Der
Schutzvertrag
Alle Tiere werden nur mit
einem Tierschutzvertrag abgegeben. Dieser beinhaltet wichtige
Haltungsbedingungen,verbietet Zucht
mit den abgegebenen Tieren und regelt den Übergang ins neue zu Hause.
Ebenso wird
immer eine Schutzgebühr* genommen. Dieses hat zwei Gründe.
1. gehen viele
Leute anders mit bezahlten Tieren als mit geschenkten Tieren um (das ist leider
so)
2. wird ein Tierschutzvertrag durch solch eine Schutzgebühr erst wirklich
gültig.
* Höhe
der Schutzgebühr für:
Meerschweinchen 15€
Kaninchen
20€
Ratten,
Mäuse, Hamster 10€
Katzen
25€
Hier
ein Beispiel eines Tierschutzvertrages:
Tierschutzvertrag
Betrifft
Name: Alter (geb.
am):
Art des Tieres: Rasse:
Kastriert / nicht kastriert
Geschlecht:
Fellfarbe /Zeichnung: Besondere Kennzeichen:
zwischen dem
bisherigen Besitzer (im folgenden Eigentümer genannt)
Name:
Straße:
PLZ
Wohnort:
Telefonnummer:
und dem neuen Besitzer (im folgenden
Übernehmer)
Name:
Straße:
PLZ Wohnort:
Telefonnummer:
wird
folgender Tierschutzvertrag abgeschlossen:
§ 1 Eigentümer
- Das
Tier befindet sich in einem abgabefähigen Alter (mindestens 8 Wochen) und muss
nicht mehr von der Mutter versorgt werden.
- Der Eigentümer versichert, dass
das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe frei von erkennbaren Krankheiten ist. Auf
eventuell bestehende Krankheiten, erblich bedingte Krankheiten oder
charakterliche Verhaltensweisen, die dem Eigentümer bekannt sind, wurde
hingewiesen (siehe ?§ 9 Sonstige Hinweise?).
§ 2 Übernehmer
- Der
Übernehmer darf das Tier nicht zu Versuchszwecken oder zum Weiterverkauf
einsetzen. Eine Abgabe des Tieres an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als
Futtertier ist nicht gestattet.
- Der Übernehmer versichert, dass er das oben
genannte Tier ausschließlich zum Verbleib in seinem eigenen Haushalt übernimmt
und eine Weitergabe an dritte Personen nicht beabsichtigt.
- Alle anfallenden
Kosten gehen zu Lasten des Übernehmers.
§ 3 Allgemeine Haltungsanforderungen
Der Übernehmer
verpflichtet sich
- das Tier im Einklang mit den tierschutzrechtlichen
Vorschriften und artgerecht zu halten. Artgerecht heißt, dass das Tier genügend
Platz hat, ihm täglich frisches und sauberes Wasser und Futter zu geben. Die
Einstreu muss sauber und trocken sein. Ein Zusammenleben mit Artgenossen muss
gewährleistet sein.
- Quälerei und Misshandlung (auch durch Dritte) zu
verhindern.
- für das Tier während Urlaubszeiten und sonstigen Abwesenheiten
(z.B. Krankenhausaufenthalten) eine artgerechte Versorgung zu
gewährleisten.
- das Tier nicht in Einzelhaltung zu halten.
- Außenställe
so zu bauen, dass das Tier nicht entlaufen kann und gegen Fressfeinde gesichert
ist.
§ 4 Tierarzt
- Der Übernehmer verpflichtet sich, dem Tier
jederzeit tierärztliche Versorgung zu gewährleisten und alle notwendigen
tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen.
- Bei einer
gemeinsamen Unterbringung von männlichen und weiblichen Tieren in einem Käfig
sind die Geschlechter unverzüglich bei Eintritt der Geschlechtsreife (Männchen 4
bis 6 Wochen, Weibchen 6 bis 8 Wochen) zu trennen oder die Männchen vom Tierarzt
zu kastrieren. Nach der Kastration muss ein Männchen weitere 6 Wochen von
Weibchen getrennt gehalten werden.
- Im Falle einer Erkrankung, die das
Einschläfern des Tieres notwendig macht, darf das schmerzlose Einschläfern des
Tieres nur durch den Tierarzt erfolgen.
- Alle anfallenden tierärztlichen
Kosten gehen zu Lasten des Übernehmers.
§ 5 Zucht
- Mit dem oben
genannten Tier darf keine Zucht betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere
geboren dürfen diese nur mit einem Schutzvertrag an Dritte abgegeben
werden.
§ 6 Rückgabe
- Der Übernehmer ist berechtigt, dass Tier
kostenlos zurückzugeben, wenn er die übernommenen Pflichten nicht mehr einhalten
kann oder will.
- Bei Rückgabe ist der Übernehmer verpflichtet das Tier auf
eigene Kosten persönlich oder durch Dritte (kein Versand) ohne Gefährdung der
Gesundheit des Tieres dem Eigentümer zukommen zu lassen.
§ 7
Salvatorische Klausel
- Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
- Jede Änderung des Vertrages ist schriftlich mit beiden
Parteien zu vereinbaren.
- Mündliche Absprachen haben neben diesem Vertrag
keinerlei Gültigkeit.
§ 8 Schutzgebühr
- Der Übernehmer hat dem
Eigentümer bei Übergabe ein Schutzgebühr von X ? zu zahlen.
§ 9
Sonstige
Hinweise
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Jede
Partei hat eine Ausfertigung des Vertrags erhalten
Ich habe den
Vertragstext gelesen, verstanden und erkenne ihn in allen Einzelheiten
an.
Ort,
Datum:_________________________________________________________
Unterschrift
Eigentümer:__________________________________
(Ich habe die Schutzgebühr
erhalten)
Unterschrift
Übernehmer:__________________________________
Mit freundlicher Genehmigung
von *dien* (www.dashaustierforum.de)