Reglement 2007


Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen

HESSENCUP

 

1. Grundlagen

Die Veranstaltung dient ausschließlich der fahrerischen Schulung im sportlichen Wettkampf.

Es werden keinerlei Zeitprüfungen durchgeführt. Es handelt sich ausschließlich um Geschicklichkeitsprüfungen in unterschiedlichstem Gelände.

Verbindliche Auskünfte über die Fahrt erteilt nur der Fahrtleiter.

Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach diesem Reglement, der

Ausschreibung des Veranstalters und den hierzu genehmigten, erlassenen

Ausführungsbestimmungen unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den

Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder

von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen

oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist,

ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur,

soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart wurde.

 

2. Teilnehmer

Berechtigt zur Teilnahme sind alle Personen, die einen für ihr Fahrzeug gültigen Führerschein

besitzen. Ausgenommen von der Führerscheinpflicht sind Personen(ab 16 Jahren),

die in der Einsteigerklasse E starten;

jedoch muß zusätzlich eine Person mit einem gültigen Führerschein im Fahrzeug sitzen.

Jedes Fahrzeug kann mit einer weiteren Person besetzt sein. Für Kinder, deren Körpergröße

weniger als 1,50 m beträgt, besteht Mitfahrverbot. Ein/e Fahrer/in darf bei einer Veranstaltung nur

einmal starten, darf aber öfter als Beifahrer/in teilnehmen. Jedes Fahrzeug darf mit maximal 2

Personen besetzt sein. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet.

 

2.1 Nennungen

Nennungen sind grundsätzlich schriftlich an den Veranstalter zu richten. Der Veranstalter behält

sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Nur eine gültige Nennung berechtigt zur Teilnahme. Eine Nennung ist gültig, wenn sie von

Fahrer/in und Beifahrer/in persönlich unterschrieben ist und folgende Angaben enthält:

Name - Vorname - Anschrift - Fahrzeugmarke - Typ - amtliches Kennzeichen (falls vorhanden)

Anerkenntnis der Bestimmungen der Ausschreibung und der Haftungseinschränkung.

In den Nennungen und Bordkarten muss vermerkt werden, ob es sich um ein offenes oder

geschlossenes Fahrzeug handelt. Bei Fahrzeugen der Einsteigerklasse muss außerdem vermerkt

werden, ob das Fahrzeug eine oder zwei Sperren hat.

 

3. Klasseneinteilung gemäß Fahrzeugliste (Einteilung nach Radstand)

 

Klasse Bezeichnung                                Wertungsart
E Einsteiger mit HCF
S1 Serienklasse kurz mit HCF
S2 Serienklasse lang mit HCF
V1 Verbesserte Klasse kurz mit HCF
V2 Verbesserte Klasse lang mit HCF
P Prototypen

ohne HCF

         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fahrzeuglisten befinden sich im Anhang A1 oder sind beim Veranstalter erhältlich. Für die richtige Einstufung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Die Liste der Handicap-Faktoren befindet sich in Anhang A2.

 

 

 

 

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3.1 Fahrzeugbestimmungen

Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand und mit einer Auspuffanlage

ausgerüstet sein.

Der max. zulässige Geräuschwert beträgt 93+2db, gemessen nach der Meßmethode des DMSB.

Dieser Grenzwert gilt für alle teilnehmenden Fahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen nicht zum

öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein.

Die Benutzung von Spikesreifen, Schneeketten oder anderen mechanischen bzw. chemischen

Mitteln, welche die Griffigkeit erhöhen können, ist nicht gestattet. Fahrzeuge der Einsteigerklasse

dürfen jedoch mit serienmäßigen M+S Reifen entsprechend der Zulassungsbescheinigungen Teil I

bzw. Teil II (Kfz-Schein/Brief) eingetragenen Größen ausgerüstet sein.

 

 

3.1.1 Einsteigerfahrzeuge

Bei den Einsteigerfahrzeugen muss das Fahrzeug dem Auslieferungszustand entsprechen.

Der HCF wird nach Radstand des Fahrzeuges festgelegt.

Veränderungen am Fahrzeug werden durch einen zusätzlichen Handicap-Faktor ausgeglichen.

Pro Sperre in der Vorder und / oder Hinterachse 10 %

MT Reifen und /oder größere Räder 10 %

Höherlegung 10 %

Entfernte Stoßstange vorne 10 %.

 

 

3.1.2 Serienfahrzeuge

Die Fahrzeuge müssen dem serienmäßigen Zustand entsprechen, wie sie in den EG-Ländern ab

Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur ausgeliefert werden.

Folgende Änderungen an den Fahrzeugen sind erlaubt:

Lenkanschlagschrauben dürfen geändert oder entfernt werden.

Stoßstangen und Stoßstangenhalter dürfen geändert oder entfernt werden.

Federgehänge dürfen verlängert sein.

Aufsprengen der Blattfedern bzw. das Verlängern der Federn.

Felgen und Reifenprofile sind freigestellt, ausgenommen Desert-Dog, Noppen-, Pickel oder

  ähnliche Profile sowie AS- Profile und Ketten.

Das einmal gewählte Reifenprofil muss während der Veranstaltung vom Start bis zum Ende

  gefahren werden.

Spurverbreiterungen sind erlaubt.

Fremdmotore dürfen eingebaut werden, wenn die Leistung des Originalmotors um nicht mehr als

  15 % und nicht mehr als 300 ccm Hubraum überschritten wird.

  Der Orignalmotor darf getunt werden.Aufladung durch Turbo oder Kompressor ist verboten.

Fremdlüfter und Zusatzkühler sind erlaubt, Müssen sich jedoch im Motorraum befinden

Übersetzungsverhältnisse dürfen geändert werden.  Getriebe und Zwischengetriebe sind

  freigestellt.Die Antriebsart muß beibehalten werden (permanent / abschaltbar).

Hardtop, Plane, Reserverad, Heckklappen und Sitze dürfen entfernt werden.

Rückleuchten und Strahler dürfen entfermt oder nach oben versetzt sein.

Türen dürfen durch halbe Türen ersetzt werden. Diese müssen aus festem Material bestehen,

  keine Netze. Oberkante der Tür mindestens 10 cm über der unbelasteten Sitzfläche.

Hintere Sperre und Servolenkung sind freigestellt.

  Fahrzeuge mit vorderer Sperre (auch ab Werk) muß die Betätigung blockiert sein. Die Sperre

  darf nicht benutzt werden.

 

 

 

 

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Scheibenbremsen an der Vorderachse dürfen nachgerüstet werden, ein Wechsel

  des Achsgehäuses ist jedoch nicht gestattet.

Offene Fahrzeuge müssen mit einem Überrollbügel ausgestattet sein.

Der Kraftstoffbehälter ist freigestellt. Er muss in ausreichend geschützter Lage eingebaut und

  mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Er darf nicht im Fahrgastraum untergebracht sein und

  muss von diesem mit einer feuerfesten Schutzwand getrennt sein. Der Originaltank darf außer Funktion

  gesetzt werden muß aber in seiner äußeren Form erhalten bleiben.

Die Batterie ist am original Platz unverrückbar zu befestigen.

Stabilisatoren dürfen geändert oder entfernt werden.

Alles nicht ausdrücklich Erlaubte ist verboten.

Nicht erlaubt sind:

- Entfernen der Kunststoff-Kotflügelverbreiterung

Abschaltbare Hinterachse, Einzelradbremsen, Bremsmanipulationen jeglicher Art.

Karosserieänderungen in Länge und Breite.

Abklappen oder Entfernen des Windschutzscheibenrahmens.

Entfernung oder Veränderung des serienmäßigen Überrollbügels oder Dachversteifungen.

Niveauregelung.

Veränderung des Antriebskonzeptes (permanent/abschaltbar).

 

3.1.3 Verbesserte Fahrzeuge

Ein Überrollkäfig ist Pflicht. Bei der Konstruktion ist darauf zu achten, dass bei aufrechter

Sitzposition die Schulter innerhalb der Bügelaußenmaße liegt. Der Rohraußendurchmesser muss

mind. 40mm betragen, die Wandung muss mind. 2mm stark sein. Der Käfig muss den Bereich von

der A-Säule bis zur B-Säule abdecken.

Über die erlaubten Änderungen der Serienfahrzeuge hinaus sind weiter nachfolgende Änderungen

zugelassen:

Abklappen oder Entfernen des Windschutzscheibenrahmens.

Umbau auf Scheibenbremsen.

Eine funktionsfähige Betriebsbremse und eine Hand- bzw. Feststellbremse müssen vorhanden

  sein. Diese darf nicht auf die Vorderachse wirken. Die Bremskraftverteilung an einer Achse

  muss gleich sein. Die serienmäßige Bremskraftverteilung zwischen beiden Achsen darf nicht

  verändert werden.

Die Federn sind freigestellt, der Federtyp (z.B. Schrauben-, Luft-, Blatt- oder Torsionsfeder)

  muss beibehalten werden.

Die Radaufhängung darf geändert werden. Der Typ der Radaufhängung (z.B. Starr-,

  Einzelradaufhängung) muss beibehalten werden.

Reifen mit Noppen oder Stoppel-Profil. Der maximale Felgen-Durchmesser beträgt 18".

Die Achsübersetzung, Antriebs- und Kardanwellen, Motor, Getriebe und Verteilergetriebe sind

  freigestellt.

Fremdachsen dürfen verwendet werden.Der Achstyp muß beibehalten werden.

  (Portalachse, Starrachse etc.)

Für die Vorderachse, die Hinterachse und das Verteilergetriebe sind Differentialsperren

  freigestellt.

Oberhalb der Gürtellinie darf die Karosserie geändert werden. Die Gürtellinie ist wie folgt

  definiert: Vorne die Linie, an der die Motorhaube aufliegt. Bei offenen Fahrzeugen: hinten

  seitlich der obere Rand der Bordwand. Bei geschlossenen Fahrzeugen, sofern keine

  serienmäßig offene Version existiert: Unterkante der Seiten- und Heckfenster.

 

 

 

 

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Die Mündung der Auspuffrohre zur Seite oder nach oben gerichtet muss hinter der

  Radstandsmitte liegen. Auspuffrohre dürfen nicht seitlich über die Karosserie herausragen. Sie

  dürfen zur Seite oder nach hinten maximal 100 mm vor der äußeren Kontur des Fahrzeuges

  enden.

Nicht erlaubt sind:

Reifen mit Ackerschlepperprofil und Ketten.

Karosserieänderungen in Länge oder Breite.

Einzelradbremse, Bremsmanipulationen.

 Änderungen des Antriebskonzeptes/Getriebes von zuschaltbar auf permanent.

 

3.1.4 Prototypen

Fahrzeuge, die nicht den Bedingungen der Serienklasse oder der Verbesserten Klasse

entsprechen und folgende Bestimmungen erfüllen:

Die Fahrzeuge müssen zwei gefederte Achsen (eine starre Verbindung mit dem Chassis ist

   verboten) sowie vier gummibereifte Räder haben. Einzelradbremsen, lenkbare Hinterachse,

   Knicklenkung, veränderter Radstand, zwei Motoren, Schwenkung des Chassis über die

   Längsachse und die Reifengröße ist freigestellt. Die Karosserie muss einwandfrei gearbeitet

   und darf keinesfalls nur behelfsmäßiger Natur sein. Sie darf keine scharfen Kanten aufweisen.

   Der Radius von Ecken und Kanten muss mindestens 8mm betragen. Die Karosserie muss fest,

   starr und undurchsichtig sein. Sie muss alle mechanischen Elemente vollständig abdecken.

   Vorne muss die Karosserie mindestens bis zur Höhe der Lenkradmitte und nicht weniger

   als 42cm über die Fahrersitzbefestigung reichen. Seitlich muss sie den Insassen einen

   ausreichenden Schutz bieten. Dazu muss sie mindestens bis zu einer seitlichen Linie 10 cm

   über den höchsten Punkt der unbelasteten Sitzfläche reichen. Die Fahrzeuge müssen über

   eine geschlossene Bodengruppe verfügen.

Es sind max. zwei Sportsitze mit Kopfstützen erlaubt. Diese müssen fest mit der Karosserie

   verschraubt sein.

Zwischen Motor und Fahrgastraum muss eine flüssigkeitsdichte und feuerfeste Schutzwand

   eingebaut sein.

Die Kotflügel müssen die gesamte Reifenbreite sowie mindestens 1/3 des Reifenumfangs

   wirksam abdecken.

Für die Fahrzeuge ist ein Überrollkäfig, der den gesamten Fahrgastraum abdeckt sowie

   mindestens Vierpunktgurte zwingend vorgeschrieben. Bei der Konstruktion des Überrollkäfigs

   ist darauf zu achten, dass bei aufrechter Sitzposition die Schultern innerhalb der

   Bügelaußenmaße liegen. Der Rohraußendurchmesser muss mind. 50 mm betragen, die

   Wandung muss mind. 2 mm stark sein.

Reifen: AS-Profile sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Ketten.

Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion gewisse Gefahren zu bergen scheint, kann vom

Veranstalter von der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

3.2 Fahrvorschriften

Bei Veranstaltungen abseits der öffentlichen Straßen darf vom Parkplatz bis zum Start und vom

Ziel bis zum Parkplatz nur mit Schrittempo gefahren werden. Das gilt auch im Fahrerlager. Bei

groben Verstößen werden die Teilnehmer von der Wertung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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3.3 Sicherheitshinweise

Helmpflicht: Das Tragen eines Helmes in allen Sektionen ist Pflicht. Die Helme müssen im

Straßenverkehr zugelassen sein (ECE-Prüfzeichen!).

Anschnallpflicht: Fahrer und Beifahrer sollten auf dem gesamten Trialgelände

(Veranstaltungsgelände) wie im Straßenverkehr mit Sicherheitsgurten angeschnallt sein.

Sektionen für Einsteiger- und Serien-Fahrzeuge: Das Anlegen der Dreipunktgurte ist vorgeschrieben.

Dreipunktgurte dürfen nicht als Beckengurt angelegt sein.

Sektionen für verbesserte Fahrzeuge: Vierpunktgurte (Hosenträgergurte) müssen angelegt sein.

Sektionen für Prototypen: Vierpunktgurte (Hosenträgergurte) müssen angelegt sein.

 

4. Abnahme

Vor dem Start wird eine Papier- und Fahrzeugabnahme durchgeführt. Bei der Papierabnahme sind

die Nennung und der Führerschein vorzulegen.

Nach der Papierabnahme erfolgt die Fahrzeugabnahme, bei der das Fahrzeug auf

einen einwandfreien technischen Zustand und auf die richtige Gruppen- und Klasseneinteilung

geprüft wird. Nach Abschluss der Fahrzeugabnahme erhält der/die Fahrer/In die Kontrollkarte. Zu

Vergleichszwecken kann ein gleichwertiges Fahrzeug herangezogen werden. Technische

Nachuntersuchungen sind zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung möglich.

 

4.1 Kennzeichnung

Die Kennzeichnung am Fahrzeug erfolgt durch Anbringen von Startnummern. Die Kennzeichnung

der Klasseneinteilung erfolgt durch farbige Bordkarten.

 

5. Kontrollkarten

Die Kontrollkarten (Bordkarten) sind wie Urkunden zu behandeln. Sie sind die alleinige Grundlage für die Wertung. Verlust bzw. Nichtabgabe oder eine verspätete Abgabe der Kontrollkarten führen zum Wertungsausschluss, Zeitpunkt der spätesten Abgabe siehe Veranstalter Kurzausschreibung.

 

6. Strecke, Aufgabenstellung und Wertung

Anfang und Ende einer Sektion sind deutlich gekennzeichnet. Die Sektionen sind durch Tore

begrenzt. Die Tore sind mit je zwei Torstangen auszurüsten, auf denen sich bei Richtverfahren1 Kugeln befinden (siehe Anhang A3), die beim berühren herunterfallen. Der Abstand der Tore beträgt in Fahrlinie ca. 5 Meter, der Abstand derTorstangen eines Tores beträgt beim Richtverfahren1 mindestens 2,20m und beim Richtverfahren2 mindestens 3,00m Waagerecht gemessen.

Die Anzahl der Versuche ist auf 3 Versuche je Tor beschränkt.

An jeder Sektion sollte eine Meßlatte für die Kontrolle der Tore vorhanden sein.

Der Parcoursbauer muss neben wichtigen Toren Meßpunkte setzten, damit

das/die entsprechende(n) Tor(e) in Breite und Richtung immer wieder gleich aufgebaut werden

kann.

Es sollte mindestens 1 Sektion nach Richtvefahren2 pro Veranstalltung gefahren werden.

Der Veranstalter sollte nach Möglichkeit jedem Teilnehmer seine Pflichtsektion, die als erste zu

befahren ist, bekannt geben. Die Sektionen dürfen nur einzeln nach Anweisung der Punktrichter

(Sachrichter) befahren werden. Tore dürfen auch rückwärts durchfahren werden. Die Ein- und

Ausfahrt der Sektionen hat vorwärts zu erfolgen.

Das Mißachten der Anordnungen der Sachrichter oder des Veranstaltungsleiters, der Verstoß

gegen das Reglement, der Kurzausschreibung und gegen die Ausführungsbestimmungen wird

vom Veranstaltungsleiter mit dem Ausschluss aus der Wertung bestraft. Der betroffene Teilnehmer

hat das Veranstaltungsgelände unverzüglich zu verlassen.

Die Sektionen (auch Protosektion) sind vor Veranstaltungsbeginn komplett vom Sportleiter oder dessen Beauftragten abzunehmen.

Der Veranstalter muß alle Sektionen (außer Protosektion) vor der Veranstaltung abgefahren haben.

Bei Unstimmigkeiten kann der Sektionsabnehmer die Sektionen vom Veranstalter nochmals befahren lassen. 

 

 

 

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6.1 Fehlerbewertung

Fehlerpunkte Bezeichnung Inhaltliche Definition

8 Punkte

Rückwärtsfahren liegt dann vor, wenn das Fahrzeug rückwärts rollt, fährt oder

rutscht. Fährt ein Teilnehmer beim Rückwärtsfahren neben

ein bereits durchfahrenes Tor, darf das Fahrzeug mit der

Vorderkante die gedachte Linie des Tores nicht verlassen.

Ein weiteres Rückwärtsfahren liegt nur dann vor, wenn die

Rückwärtsbewegung durch eine Vorwärtsbewegung

unterbrochen wird.

20 Punkte

Kugel fällt.Dies liegt vor, wenn die Markierung (Holzkugel) vom

Fahrzeug direkt oder indirekt, z.B. durch Erschütterung,

aufgewirbelte Steine oder Schlamm verursacht, herunter

fällt.

Bei Richtverfahren2 zählt das unmittelbare Berühren der Torstange.

40 Punkte

Torstangenfehler. Eine Torstange gilt als um- oder überfahren, wenn sie mit

einem zweiten Punkt den Boden berührt. Als überfahren gilt

eine Torstange, wenn die Lauffläche eines Rades den

Fußpunkt der Stange überfahren hat oder wenn beim

Durchfahren des Tores mindestens ein Rad außerhalb der

Torstange gefahren ist (Torstange zwischen den Rädern)

80 Punkte

Nicht durchfahrene Tore. Das Tor gilt als nicht durchfahren, wenn das Fahrzeug mit

seiner äußeren Kante die Torlinie nicht durchfahren hat. Fährt

ein Teilnehmer beim Vorwärts/Rückwärtsfahren neben ein

Tor, darf die Fahrzeugaußenkante die gedachte Linie des

Tores nicht verlassen, sonst gilt das Tor als nicht

durchfahren und die Sektion

gilt die Sektion als nicht beendet.

80 Punkte

Nichtbeenden einer Sektion.Die Sektion gilt als beendet, wenn

- an einem Tor vorbeigefahren wird,

- er in der Sektion stecken bleibt (Fremdhilfe),

- er in der Sektion aufgibt,

- er die Sektion vor dem E-Schild verlässt,

- Durchfahren der Sektionsbegrenzungen, d.h. durch Zerreißen des Absperrbandes, das Fahrzeug ist 

  mit seinem gesamten Ausmaß außerhalb der Sektion, er außerhalb des Absperrbandes fährt.

- Fremdhilfe. Eine dritte Person außerhalb des Fahrzeuges weist trotz Abmahnung durch den Punktrichter
  ein.

Der Teilnehmer erhält 80 Wertungspunkte und alle bis dahin erteilten Punkte, sowie die Punkte für alle

nicht mehr erfüllten Aufgaben (nicht durchfahrene Tore), jedoch maximal 900 Punkte.

80 Punkte

Band zerreißen, Absperrband um- oder überfahren.

Wenn ein Teilnehmer mit seinem Fahrzeug das

Absperrband zerreißt, wobei sich mindestens noch zwei

Räder in der Sektion befinden müssen, kann er die Fahrt

fortsetzen. Ein verfangenes Absperrband darf ohne

Hilfsmittel vom Fahrer / Beifahrer gelöst werden.

900 Punkte

Nichtbefahren (verweigern) der Sektion

900 Punkte

Anschnallpflicht beim Einfahren in die Sektion nicht angeschnallt oder in der Sektion abschnallen.

900 Punkte

Helm abnehmen innerhalb der Sektion.

NiW

Nicht in Wertung verspätete Abgabe der Kontrollkarte Missachtung von

Fahranweisungen oder nicht mind. 50% der vorgeschrieben Sektionen befahren

Die Zahl der Versuche zwischen zwei Toren ist auf drei (vorwärts) begrenzt. Bei einem erneuten

Versuch ein Tor zu durchfahren, darf das Fahrzeug durch die bereits durchfahrenen Tore

zurücksetzen. Ein hierbei verursachter Fehler wird zur vorhandenen Wertung hinzugezählt.

 

 

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6.2 Addition von Fehlerpunkten (Wertung):

In den einzelnen Sektionen werden die Fehlerpunkte gemäß der vorgenannten Übersicht addiert.

In die Wertung des HCF gelangen nur Rückwärtssetzer, Kugelfehler sowie Torstangenfehler.

Teilnehmer, die nicht mindestens 50% der vorgeschrieben Sektionen gefahren sind, werden nicht

gewertet (NiW).

Für die Wertung werden die Gesamtfehler der einzelnen Sektionen addiert. In den Klassen, in

denen Handicapfaktoren berücksichtigt werden, werden die Fehlerpunkte für Rückwärtssetzer,

Kugelfehler und Torstangenfehler mit den jeweiligen fahrzeugabhängigen Divisoren dividiert,

wobei der Handicapfaktor für geschlossene Fahrzeuge um 10% erhöht wird und bei Fahrzeugen

der Originalklasse mit Schlupfregelung durch ESP um 10% vermindert wird. Klassensieger ist der/die Fahrer/In mit der niedrigsten Gesamtfehlerpunktzahl, den 2. Platz belegt der/die Fahrer/In mit der nächst höheren

Gesamtfehlerpunktzahl usw. Bei Punktgleichheit werden die Fahrer/Innen auf dem gleichen Platz

gewertet; es erfolgt kein Stechen.

 

7. Preise

Jeder Klassensieger erhält einen Ehrenpreis. Die Vergabe weiterer Preise behält sich der jeweilige

Veranstalter vor.

 

7.1 Siegerehrung

Siehe Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters.

 

8. Versicherung

Gemäß VwV zum §29StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden

Mindestdeckungssummen abgeschlossen:

€ 2.600.000,-- für Personenschäden

€ 1.100.000,-- für die einzelne Person

€ 1.100.000,-- für Sachschäden

€ 100.000,-- für Vermögensschäden.

Eine Unfallversicherung für Teilnehmer und Beifahrer sowie Zuschauer und Sportwarte sind

abgeschlossen.

 

9. Haftungsausschluss (Gefährdungshaftung, leichte Fahrlässigkeit)

9.1 Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie bzw. bei

Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche

Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden,

soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluss vereinbart wird.

 

9.2 Haftungsverzicht

Bewerber und Fahrer, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, erklären mit

Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im

Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

- den Hessencup, die Mitgliedsorganisationen des Hessencup

   die regionalen Untergruppen und die Ortsclubs, deren Präsidenten,

  Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und

  sonstige Organe,

- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer,

- Behörden, Industrieservice und alle anderen Personen, die mit der Organisation der

  Veranstaltung in Verbindung stehen,

- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung

  zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,

- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen.

 

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9.3 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers

Sofern Bewerber oder die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden

Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem

Nennformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung

entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen

Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle unter 9.2 aufgeführten Personen und Stellen von jeglichen

Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger

Schadenverursachung.

 

 

 

 

Stand Januar 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

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Anhang A1 :

 

 

Auszug aus der Fahrzeugliste

Auflistung der gängigsten Kfz. eingeteilt nach Klassen gemäß Hessencup Richtlinien.

Die Liste erhebt kein Recht auf Vollständigkeit. Bei Unklarheiten über die Einstufung von Kfz. entscheidet der Obmann des Hessncup.

 

Gruppe 1 Suzuki LJ 80, Steyer Puch Haflinger

                Suzuki SJ 410, 413, Samurai, Samurai Cabrio, Daihatsu Widcat, F10, 20, 50, 60

                Suzuki long (Pick up), ARO 10, Willys MB, M38, Hotchkiss, DKW Munga, CJ 5,

                Mutt, VW Iltis, Lada Niva, Austin Champ, Alfa Matta, Fiat Campagnola,

                Mahindra CJ 340, Suzuki Vitara, Daihatsu Feroza, Daihatsu Rocky kurz,

                Daihatsu Wiltcat F 70/75, F 80/85, Land Rover 88, ASIA Motors Rocsta

Gruppe 2 Mercedes Benz G, Toyota Land Cruiser BJ, LJ, RJ, Mitsubishi, Pajero, Nissan

                 Patrol,AMC / Jeep / Chrysler / Wrangler, CJ 7, Land Rover 90, Isuzu Trooper,

                 Mahindra CJ 540, Opel Monterey, Suzuki SJ 413 long (2375 mm), Suzuki Vitara

                 long, ARO 24, Ford Maverick kurz

                 Bertone Freeclimber, Daihatsu Rocky F, Widcat F, Rocky Station, Monteverdi,

                 Landrover Discovery, Range Rover, Scout Cheverolet S Blazer, Mitsubishi         

                 Pajero, AMC7Jeep/Chrysler Cherokee XJ, CJ 6, CJ 8,

                 Toyota Land Cruiser LJ 73, 4-Runner,

                 Hilux Ssang Yong Musso 602, Ford Bronco XLT, Ford Maverick lang,     

                 IsuzuTrooper,

                 Nissan Terrano, KIA Sportage, Jeep Grand Cherokee

                 Cheverolet Blazer CK, LT, K 1500, Silverado, Mitsubishi, Pajero Lang,

                 Toyota Landcruiser HJ, FJ, HZJ, HDJ, Hilux AMC/Jeep/Crysler Cherokee Chief,

                 Wagoner, Opel Fontera, Monterey LTD, Land Rover 109, Defender,

                 Range Rover HSE, Ford Explorer, Mercedes Benz G Lang,

                 Nissan Patrol KingCab,

                 Pick-up, Station, Isuzu Campo, VW Tara, AM General,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anhang A2 :

 

Fahrzeug
offen
geschl.
Fahrzeug
offen
geschl.
AMC Jeep CJ5
2,026
2,229
NISSAN GR KURZ
4,068
4,475
AMC Jeep CL7
2,926
3,219
NISSAN GR LANG
6,120
6,732
AMC Jeep Wrangler YJ 
2,956
3,252
NISSAN King Cab ab 86
6,048
6,653
AMC Jeep Cherokee
4,308
4,739
NISSAN King Cab ALT
 
 
AMC Jeep Grand Cherokee
5,128
5,641
NISSAN Patrol KURZ
3,792
4,171
ARO 240 B
2,078
2,286
NISSAN Patrol KURZ ab 90
3,870
4,257
ASIA Rocsta
2,794
3,073
NISSAN Patrol LANG
6,024
6,626
Chevrolet Blazer S10
4,470
4,917
NISSAN Patrol LANG ab 90
6,102
6,712
DKW Munga
1,401
1,541
NISSAN Terrano
4,760
5,236
DAIHATSU Feroza
2,377
2,615
NISSAN Terrano II KURZ
4,174
4,591
DAIHATSU Rocky F70 F80
2,579
2,837
NISSAN Terrano II LANG
5,200
5,720
DAIHATSU Rocky F75 F85
3,754
4,129
OPEL Frontera KURZ
4,110
4,521
DAIHATSU WC F10 F20 F60
1,563
1,719
OPEL Frontera LANG
5,378
5,916
DODGE W200 CCab
10,376
11,414
OPEL Monterey LANG
5,722
6,294
FORD Bronco
5,580
6,138
RANGE ROVER ALT
4,740
5,214
FORD Bronco II
3,712
4,083
RANGE ROVER ab 96
5,292
5,821
FORD Explorer
6,312
6,943
RANGE ROVER ab 02
5,980
6,578
GAZ 67 B
2,276
2,504
SSANGYONG Musso
5,672
6,239
GAZ 69 M
3,516
3,868
SUZUKI LJ 80
1,000
1,100
HOTCHKISS M 201
1,818
2,000
SUZUKI SJ 410 SJ 413
1,378
1,516
IHC Scout
4,656
5,122
SUZUKI SJ 413 LANG
2,905
3,196
ISUZU Trooper KURZ
3,278
3,606
SUZUKI Samurai
1,586
1,745
ISUZU Trooper LANG
4,538
4,992
SUZUKI Jimny
2,632
2,895
KORANDO KURZ
2,978
3,276
SUZUKI Vitara
2,416
2,658
KIA Retona
3,286
3,615
SUZUKI Vitara LANG
3,570
3,927
KIA Sportage
5,138
5,652
TE. TRAX GU. P 10 LANG
5,070
5,577
LADA Niva
2,722
2,994
TOYOTA 4-Runner
4,779
5,257
LANDROVER 88
2,854
3,139
TOYOTA BJ 40 BJ 42 FJ 40
2,959
3,255
LANDROVER 90
3,400
3,740
TOYOTA BJ 43
3,696
4,066
LANDROVER 109
5,108
5,619
TOYOTA RAV 4
3,434
3,777
LANDROVER 110
5,250
5,775
TOYOTA FJ 62 HJ 60 HJ 61
5,272
5,799
LANDROVER 130
6,888
7,577
TOYOTA HDJ 80
5,978
6,576
LAND ROVER Discovery
4,846
5,331
TOYOTA LC J 90 KURZ
3,746
4,120
MAHINDRA CJ 340
1,632
1,795
TOYOTA LC J 9 LANG
5,674
6,241
MAHINDRA CJ 540
2,464
2,710
TOYOTA Hi-Lux
5,816
6,398
MB 230-350 GE KURZ
3,644
4,008
TOYOTA Hi-Lux X-Cab ab 91
6,629
7,292
MB 230-350 GE LANG
5,148
5,663
TOYOTA LJ 70 BJ 70 ab 90
3,398
3,738
MITSUBISHI L 200
6,308
6,939
TOYOTA LJ 73 ab 90
4,432
4,875
MITSUBISHI L 300 NEU
3,598
3,958
TOYOTA PZJ 75
6,380
7,018
MIT. Pajero KURZ
3,456
3,802
TOYOTA DK LN 105 L
6,178
6,796
MIT. Pajero KURZ ab 91
3,777
4,155
UAZ 469
3,850
4,235
MIT. Pajero LANG
4,958
5,454
VW Buy Syncro
5,101
5,611
MIT. Pajero LANG ab 92
5,175
5,692
VW Iltis
1,989
2,188

 

 

Anhang A2

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