DESPEKTIERLICH - WITZIG - GENIAL



DESPEKTIERLICH w WITZIG w GENIAL

DESPEKTIERLICH

FALL EINS
Juli 2003


Reaktion einer vormaligen behördlichen, aber heute durchaus privatwirtschaftlichen Institution auf eine begründete Kündigung, ohne auf den Kündigungsgrund mit auch nur einer Silbe eingehend:

T-Online International AG, Kundenservice

Unser Zeichen   T-Online Kundenservice / Bearbeitungs-Nr.: 0
Servicenummer Telefon: 0180 . .. .. .. (0,12 Euro/Min.), Fax: 0180 . .. .. .. (0,12 Euro/Min.)
Datum              09.07.2003
Betrifft              Kündigung Ihres T-Online Zugangs, Ihre T-Online Nummer ......

Sehr geehrte T-Online Kundin,
sehr geehrter T-Online Kunde,

die Kündigung Ihres T-Online Zugangs mit der T-Online Nummer ...... haben wir zum veranlasst. Eventuell zuviel erhobene Entgelte schreiben wir Ihnen in einer Ihrer nächsten Rechnungen der Deutschen Telekom gut.

Mit freundlichen Grüßen

IhrT-Online Kundenservice

Anmerkung der dwg-Homepage-Redaktion:
(1) "... haben wir zum (die Angabe fehlt tatsächlich) veranlasst."
(2) "zuviel" wurde - auch hier - tatsächlich zusammengeschrieben und nicht korrekt auseinander: zu viel.


Damit nicht genug. Einen Tag später, am 10. Juli datiert, traf ein zweiter Brief mit ein und demselben Inhalt ein.


Auch damit nicht genug. Ebenfalls mit Datum 10. Juli 2003 ging an diesem 11. Juli in einem weiteren Umschlag ein nun absolut nicht verständlicher weiterer Brief ein:

T-Online International AG, Kundenservice

Unser Zeichen   T-Online Kundenservice / Bearbeitungs-Nr.: 0
Servicenummer Telefon: 0180 . .. .. .. (0,12 Euro/Min.), Fax: 0180 . .. .. .. (0,12 Euro/Min.)
Datum              10.07.2003
Betrifft              Reaktivierung Ihres T-Online Zugangs, Ihre T-Online Nummer ............

Sehr geehrter Herr G........,

wie von Ihnen gewünscht, haben wir Ihren T-Online Zugang mit der T-Online Nummer ............ aktiviert. Sie können T-Online nun wie gewohnt nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

IhrT-Online Kundenservice

FALL ZWEI
September 2002


Ein wenig respektvoller, schon gar nicht motivierender, ja, einzig und allein "strafender" Brief vom 14. Oktober 2002 von einer Ordnungsbehörde im gelobten Land eines Roland Koch:

Der Oberbürgermeister als Ordnungsbehörde

Verwarnungen werden im Verkehrszentralregister nicht eingetragen

Betrifft: Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ihnen wird vorgeworfen, am 19.09.02, um 10.01 Uhr, in ... ......., ........... ., ....... .... ..., ORTSEINWAERTS (...-..-...), als Führerin/Führer des Pkw ..-.. ... folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24 StVG begangen zu haben: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz 56 km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h. § 3 Abs. 3, § 49 StVO. Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Frontfoto, Zeuge/Zeugin: ...... OPB, Ordnungsbehörde ... .......

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit werden Sie hiermit verwarnt; es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von --> 15,00 EUR erhoben (§§ 56, 57 OW;G).

Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen. Zur Zahlung verwenden Sie bitte die beigefügten Zahlungsvordrucke. In diesem Falle bitte ich, von der Rücksendung dieser Mitteilung abzusehen.

Wenn Sie mit der Verwarnung   n i c h t   einverstanden sind, dann gilt folgendes: Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OW;G) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.   F a l l s   Sie sich zu der Beschuldigung äußern, wird unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder   o h n e   weitere   Ä u ß e r u n g   der Behörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Bußgeldbescheid ist mit Kosten von mindestens   18,00 EUR   verbunden.

Sie sind - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Fragen zu Ihrer Person auf der Rückseite dieser Mitteilung zu berichtigen oder zu vervollständigen, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OW;G mit Geldbuße bedroht. Eine solche Mitteilung ist mir innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zu machen.

Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte die Personalien der verantwortlichen Person unter "Angaben zur Sache" auf der Rückseite dieses Schreibens mit; hierzu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.

Schließlich mache ich darauf aufmerksam, daß dem Halter eines Fahrzeuges die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden kann, wenn bei Verkehrsverstößen nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat (§ 31a StVO).

Hochachtungsvoll

Im Auftrag: Frau .......

Junge, Junge, wer immer den Text verfasst hat, sollte, wenn es denn noch nicht geschehen sein sollte, vordringlich mit dem

S t r u m p f h o s e n b a n d o r d e n
für Veredelung deutschen Sprachguts

ausgezeichnet werden!

W I T Z I G

Zu
FALL EINS
Juli 2002

DWGs Kernantwort auf die drei kuriosen, so plötzlich en masse auf ihn eingeprasselten Schreiben:
Zwangsläufig drängt sich da die Frage auf: Soll jetzt mit der Quantität von drei gleichzeitig eingehenden Schreiben die zuvor geübte Enthaltsamkeit in der Behandlung der simplen Reklamation und die damit vermisste Qualität kompensiert werden? Nichts für ungut! Mein Schreiben an Sie gilt weiter ohne Wenn und Aber. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Zu
FALL ZWEI
September 2002

DWG-Reaktion auf ein Behördenschreiben, wie es "edler" in Verfremdung der deutschen Sprache kaum abgefasst werden könnte; mit antiquierten Floskeln wie "Hochachtungsvoll" und "Frau" und einer Abkürzung wie "OPB", die bei jedem Fernsehquiz jeden Kandidaten auf null Punkte zurück katapultieren würde, es sei denn, er würde dafür laut "Wörterbuch der Abkürzungen" von Duden mit "Offene-Posten-Buchhaltung" antworten:

Herrn ........ .. .......

Oberbürgermeister

Ordnungsbehörde

Freitag, 18. Oktober 2002

Sehr geehrter Herr .......,

mit der Philosophie des irischen Komödienschreibers Sean O'Casey möchte ich beginnen: Das Lachen ist der große Antrieb des Lebens - wenn wir lachen können, können wir leben. Nehmen Sie darum das, was ich nachstehend sage, bitte mit Humor, wenn es auch durchaus ernsten Hintergrund hat. +++ Humorvoll, wie ich gern bin, möchte ich fragen: Was vereint RM und DWG, Rudolph Moshammer und .. .. .........? Beide wurden für eine fast auf den Tag genau begangene Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 €uro bedacht. Der eine in München, der andere in ... ........ Der eine für falsches Parken, der andere für Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit. Unterschied? Falsches Parken ist für die Beteiligten relativ einfach nachzuvollziehen. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit birgt da schon einige Unwägbarkeiten. So bin ich der Auffassung, dass meine Tachoanzeige zum Zeitpunkt Ihres mich treffenden Frontfotoblitzes im unteren Drittel der markierten Fläche zwischen 50 und 60 km/h, also knapp über 50 km/h, befand. Nach Ihrem Messergebnis aber offensichtlich selbst unter Abzug der Toleranz prozentual weit darüber. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass Ihre Anlage einer permanenten strengen Wartung unterliegt und somit das von Ihnen ermittelte Ergebnis korrekt ist. Der Betrag von 15 €uro wurde von mir postwendend auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. +++ Warum schreibe ich Ihnen dennoch? Nun, wir Bürger werden immer wieder aufgefordert, kritisch mit Behördenmaßnahmen umzugehen. Darum meine Frage: Findet die permanent strenge Wartung Ihrer Messanlage auch bei den Texten Ihrer Schreiben statt? Ich denke, schwerlich. So entdecke ich zum Beispiel nirgends einen Hinweis darauf, dass Ihre Maßnahme einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt. Stattdessen startet das Schreiben, wenn ich von der Einfügung "Verwarnungen werden im Verkehrszentralregister nicht eingetragen" absehe, mit einem knallharten Vorwurf und ergeht sich dann in mehr oder minder krass formulierten Hinweisen auf §§, die ohne nachzulesen, so denke ich einmal, zwar Ihr/Ihre "Zeuge/Zeugin ...... OPB" und "Im Auftrag: Frau ......." kennen, der Normalbürger aber kaum. Viele Behörden sind dazu übergegangen, ihre Mitarbeiter in Seminare zu entsenden, auch mit dem Ziel, Schreiben "kundenfreundlicher" zu verfassen. Wenn schon kein Seminar, vielleicht Ihre Bitte an einen ortsansässigen Journalisten oder Philologen, die "Entstaubung" in Form eines motivierenden Musterbriefes vorzunehmen. Die §§ und das "Frontfoto" mit allen Messdaten, mit und ohne Toleranzberücksichtigung, könnten "überzeugend" als Anlage beigefügt werden. +++ Die beigefügte Zeitungsnotiz erklärt möglicherweise auf einfache Art meine Aversion gegen sprachlichen Hokuspokus. Allein dagegen anzugehen, ist oft vergebliche Liebesmühe. Mit einem starken Stadtoberhaupt an der Seite dürfte es da schon eher gelingen. +++ DIE WARMHERZIGSTEN GRÜßE DWG

G E N I A L

Zu
FALL EINS
Juli 2003

Toll wär's gewesen, wenn der T-Online Kundenservice Farbe bekannt und darauf hingewiesen hätte, dass hier offensichtlich eine Aneinanderreihung von falschen T-Online-Reaktionen zu der letztlich bedauerlichen Kündigung geführt hätten: "Wir sind aber dabei, die Forderung unseres Aufsichtsratsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke: 'Unsere Mitarbeiter müssen lernen, kundenbezogener zu reagieren.' verstärkt umzusetzen. Selbstverständlich werden wir Ihnen den dadurch zu viel in Rechnung gestellten Betrag in Höhe von 63,87 Euro zurückerstatten. Wir bitten um Entschuldigung." Das hätte dem "Kundenservice", hier sollten die besten Mitarbeiter eingesetzt sein, gut zu Gesicht gestanden und hätte möglicherweise zu einer Rücknahme der Kündigung geführt.

Nun gut! Geantwortet wurde anders, so wie es ehemalige Behörden halt tun, wenn sie im Grunde auch gar keine Behörde mehr sein wollen und es ja auch gar nicht mehr sind, und der zu viel in Rechnung gestellte Betrag wird rückerstattet. Aber a bisserl peppiger hätt' ich's mir schon gewünscht. Es ist schließlich durchaus möglich, ein Schreiben juristisch korrekt und dennoch motivierend abzufassen. Das eine muss keineswegs das andere ausschließen. Geld zu erhalten, ist zweifelsfrei erfreulich, es mit überzeugend gewählten Worten zu erhalten von gesteigerter Wirkung.


T-Online International AG , Service Center Technik

Unser Zeichen   .......
Durchwahl   01805/... ...
Datum   10.07.2003
Betrifft   Telefonat vom 08.07.03

Sehr geehrter Herr .........,

dIm Sinne einer schnellen und kundenorientierten Regelung schreiben wir Ihnen einmalig, ohne Anerkennung eines Rechtspflicht, einen Betrag in Höhe von 63,78 € gut.

Den Betrag erhalten Sie mit einer der nächsten Rechnungen der Deutschen Telekom AG.

Mit freundlichen Grüßen

IhrT-Online Service Center Technik


Zu
FALL ZWEI
September 2002

Ebenfalls toll wär's gewesen, wenn der angeschriebene Oberbürgermeister seine literarischen Fähigkeiten beantwortend zum Einsatz gebracht hätte. Keine, aber auch gar keine, weder geniale noch irgendwie anders geartete Anwort. Darum ein unerschütterliches Hoch auf unsere Bürokratie! Wie schön wäre doch ein konsequentes ABC-Programm: l Arbeitsablaufüberprüfung  l Bildungs-/Weiterbildungsintensivierung  l Clear Out Of Bureaucracy?!

   

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