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Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen HESSENCUP 1. Grundlagen Die Veranstaltung dient ausschließlich der fahrerischen Schulung im sportlichen Wettkampf. Es werden keinerlei Zeitprüfungen durchgeführt. Es handelt sich ausschließlich um Geschicklichkeitsprüfungen in unterschiedlichstem Gelände. Verbindliche Auskünfte über die Fahrt erteilt nur der Fahrtleiter. Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach diesem Reglement, der Ausschreibung des Veranstalters und den hierzu genehmigten, erlassenen Ausführungsbestimmungen unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart wurde. 2. Teilnehmer Berechtigt zur Teilnahme sind alle Personen, die einen für ihr Fahrzeug gültigen Führerschein besitzen. Ausgenommen von der Führerscheinpflicht sind Personen(ab 16 Jahren), die in der Einsteigerklasse E starten; jedoch muß zusätzlich eine Person mit einem gültigen Führerschein im Fahrzeug sitzen. Jedes Fahrzeug kann mit einer weiteren Person besetzt sein. Für Kinder, deren Körpergröße weniger als 1,50 m beträgt, besteht Mitfahrverbot. Ein/e Fahrer/in darf bei einer Veranstaltung nur einmal starten, darf aber öfter als Beifahrer/in teilnehmen. Jedes Fahrzeug darf mit maximal 2 Personen besetzt sein. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet.
2.1 Nennungen Nennungen sind grundsätzlich schriftlich an den Veranstalter zu richten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nur eine gültige Nennung berechtigt zur Teilnahme. Eine Nennung ist gültig, wenn sie von Fahrer/in und Beifahrer/in persönlich unterschrieben ist und folgende Angaben enthält: Name - Vorname - Anschrift - Fahrzeugmarke - Typ - amtliches Kennzeichen (falls vorhanden) Anerkenntnis der Bestimmungen der Ausschreibung und der Haftungseinschränkung. In den Nennungen und Bordkarten muss vermerkt werden, ob es sich um ein offenes oder geschlossenes Fahrzeug handelt. Bei Fahrzeugen der Einsteigerklasse muss außerdem vermerkt werden, ob das Fahrzeug eine oder zwei Sperren hat. 3. Klasseneinteilung gemäß Fahrzeugliste (Einteilung nach Radstand)
Die Fahrzeuglisten befinden sich im Anhang A1 oder sind beim Veranstalter erhältlich. Für die richtige Einstufung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Liste der Handicap-Faktoren befindet sich in Anhang A2. Seite 1 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen HESSENCUP 3.1 Fahrzeugbestimmungen Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand und mit einer Auspuffanlage ausgerüstet sein. Der max. zulässige Geräuschwert beträgt 93+2db, gemessen nach der Meßmethode des DMSB. Dieser Grenzwert gilt für alle teilnehmenden Fahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Die Benutzung von Spikesreifen, Schneeketten oder anderen mechanischen bzw. chemischen Mitteln, welche die Griffigkeit erhöhen können, ist nicht gestattet. Fahrzeuge der Einsteigerklasse dürfen jedoch mit serienmäßigen M+S Reifen entsprechend der Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II (Kfz-Schein/Brief) eingetragenen Größen ausgerüstet sein. 3.1.1 Einsteigerfahrzeuge Bei den Einsteigerfahrzeugen muss das Fahrzeug dem Auslieferungszustand entsprechen. Der HCF wird nach Radstand des Fahrzeuges festgelegt. Veränderungen am Fahrzeug werden durch einen zusätzlichen Handicap-Faktor ausgeglichen. Pro Sperre in der Vorder und / oder Hinterachse 10 % MT Reifen und /oder größere Räder 10 % Höherlegung 10 % Entfernte Stoßstange vorne 10 %. 3.1.2 Serienfahrzeuge Die Fahrzeuge müssen dem serienmäßigen Zustand entsprechen, wie sie in den EG-Ländern ab Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur ausgeliefert werden. Folgende Änderungen an den Fahrzeugen sind erlaubt: - Lenkanschlagschrauben dürfen geändert oder entfernt werden. - Stoßstangen und Stoßstangenhalter dürfen geändert oder entfernt werden. - Federgehänge dürfen verlängert sein. - Aufsprengen der Blattfedern bzw. das Verlängern der Federn. - Felgen und Reifenprofile sind freigestellt, ausgenommen Desert-Dog, Noppen-, Pickel oder ähnliche Profile sowie AS- Profile und Ketten. - Das einmal gewählte Reifenprofil muss während der Veranstaltung vom Start bis zum Ende gefahren werden. - Spurverbreiterungen sind erlaubt. - Fremdmotore dürfen eingebaut werden, wenn die Leistung des Originalmotors um nicht mehr als 15 % und nicht mehr als 300 ccm Hubraum überschritten wird. Der Orignalmotor darf getunt werden.Aufladung durch Turbo oder Kompressor ist verboten. - Fremdlüfter und Zusatzkühler sind erlaubt, Müssen sich jedoch im Motorraum befinden - Übersetzungsverhältnisse dürfen geändert werden. Getriebe und Zwischengetriebe sind freigestellt.Die Antriebsart muß beibehalten werden (permanent / abschaltbar). - Hardtop, Plane, Reserverad, Heckklappen und Sitze dürfen entfernt werden. - Rückleuchten und Strahler dürfen entfermt oder nach oben versetzt sein. - Türen dürfen durch halbe Türen ersetzt werden. Diese müssen aus festem Material bestehen, keine Netze. Oberkante der Tür mindestens 10 cm über der unbelasteten Sitzfläche. - Hintere Sperre und Servolenkung sind freigestellt. Fahrzeuge mit vorderer Sperre (auch ab Werk) muß die Betätigung blockiert sein. Die Sperre darf nicht benutzt werden. Seite 2 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen HESSENCUP - Scheibenbremsen an der Vorderachse dürfen nachgerüstet werden, ein Wechsel des Achsgehäuses ist jedoch nicht gestattet. - Offene Fahrzeuge müssen mit einem Überrollbügel ausgestattet sein. - Der Kraftstoffbehälter ist freigestellt. Er muss in ausreichend geschützter Lage eingebaut und mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Er darf nicht im Fahrgastraum untergebracht sein und muss von diesem mit einer feuerfesten Schutzwand getrennt sein. Der Originaltank darf außer Funktion gesetzt werden muß aber in seiner äußeren Form erhalten bleiben. - Die Batterie ist am original Platz unverrückbar zu befestigen. - Stabilisatoren dürfen geändert oder entfernt werden. - Alles nicht ausdrücklich Erlaubte ist verboten. Nicht erlaubt sind: - Entfernen der Kunststoff-Kotflügelverbreiterung - Abschaltbare Hinterachse, Einzelradbremsen, Bremsmanipulationen jeglicher Art. - Karosserieänderungen in Länge und Breite. - Abklappen oder Entfernen des Windschutzscheibenrahmens. - Entfernung oder Veränderung des serienmäßigen Überrollbügels oder Dachversteifungen. - Niveauregelung. - Veränderung des Antriebskonzeptes (permanent/abschaltbar). 3.1.3 Verbesserte Fahrzeuge Ein Überrollkäfig ist Pflicht. Bei der Konstruktion ist darauf zu achten, dass bei aufrechter Sitzposition die Schulter innerhalb der Bügelaußenmaße liegt. Der Rohraußendurchmesser muss mind. 40mm betragen, die Wandung muss mind. 2mm stark sein. Der Käfig muss den Bereich von der A-Säule bis zur B-Säule abdecken. Über die erlaubten Änderungen der Serienfahrzeuge hinaus sind weiter nachfolgende Änderungen zugelassen: - Abklappen oder Entfernen des Windschutzscheibenrahmens. - Umbau auf Scheibenbremsen. - Eine funktionsfähige Betriebsbremse und eine Hand- bzw. Feststellbremse müssen vorhanden sein. Diese darf nicht auf die Vorderachse wirken. Die Bremskraftverteilung an einer Achse muss gleich sein. Die serienmäßige Bremskraftverteilung zwischen beiden Achsen darf nicht verändert werden. - Die Federn sind freigestellt, der Federtyp (z.B. Schrauben-, Luft-, Blatt- oder Torsionsfeder) muss beibehalten werden. - Die Radaufhängung darf geändert werden. Der Typ der Radaufhängung (z.B. Starr-, Einzelradaufhängung) muss beibehalten werden. - Reifen mit Noppen oder Stoppel-Profil. Der maximale Felgen-Durchmesser beträgt 18". - Die Achsübersetzung, Antriebs- und Kardanwellen, Motor, Getriebe und Verteilergetriebe sind freigestellt. - Fremdachsen dürfen verwendet werden.Der Achstyp muß beibehalten werden. (Portalachse, Starrachse etc.) - Für die Vorderachse, die Hinterachse und das Verteilergetriebe sind Differentialsperren freigestellt. - Oberhalb der Gürtellinie darf die Karosserie geändert werden. Die Gürtellinie ist wie folgt definiert: Vorne die Linie, an der die Motorhaube aufliegt. Bei offenen Fahrzeugen: hinten seitlich der obere Rand der Bordwand. Bei geschlossenen Fahrzeugen, sofern keine serienmäßig offene Version existiert: Unterkante der Seiten- und Heckfenster. Seite 3 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen HESSENCUP - Die Mündung der Auspuffrohre zur Seite oder nach oben gerichtet muss hinter der Radstandsmitte liegen. Auspuffrohre dürfen nicht seitlich über die Karosserie herausragen. Sie dürfen zur Seite oder nach hinten maximal 100 mm vor der äußeren Kontur des Fahrzeuges enden. Nicht erlaubt sind: - Reifen mit Ackerschlepperprofil und Ketten. - Karosserieänderungen in Länge oder Breite. - Einzelradbremse, Bremsmanipulationen. Änderungen des Antriebskonzeptes/Getriebes von zuschaltbar auf permanent. 3.1.4 Prototypen Fahrzeuge, die nicht den Bedingungen der Serienklasse oder der Verbesserten Klasse entsprechen und folgende Bestimmungen erfüllen: - Die Fahrzeuge müssen zwei gefederte Achsen (eine starre Verbindung mit dem Chassis ist verboten) sowie vier gummibereifte Räder haben. Einzelradbremsen, lenkbare Hinterachse, Knicklenkung, veränderter Radstand, zwei Motoren, Schwenkung des Chassis über die Längsachse und die Reifengröße ist freigestellt. Die Karosserie muss einwandfrei gearbeitet und darf keinesfalls nur behelfsmäßiger Natur sein. Sie darf keine scharfen Kanten aufweisen. Der Radius von Ecken und Kanten muss mindestens 8mm betragen. Die Karosserie muss fest, starr und undurchsichtig sein. Sie muss alle mechanischen Elemente vollständig abdecken. Vorne muss die Karosserie mindestens bis zur Höhe der Lenkradmitte und nicht weniger als 42cm über die Fahrersitzbefestigung reichen. Seitlich muss sie den Insassen einen ausreichenden Schutz bieten. Dazu muss sie mindestens bis zu einer seitlichen Linie 10 cm über den höchsten Punkt der unbelasteten Sitzfläche reichen. Die Fahrzeuge müssen über eine geschlossene Bodengruppe verfügen. - Es sind max. zwei Sportsitze mit Kopfstützen erlaubt. Diese müssen fest mit der Karosserie verschraubt sein. - Zwischen Motor und Fahrgastraum muss eine flüssigkeitsdichte und feuerfeste Schutzwand eingebaut sein. - Die Kotflügel müssen die gesamte Reifenbreite sowie mindestens 1/3 des Reifenumfangs wirksam abdecken. - Für die Fahrzeuge ist ein Überrollkäfig, der den gesamten Fahrgastraum abdeckt sowie mindestens Vierpunktgurte zwingend vorgeschrieben. Bei der Konstruktion des Überrollkäfigs ist darauf zu achten, dass bei aufrechter Sitzposition die Schultern innerhalb der Bügelaußenmaße liegen. Der Rohraußendurchmesser muss mind. 50 mm betragen, die Wandung muss mind. 2 mm stark sein. - Reifen: AS-Profile sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Ketten. Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion gewisse Gefahren zu bergen scheint, kann vom Veranstalter von der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen werden. 3.2 Fahrvorschriften Bei Veranstaltungen abseits der öffentlichen Straßen darf vom Parkplatz bis zum Start und vom Ziel bis zum Parkplatz nur mit Schrittempo gefahren werden. Das gilt auch im Fahrerlager. Bei groben Verstößen werden die Teilnehmer von der Wertung ausgeschlossen. Seite 4 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen HESSENCUP 3.3 Sicherheitshinweise Helmpflicht: Das Tragen eines Helmes in allen Sektionen ist Pflicht. Die Helme müssen im Straßenverkehr zugelassen sein (ECE-Prüfzeichen!). Anschnallpflicht: Fahrer und Beifahrer sollten auf dem gesamten Trialgelände (Veranstaltungsgelände) wie im Straßenverkehr mit Sicherheitsgurten angeschnallt sein. Sektionen für Einsteiger- und Serien-Fahrzeuge: Das Anlegen der Dreipunktgurte ist vorgeschrieben. Dreipunktgurte dürfen nicht als Beckengurt angelegt sein. Sektionen für verbesserte Fahrzeuge: Vierpunktgurte (Hosenträgergurte) müssen angelegt sein. Sektionen für Prototypen: Vierpunktgurte (Hosenträgergurte) müssen angelegt sein. 4. Abnahme Vor dem Start wird eine Papier- und Fahrzeugabnahme durchgeführt. Bei der Papierabnahme sind die Nennung und der Führerschein vorzulegen. Nach der Papierabnahme erfolgt die Fahrzeugabnahme, bei der das Fahrzeug auf einen einwandfreien technischen Zustand und auf die richtige Gruppen- und Klasseneinteilung geprüft wird. Nach Abschluss der Fahrzeugabnahme erhält der/die Fahrer/In die Kontrollkarte. Zu Vergleichszwecken kann ein gleichwertiges Fahrzeug herangezogen werden. Technische Nachuntersuchungen sind zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung möglich. 4.1 Kennzeichnung Die Kennzeichnung am Fahrzeug erfolgt durch Anbringen von Startnummern. Die Kennzeichnung der Klasseneinteilung erfolgt durch farbige Bordkarten. 5. Kontrollkarten Die Kontrollkarten (Bordkarten) sind wie Urkunden zu behandeln. Sie sind die alleinige Grundlage für die Wertung. Verlust bzw. Nichtabgabe oder eine verspätete Abgabe der Kontrollkarten führen zum Wertungsausschluss, Zeitpunkt der spätesten Abgabe siehe Veranstalter Kurzausschreibung. 6. Strecke, Aufgabenstellung und Wertung Anfang und Ende einer Sektion sind deutlich gekennzeichnet. Die Sektionen sind durch Tore begrenzt. Die Tore sind mit je zwei Torstangen auszurüsten, auf denen sich bei Richtverfahren1 Kugeln befinden (siehe Anhang A3), die beim berühren herunterfallen. Der Abstand der Tore beträgt in Fahrlinie ca. 5 Meter, der Abstand derTorstangen eines Tores beträgt beim Richtverfahren1 mindestens 2,20m und beim Richtverfahren2 mindestens 3,00m Waagerecht gemessen. Die Anzahl der Versuche ist auf 3 Versuche je Tor beschränkt. An jeder Sektion sollte eine Meßlatte für die Kontrolle der Tore vorhanden sein. Der Parcoursbauer muss neben wichtigen Toren Meßpunkte setzten, damit das/die entsprechende(n) Tor(e) in Breite und Richtung immer wieder gleich aufgebaut werden kann. Es sollte mindestens 1 Sektion nach Richtvefahren2 pro Veranstalltung gefahren werden. Der Veranstalter sollte nach Möglichkeit jedem Teilnehmer seine Pflichtsektion, die als erste zu befahren ist, bekannt geben. Die Sektionen dürfen nur einzeln nach Anweisung der Punktrichter (Sachrichter) befahren werden. Tore dürfen auch rückwärts durchfahren werden. Die Ein- und Ausfahrt der Sektionen hat vorwärts zu erfolgen. Das Mißachten der Anordnungen der Sachrichter oder des Veranstaltungsleiters, der Verstoß gegen das Reglement, der Kurzausschreibung und gegen die Ausführungsbestimmungen wird vom Veranstaltungsleiter mit dem Ausschluss aus der Wertung bestraft. Der betroffene Teilnehmer hat das Veranstaltungsgelände unverzüglich zu verlassen. Die Sektionen (auch Protosektion) sind vor Veranstaltungsbeginn komplett vom Sportleiter oder dessen Beauftragten abzunehmen. Der Veranstalter muß alle Sektionen (außer Protosektion) vor der Veranstaltung abgefahren haben. Bei Unstimmigkeiten kann der Sektionsabnehmer die Sektionen vom Veranstalter nochmals befahren lassen. Seite 5 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen HESSENCUP 6.1 Fehlerbewertung Fehlerpunkte Bezeichnung Inhaltliche Definition 8 Punkte Rückwärtsfahren liegt dann vor, wenn das Fahrzeug rückwärts rollt, fährt oder rutscht. Fährt ein Teilnehmer beim Rückwärtsfahren neben ein bereits durchfahrenes Tor, darf das Fahrzeug mit der Vorderkante die gedachte Linie des Tores nicht verlassen. Ein weiteres Rückwärtsfahren liegt nur dann vor, wenn die Rückwärtsbewegung durch eine Vorwärtsbewegung unterbrochen wird. 20 Punkte Kugel fällt.Dies liegt vor, wenn die Markierung (Holzkugel) vom Fahrzeug direkt oder indirekt, z.B. durch Erschütterung, aufgewirbelte Steine oder Schlamm verursacht, herunter fällt. Bei Richtverfahren2 zählt das unmittelbare Berühren der Torstange.
40 Punkte Torstangenfehler. Eine Torstange gilt als um- oder überfahren, wenn sie mit einem zweiten Punkt den Boden berührt. Als überfahren gilt eine Torstange, wenn die Lauffläche eines Rades den Fußpunkt der Stange überfahren hat oder wenn beim Durchfahren des Tores mindestens ein Rad außerhalb der Torstange gefahren ist (Torstange zwischen den Rädern) 80 Punkte Nicht durchfahrene Tore. Das Tor gilt als nicht durchfahren, wenn das Fahrzeug mit seiner äußeren Kante die Torlinie nicht durchfahren hat. Fährt ein Teilnehmer beim Vorwärts/Rückwärtsfahren neben ein Tor, darf die Fahrzeugaußenkante die gedachte Linie des Tores nicht verlassen, sonst gilt das Tor als nicht durchfahren und die Sektion gilt die Sektion als nicht beendet. 80 Punkte Nichtbeenden einer Sektion.Die Sektion gilt als beendet, wenn - an einem Tor vorbeigefahren wird, - er in der Sektion stecken bleibt (Fremdhilfe), - er in der Sektion aufgibt, - er die Sektion vor dem E-Schild verlässt, - Durchfahren der Sektionsbegrenzungen, d.h. durch Zerreißen des Absperrbandes, das Fahrzeug ist mit seinem gesamten Ausmaß außerhalb der Sektion, er außerhalb des Absperrbandes fährt. - Fremdhilfe. Eine dritte Person außerhalb des Fahrzeuges weist trotz Abmahnung durch den Punktrichter
ein.
Der Teilnehmer erhält 80 Wertungspunkte und alle bis dahin erteilten Punkte, sowie die Punkte für alle nicht mehr erfüllten Aufgaben (nicht durchfahrene Tore), jedoch maximal 900 Punkte. 80 Punkte Band zerreißen, Absperrband um- oder überfahren. Wenn ein Teilnehmer mit seinem Fahrzeug das Absperrband zerreißt, wobei sich mindestens noch zwei Räder in der Sektion befinden müssen, kann er die Fahrt fortsetzen. Ein verfangenes Absperrband darf ohne Hilfsmittel vom Fahrer / Beifahrer gelöst werden. 900 Punkte Nichtbefahren (verweigern) der Sektion 900 Punkte Anschnallpflicht beim Einfahren in die Sektion nicht angeschnallt oder in der Sektion abschnallen. 900 Punkte Helm abnehmen innerhalb der Sektion. NiW Nicht in Wertung verspätete Abgabe der Kontrollkarte Missachtung von Fahranweisungen oder nicht mind. 50% der vorgeschrieben Sektionen befahren Die Zahl der Versuche zwischen zwei Toren ist auf drei (vorwärts) begrenzt. Bei einem erneuten Versuch ein Tor zu durchfahren, darf das Fahrzeug durch die bereits durchfahrenen Tore zurücksetzen. Ein hierbei verursachter Fehler wird zur vorhandenen Wertung hinzugezählt. Seite 6 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen HESSENCUP 6.2 Addition von Fehlerpunkten (Wertung): In den einzelnen Sektionen werden die Fehlerpunkte gemäß der vorgenannten Übersicht addiert. In die Wertung des HCF gelangen nur Rückwärtssetzer, Kugelfehler sowie Torstangenfehler. Teilnehmer, die nicht mindestens 50% der vorgeschrieben Sektionen gefahren sind, werden nicht gewertet (NiW). Für die Wertung werden die Gesamtfehler der einzelnen Sektionen addiert. In den Klassen, in denen Handicapfaktoren berücksichtigt werden, werden die Fehlerpunkte für Rückwärtssetzer, Kugelfehler und Torstangenfehler mit den jeweiligen fahrzeugabhängigen Divisoren dividiert, wobei der Handicapfaktor für geschlossene Fahrzeuge um 10% erhöht wird und bei Fahrzeugen der Originalklasse mit Schlupfregelung durch ESP um 10% vermindert wird. Klassensieger ist der/die Fahrer/In mit der niedrigsten Gesamtfehlerpunktzahl, den 2. Platz belegt der/die Fahrer/In mit der nächst höheren Gesamtfehlerpunktzahl usw. Bei Punktgleichheit werden die Fahrer/Innen auf dem gleichen Platz gewertet; es erfolgt kein Stechen. 7. Preise Jeder Klassensieger erhält einen Ehrenpreis. Die Vergabe weiterer Preise behält sich der jeweilige Veranstalter vor. 7.1 Siegerehrung Siehe Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters. 8. Versicherung Gemäß VwV zum §29StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen: € 2.600.000,-- für Personenschäden € 1.100.000,-- für die einzelne Person € 1.100.000,-- für Sachschäden € 100.000,-- für Vermögensschäden. Eine Unfallversicherung für Teilnehmer und Beifahrer sowie Zuschauer und Sportwarte sind abgeschlossen. 9. Haftungsausschluss (Gefährdungshaftung, leichte Fahrlässigkeit) 9.1 Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie bzw. bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluss vereinbart wird. 9.2 Haftungsverzicht Bewerber und Fahrer, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - den Hessencup, die Mitgliedsorganisationen des Hessencup die regionalen Untergruppen und die Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Organe, - den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, - Behörden, Industrieservice und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen. Seite 7 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen 9.3 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Sofern Bewerber oder die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle unter 9.2 aufgeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung. Stand Januar 2007 Seite 8 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reglement 2007 – Geländewagen-Trial-Veranstaltungen HESSENCUP Anhang A1 : Auszug aus der Fahrzeugliste Auflistung der gängigsten Kfz. eingeteilt nach Klassen gemäß Hessencup Richtlinien. Die Liste erhebt kein Recht auf Vollständigkeit. Bei Unklarheiten über die Einstufung von Kfz. entscheidet der Obmann des Hessncup. Gruppe 1 Suzuki LJ 80, Steyer Puch Haflinger Suzuki SJ 410, 413, Samurai, Samurai Cabrio, Daihatsu Widcat, F10, 20, 50, 60 Suzuki long (Pick up), ARO 10, Willys MB, M38, Hotchkiss, DKW Munga, CJ 5, Mutt, VW Iltis, Lada Niva, Austin Champ, Alfa Matta, Fiat Campagnola, Mahindra CJ 340, Suzuki Vitara, Daihatsu Feroza, Daihatsu Rocky kurz, Daihatsu Wiltcat F 70/75, F 80/85, Land Rover 88, ASIA Motors Rocsta
Gruppe 2 Mercedes Benz G, Toyota Land Cruiser BJ, LJ, RJ, Mitsubishi, Pajero, Nissan Patrol,AMC / Jeep / Chrysler / Wrangler, CJ 7, Land Rover 90, Isuzu Trooper, Mahindra CJ 540, Opel Monterey, Suzuki SJ 413 long (2375 mm), Suzuki Vitara long, ARO 24, Ford Maverick kurz Bertone Freeclimber, Daihatsu Rocky F, Widcat F, Rocky Station, Monteverdi, Landrover Discovery, Range Rover, Scout Cheverolet S Blazer, Mitsubishi Pajero, AMC7Jeep/Chrysler Cherokee XJ, CJ 6, CJ 8, Toyota Land Cruiser LJ 73, 4-Runner, Hilux Ssang Yong Musso 602, Ford Bronco XLT, Ford Maverick lang, IsuzuTrooper, Nissan Terrano, KIA Sportage, Jeep Grand Cherokee Cheverolet Blazer CK, LT, K 1500, Silverado, Mitsubishi, Pajero Lang, Toyota Landcruiser HJ, FJ, HZJ, HDJ, Hilux AMC/Jeep/Crysler Cherokee Chief, Wagoner, Opel Fontera, Monterey LTD, Land Rover 109, Defender, Range Rover HSE, Ford Explorer, Mercedes Benz G Lang, Nissan Patrol KingCab, Pick-up, Station, Isuzu Campo, VW Tara, AM General,
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Anhang A2 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
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