Diese
Webseite wurde für alle diejenigen erstellt, welche gewisse
Erfahrungen mit Vorgängen tätigten, welche sich grob mit dem
mittlerweile etwas inflationär gebrauchtenAusdruck
"Mobbing am Arbeitplatz" umschreiben lassen. Sie finden
hier allerdings keine allgemeinen Aussagen zum Thema Mobbing,
sondern hier geht es ganz konkret um "Maßnahmen" im
Arbeitsumfeld, welche immer öfter gegen bestimmte Mitarbeiter
(Mitarbeiterinnen) ergriffen werden und welche nichts anderes
als heimtückische Akte psychischer Gewalt (s. Definition - folgt
später) darstellen, welche bei den Betroffenen schwere
psychische und psycho-somatische Schädigungen
hervorrufen.
Wenn Sie von solchen Vorgängen
betroffen sind - dann gut, dass Sie hergefunden
haben!
Zunächst eine kurze Beschreibung der
Zielgruppen für welche die Information dieser Seiten bestimmt
ist: oder lesen Sie zunächst die Kurzfassung
1. In
erster Linie sind diese Seiten selbstverständlich für Mobbing-Opfer
erstellt worden.
Mobbing-Opfer können in nahezu aussichtlose Situationen geraten.
Wenn dies bei Ihnen schon oder vielleicht auch noch nicht der Fall
sein sollte, lesen Sie diese Seiten aufmerksam! Auch Sie werden die
Erfahrung tätigen, dass Ihnen niemand umfassend helfen kann. Helfen
müssen Sie sich letztendlich selbst! Aber sie benötigen
partiziphelle Hilfe von anderen Personen und Institutionen. Bei der
Findung dieses recht schwierigen Wegen durch die notwendigen
Institutionen hindurch, hinaus aus der Mobbingfalle, dazu sollen
diese Seite Hilfestellung bieten!
2. Falls Sie
sich jedoch, (zumindest formal) auf der Seite des Mobbing-Opfers
sehen, dann sollten diese Seiten ebenfalls sehr wichtig für Sie
sein. Mobbing-Opfer benötigen Hilfe! Leider werden diese aber im
Laufe der Zeit feststellen, dass innerbetriebliche Helfer einen
schwierigen Spagat zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des
armen, i.d.R. schon erheblich verletzten Mitarbeiters zu bewältigen
haben. Dieses bedeutet, dass diese Hilfe häufig auf eine
Stigmatisierung des Opfers hinausläuft, mit fatalen Wirkungen für
diese Person. Irgendwann wird dieses dann erkennen, dann eine
Rückkehr in seinen alten Wirkungsbereich nicht mehr möglich ist.
Diese Erkenntnis kann gravierende Auswirkungen haben. Ohne nun
Statistiken, welche besagen, dass z.B. 10 % aller Suizide
"mobbingbedingten" Hintergrund haben sollen,
überzustrapazieren, sollte diese Gefahr nicht unterschätzt werden!
Und wenn es erst einmal zu einem Suizid mit Mobbing-Hintergrund
gekommen ist (die Presse hat sich mit solchen Fällen in der
Vergangenheit wochenlang beschäftigt) ist die Spaßgrenze definitiv
überschritten!
Aus
diesem Grunde sollen diese Seiten auch eine nachhaltige Motivation
für Helfer beinhalten, sich nachdrücklich auf die Seite des Opfers
zu stellen und allen Anforderungen bzgl. einer schonenden
"Entsorgung" des Mobbing-Opfers entschieden entgegen zu
wirken!
3.
Aber - falls Sie gerade dabei sein sollten, einen Mitarbeiter
(Kollegen) auf eine Weise, wie auf dieser Seite beschrieben, zu
attackieren,dann
lassen Sie sich warnen! Am Standort Deutschland (in einem
zivilisierten Rechtsstaat) können solche "Spielchen" sehr
schnell sehr gefährlich werden!Wenn
Sie von Ihrem Vorgesetzen zu solchen Handlungen aufgefordert werden
(in einer "netten", verdeckten und vor allem nicht
nachvollziehbaren Weise, selbstverständlich), dann leisten Sie
Widerstand!Für
die rechtlichenFolgen
Ihrer Handlungen müssen Sie gerade stehen!Ihr
Vorgesetzter wird sich, wenn es brenzlig wird, rechtzeitig
zurückziehen und Sie wenig später ebenfalls des Mobbing
beschuldigen ("Wie konnten Sie einen so guten Mitarbeiter nur
auf eine solche Weise behandeln?")
Konkret
ist in dem zugrunde liegenden Fall der Abteilungsleiter eines
großen, international tätigen Industriekonzerns, sowie die
zuständige Personalberaterin bisher haarscharf an einer
Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung
"vorbeigeschrammt"(die
Betonung liegt auf bisher. Der Fall ist noch "im Fluss".
Die Webseite wird fortlaufend, bis zu endgültigen Abschluss des
"Vorganges" aktualisiert!) s. >>> Strafanzeige
Und nun die konkrete Beschreibung von Vorgehensweisen, welche für
Betroffene eine sehr realistische Change darstellen, der
Mobbing-Falle zu entkommen: (die beschriebenen
Maßnahmen passen in erster Linie in ein Mobbing-Szenario, welches
sich im gehobenen Angestellten-Bereich abspielt, wo es um die
Realisierung anspruchsvoller technischer Aufgaben
geht.)
In einem solchen
Umfeld haben es Mobbing-Täter besonders einfach. Sehr leicht lassen
sich für das Opfer Aufgabenstellungen kreieren, welche eine
Überforderung darstellen, oder es werden Rahmenbedingungen
vorgegeben, welche eine Umsetzung der geforderten Aufgabenstellung
de fakto unmöglich machen. Für den Betroffenen ist es sehr
schwierig, die entsprechenden Nachweise zu liefern. Helfer (z.B.
Betriebsräte)sindi.d.R.
überfordert, weil zu einer Beurteilung Experten-Wissen notwendig
ist.
Weiterhin hat der
Mobbing-Täter in einem solchen Umfeld einfache Möglichkeiten, dass
Opfer zu diskriminieren. Beispielsweise kann
man, wie in einem Fall, welcher sich konkret zugetragen hat und
welcher Intention für diese Webseiten ist,jemanden,
welcher seit Jahren für eine immer erfolgreiche Realisierung
technisch höchst anspruchsvoller Aufgaben bekannt war, diesen, für
alle sichtbar mit Aufgaben primitivster Art betrauen Dies bedeute
eine hohe psychische Belastung für den Betroffenen (außerdem hat
dieser es dann sehr schwer, sein hohes technischen Niveau zu
halten, was naturgemäß die Zukunftsperspektiven sehr trübt. (Wer
würde z.B. eine LKW-Fahrer einstellten, welcher über einen längeren
Zeitraum hinweg gezwungen wurde, nur mit einer Schubkarre zu
arbeiten?)
Selbstverständlich
wird der Mobbingtäter das Opfer zusätzlich, so weit wie ihm das
möglich ist, von sämtliche Informationen abkappen.
Hinzu kommt noch, dass man in einem solchem Umfeld auf die
Zusammenarbeit mitKollegen
angewiesen ist. Auch diese wird von dem Mobber selbstverständlich
unterbunden (in dem er ganz einfach einen gewissen Druck auf diese
Kollegen ausübt. Und, selbstverständlich wird der Mobber es nicht
versäumen, überall herumzuerzählen, das es sich bei der
betreffenden Person um einen äußerst schwierige Persönlichkeit
handelt, "denn niemand wolle ja schließlich mit dieser Person
zusammenarbeiten".
Sie werden sich
vielleicht fragen, welche Gründe es für derartigen Handlungen geben
kann (s. dazu -Webseite folgt)
Nachfolgend finden
Sie eine Kurzbeschreibung der einzelnen Mobbing-Phasen mit den dazu
von Ihrer Seite zu tätigenden Gegenmaßnahmen:
Wichtig: Die
Nachfolgende Beispiele haben einen diesen Seiten zugrundeliegenden
Mobbingfall als Background. Ähnliches wird sich aber in jedem
Mobbingprozess ereignen, wenn auch in einer jeweils anderen
praktischen Ausprägung.
Phase
1:
Man wird Sie
diskreditieren, Sie aus Ihrem bisherigen Wirkungsbereich
"herausnehmen"
Man wird Ihnen
vorwerfen, dass "niemand mehr mit Ihnen zusammenarbeiten
wolle" und gleichzeitig von Ihnen verlangen, "doch für
mehr Akzeptanz Ihrer Person zu sorgen", wobei man diejenigen,
welche in Frage kämen, schon längst angewiesen hat, keine Termine
mehr mit Ihnen zu vereinbaren.
Man wird Ihnen
primitive und / oder unlösbare Aufgaben zu weisen,
u.s.w.
Kurz gesagt, man wird
Sie in eine Situation bringen, in welcher es Ihnen unmöglich sein
wird, die von Ihnen verlangten Arbeitsergebnisse in der von Ihrem
Aggressor verlangten (i.d.R. nicht praktikablen) Weise zu
erbringen.
Verbale Drohungen,
dass Ihre "Verhaltensweise", "wenn Sie diese nicht
ändern", nicht ohne Folgen bleiben würde, werden nicht lange
auf sich warten lassen
Gegenmaßnahmen in Phase 1(welche auch in den weiteren Phasen
unbedingt beizubehalten sind!):
Unbedingt zu beachten
haben Sie die nachfolgenden drei Punkte:
Dokumentieren Sie
alle Maßnahmen gegen Sie!
Dokumentieren Sie
alle Maßnahmen gegen Sie!!
Dokumentieren Sie
alle Maßnahmen gegen Sie!!! (Und zwar für andere nachvollziehbar,
per Mail, unter Einbeziehung von mindestens einer weiteren Person
(i.d.R. Ihr Aggressor, oder ein BR-Mitglied)
Auch wenn es
zeitraubend und lästig ist, es ist überlebenswichtig für Sie!
Mobbing-Täter, welche ausnahmslos zumindest im kriminellen
Randbereich anzusiedeln sind, scheuen wie jeder dunkle Zeitgenosse
ebenfalls das Licht, also Transparenz und
Nachvollziehbarkeit.Wenn dieser z.B.
Ihnen gegenüber verbal ausfällig wird, so protokollieren Sie dies
umgehend und schicken Ihm dies per Mail zu. Damit werden Sie den
lieben Täter empfindlich treffen, ihn allerdings i.d.R. auch noch
wütender machen, was dazu führen wird, dass er sich immer weiter in
sein schändliches Treiben verstricken wird. Sie müssen
"nur" durchhalten! Grundsätzlich muss damit gerechnet
werden, dass Mobbingfälle irgendwann einmal vor einem
Arbeitsgericht verhandelt werden. Spätestens dann werden ihre
nachvollziehbar an andere versandten Mails Gold wert sein! Der
Täter wird dem nichts adäquates entgegenzusetzen haben! (Ein, von
vielen "Antimobbing-Experten" hochgepriesenes
Mobbingtagebuch wird Ihnen vor Gericht nicht viel helfen.
Aufzeichnungen, welche Sie für sich selbst gemacht haben, können
richtig, oder auch falsch sein. Wenn aber eine weitere Person, z.B.
ein BR-Mitglied nachvollziehbar, per Mail in Ihre Aussagen mit
einbezogen wurde, so dürfte dies einen gewissen Beweischarakter
haben. Ein BR-Mitglied wird selbstverständlich von einer solchen
"Einbeziehung" alles andere als begeistert sein, aber es
ist auch seine Pflicht, den Aggressor zu schützen, z.B. wenn er von
Ihnen fälschlich beschuldigt wird. Erhebt er keinen Einspruch, so
kann davon ausgegangen werden, das an Ihrer, per Mail getätigten
Aussage "was dran" ist.
Phase
2(laut
Mobbing-Forscher Leymann kommt es hier zu "einer verspäteten
Personalpolitik" mit rechtwidrigen Übergriffen - wie
recht er hat!):
Wenn es nun zu den
ersten "Personalmaßnahmen" der "besonderen
Art"in Ihrem Fall
kommt (und diese werden kommen, wenn es dem Aggressor nicht
gelingt, Sie mit den "normalen" Mobing-Maßnahmen (s.
Phase 1) zu zermürben, dann wird es ernst! Spätestens ab nun gilt:
Jede Gewalt-Maßnahme erfordert sofortige Gegenwehr!
Als erstes wird man
Ihnen vermutlich, wie im zugrundeliegenden Fall, völlig
überraschend eine Abmahnung präsentieren. Diese Abmahnung wird
vermutlich formal inkorrekt und "in der Sache nicht
zutreffend" sein (gute, gewissenhafte Mitarbeiter, welche
bevorzugt Zielscheibe vom Mobbing-Attacken werden, kann man kaum
abmahnungsrelevante Defizite nachweisen).
Falls diese Abmahnung
dann auch noch, ohne dass der Betroffene zuvor Gelegenheit zu einer
Stellungnahme bekommen hat, in die Personalakte des Betroffenen
eingefügt wird, ist der ganze Vorgang außerdem auch noch
rechtswidrig (Link folgt).
Gegenmaßnahmen:
Weisen sie sofort auf
die Rechtwidrigkeit des Vorganges hin!
Leisten Sie keinerlei
Unterschrift (auch nicht zur Bestätigung des Erhalts der
Abmahnung)
Verfassen Sie eine
schriftliche Gegendarstellung welche in die Personalakte eingefügt
werden muss
Bitten Sie den
Vorgesetzten des Aggressors (welcher i.d.R. auch Ihr Vorgesetzter
sein dürfte und die "Maßnahmen" gegen Sie mitträgt oder
möglicherweise sogar angeordnet hat, nachvollziehbar, per Mail um
Hilfe. Er ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen
"beizustehen", was er selbstverständlich nicht tun wird.
Dies aber wird sich in einem evt. nachfolgenden
Arbeitsgerichtverfahren als böse Falle für diesen
herausstellen!
Fordern Sie Ihren BR
auf, aktiv gegen Rechtswidrigkeiten in seinem Zuständigkeitsbereich
vorzugehen. Laut BVG hat der BR eine "Kontroll- und
Aufsichtpflicht". Wenn von Seiten des BR solche Vorgänge
zumindest einmal bei den zuständigen Personleitern angesprochen und
nicht totgeschwiegen werden, so ist dies schon einmal
etwas!
Ihre Gegenmaßnahmen
lassen den Aggressor aber leider erkennen, dass sein Opfer immer
noch nicht zermürbt ist. Die nächste Attacke wird nicht lange auf
sich warten lassen!
Unbedingt zu beachten an dieser Stelle
ist: Ziel von
Mobbing-Attacken in der beschriebenen Kategorie ist es immer, den
Betroffenen, also Sie, "auszuschalten". Nach erfolgter
Abmahnung wird der Argesoor alles, aber auch alles unternehmen, um
"Bedingungen" zu schaffen, damit die vorgeschobenen
Abmahnungsgründe im Nachhinein belegbar werden. Ohne Ihre Gegenwehr
wird Ihm dies gelingen. Dem Betroffenen wird über kurz oder lang
die Kündigung erhalten, für welche eine Abmahnung Voraussetzung
ist, oder das Angebot eines "sehr günstigen"
Aufhebungsvertrages wird folgen. Aus diesem Grunde: Passivität
ist tödlich! Ein solches Spiel ist nur dann zu Ende, wenn einer
auf der Strecke geblieben ist. Für den Aggressor bedeute "ein
auf der Strecke bleiben" im harmlosesten Fall lediglich, dass
er seine "Zielvorgabe", die "Erledigung" eines
Mitarbeiters, nicht einhalten konnte. Für das Opfer sind die Folgen
weitaus schlimmer: Verlust des bisherigen beruflichen und damit oft
auch sozialen Umfeldes, finanzieller und sozialer Abstieg,
Krankheit, es soll sogar Fälle geben, wo der Suizid als einziger
Ausweg gewählt wurde.
Aber nun
zur Attacke 2 in Mobbing-Phase
2:
Es wird sich um eine
Attacke handeln, welche nicht nur das Opfer sondern auch sein
soziales Umfeld (z.B. seine Familie) empfindlich treffen
wird.
Möglicherweise hat
man sich da gewisse Praktiken aus gewissen dunklen Phasen einer
deutschen Vergangenheit etwas abgeschaut.Ein etwas
geschichtlich bewanderter Mensch erinnert sich: Da gab es einmal zu
der Zeit, als gewisse braune Machthaber am Ruder waren u..a. einen
gewissen Generalfeldmarschall von Rommel. Diesen konnte man nur
erledigen, indem man Ihm Handlungen gegen seine Familienmitglieder
"in Aussicht" stellte. Das Staatbegräbnis, welche er dann
anschließend bekam, nutzte diesem wenig, der verbleibenden Familie
ebenfalls nicht.(Wobei ein
Mobbing-Opfer der Postmoderne sich nicht mit einer solche
Posthum-Ehrung trösten kann.)
Oder, denken Sie
ein bisschen weiter. Wo kann man Anweisungen für professionelles
Mobbing nachlesen? In den Statuten eines ebenfalls deutschen
Machtapparates, genannt STASI. Auch dort wurden unbescholtene
Menschen zu Fall gebracht, indem man Ihnen "Maßnahmen",
welche Ihre Familie betreffen würde androhte (ist dem Autor dieser
Seiten aufgrund mündlicher Aussagen bekannt).
Welche Art von
"Maßnahme" nun wird konkret erfolgen?
Das Aussprechen einer
Kündigung wird es nicht sein. (Aufgrund des
"schiefgelaufen" Abmahnverfahrens und aus anderen Gründen
wird man den auf eine Kündigung folgenden Arbeitsgerichtsprozess
unbedingt vermeiden wollen).
An weiteren, äußerst
wirksamen "Maßnahmen" verbleibt jedoch z.B.
die Ankündigung einer
erhebliche Gehaltkürzung (z.B. eine Streichung von außertariflichen
Sonderzahlungen, welche angeblich jederzeitwiderrufbar
sind
oder z.B. eine
Versetzung (Strafversetzung) weg von der Familie und welche,
selbstverständlich auch erhebliche finanzielle Einbusen bedeuten
wird.
Diese Maßnahmen
werden dem Opfer selbstverständlich völlig überraschend
präsentiert. (Ein solcher Messerstich, heimtückisch, von hinten in
den Rücken soll ja nun schließlich innerhalb kürzester Zeit zum
"Tod" des Opfers führen!
Gegenmaßnahmen:
Auch wenn sich obiges
"haarsträubend" liest, (dies alles basiert auf einem
realen Beispiel!), ein solches Stadium kann die Wende bedeuten!
Aber nur durch eine weiter massive Gegenwehr des Opfers! Wenn Sie
an einem solchen Punkt aufgeben, dann werden Sie auf Dauer
erledigte sein und Ihr Aggressor wird sich, höhnisch lächelnd
seiner Prämie einstreichen und mit seine Komplizen ein rauschendes
Fest feiern, wo man dann gleich, man ist ja schließlich sehr
produktiv, die nächsten potentiellen Opfer ausmachen wird. (Wer
kassiert nicht gerne schon mal eine Prämie?)
Dies aber muss so
nicht laufen! Denn - nun schlägt die Stunde des
Opfers!
Nachdem dieses nun in
Folge zwei Handlungen von heimtückischer, niederträchtiger
psychischer Gewalt über sich ergehen lassen musste, hat diese
Angelegenheit mittlerweile strafrechtliche Relevanz erreicht (s.
Fallbeispiel unten). Juristisch gesehen ist nun eine wichtige
Voraussetzung erfüllt: es ist zweifelfrei eine ?mobbingtypische
Systematik? erkennbar! Wäre es z.B. ?nur? bei der Abmahnung
geblieben, könnte dies als ein einmaliger ?Ausrutscher? gewertet
werden.
Allerdings, Sie müssen wiederum drei Punkte
beachten:
Begeben Sie sich nun
umgehend in fachärztliche Behandlung!
Begeben Sie sich nun
umgehend in fachärztliche Behandlung!!
Begeben Sie sich nun
umgehend in fachärztliche Behandlung!!! (und zwar zu einem externen
Facharzt, auf keinen Fall zu einem Betriebsarzt)
Dort lassen Sie sich
psychischen gesundheitliche Störungen bescheinigen, welcher aus
einer Mobbing-Situation heraus entstanden sind.
Danach verfügen Sie ab so fort über ein wirksames Schutzschildes
bzgl. weitere Attacken. (Falls nach einem solchen Attest weitere
Attacken folgen sollten, wird jedes Arbeitgericht eine
außerordentliche (fristlose) Kündigung eines derartigen Aggressors
bestätigen!)
Phase
3(wird
von Leymann als die Phase bezeichnet, in welcher eine
Stigmatisierung des Opfers stattfindet, um diesem eine Rückkehr in
seinen ursprünglichen Wirkungskreis entgültig zu verbauen -
auch in diesem Punkt hat Herr Leymann unheimlich recht -
dieser Mensch muss ein sehr guter Beobachter gewesen
sein!):
Auch in dieser, der
zum Glück letzten, aber für Sie, dessen ungeachtet, sehr
gefährlichen Phase, ist Ihre ganze Aufmerksamkeit und Ihr ganzer
Widerstand gefordert!
Folgendes wird sich
zutragen:
Alle
innerbetrieblichen Institutionen (Vorgesetzter, Personalabteilung,
Betriebsrat) werden sich sehr betroffen ob Ihrer "psychischen
Schädigung" zeigen. Da Sie nun offensichtlich
"erkrankt" sind, "wäre es dringend erforderlich,
doch umgehend einmal den Betriebsarzt aufzusuchen", wird man
Ihnen in freundlich-, "besorgter" Weise nahe legen. Man
wird auf Sie einen vehementen diesbezüglichen, Ihrer
"Krankheit" selbstverständlich angemessenen Druck
ausüben! (In dieser Phase werden sie möglicherweise merken, dass
Sie niemand mehr für "voll" nimmt, sondern dass man Sie
im Prinzip abgeschrieben hat.)
Lassen Sie sich
warnen: Jeder, welcher ein klein wenig informiert ist, weis, dass
ein Betriebsarzt, völlig legal übriges, eine "ärztliche
Beurteilung" (!) in die Personalakte einfügen kann. Wie diese
ausfallen wird, kann sich bereits ein Azubi an drei Fingern
abzählen: Aufgrund Ihrer "schwierigen Persönlichkeit"
sind bei Ihnen ernstzunehmende psychische Probleme aufgetreten,
welche einer umfassenden Theraphie bedürfen. (Eine unbedarfter
Arbeitnehmer wird sich dann wundern, wieso er dann anschließend
"unvermittelbar" ist. Wer schaut sich schon seine
Personalakte an?)
Wenn man dies bei
Ihnen schaffen sollte, hat Ihre Firma ihr Ziel erreicht! Sie sind
stigmatisiert (abgestempelt), ein Stück nahezu wertloses
"Humankapital" was man irgend wann äußerst billig
entsorgen kann! De facto ist ein äußerst günstiger
"Personalabbau" gelungen. Grund für alle Beteiligten,
sich zu einer entspannten Kaffeerunde zu treffen! (Anm.: Es wird
immerhin schon offen zum Ausdruck gebracht, dass Mobbing als eine
durchaus günstige Möglichkeit des "Personalabbaus" in
Betracht zu ziehen ist.)
Gegenmaßnahmen:
Vermeiden Sie
unbedingt jeglichen Kontakt zum Betriebsarzt!!
(Man wird Sie möglicherweise dahingehend versuchen einzuschüchtern,
indem man Ihnen eine entsprechende Anweisung des Arbeitsgebers
androht. Richtig ist, dass ein Arbeitgeber die ärztliche Behandlung
von Person wie der Ihrigen, welche als "psychisch schwer
geschädigt gelten" (der Informationsfluss bezüglich Ihrer
Person geht selbstverständlich weiter, das Mobbing ist leider
nochnicht zu
Ende!), verlangen kann (der Arbeitgeber hat ja schließlich eine
gewisse "Fürsorgepflicht" für seine Mitarbeiter, welcher
er selbstverständlich " immer und in jeder Situation" (s.
Phase 2) nachkommt!).Wichtig zu beachten
ist jedoch, dass der Arbeitgeber die freie Arztwahl des
Betroffenen nicht beeinflussen kann.
Konkret sollten Sie
Ihre "besorgten Helfer" freundlich darauf hinweisen, dass
Sie ja bereits mehr getan haben, als wie man nun von Ihnen
verlangt, sie hätten sich sogar in fachärztliche Behandlung
begeben (ein Betriebsarzt in nun mal i.d.R. kein
Facharzt).
Auch eine
wahrscheinlich unvermeidliche psychosomatische Kur sollten Sie mit
Vorsicht betrachten. Auch dies kommt einer gewissen Stigmatisierung
gleicht. (Ihr möglicherweise leider immer noch "voll
aktiver" Aggressor wird es nicht versäumen, überall herum zu
erzählen, dass Sie sich nun endlich dort befinden, wo Sie schon
lange hingehören, in einer Nervenklinik,
selbstverständlich.
Dem sollten Sie wie
folgt begegnen: Weisen Sie Ihren Aggressor freundlich darauf hin,
dass Sie aufgrund von gewissen, penibel dokumentierten Handlungen
seinerseits erhebliche Gesundheitsschäden davon getragen haben
(zweifelsfrei fachärztlich bescheinigt!). Wie ihm sicher bekannt
sei, folgt auf so etwas in einem zivilisiertem Rechtsstaat immer
eine Klage bzgl. Schmerzensgeld. Teilen Sie weiterhin ihm mit, dass
der Gesetzgeber dazu eine Verjährungsfrist von drei Jahren
festgesetzt hat. Und - weisen Sie ihn nachdrücklich darauf hin,
dass dies nicht als eine Drohung aufzufassen sei, sondern als
ein Versprechen! (Vielleicht ist Ihr Aggressor ja gerade noch
dazu in der Lage, sich zu überlegen, ob es sinnvoll ist, die von
ihm zu leistenden Schmerzensgeld-Zahlungen durch eine Fortsetzung
seiner Mobbing-Handlungen in die Höhe zu treiben. Laut bereits
aktenkundigen Gerichtsturteilen sind in solchen Fällen ab ca.
15.000 ? aufwärts zu leisten!)
Aber,
egal wie die Sache ausgehet, verzichten Sie keinesfalls auf
eine Klage! (Lassen Sie sich nicht von solchen, welche von
Ihnen Complinace gegenüber Ihrem Aggressor fordern, erweichen.
Niemand z.B. hätte Mitleid gegenüber einem Täter, welcher aufgrund
eines heimtückischen ausgeführten Messerstiches, von hinten in den
Rücken, zu einer milden Strafe, wie der Zahlung eines
Schmerzengeldes verurteilt würde. Bei psychischen
"Messerstichen" sollte dies erst recht gelten! Die
Schäden können wesentlich schwerer und vor allem langwieriger
sein!)
Denken Sie an den
volkswirtschaftlichen Schaden durch Mobbing an dem doch so
gefährdeten Wirtschaftsstandort Deutschland! Die
Verurteilung eines Mobbingtäters zu einer Geldstrafe wegen
Körperverletzung (eine Strafanzeige muss allerdings, im Gegensatz
zur Schmerzensgeldklage innerhalb von drei Monaten nach der Tat
beim Staatsanwalt eingegangen sein) wäre die effektivste aller
Mobbing-Gegenmassnahmen und zudem eine äußerst wirksame Prävention
zur Sicherung von Arbeitsplätzen! Ein solches Urteil, die
Bestrafung eines Mobbing-Täters wegen vorsätzlicher
Körperverletzung gab es am Standort Deutschland bisher noch
nicht! (s.Strafanzeige)
Ein exklusives Lob
unseres Bundeskanzlers wäre Ihnen sicher, denn
- dies ließe sich äußerst gut "vermarkten" (im Hinblick
auf eine Sicherung von Arbeitsplätzen!)
- und würde keinerlei Aufwände, sowie Fachkompetenz von dessen
Seite erfordern!
Das Ganze, bisher geschilderte soll nun
an einem frei erfundenen Beispiel, welches aber exakt die Situation
wiederspiegelt, welcher diese Webseite zugrunde liegt, aufgezeigt
werden:
Ein äußerst
erfolgreicher Koch eins Hotels der gehobenen Klasse besticht mit
Menüs, welche auf ausgefallenen Ideen und hohem Fachwissen beruhen.
Das erweckt u.a. aber leider den Neid der Kollegen, welche nicht so
kreativ sind. Für diese Menüs benötigt er Gewürze, welche er direkt
im englischsprachigen Ausland bei einem Hersteller, welchen er gut
kennt, zu günstigen Preisen einkauft. Dies mögen seine Kollegen
ebenfalls nicht, den diese verfügen nur über sehr schwach
ausgeprägte englische Sprachkenntnisse. Der Besitzer des
Hotels hat ein noch ganz anderes Problem. Er möchte, dass
sämtliche Gewürze nur über einen, inländischen Lieferanten, den er
sehr gut kennt und welchen er unterstützen möchte, beschafft
werden. Aus diesem Grunde untersagt er seinem Koch jegliche
eigenmächtige Beschaffung von Gewürzen. Dieser sieht seinen Ruf
gefährdet, denn wenn er dieses Verbot akzeptieren würde, könnte er
ja nur noch normal gewürzte Speisen herstellen wie seine Kollegen
auch. Er erhebt Einspruch, jedoch ohne Erfolg.
Darauf hin
interessiert und unser Koch sich einmal genauer für die Firma,
welche von der Hotelleitung unter Vertrag genommen
wurde.
Erstellt folgendes
fest:
Die betreffende
Lieferant kann nur wenige Gewürze in mäßiger Qualität zu hohen
Preisen liefern
Die Gewürze enthalten
gesundheitlich bedenkliche Zusatzstoffe
Das
Qualitäts-Management dieser Gewürz-Lieferanten ist äußerst
rudimentär. Es gibt dokumentierte Fälle aus der Vergangenheit, wo
es zu Vergiftungserscheinungen bei Endkunden gekommen
ist.
Daraufhin reicht er
bei der Hotelleitung eine schriftlicheBeschwerde ein,
worin er klar auf die schlechte Qualität der zu verwendeten Gewürze
hinweist, welche mit hohen finanziellen Aufwendungen
"erkauft" werden.
Er weist nach, dass
sehr viel Geld eingespart werden könnte, wenn er weiterhin Gewürze
von seinem ausländischen Lieferanten beschafft
Er weist die
Hotelleitung deutlich darauf hin, dass Gesundheitsschäden bei
Gästen nicht auszuschließen sind, wenn ausschließlich die Gewürze
des bevorzugten Lieferanten verwendet werden.
Daraufhin
geschieht folgendes:
Die Hotelleitung nimmt einen neuen Küchenmanager unter Vertrag,
welche als klare Zielvorgabe bekommt, jenen Koch "zu
erledigen", und zwar auf eine Weise, dass der Hotelleitung
werden Ärger noch Kosten entstehen sollen.
Der neue eingestellte
Küchenmanager geht "hochmotiviert" an diese Aufgabe
heran. Schließlich will dieser beweisen, dass das von der
Hotelleitung in ihn gesetzte "Vertrauen" gerechtfertigt
ist. Er ergreift folgende Maßnahmen:
1.Degradierung des
Kochs: Er bekommt die Aufgabe, die Tellerwäscher der Hotelküche zu
überwachen und konkret dafür zu sorgen
-dass der
Spülmittelverbrauch zurückgeht und
-dass das Geschirr in
Zukunft sauberer ist
Hinweise des Kochs,
dass dies einer Diskriminierung gleich kommtundnicht seinen
vertraglichen Arbeitsbestimmungen entspricht, werden ignoriert.
Auch der hoteleigene Betriebsrat sieht diesbezüglich keinen
Handlungsbedarf. Schließlich will man sich ja nicht mit der
Hotelleitung anlegen.
2.Der Küchemanager
setzt dass übrige Küchenpersonal massiv unter Druck, zu besagtem
Koch auf Distanz zu gehen.
Den Tellerwäschern gibt er zu verstehen, dass sie ihren Kontrolleur
nicht so ernst zu nehmen brauchen. (Die Aufforderungen von seiner
Seite, Spülmittel einsparen seinen nicht realistisch, denn
schließlich solle das Geschirr sauber sein. Und selbst wenn es
diesbezüglich hier und da mal ein paar Flecken geben sollte, wäre
das auch nicht so schlimm
3.Jener Koch wird
permanent mit Vorwürfen des Küchenmanagers bombardiert, es sei
unkollegial (keiner wolle was mit Ihm zu tun haben, und auch die
Tellerwäscher würden sich beschweren, dass er sie in unfreundlicher
Weise ständig dazu auffordern würde, doch mit dem Spülmittel
sorgsamer umzugehen
4.Der Küchenmanager
händigt dem Koch nach vier Wochen gemeinsam mit einem hoteleigenen
Personalvertreter ohne jede Vorwarnung eine Abmahnung aus.
Die Gründe: Der Spülmittelverbrauch ist nach wie hoch Das Geschirr
sei ebenfalls nicht sauberer geworden
Wenn er sein Verhalten nicht ändere, müsse er mit einer Kündigung
seines Arbeitsverhältnisses rechnen.
5.Der Küchenmanager
meldet der Hotelleitung, dass er bzgl. seiner Vorgabe gut im Plan
liege. Es sei zu erwarten, das besagter "Störenfried"
über kurz oder lang einen Aufhebungsvertrag zu für die Hotelleitung
günstigen Bedingungen unterschreiben werde.
Der sympathische Koch
in unserer Geschichte ist nun in arger Bedrängnis. Was er erlebt,
ist Mobbing wie aus dem "Lehrbuch":
-Zuteilung primitiver
Aufgaben mit gleichzeitiger, nahezu unlösbarer Aufgabenstellung
(Geschirr soll sauberer werden, bei gleichzeitiger Einsparung von
Spülmittel)
-Zuarbeite der
Kollegen wird unterbunden
-Abkopplung von nahezu
jeglichem hauseigenen Informationsfuß
-Vier Wochen später
Erhalt einer ernstzunehmende Androhung seiner Kündigung in Form
einer Abmahnung
Psychische Probleme
ließen nicht auf sich warten: Die
unverhoffte Ausstellung der Abmahnung lösten einen psychischen
Schock mit anschließendem Trauma aus. Jahrelang hatte er für
"sein" Hotel gearbeitetund war eine
angesehene Fachkraft gewesen. Die nun an de Tag gelegte
Niedertracht der Firmenleitung zermürbte Ihn. Auch der Hinweis,
dass ein weitere Verwendung der schlechten Gewürze sich auf die
Qualität der Menüs auswirken könnte, und dass das Ganze sogar eine
strafrechtliche Dimension annehmen würde (wenn es zu
Vergiftungsfällen bei Gästen käme) fruchteten nicht.
Trotz dieser, nahezu
aussichtlosen Lage gibt unser Koch nicht auf. Er will sich nicht
"zermürben" lassen. Nicht zuletzt motiviert ihn auch der
Gedanke, dass ein offensichtlicher Erfolg dieser Maßnahmen eine
verheerende Signalwirkung haben würde und sicherlich potentielle
Nachahmungstäter nachhaltig motivieren würde.
Er besinnt sich
zurück auf andere Situationen, wo es ebenfalls schwierig war, z.B.
auf Situationen während seines Studiums. Dort hatte er es doch
irgendwie gelernt, mit schwierigen Situationen umzugehen. (Ein
gebildeter Mensch findet doch schließlich immer einen
Ausweg?)
Und - ihm fällt
etwas ein! Da hat er doch etwas gehört, von neuartigen
Maschinen - Spülmaschinen genannt, welche Geschirr automatisch
reinigen sollen! In gleichbleibend hoher Qualität und mit minimalem
Spülmittelverbrauch. Dies ist es doch, die Umsetzung seiner
Zielvorgabe! (Anmerkung des Herausgebers: Die Geschichte trug
sich vor ca. 50 Jahren zu!)
Er tätigt schriftlich
einen Verbesserungsvorschlag an die Hotelleitung, in welcher er
genau nachweist, dass sich die Anschaffung eine solchen Maschine
aufgrund von Einsparung bei Personal und Spülmittel innerhalb
kürzester Zeit amortisieren wird.
Mit gewissem Erschrecken erkennt man dort, dass sich die zuvor
geschmiedeten Intrigen, mit dem Ziel, diesen Mitarbeiter mal eben
los zu werden, nicht so ganz einfach umsetzen lassen
werden.
Darauf hin beschließt
man, zu einem ultimativen, finalen Schlag auszuholen. Unser Koch
bekommt völlig überraschend im Rahmen einer turnusmäßigen
Leistungsbeurteilung, infolge dessen er sich aufgrund seines
Verbesserungsvorschlages eine Gehalterhöhung erhofft hatte, von der
mit anwesenden Personalberaterin mitgeteilt, dass seine
außertarifliche Sonderzulage ab so fort ersatzlos gestrichen werden
würde (wohl wissend, dass dies unseren Koch, er hat als
Alleinverdiener eine große Familie zu ernähren, in existenzielle
Schwierigkeiten bringen wird).
Nach dieser
"Eröffnung" der anberaumten Leistungsbeurteilung,
ergreift unser Koch die einzig richtige Maßnahme: Er bricht dieses
Gespräch mit einem Hinweis auf gesundheitliche Probleme im Bezug
auf seine Person ab und verlässt den Raum!
Umgehend holt er sich
einem Termin bei einem Facharzt.Dieser bescheinigt
Ihm schriftlich eine psychische Gesundheitsstörung aufgrund einer
Mobbingsituation. Damit hat unser Koch ein überaus wichtiges
Dokument in Händen: Den Nachweis von einem neutralen Experten
über eine Gesundheitsschädigung seiner Person durch eine
unmittelbare Handlung seines Vorgesetzten! Zuvor hatte es von
Seiten der Personalberater vehemente Bemühungen gegeben, unseren
Koch zu einem Gang zur Betriebsärztin zu bewegen. Diese
Betriebsärztin, eine Frau Dr. von und zu Stigma ist bekannt für
eine solide Ausübung ihres "Handwerkes". Sie hätte genau
das getan wofür sie bezahlt wird und ihre "handwerklichen
Fähigkeiten" bezüglich der "Beseitigung" eines
störenden Mitarbeiters souverän unter Beweis gestellt! Sie hätte
umgehend die Hinterlegung einer ärztlichen Notiz in der
Personalakte des Kochs veranlasst, dass bei diesem aufgrund seiner
"schwierigen Persönlichkeit" nun erheblich psychische
Probleme zutage getreten seien, welche eine Fortführung seiner
früheren und auch derzeitigen Tätigkeit nicht erlauben würden und
hätte diesen darüber hinaus ab so fort für arbeitsunfähig erklärt.
Damit hätte der Küchenmanager sein Ziel, die totale Ausschaltung
des Kochs, erreicht. Die Hotelleitung wäre einen unbequemen
Mitarbeiter (u.a. aufgrund seiner Hinweise auf eine mögliche
Gesundheitsschädigung der Hotelgäste) losgeworden und hätte dem
Küchenmanager umgehend eine nicht geringe Prämie
ausgezahlt.
Daraus wurde nun
leider nichts, sondern unser Koch verfügte über ein wichtiges
Schutzschild gegenüber seinem Arbeitgeber. Seine nächster Gang
führte ihn zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser gabt ihm
den einen einfachen, aber genialen Tipp, aufgrund des
Facharztgutachten umgehendStrafanzeigebei der
nächsten Polizeidienststelle gegen seinen Vorgesetzten und die
Personalberaterin zu stellen. Unser Koch formulierte diese Strafanzeigen und gab diese bei der örtlichen
Polizeidienststelle ab. Innerhalb von fünf Tagen wurden
Ermittlungen wegen Verdachts auf Körperverletzung gegen beide
Personen aufgenommen, was zu panikartigen, aber gänzlich
nutzlosen Reaktionen der Hotelleitung
führte.
Weiterhin wendete
sich unser lieber Koch an den Besitzer des Hotels (welcher noch
über andere, ähnliche Häuser verfügt). Er teilte ihm mit, dass
erhebliche Einsparungen, welche durch die Nutzung einer
Spülmaschine getätigt werden könnten, nicht realisiert
werden.
Den Besitzer ärgerte
dies sehr. Gerade in diesem Hotel, welches das schlechteste
Ergebnis von allen seinen Häusern einfährt, wird ein
Verbesserungsvorschlag, welcher auch für seine anderen Häuser
nutzbringend wäre, nicht umsetzt! Außerdem erfährt er von dem
laufenden Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den
Küchenmanager. Aufgrund der Gefahr, dass auf dieser Weise
unliebsame Dinge an die Öffentlichkeit gelangt wären und auch
aufgrund der geschäftsschädigenden Verhaltensweise des
Küchenmanager veranlasste er die sofortige Entlassung
desselben.