16.05.2006 POLIZEIDIREKTION REUTLINGEN

 

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Polizeidirektion

Kaiserstrasse 99

 

72764 Reutlingen

Reutlingen, 16. Mai 2006

 

 

 

 

 

 

 

JESUS CHRISTUS ./. DIE FALSCHEN HIRTEN DES VOLKES

Meine Schreiben an das BVerfG vom 23.04.2006 und 11. Mai 2005

Kostenrechnung Staatsanwaltschaft Tübingen, AZ: 97 VRs 23 Js 14887/05 vom 02.02.2006/muel

Mein Widerstand gegen "JEDEN STAATSBEAMTEN" nach Grundgesetz, Art. 20.4

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in meinem gesamten Schriftverkehr in o. g. Sache habe ich ausführlichst dargelegt, dass die Dinge in Deutschland nicht richtig laufen und die Menschen des Volkes von den sog. Vertretern des Volkes (GG, Art. 38) und ihren Handlangern und Helfershelfern ignorant brutal vergewaltigt werden. Den Schriftverkehr finden Sie in meiner Homepage unter "Im Namen des Volkes, Fall 01"!

 

Als Beweis diene hier - neben vielen anderen - nur die Staatsverschuldung die vor ein paar Tagen die 1,5 Billionen Euro Grenze überschritten hat. Allein die hieraus fälligen Zinsen pro Jahr, zugunsten privater Banken, erreichen den Betrag von (65,7 Mrd. Euro)

 

                        65.722.752.000 Euro (nur Zins) = umgerechnet 263.000 Einfamilienhäuser

 

a' 250.000 Euro. Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun, dass der Eine (der Vertreter) Schulden macht, die der Andere (der Vertretene) zu bezahlen hat? Vielleicht können Sie als Polizeidirektor mir das erklären! Vonseiten der Gerichte und der Staatsanwaltschaft erhielt ich diesbezüglich bis heute keine Antwort! Nach meinem Verständnis ist das eine Straftat und damit ein Verbrechen, da dies Folgen von verfassungswidrigen (GG) Haushalten sind! Die Zahlen stammen vom Bund der Steuerzahler und wurden von FOCUS-Money veröffentlicht. Quelle:
http://focus.msn.de/finanzen/steuern/staatsschulden_nid_28535.html

 

Allein aufgrund der hier angeführten Tatsache - es geht nicht um eine paar Euro hin oder her - stelle ich klar und unmissverständlich fest, dass die im Grundgesetz (GG) für die "Bundesrepublik Deutschland" festgeschriebene verfassungsmässige Ordnung "von den Regierenden lt. GG., Art. 38 und ihren Handlangern" beweisbar längst beseitigt ist. Bei Bedarf bin ich gerne bereit genügend weitere Beweise für diesen Sachverhalt zu erbringen! Aufgrund eben dieses GG "hat jeder Deutsche das Recht zum Widerstand" gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen.

 

Ich bin Deutscher im Sinne des GG und leiste "gegen jeden der an der Beseitigung der verfassungsmässigen Ordnung in Deutschland beteiligt ist" friedlichen, doch unbeugsamen Widerstand im Namen des Gottes, der schon im ersten Satz des GG als höchste Instanz, vor der

 

 

 

 

 

 

 

 

sich alle Menschen zu verantworten haben, eingesetzt ist, und ebenso leiste ich Widerstand im Namen der Menschen des deutschen Volkes. Ich werde definitiv nicht gegen Sie kämpfen aber genauso definitiv werde ich mich Ihnen und "Ihrem Staat" auch nicht unterwerfen, doch bin ich immer gesprächsbereit und werde jede Ihrer Fragen freimütig beantworten!

 

Dieser friedliche Widerstand berechtigt zur sofortigen Freiheit gegenüber aller staatlichen Gewalt, damit auch der Polizeigewalt, und zwar so lange, bis die ursprüngliche Ordnung im Sinne der Verfassung - hier GG - wiederhergestellt ist. Er berechtigt aber nicht dazu, selbst Gewalt gegenüber Menschen oder Sachen anzuwenden. Jeder Mensch des Volkes der sich diesem Widerstand (GG., Art. 20.4) anschliesst unterliegt nicht mehr, der wie auch immer argumentierten Hoheit des Staates und seinen Dienern und ist von allen Verpflichtungen (Zahlungen, etc.) gegenüber dem Staat per sofort befreit; auch unterliegt er nicht den Weisungen und Gesetzesauslegungen des Staates, da dies ein Widerspruch in sich selbst wäre. Wenn sich Staatshandlungen (Legislative, Judikative, Exekutive) eindeutig und beweisbar gegen die Interessen der Menschen des Volkes und gegen die allgemein akzeptierte verfassungsmässige Ordnung lt. GG richten, ist das Gewaltmonopol des Staates mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wenn dies "dem Staat" vorher schriftlich bekanntgegeben wurde, was mit diesem Brief erfüllt ist.

 

Kein Mensch und damit "kein Staat" hat das Recht Gewalt anzuwenden, wenn sich der Widerstand begründet auf GG, Art. 20.4 beruft und mit friedlichen, argumentativen diplomatischen Mitteln geführt wird! Wer unter diesen Umständen Gewalt anwendet, von welcher Seite auch immer, ist ein Verbrecher! Laufende Verfahren sind per sofort bis zur juristisch korrekten Klärung der Gesamtsituation vollkommen ruhend bzw. ausgesetzt!

 

Wie Sie sehen geht von mir keinerlei Gefahr für Leib und Leben eines Menschen aus! Trotzdem muss ich damit rechnen, auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Tübingen, demnächst durch die Polizei Reutlingen verhaftet und ins Gefängnis verbracht zu werden. Wahnsinn!

 

Dass ich diesen Widerstand lt. GG, Art. 20.4 leiste habe ich der Staatsanwaltschaft Tübingen und höchsten Regierungsstellen ebenso wie dem BGH und dem BVerfG in ausführlichen Schreiben dargelegt. Mit Schreiben vom 11.05.2006 beantragte ich beim BVerfG den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aussetzung der Vollziehung in dieser Sache. Sollten Sie nun genauso wie andere "Staatsdiener" diese Tatsachen einfach nur ignorieren und trotzdem Gewalt gegen mich anwenden und mich vergewaltigend verhaften, wenn Sie den Auftrag der Staatsanwaltschaft Tübingen dazu erhalten, machen Sie sich lt. GG strafbar. Ignoranz und Nichtgewährung von zugesicherten Grundrechten ist nicht Gerechtigkeit, sondern zeigt den satanisch verbrecherischen Geist der in den Staatsbeamten wirkt und gegen den ich mich hiermit stelle. Beweisen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie auf Seiten der Wahrheit und der Gerechtigkeit stehen und nicht auf der ignoranten Vollziehung von falschausgelegten Gesetzen! Sie können sich nun nicht mehr darauf berufen nichts gewusst zu haben. Fragen beantworte ich gerne! 

ICH BIN DIE LIEBE, DER HELLE MORGENSTERN

johannes                    

 

 

 

 



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