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Der Hexenhammer
 
 
Im Gegensatz zur päpstlichen Bulle (- Hexenbulle -) ist im Hexenhammer (Malleus Maleficarum = Unholdinnen-Hammer) nur mehr ausschließlich von Frauen als Hexen die Rede.
 
1486 entstand der Hexenhammer als Privatarbeit des Heinrich Institoris, eigtl. Heinrich Krämer (um 1430 bis 1505) und dessen Kollegen aus dem Dominikanerorden Jacob Sprenger (um 1436 bis 1495).
 
 

Das "Handbuch der Hexenjäger" Maleus Maleficarum
wurde in drei Teile aufgegliedert:
 
Der erste Teil des Buches beschäftigt sich ausschließlich mit der Definition des Hexenverbrechens. Kramer geht es dabei um den Nachweis, dass Hexen und deren Verbrechen real existieren. Er beruft sich dabei auf die großen Kirchentheologen Augustinus (354-430) und Thomas von Aquin (1225-1274), die sich in ihren Abhandlungen bereits philosophisch mit der Zauberei auseinander gesetzt haben. Kramer vereinfacht die Aussagen der beiden Gelehrten jedoch stark und deutet sie für seine Zwecke um. In der Folge werden ausführlich die theologisch umstrittenen Taten der Hexen diskutiert: Teufelsbuhlschaft (Geschlechtsverkehr zwischen Menschen und Dämonen), Tierverwandlung und Opferung von Kindern an den Teufel, um magische Elixiere herzustellen.
 
Gegenstand des zweiten Teils ist eine ausführliche Darstellung dessen, was Hexen alles anrichten können. Kramer beschreibt dabei zahlreiche Beispiele, die allerdings zu einem großen Teil aus seinem eigenen Erfahrungsschatz, das heißt ausgiebigen Folterungen, stammen. Der dritte Teil des "Hexenhammers" befasst sich mit der rechtspraktischen Umsetzung von Hexenverfolgungen. Dieser Teil ist als Anleitung zur Durchführung von Verfahren zu verstehen und gibt anhand zahlreicher Beispiele detaillierte Regeln für Prozesse gegen Hexen.
 
Unter der Berufung auf eine Unzahl kirchlicher Autoritäten, die die Mitwirkung des Teufels bei allen Hexereien hervorhoben, spezifizieren die Herausgeber im zweiten Teil die Untaten der Hexen.
 
Der dritte und letzte Teil stellt den wichtigsten Abschnitt für die Entwicklung des Hexenprozesses dar. Er enthält eine Art Prozessanordnung, die dem Richter genaue Hinweise gibt, wie er zum Erfolg kommen kann. Es ist als praktische Anleitung für die weltlichen und geistlichen Hexenjäger konzipiert und sie betonen die "Vorteile" des Inquisitionsprozesses, der weder ein Anklageverfahren noch eine Verteidigung des Verdächtigen erfordert.
 
   
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Kupferstich aus dem Hexenhammer
 
 
Hexenhammer
 
Der Malleus gibt die Anweisungen zur Folter und die Interrogatorien zur Befragung der Hexen. Die Richter wurde so die Kunst der Fangfragen, mit denen es jedem möglich war, einen Schuldigen zu finden, gelehrt. Ebenso gibt der Hexenhammer fertige Urteilsverkündungen vor, die es dem Richter erleichtern, einen Grund für sein Handeln anzugeben. Auf diese Weise wurde der Malleus Maleficarum zu einer richtigen ,,Bibel für Hexenrichter".
Der Hexenhammer beschreibt die Gefahren von Hexerei bis in das kleinste Detail. Hellseherische Zauberei,  Zaubersprüche für tödliche Krankheiten. Babys, die entführt und geopfert werden. Heraufbeschwörungen von Naturkatastrophen. Kannibalen-Rituale mit bluttrinkenden Hexen, die durch die Lüfte fliegen, um dämonische Gefährten zu treffen und schwarze Messen beiwohnen , Hexensabbat.
 
Im Malleus Maleficarum wird beschrieben, in welcher Reihenfolge die verschiedenen Folterinstrumente benutzt werden, um die entsprechende Person zu einem Geständnis zu zwingen. Das Strappado wurde bei eher schweren Vergehen angewandt.

Der Hexenhammer machte die neue Sekte zu einem teuflischen ,,Geschlecht boshafter, glaubensschwacher und geiler Weiber". Es begann eine systematische Hexenverfolgung, die in den Jahren 1560 bis 1640 ihren Höhepunkt erlebte.

Quellen:
www.inquisition2000.de/
www.muenster.org/abendgymnasium/faecherprojekte/projekte/hexenprozess/index.htm
www.der-hexenhammer.de/

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Letzte Aktualisierung am 08.05.2022
 
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