Deckbedingungen
1)Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Maidenstuten und nicht tragende Stuten benötigen eine Cervix -Tupferprobe, die sie zur Bedeckung freigibt. Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 3 Wochen sein und ist bei Anlieferung der Stute abzugeben.
2) Für die bestmögliche Haltung, Pflege und Fütterung wird Sorge getragen. Das Gestüt übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die an Stuten oder Fohlen entstehen oder durch Krankheiten und deren Folgen, sowie Blitz, Feuer und andere Ursachen hervorgerufen werden. Die Haftungsbeschränkung umfaßt auch die Tätigkeit der Erfüllungshilfen. Sie greift nicht ein soweit ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit unter Vorsatz beruht. Für von seinem Pferd hervorgerufene Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer.
3) Im Falle von Krankheiten, Verletzungen und gynäkologischen Problemen, bei denen tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt zugezogen. Dasselbe gilt sinngemäß für die Behandlung durch den Hufschmied. Die Untersuchungskosten des Tierarztes gehen Ihnen per rechnung zu.
4) Die Stuten müssen entwurmt, geimpft und unbeschlagen sein.
5) Der Equidenpass ist bei Anlieferung der Stute vorzulegen, sowie ein evtl. schon vorhandener Deckschein.
6) Die Pensionskosten betragen EUR 5,- je Tag und Pferd. Oder bei 6 Wochen Aufenthalt 180 Euro pauschal.
7) Das Deckgeld in Höhe von 500 Euro wird bei Anlieferung der Stute fällig, die Pensionskosten bei Abholung der Stute.
8) Sollte eine Stute nicht tragend werden, kann diese im selben Jahr zum kostenlosen nachdecken gebracht werden. Zuzüglich 5€ Pensionskosten pro Tag und Stute.