Recht und Gesetz

 

Teil Eins: Allgemeiner Teil

In Éire ist nicht jeder rechtsfähig. Brithems werden nur denjenigen Gehör schenken, deren Ehre sie wertvoll macht. Und unter diesen ist das Wort des Helden mehr Wert als das Wort des Mitläufers. Um nun aber diesen Grundsatz in die Tat umsetzen zu können, gibt es einen Maßstab: Den Ehrpreis (log n-enech).

Der Ehre eines Menschen bemisst sich nach dem, was er oder sie für die Ehre zu zahlen bereit ist, und als echte Iren sind wir bereit, unser gesamtes Vermögen für unsere Ehre zu opfern. Daraus folgt, dass der Ehrpreis sich nach dem Vermögen richtet. Wer reich ist, hat diesen Reichtum vermutlich ehrenhaft erworben, und verdient daher Respekt.

 

Der Ehrpreis wird in der Einheit sét bemessen: Ein sét entspricht dem Wert einer halben Milchkuh. (Man kann, wie Milan Fitzgerald, sich fragen, wer darauf gekommen ist, ausgerechnet eine halbe Milchkuh zum Maßstab zu machen. Müssen wohl die Götter gewesen sein). 7 sét werden ein cumal genannt.

Der Ehrpreis ist für den Stand von Bedeutung. Außerdem werden Brithems stets denjenigen glauben, die den höchsten Ehrpreis haben. Sobald man sich eines Verbrechens oder Deliktes schuldig gemacht hat, muß man einen Teil oder den ganzen Ehrpreis der verletzten Person an diese bezahlen. Zur Übersicht folgende Liste:

  • Unfreie haben einen Ehrpreis von weniger als 3 sét .
  • Freie haben einen Ehrpreis von mindestens 3 sét :
     
    • Kleinbauern (bóaire) 3 sét
    • Großbauern (ocaire) 5 sét
    • Handwerker 5 sét
    • Schmied (gobae) 7 sét
    • Wundheiler (midach) 7 sét
    • Zimmermann (sáer) 7 sét
      (Die Angaben sind alle Mindestwerte, ein reicher Handwerker kann einen viel höheren Ehrpreis haben.)
  • Krieger haben einen Ehpreis von mindestens 10 sét
  • Druiden haben einen Ehrpreis von mindestens 7 cumal

Teil Zwei: Der Stand

Nach dem Ehrpreis und mögliche zusätzlichen Riten bestimmt sich der Stand einer Person. Vom Stand der Person hängen unterschiedliche Rechte ab.

  • Unfreie (dóer ) haben nur einen kleinen Ehrpreis und keine Rechte.
  • Freie (soér ) haben einen Ehrpreis wie oben beschrieben. Sie sind nur ihrer Sippe und ihrem König verpflichtet, und haben sowohl gegen Sippe als auch gegen König Ansprüche auf Schutz und Gastfreundschaft.
  • Edle Freie (dóernemed ) üben einen geachteten Beruf aus (Schmied, Zimmermann, Heiler, Druidenschüler und Priesterinnenschülerinnen). Sie sind im Übrigen Freie.
  • Edelleute (nemed ) sind Könige, Druiden und Krieger:
    • Krieger ( flaith) haben einen Ehrpreis von mindestens 10 sét , der jedoch je nach Anzahl der Lehnspflichtigen (und damit Heergröße) variiert. Sie haben gegenüber jedermann Anspruch auf Gastfreundschaft und sind ihrer Sippe Schutz schuldig. Ihrem Lehnsherrn schulden sie Gehorsam. Die einzelnen "Ränge" der Krieger sind:
      • Aire déso 10 Lehnspflichtige 10 sét
      • Aire ard 20 Lehnspflichtige 15 sét
      • Aire tuiseo 27 Lehnspflichtige 20 sét
      • Aire forgill 40 Lehnspflichtige 30 sét
        Im Übrigen gelten natürlich die einzelnen Gesetze der Kriegerschaft.
    • Der König () ist entweder König eines Stammes (Ri tuaithe oder taoiseach) mit einem Ehrpreis von 7 cumal (= 49 sét) oder einer Provinz (Ri Ruirech) mit einem Ehrpreis von 14 cumal (= 98 sét). Ihm sind alle Freien und Krieger seines Stammes oder seiner Provinz Gehorsam schuldig. Er ist ihnen zu Schutz verpflichtet. Alle schulden sich Gastfreundschaft. Ferner muß der König fir flaithamon, des Königs Gerechtigkeit, beachten: Sollte er bestechlich, ungerecht oder parteiisch sein oder ein Mitglied seiner Sippe töten, verliert er seinen gesamten Ehrpreis und die Königswürde.
    • Druiden haben einen Ehrpreis, der nach ihrem Rang (eigentlich: Erleuchtungsgrad) variiert:
      • Fhilidh 7 cumal
      • Vates 9 cumal
      • Gutuator 14 cumal
        Sie dürfen von jedem Gastfreundschaft verlangen, und schulden dem Stamm Bemühungen, die Götter so gewogen wie möglich zu stimmen.

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