Tierschutz in EU-Verfassung verankert
Ein Teilerfolg für den Tierschutz in der EU wurde am 18. Juni 2004 erreicht. Staats und Regierungschefs einigten sich in Brüssel auf die EU Verfassung.
Zur Regelung des Tierschutzes haben sich die Regierung darauf verständigt, das so genannte Amsterdamer Protokoll zum Tierschutz als Artikel III-121 in der Europäischen Verfassung zu verankern. Der Wortlaut lautet:
Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen
Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische
Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den
Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem
Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften
und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in bezug auf religiöse
Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.
Möglich gemacht hat dies die Kampagne des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte mit Unterstützung Zehntausender Tierschützer im In und Ausland. Damit die Verfassung wie vorgesehen zum 1. November 2006 in Kraft treten kann, müssen noch alle 25 Mitgliedsstaaten zustimmen.
Jedoch gibt es auch einen Wehrmutstropfen.
Tierschützer sind enttäuscht, über Außenminister Fischer, der seinen damaligen Vorschlag, den Tierschutz zum Unionsziel zu erklären, offensichtlich nicht wirklich Ernst gemeint hat. Die Tatsache, dass der Tierschutz in der neuen Verfassung Berücksichtigt wird, ist einerseits erfreulich, andererseits bedeutet die Formulierung des
Amsterdamer Protokolls zugleich, dass es immer noch keine Eigenständige Politik geben wird, mit der Tiere um ihrer Selbstwillen geschützt werden.
Einzelne Aspekte des Tierschutzes sollen, wie bisher, nur dann thematisiert werden, wenn sie in einem der anderen Politikbereiche, von der Landwirtschaft bis zur Raumfahrt eine Rolle spielen. Ein umfassender Schutz von Tieren in der Landwirtschaft, beim Transport oder in der Forschung durchzusetzen, ist damit auch künftig sehr schwierig. Wichtige Bereiche, wie die Haltung von Heimtieren, der Umgang mit Ketten- oder Straßenhunden in Ost- und Südeuropa oder der Stierkampf in Spanien bleiben laut Verfassung sogar ganz ausgeklammert.
Man kann nur hoffen, das möglichst bald, die Europäische Verfassung um einen tragfähigeren Tierschutzartikel ergänzt wird, der die Verantwortlichen in der Union vorschreibt, eine eigenständige Tierschutzpolitik zu betreiben, der mehr ist als nur ein Anhängsel der Wirtschaft.