Der BHV ist eine unabhängige Vereinigung von Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen. Er wurde 1996 gegründet.
Seine Zielsetzung ist vordringlich die Weiterbildung der Mitglieder, Schaffung eines Berufsbildes und selbstverständlich der Einsatz für eine art- und tierschutzgerechte Zucht, Aufzucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung von Hunden.
Berufsverband der Hundeerzieher/innen
und Verhaltensberater/innen e.V.
Eppsteiner Str. 75, 65719 Hofheim
E-mail: info@bhv-net.de
| Pressemitteilung |
BHV-Hundeführerschein
Die Bundestierärztekammer empfiehlt den Tierärztekammern der Bundesländer den BHV-Hundeführerschein zum Nachweis der Sachkunde. Auch die Expertenkommission „Der gefährliche Hund" der tierärztlichen Gesellschaft für Tier-Verhaltenstherapie empfiehlt den BHV-Hundeführerschein als Sachkundenachweis. Der Arbeitskreis „Sachkunde-Hundehaltung", in dem u. A. Organisationen wie Bundesverband praktischer Tierärzte (BPT), Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. und Deutscher Jagdschutz-Verband (DJV) e.V. vertreten sind, stuft den BHV-Hundeführerschein als empfehlenswert ein.
Was ist der Hundeführerschein??
Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV) hat einen Hundeführerschein entwickelt, mit dem der Halter dokumentieren kann, dass er seinen Hund im Alltag sicher unter Kontrolle hat und weder andere Menschen noch Hunde gefährdet. In der Führerscheinprüfung müssen die Hundehalter dies in typischen Alltagssituationen unter Beweis stellen und außerdem Fragen über gesetzliche Regelungen, Lernverhalten und Kommunikation von Hunden, Verhalten des Besitzers in der Öffentlichkeit sowie Gesundheit und Aufzucht von Hunden beantworten.
Der Berufsverband hat den Hundeführerschein in Zusammenarbeit mit führenden deutschen Tier-Verhaltenstherapeuten entwickelt.
Ziele der Prüfung
Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob das Halter-Hund-Team sich ohne Belästigung und/oder Gefährdung Dritter in der Öffentlichkeit bewegen kann.
Kriterien für diese Bewertung sind die Sachkunde des Halters, sein praktischer
Umgang mit dem Hund sowie der Erziehungsstand des Hundes.
Die Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:
Die Prüfung soll in einer dem Hund unbekannten Umgebung stattfinden.
Es gibt zwei Prüfungsstufen:
Prüfungsablauf
Die theoretische Prüfung des Hundehalters erfolgt in schriftlicher Form. Dabei werden Fragen aus folgenden Bereichen in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft:
Das Bestehen der Theorieprüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung. Erfolgt die praktische Prüfung mehr als ein Jahr nach Ablegen der Theorieprüfung, muß die Theorieprüfung wiederholt werden.
Wenn das Halter-Hund-Team die praktische Prüfung nicht besteht, ist ein Mindestabstand von 4 Wochen bis zur Wiederholung einzuhalten.
Die praktische Prüfung findet in drei unterschiedlichen Umgebungen statt:
Der Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein.
Der Halter muß nachweisen, daß der Hund geimpft und haftpflichtversichert ist.
Der Hund muß mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Es sind Hör- wie Sichtzeichen erlaubt.
Der Einsatz von folgenden Hilfsmitteln ist erlaubt:
Behinderte Hundehalter und Halter von behinderten Hunden dürfen nach Absprache mit dem Richter weitere Hilfsmittel einsetzen.
Der Einsatz von Futter, Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist erlaubt.
Die Halter-Hund-Teams werden in der jeweiligen Prüfungssituation einzeln überprüft.
Zum praktischen Teil:
Auch wenn ein Hund ein Problempotential erkennen läßt, kann das Halter-Hund-Team die Prüfung bestehen, wenn der Halter durch seinen praktisches Wissen und sein Handling zeigt, daß er um die Probleme seines Hundes weiß, sich entsprechend verhält und dadurch eine Gefährdung oder Belästigung seiner Umgebung ausschließt.
Prüfungssituation: Ablenkungsarme Umgebung
A)
In der Prüfungssituation A) werden folgende Elemente geprüft: Gehorsamsübungen und Handling. Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden.
1. Der Halter läßt seinen Hund kontrolliert ins Auto ein- und aussteigen
2 Gehorsamsübungen:
2.1 Kommen auf Ruf
2.2 Gehen an lockerer Leine
2.3 Sitz, Platz, Steh
2.4 Bleib
2.5 Korrekturwort
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2.1 |
Kommen auf Ruf (entfällt in Stufe 1) Hund und Halter befinden sich in der Bewegung. Der Hund läuft frei und ist mindestens 10 m vom Halter entfernt. Der Halter gibt ein Signal zum Herankommen. Der Hund soll zügig herankommen und sich problemlos vom Halter anleinen lassen. |
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2.2 |
Gehen an lockerer Leine Definiert: Die Leine soll nicht andauernd gespannt sein, kurzfristiges Anspannen wird toleriert. Der Hund hat seinem Halter auch bei Richtungswechseln und Tempowechseln schnell willig zu folgen. Der Hund kann sowohl links, als auch rechts geführt werden. Der Hund soll jedoch nicht ständig vor oder hinter seinem Halter kreuzen. Wenn der Halter stehen bleibt, soll der Hund auch anhalten. Ob der Hund sich setzt, legt oder im Stehen verbleibt ist unerheblich. |
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2.3 |
Sitz, Platz, Steh Der Hund muß in Stufe 1 zwei von diesen drei Positionen auf Signal des Halters einnehmen und solange darin verbleiben, bis er vom Halter ein anderes Signal erhält. (In Stufe 2 muß der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können.) |
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2.4 |
Bleib-Übung Der Halter bindet den Hund an geeigneter Stelle an. Er gibt dem Hund das Signal für Sitz, Platz oder Steh. Nachdem der Hund die Position eingenommen hat, entfernt sich der Halter in Sichtweite des Hundes mindestens 30 Schritte vom Hund und bleibt dort stehen. Er kehrt erst auf Anweisung des Richters (nach ca. 2 Minuten) wieder zu seinem Hund zurück. Der Hund muß die Position beibehalten, bis der Halter wieder zu ihm zurückgekehrt ist und ihm ein anderes Signal gegeben hat. (In Stufe 2 wird dieselbe Übung ohne Leine durchgeführt.) |
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2.5 |
Korrekturwort Die zu unterbrechende Handlung wird durch Futter oder Spielzeug provoziert. Im Bedarfsfall kann der Richter eine andere Ablenkung herbeiführen. Auf Signal des Halters muß der Hund die von ihm begonnene Handlung sofort abbrechen. (In Stufe 2 wird dieselbe Übung ohne Leine durchgeführt.) |
3. Handling-Übungen:
Der Halter zeigt, daß er folgende Handlungen an seinem Hund vornehmen kann:
Der Halter zeigt, daß er seinen Hund so kontrollieren kann, daß eine zweite Person den Hund anfassen kann.
B)Prüfungssituation: Öffentliche Grünanlage o.ä.
Der Prüfungsteil B) soll den Charakter eines Spaziergangs haben, bei dem Gehorsamsübungen und Verhalten in der Öffentlichkeit geprüft werden. Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden. In Stufe 1 werden die Übungssituationen mit angeleintem Hund gezeigt, in Stufe 2 werden die Übungssituationen zusätzlich mit freilaufendem Hund gezeigt.
Bei den Übungen 2.1 bis 2.5 muß sich in der Stufe 2 der abgeleinte Hund in unmittelbarer Nähe zum Halter befinden.
Reize, mit denen das Halter-Hund-Team konfrontiert werden sollten, können z.B.sein:
Skater, Jogger, Radler, Mofas, Roller, spielende Kinder, Kinderwagen, Rollstuhl,
Rollator, Personen mit Krücken, schwankende, alkoholisierte Personen, ungewöhnlich gekleidete Personen, Personen mit angeleintem und freilaufendem Hund, Reiter, Pferde, Kühe, Schafe, Katzen, Enten oder anderes Geflügel, Wild.
Mindestens vorkommen müssen:
Weitere Situationen, die in Prüfungsteil B) geprüft werden, sind:
Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des Prüfungsteil B) situationsangemessen gezeigt werden:
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2.1 |
Kommen auf Ruf (entfällt bei Stufe 1) |
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2.2 |
Gehen an lockerer Leine |
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2.3 |
Sitz, Platz, Steh (in Stufe 1 muß der Hund mindestens zwei von diesen drei Positionen zeigen, in Stufe 2 muß der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können.) |
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2.4 |
Bleib (entfällt für Stufe 1, wird von Hunden der Stufe 2 in Situationen mit leichter Ablenkung gezeigt) |
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2.5 |
Korrekturwort |
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Die Übungen sollten vom Hundehalter situationsgerecht eingesetzt werden.
C) Prüfungssituation: Im innerstädtischen Bereich
In diesem Prüfungsteil werden alle Übungen mit angeleintem Hund absolviert. Der Prüfungsteil soll den Charakter eines Stadtbummels haben. Geprüft werden Gehorsamsübungen und das Verhalten in normalen Begegnungssituationen in einem belebten Innenstadtbereich (z.B. Fußgängerzone). Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden.
Die folgenden Situationen sollten vorkommen:
Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des Prüfungsteil C) situationsangemessen gezeigt werden: 2.2 Gehen an lockerer Leine2.3 Sitz, Platz, Steh (in Stufe 1 muß der Hund mindestens zwei von diesen drei Positionen zeigen, in Stufe 2 muß der Hund alle drei Positionen sicher zeigen können) 2.4 Korrekturwort Die Übungen sollten vom Hundehalter situationsgerecht eingesetzt werden. Andernfalls werden sie vom Richter dazu aufgefordert. |