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Deutsche Anwalt– und Notar-Versicherung

„Der Berufsunfähigkeitsversicherer für Anwälte"

Über 30000 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben ihren über die Pflichtversorgung hinausgehenden Schutz in Sachen Zukunftssicherung der DANV anvertraut. In Über 90 % aller abgeschlossenen Personenversicherungen ist der spezielle DANV-Berufsunfähigkeitsschutz eingeschlossen.

Warum gibt es keine Alternative zu diesem Bedingungswerk und zu den Beiträgen?

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Diese lassen sich letztlich auf einen Satz reduzieren:

Allein der medizinische Nachweis einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% reicht aus den Leistungsfall zu begründen. Ob geleistet wird oder nicht ist primär eine medizinische Frage, die der behandelnder Arzt zu beantworten hat, und weniger eine juristische Frage: Keine Verweisung weder abstrakt noch konkret kann die Entscheidung des Arztes auf Erkennung der Berufsunfähigkeit schmälern. Weder die Möglichkeit noch eine andere Tätigkeit ausüben zu können (abstrakte Verweisung), noch die tatsächliche Ausübung eine Verweisberufs (=konkrete Verweisung), noch die Umschulung auf einen neuen Beruf kann den Leistungsfall in Frage stellen. Nicht einmal die Nichteinstellung der bisherigen Berufstätigkeit als Anwalt kann den Eintritt des Leistungsfalls vereiteln. Auch spielt es keine Rolle in welcher Höhe nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Einkünfte erzielt werden. Rein theoretisch können sogar mehr Einkünfte erzielt werden, wie in gesunden Tagen: Allein entscheidend ist die medizinische Indikation des begutachtenden privaten Arztes. Wie ärgerlich für den Versicherten ein schlechtes Bedingungswerk sein kann, wird besonders denkwürdig im neuen Heft von Finanztest 3/05 beschrieben, denn auch Rechtsanwälte wissen „Recht haben bedeutet noch lange nicht Recht zu bekommen."

2. Niedrigste Beiträge: Rechtsanwälte gehören einer Berufsgruppe an mit einem der niedrigsten Invaliditätsraten.

Nur 14,8 % aller Rechtsanwälte werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig berufsunfähig: Dies wird zu 100% bei den Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. Es wird nach Invalidisierungswahrscheinlichkeiten von Rechtsanwälten kalkuliert.

So ergeben sich Ersparnisse bei den Beiträgen von bis zu 60% und mehr, gegenüber anderen Versicherern, die das Invaliditätsrisiko nach den allg. Verbandstafeln der Versicherer kalkulieren.

Andere Angehörige risikobehafteterer Berufe können sich bei der Standesversicherung nicht versichern. Das Kollektiv der Versicherten bleibt frei von schlechten Risiken. Sie zahlen also für kein höheres Risiko als Sie es selbst darstellen!

Trotzdem ist das Risiko für Rechtsanwälte berufsunfähig zu werden ein nicht zu vernachlässigendes: Immerhin wird jeder siebte Rechtsanwalt vorzeitig berufsunfähig. Mehr dazu

 


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