Das zweite Urteil

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 Dieses schreiben haben wir von unserm Anwalt zugesendet bekommen.

 

 

Rechtsstreit

 

Ilona J.......

 

Gegen

XYZ

 

Az.: 2-11 S .................

 

Sehr geehrte Frau J......,

 

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf den Hauptverhandlungstermin, in dem die zuständigen Richter des Landgerichts leider auch nicht im Sinne des Tierschutzes entschieden haben. Sie haben nun auch selbst sehen müssen, wie unnachgiebig und gnadenlos die Gerichte in Frankfurt den Interessen des Vermieters mehr Gewicht beimessen als den Interessen von Hundehaltern. Leider ist damit der Rechtsweg ausgeschöpft. Eine Weiterführung des Verfahrens hätte lediglich zur Folge gehabt, dass die Kosten weiter steigen, was auch nicht in Ihrem Interesse gewesen wäre.

 

Na ja so richtig, kann man das urteil da glaube ich nicht rauslesen. Also da wir ja dabei waren, ich allerdings nicht sehr lange. Da ich es nicht länger ausgehalten habe, bin ich vorher raus gegangen und mir sind nur so die tränen gelaufen. Das was ich aber noch mitbekommen habe war :“ man kann den Mietern/Mieterinnen im Haus nicht zumuten so einen Hund in der Wohnung zu halten“

 

 

Aus diesem Schreiben kann man das Urteil nicht richtig entnehmen finde ich. Die Richterin meinte :"Man kann den anderen Mietern im Hause nicht zumuten so einen Hund in der Wohnung zu halten."



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