Der Sklavenvertrag (German)


Voraussetzungen für den Sklavendienst



Welche Voraussetzungen muss ein Sklave bei mir erfüllen?

1.
Du musst selbst wollen, Dich zeitweise als Sklave hinzugeben. Die Dauer wird vereinbart. Das können 3 Stunden sein, aber auch 24, 48 und mehr.

2. Du musst devot, lernfähig, willig und erziehungsbereit sein.

3. Du musst als Sklave an folgenden Stellen rasiert/blank sein: Scham, Eier, Arsch, Bauch, Brust und Rücken. Die Achseln sollten rasiert oder kurz geschoren sein.
Du wirst vorwiegend nackt dienen. Du bist dafür da, mein Wohlbefinden und meine Lust je nach deinen Möglichkeiten zu steigern.

4. Du sollst für folgende Dienste bereit sein: AV passiv evtl. auch aktiv, OV, Rimming, Stiefel und Füße lecken, Dildospiele, Spanking, leichte Folter, Erziehung auch in der Gruppe, Bondage, TT, CBT, Dogplay, Reizstrom, Wachs usw.. Auch putzen, aufräumen, arbeiten, einkaufen u.ä. sind angesagt.

5. Du musst und bist verpflichtet, mindestens einmal im Monat live zu dienen. Mein Zeitplan soll Dir dabei helfen. (Nur für Sklaven nach Musterung zugänglich)

6. Du hast deine Dienste grundsätzlich selbst anzubieten.

7. Dein Gewicht muß zu deiner Körpergröße passen. Dicke Sklaven haben bei mir keine Chance.

8. Du musst bereit sein, deinem Herrn angemessene Geschenke zu machen.

9. Du darfst nur absolut wahre Angaben machen.

10. Du musst die allgemeinen Grungregeln für Sklaven akzeptieren.

Alles weitere wird bei der Musterung abgeklärt.

Das Rollenspiel Herr - Sklave ist das geilste Sexspiel, das ich kenne.

Du wirst nicht als Sklave geboren, sondern dazu gemacht. Der Weg ist das Ziel und den Weg bestimme ich, wenn wir zusammen sind.

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Der Inhaber dieses Schriftstücks ist Eigentümer und somit Herr des Sklaven.
Eine Kopie des Vertrages verbleibt beim Sklaven. Dieses Schriftstück regelt die Rechte des Herrn und die Pflichten des Sklaven. Der Sklave erkennt die Regeln an und verpflichtet sich, seinem Herrn an vereinbarten Terminen nach Maßgabe dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stehen.

Rechte der Herrn und Pflichten des Sklaven

§ 1 Dienstantritt
Mit Betreten der Wohnung bzw. des durch den Herrn ausgewählten Dienstortes beginnt der Sklavendienst. Der Sklave hat den Herrn unverzüglich sein gesamtes Besitztum inkl. der Kleidungsstücke in Verwahrung zu geben.
Ein Anspruch auf Rückgabe besteht erst nach Beendigung des Sklavendienstes. Der Sklave darf gezwungen werden, seine gesamte Dienstzeit abzuleisten. Der Sklave kann seine Bereitschaft zu dienen und erzogen zu werden, keinesfalls während der Dienstzeit zurücknehmen. Jeder Befreiungs- oder Überredungsversuch des Sklaven, den Dienst vorzeitig abzubrechen, kann konsequent unterbunden werden.

§ 2 Dienste und Befehle
Die Gestaltung der Erziehung zum gehorsamen Untergebenen sowie die Erziehungsmethoden obliegen ausschließlich dem Herrn. Der zu erziehende Sklave hat sämtliche Dienste und Befehle seines Herrn ohne Widerspruch und bedingungslos auszuführen.

§ 2.1 Arbeiten.
Der Sklave hat sämtliche ihm angetragenen Arbeiten ( z.B. Haushalt) ohne Entlohnung mit größter Sorgfalt auszuführen.

§ 2.2 Sexuelle Dienste
Der Sklave muß allen Weisungen zur sexuellen Befriedigung seines Herrn Folge leisten. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob die Ausführung vom Sklaven selbst erotisch oder unangenehm empfunden wird. Die Herr achtet auf Verhütung von Krankheiten.

§ 2.3 Demütigungen
Das Küssen von Füßen und andere erniedrigende Anweisungen hat der Sklave ohne Zögern auszuführen. Dies gilt auch für Befehle, bei deren Ausführung er Ekel und Abscheu empfindet.

§ 2.4 Dienst an Dritten
Befiehlt der Herr, die Dienste an Dritten, so sind diese durch den Sklaven auszuführen. Tritt der Herr das Befehlsrecht an Dritte ab, hat sich der Sklave während seiner Dienstzeit auch diesem Herrn bedingungslos zu unterwerfen. Der Herr achtet darauf, das §5 nicht verletzt wird .

§ 3 Artgerechte Haltung des Sklaven

§ 3.1 Dienstkleidung
Der Sklave führt seine Dienste in der Regel in voller Montur aus. Das heisst,  der Sklave muss Bomberjacke, MA1 Nylonhosen, Adidas Shorts, schwere Nylonoveralls oder in Army Uniform dienen. Jedoch kann der Herr dem Sklavenr andere Kleidungsstücke   anordnen bzw. zulassen.

§ 3.2 Fesseln und Knebeln
Um Fluchtversuche und Abwehr von Strafen zu verhindern, darf der Sklave im Käfig, in Ketten oder anderen Fesseln gehalten werden. Diese dürfen so eng wie möglich angelegt werden. Sie werden nur soweit gelockert, wie es zur Ausführung der Befehle und ausreichender Durchblutung notwendig ist. Um Widersprüche und lästige Bitten zu unterbinden, darf der Sklave jederzeit geknebelt werden. Zur Führung des Sklaven kann der Herr eine Halskette, Leine oder Zügel anbringen.

§ 3.3 Essen und Trinken
Der Sklave hat keinen Anspruch auf bestimmte Nahrungsmittel. Es sind lediglich die Grundbedürfnisse des Sklaven zu decken (z.B. Wasser, Brot, Essensreste und Vitaminpräparate).

§ 3.4 Befehlsfreie Zeiten
Befehlsfreie Zeiten können so gestaltet werden, dass diese nicht zu bequemen Erholungspausen für den Sklaven werden. Der Herr kann sicherstellen, daß diese Zeiten dem Sklaven keine Gelegenheit bieten, sich eigenmächtig aus der Sklavenrolle zu befreien. Gegebenenfalls darf der Sklave im Käfig angekettet oder in einer anderen Art von Gefängnis untergebracht werden.

§ 4 Gehorsam und Strafen

§ 4.1 Durchsetzen von Befehlen bei Widerspruch
Die Herr hat das Recht, den Sklaven mittels Folter und/oder Strafen zur Ausführung seiner Befehle zu zwingen. Nach der erzwungenen Zusage des Sklaven, den Befehl doch auszuführen, kann die Herr die angewandte Folter/Strafmethode als Strafe für den Widerspruch noch eine gewisse Zeit fortsetzen.

§ 4.2 Falsches Verhalten oder schlecht ausgeführte Befehle
Der Sklave hat den Herrn stets bekleidet in voller schwerer Montur auf den Knien, den Blick nach unten gerichtet, mit vorgebeugtem Körper und den Armen auf dem Rücken verschränkt, zu begrüßen. Dabei muss er ihm unaufgefordert beide Stiefel küssen/ lecken. Der Sklave hat seinen Herrn grundsätzlich mit ,,mein Herr" anzusprechen. Der Sklave hat in ganzen Sätzen zu sprechen. Fragen des Herrn sind mit ,,Ja, mein Herr" oder ,,Nein, mein Herr" zu beantworten. Der Sklave hat sich stets auf allen Vieren zu bewegen, es sei denn, der Herr befehlt "Steh auf", um gewisse Aufgaben zu erledigen. Bei ungebührlichem Verhalten kann die Herr das Strafmaß so wählen, dass der Sklave dies nicht wiederholen wird. Wiederholungen können entsprechend härter geahndet werden.

§ 4.3 Härte der Strafen
Das Strafmaß bestimmt allein der Herr. Die einzige Obergrenze des Strafmaßes sind die Verletzlichkeit oder die Gesundheit des Sklaven (vgl. §5.1). Schmerzempfinden, Entblößung oder Ekelgefühl des Sklaven begrenzen das Maß der Strafe grundsätzlich nicht. Der Sklave kann den Herrn lediglich durch Aussprache eines „Safewords“ auf seine Belastbarkeitsgrenze hinweisen, wobei der Herr die Bestrafung jedoch um ein gewisses Maß fortsetzen kann, um den Sklaven für sein ungebührliches Verhalten zu züchtigen. Das Erziehungsziel der Abrichtung zum gehorsamen Sklaven kann nämlich nur durch Maßnahmen erreicht werden, wenn das Strafmaß etwas über das erotische Schmerzempfinden des Sklaven hinausgeht und der Sklave somit an neue Schmerzgrenzen herangeführt wird. Als „Safeword“ wird vereinbart: " GNADE "

§ 5 Allgemeines

§ 5.1 Körperliche Unversehrtheit des Sklaven
Die Herr darf seinen Sklaven unbegrenzten Schmerzen und Qualen aussetzen (vgl. §4.3). Er hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit des Sklaven und dessen körperliche Unversehrtheit durch Dienste und Strafen nicht verletzt werden. Zurückbleibende Narben und körperliche Veränderungen (z.B. Tätowierungen, Haare schneiden) bedürfen eines gesonderten Einverständnisses des Sklaven.

§ 5.2 Diskretion
Sämtliche Aktivitäten vor, während und nach dem Sklavendienst müssen mit 100% Diskretion durchgeführt werden. Werden weitere Personen hinzugezogen, darf die Diskretion nicht verletzt werden. Auch bei Einsätzen außerhalb des gewohnten Dienstortes ist die Diskretion unbedingt zu beachten.

Unterschrift Sklave___________________________

Unterschrift Herr___________________________

 

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§ 1 - Der Sklave
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages gelobt der Sklave seinem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Sein Körper, sein Wille und seine Zeit gehören nur dem Herrn. Oberstes Ziel des Sklaven ist der lustvolle Dienst für seinen Herrn. Der Sklave hat seinen Körper jederzeit seinem Herrn zur Verfügung zu stellen. Desweiteren erklärt sich der Sklave damit einverstanden, dass der Herr nach Absprache mit ihn über das Recht verfügt, seinen Körper Anderen zur freien Verfügung zu stellen. Der Sklave hat immer zu zeigen, dass er seine Rolle zu dienen und zu gehorchen, ständig akzeptiert, - sowohl zu Hause als auch an anderen, von seinem Herrn befohlenen Orten. Er ist sich dessen bewusst, dass der Herr frei über seinen Körper und seinen Willen n Wünschen verfügen kann. Es gelten nur die in diesem Vertrag festgelegten Grenzen.

§ 2 - Freizeit des Sklaven
Der Sklave kann jederzeit zum Dienst gerufen werden. In den Zeiten, in denen er nicht dient, ist er zur freien Zeiteinteilung berechtigt und darf Beruf und seinen Hobbys nachgehen. Auch in dieser Zeit hat der Sklave seinem Herrn weiter mit Liebe und Respekt zu begegnen.

§ 3 - Anrede des Herrn
Der Sklave spricht immer respektvoll und ehrfürchtig über seinen Herrn. In seiner Freizeit ist er dazu berechtigt, seinen Herrn so anzureden, wie es ihm gefällt. Während er dient, hat er seinen Herrn mit "Herr" anzureden. In der Öffentlichkeit hat der Sklave seinen Herrn neutral anzureden - es sei denn, der Herr wünscht öffentlichen Sklavendienst. Fremde Master oder Herren darf der Sklave grundsätzlich nur mit Sir oder ihrem eigenen, gewünschten Titel ansprechen, jedoch niemals mit Herr.

§ 4 - Bestrafungen
Vergehen werden entsprechend den Vorstellungen des Herrn leicht oder hart bestraft. Der Herr wird den Sklaven Grund und Zeitpunkt der Bestrafung erläutern, da nur so eine ordentliche Erziehung des Sklaven gewährleistet ist. Der Sklave hat das Recht, während der Bestrafung zu weinen, zu schreien und zu betteln. Aber er erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf seine Behandlung haben müssen. Ausserdem weiss er, dass sein Herr, wenn der sich durch seine Laute gestört fühlt, ihn knebeln oder ihn auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann. Während der Freizeit werden keine Bestrafungen an Sklaven durchgeführt. Dinge, die sich der Sklave in seiner Freizeit zu Schulden kommen lässt, können zu einem späteren Zeitpunkt bestraft werden, wenn der Herr dies für notwendig hält. Alle Formen der Bestrafung werden in jedem Fall ertragen und dem Herrn ist im Anschluss an die Erziehungsmaßnahme zu danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herrn.

§ 5 - Rechte des Herrn
Der Sklave ist verpflichtet, alle Aktivitäten seines Herrn zu erdulden, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Der Herr hat das Recht, ihm Schmerzen zuzufügen, wenn es ihn danach verlangt.
Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören dem Herrn. Er kann, wenn er will, davon Gebrauch machen.

§ 6 - Pflichten des Herrn
Der Herr hat sich seiner Verantwortung gegenüber seinen Sklaven stets bewusst zu sein und dementsprechend zu handeln. Er wird sicherstellen, dass sein Sklave keine bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden davon trägt. Der Herr ist für das Befinden seines Sklaven verantwortlich. Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit den Sklaven besprechen und dafür Sorge tragen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.

§ 7 - Zeitliche Gültigkeit und Vertragsauflösung
Der Vertrag ist zeitlich unbegrenzt gültig. Er kann nur durch den Herrn aufgelöst werden. Der Sklave kann eine Auflösung anregen, nicht jedoch herbeiführen oder wirksam machen.



Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper an meinen Herrn zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung stets zu dienen und als Sklave zu gehorchen. Ich akzeptiere, dass ich das Eigentum von meinem Herrn bin.


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Datum, Unterschrift ( Sklave )

Ich als dein Herr akzeptiere diesen Vertrag und übernehme die Verantwortung für dein Wohlergehen, deine Erziehung und deine Formung zu einem demütigen, gehorsamen Sklaven. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung an und werde mein Eigentumsrecht nicht missbrauchen.


.........................................
Datum, Unterschrift ( Herr )


 


 

 


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