst einmal als formale
Voraussetzung für eine Kündigung. Man weis sehr wohl, dass der
Betroffene sich dann erst Monate später rehabilitieren kann
(aufgrund eines, der Kündigungsschutzklage stattfinden
Arbeitsgerichts-Prozesses). Bis dahin, so könnte die
"Kalkulation" aussehen, wird ein
"sozialverträgliches Ableben" des Betroffenen längst
stattgefunden haben, aufgrund irreparabler psychischer
Schädigungen. Wer schon hält so etwas psychisch durch")
- Eine wiederum völlig
überraschende "Veranlassung" einer weiteren,
Personal-Maßnahme mit einer empfindlichen Wirkung für den
Betroffenen (z.B. Gehaltskürzung, (Straf-)Versetzung. Nun müsste
dass Ziel-Objekt eigentlich endgültig erledigt sein.
Bei diesem werden sich i. d. Tat die psychischen Probleme massiv
verstärken
.
- Dies nun ist die Stunde
der innerbetrieblichen "Helfer", BR, Betriebsarzt,
Sozialstelle...
Diese werden dem Opfer sofort "helfen".
Das
zur Anwendung kommende Standard-Rezeptur dürfte i.d.R. wie folgt
aussehen:
Dem Betroffenen wird "dringend geraten" sich umgehend zur
betriebsärztlichen Dienststelle zu begeben. Die Folge dürfte ein
entsprechender Vermerk in der Personalakte des Opfers sein
(aufgrund seiner "Persönlichkeit" sind "psychische
Probleme" aufgetreten). Nun ist "man" fast am Ziel.
Falls man das Opfer aus bestimmten Gründen sofort
"freisetzen" möchte, schreibt man es krank. Außerdem wird
dieses dazu aufgefordert, doch umgehend eine Kur in einer
Einrichtung für psychisch kranke Personen zu beantragen. Der
Arbeitgeber ist nun alles "notwendige" erreicht
(und der mit diesen Maßnahmen beauftragte Aggressors (i.d.R.
der Vorgesetzte des Opfers) wird umgehend eine Zuwendung
(materiell, oder eine entsprechende soziale Aufwertung) bekommen.
Es hat sich nun immerhin gezeigt, dass das in diesen gesetzte
"Vertrauen" voll und ganz. gerechtfertigt war.
Nach der Rückkehr des, nun eindeutig stigmatisiert Opfers aus
der Kur, wird man diesem für eine zeitlang noch einen
entsprechenden, behinderten-gerechten Arbeitsplatz gönnen, um es
dann irgendwann, bei einer günstigen Gelegenheit, aus dem Betrieb
hinauszudrängen. Dieses ist nun auf der "Müllhalde" der
postmodernen Gesellschaft angekommen (Harz
IV-Kanidat).
Wenn bei Ihnen sich etwas
ähnliches anbahnen sollte, oder schon im Fluss ist, dann beachten
Sie die auf diesen Seiten beschriebenen Gegenmaßnahmen!
Auch wenn sich manches unglaublich liest und "weit hergeholt
scheint", dies alles beruht auf, in einem real sich
zugetragenen Fall getätigte Erfahrungen! Ohne Gegenwehr wird oben
stehendes "Ihr" Weg werden und dieses kann schneller
geschehen, als Sie glauben!