11.05.2006 STAATSANWALTSCHAFT TÜBINGEN

 

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Staatsanwaltschaft Tübingen

z. Hd. Frau Bauer u. Herrn Pichler

Postfach 2526

 

72015 Tübingen

 

                                              Reutlingen, 11. Mai 2006

 

 

 

 

 

 

 

JESUS CHRISTUS ./. DIE FALSCHEN HIRTEN

Aktenzeichen im Bundeskanzleramt: 012/K013135/16

 

Widerstand gemäss Grundgesetz (GG), Art. 20.4

Im Namen GOTTES, JESU CHRISTI und den MENSCHEN DES DEUTSCHEN VOLKES

Ihre Kostenrechnung gegen mich vom 02.02.2006/muel über Euro 810,--

Strafentscheidung des AG Reutlingen,  7 Cs 23 Js 14 887/05 - 9

Ich berufe mich auf den Gott der Bibel und Präambel des Grundgesetzes (GG) und auf GG, Art. 20

Ihr Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherstelle beim Amtsgericht Reutlingen v. 26.04.2006

 

 

Sehr geehrte Frau Bauer, sehr geehrter Herr Pichler,

 

unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 23. April 2006 an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe leiste ich hiermit friedlichen offiziellen Widerstand gegen "den Staat" und jeden Menschen der sich als Handlanger oder Helfershelfer dieses Staates erweist. Wie aus dem umfangreichen bestehenden Schriftverkehr in dieser Sache zu entnehmen ist sind die Menschen des Volkes nicht "der Staat". "Der Staat" wird von den Vertretern des Volkes, gemäss GG, Art. 38, also von Menschen "wie Du und ich" und allen ihren Handlangern und Helfershelfern (Staatsdiener) repräsentiert.

 

Wie der vorliegende Fall überdeutlich beweist, halten sich "die Staatsdiener" nicht an die in Deutschland "angeblich geltende verfassungsmässige Ordnung, die im GG festgeschrieben ist". Auch diesen Sachverhalt habe ich zur Genüge im bisherigen Schriftverkehr (Akte) erläutert und bewiesen, deshalb muss hier keine neue Beweisführung geleistet werden.

 

Da es von den sog. "Vertretern des Volkes, den Staatsdienern", genau wie Sie, offensichtlich niemand für nötig hält auf gerechtfertigte Einwände einzugehen und auf berechtigte Fragen zu antworten ist es unabdingbar notwendig, den im GG, Art. 20.4 legalisierten und angeratenen Widerstand gegen "JEDEN STAATSDIENER" zu leisten. Aus heutiger Sicht ist keiner dieser Staatsdiener an Liebe, Wahrheit und Gerechtigkeit interessiert, solange die Macht in ihren Händen liegt und es ihnen so möglich ist die Menschen des Volkes durch gezielte und bewusste

 

 

 

 

 

 

 

 

Falschauslegung "der Verfassung (hier GG)" zu Sklaven eines despotischen Systems zu machen und zu vergewaltigen. [Beweis = Mit freundlichen Grüssen Ihr Finanzamt] Finanzamt, Freund???

 

 

Originaltext: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 20 [Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle:http://www.bundesregierung.de/pureHtml-,413.429744/Grundgesetz-fuer-die-Bundesrep.htm

 

 

Da sich die Abgeordneten der "offensichtlich besonders kranken" Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der sog. Rechtsprechung nicht an diese verfassungsmässige Ordnung halten, und der vollziehenden Gewalt das selbständige Denken beweisbar bei Strafe (Verlust des Arbeitsplatzes, etc.) sogar verboten ist, muss dieser Widerstand geleistet werden um die Menschen des Volkes - von denen angeblich alle Staatsgewalt ausgeht - vor den Vergewaltigern "des Staates" (Staatsdiener / vorgeblich Vertreter der Vergewaltigten) zu schützen. Dieser Passus (GG, Art. 20.4) wurde genau zu diesem Zweck in das GG nicht zufällig, sondern bewusst und damit vollkommen absichtlich eingefügt.

 

DER WIDERSTAND GEMÄSS GG, ART. 20.4

 

Dieser Widerstand, als gesetzeskonformer und friedlicher Widerstand, richtet sich gegen jeden, der es unternimmt die verfassungsmässige Ordnung, wie unter GG, Art. 20 beschrieben, zu beseitigen in dem er sich nicht an die grundgesetzlich festgeschriebene Ordnung hält. Da ich nach Ihrer Behauptung - nicht nach meiner - "Deutscher" im o. g. Sinne bin habe ich das grundgesetzlich zugesicherte Recht diesen Widerstand mit freier Wahl der Mittel zu leisten. Ich habe mich für die göttliche Liebe und den friedlichen Widerstand entschieden. Ich werde definitiv nicht gegen Sie kämpfen aber genauso definitiv werde ich mich Ihnen und "Ihrem Staat" auch nicht unterwerfen, doch bin ich immer gesprächsbereit und werde jede Ihrer Fragen freimütig beantworten!

 

Ich zitiere wörtlich aus meinem bisher nicht beantworteten Brief vom 23.04.2006 an das Bundesverfassungsgericht in anderer Sache:

 

"Darüber hinaus ist dieser Brief - nach GG, Art. 20 - als gesetzeskonformer friedlicher Widerstand gegen all diejenigen zu verstehen, die die verfassungsmässige Ordnung in Deutschland beweisbar ins genaue Gegenteil verkehrt und damit verbrecherisch ausser Kraft gesetzt haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieser friedliche Widerstand berechtigt zur sofortigen Freiheit gegenüber aller staatlichen Gewalt, und zwar so lange, bis die ursprüngliche Ordnung im Sinne der Verfassung - hier GG - wiederhergestellt ist. Er berechtigt aber nicht dazu, selbst Gewalt gegenüber Menschen oder Sachen anzuwenden. Jeder Mensch des Volkes der sich diesem Widerstand (GG, Art. 20.4) anschliesst unterliegt nicht mehr, der wie auch immer argumentierten Hoheit des Staates und seinen Dienern und ist von allen Verpflichtungen (Zahlungen, etc.) gegenüber dem Staat befreit; auch unterliegt er nicht dessen Weisungen und Gesetzesauslegungen, da dies ein Widerspruch in sich selbst wäre. Wenn sich Staatshandlungen eindeutig und beweisbar gegen die Interessen der Menschen des Volkes und gegen die allgemein akzeptierte verfassungsmässige Ordnung lt. GG richten ist das Gewaltmonopol des Staates mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wenn dies "dem Staat" vorher bekanntgegeben wurde. Kein Mensch und damit auch kein Staat hat das Recht Gewalt anzuwenden, wenn sich der Widerstand begründet auf GG, Art. 20.4 beruft und mit friedlichen, argumentativen diplomatischen Mitteln geführt wird! Wer Gewalt anwendet, von welcher Seite auch immer ist ein Verbrecher! Laufende Verfahren sind per sofort bis zur juristisch korrekten Klärung der Gesamtsituation vollkommen ruhend bzw. ausgesetzt!"

 

Aufforderung Stellung zu beziehen

 

Im Namen des in der Präambel genannten Gottes und im Namen der Menschen des Volkes fordere ich Sie hiermit auf die von Herrn Gerichtsvollzieher Dietmar Bäuerle am 04.05.2006 angesprochene und von Ihnen bzw. Ihren Schergen zu erwartende Gewalthandlung (Strafvollzug durch Gefängnisstrafe) per sofort einzustellen und eindeutige klare Stellung zu der hier laufenden Vergewaltigung zu nehmen!

 

Im Rahmen des oben beschriebenen grundgesetzkonformen friedlichen Widerstands MÜSSEN Sie Ihre vorhersehbaren Vergewaltigungshandlungen einstellen. Sollten Sie trotzdem vollziehen machen Sie sich persönlich - als Veranlasser der Vollziehung - gemäss GG strafbar!

 

Dieser Brief geht mit der Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme ebenfalls an das Bundesverfassungsgericht und an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

 

Ich fürchte mich nicht vor der bevorstehenden Vergewaltigung durch Sie und erwarte Ihre klärende schriftliche Stellungnahme zu diesem Brief. Vielen Dank im Voraus!

 

 

ICH BIN DIE LIEBE, DER HELLE MORGENSTERN

johannes                    

 

 

Anlage:           Kopie Reisepass und meine Briefe von heute an das BVerfG und den BGH

 

PS: Sollten Sie sich lieber gewaltsamen Widerstand gemäss GG, Art. 20.4 wünschen, dann teilen Sie mir das bitte mit! Ich werde Ihre diesbezüglichen Vorschläge allerdings trotzdem nicht umsetzen da ich im Gegensatz zu Ihnen nicht vergewaltigen kann! Verstehen Sie das?

 

 

 

 



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