Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma A. Tadeusz ( Fa. A.T.)
§ 1
Geschäftsgegenstand von der Firma A. T. ist die Vermittlung von Führerscheinbewerbern an eine EU-Fahrschule im europäischen Ausland, welche erfahren und erprobt in der Ausbildung von deutschen Führerscheinbewerbern ist.
§ 2
Der Führerschein wird unter den im Vermittlungsland geltenden Gesetzen und Bestimmungen erworben.
§ 3
Grundsätzlich ist die Firma A. T. nicht haftbar bei Nichtbestehen der Führerschein-Prüfung.
§ 4
Die Haftung von Firma A. T. ist u. a. ausgeschlossen bei:
1.) Falschen Angaben bei der Vermittlungsbewerbung.
2.)Unmöglichkeit der Leistung aus technischen und persönlichen Gründen oder Änderungen die durch die zuständigen Behörden verursacht werden.
3.) zeitliche Verzögerungen die zum einen durch Dritte oder zum anderen durch die im Eu-Ausland zuständigen Behörden verursacht werden.
§ 5
Vorläufiger Vertragsabschluß entsteht:
1. Durch Unterzeichnung des Vertrages der Fa.A.T. sich um die Vermittlung einer Eu-Fahrschule in Tschechien zu kümmern.
§ 6
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Führerscheinbewerber, welche auf der Homepage der Firma Auto Tadeusz ( www.eufuehrerschein.de.ki)zum Zeitpunkt des vorläufigen Vertragsabschlusses veröffentlicht ist. Es sei denn das abweichende Vereinbarungen getroffen wurden die dann allerdings schriftlich festgehalten werden müssen.
§ 7
Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
§ 8
Ist ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
§ 9
Sollte die Ihnen auf Ihren Wunsch hin zugesandte Fahrkarte aus Gründen der Eigenverschuldung verfallen, so ist der Preis für diese der Firma Auto Tadeusz unverzüglich zu erstatten.
§ 10
1. Der uneingeschränkte Rücktritt von der vorläufigen Vertragszusage gilt bis zu dem Moment wo der unterzeichnete Vertrag ( Auftrag) bei der
Fa. A. T. eigegangen ist. Danach wird die Anmeldungsgebühr in H. v. 490,- € fällig.
2. Der eigeschränkte und wie unter § 10.1 beschriebene kostenpflichtige Rücktritt von dem vorläufigen Vertragsabschluß ist bis zu dem Moment möglich, wo der Vertrag mit der Tsch. Fahrschule unterzeichnet wird. Danach sind bei Rücktritt alle bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten.
Teil des Vertrages wie unter §11.1 beschrieben, bleibt auch nach der Vertragskündigung wie unter §10 beschrieben, weiterhin bestehen.
Bei zu kurzfristigen Eigenverschuldeten Absagen erhebt die Firma Auto Tadeusz einen Pauschalbetrag von 250 € wegen irreparablen Reservierungsverlust bei begrenztem Platzangebot.
§ 11
Endgültiger Vertragsabschluss entsteht :
In Tschechien, durch Vertragsunterzeichnung vor Ort mit der tschechischen Fahrschule.
1. Die erste Hälfte des Betrages ist nach Ankunft im Hotel zu zahlen, wenn sich der Teilnehmer von dem ordnungsgemäßen Ablauf des Unternehmens ein Bild gemacht hat.
Spätestens jedoch, bei Unterzeichnung des Vertrages mit der Fahrschule.
2. Erst nach abgelegter Staatl. Führerscheinprüfung verpflichtet sich der Teilnehmer den fälligen Restbetrag ( die zweite Hälfte ) ohne Verzögerung zu zahlen.
§ 11.1
Durch das Abschließen eines Vertrages mit der Firma Tadeusz geht der Unterzeichner die Verpflichtung ein, das Vermittlungsangebot nicht mit Hilfe von Informationen die er durch die Firma Auto Tadeusz nach Vertragsabschluss erhalten hat, zu unterlaufen.
§ 11.2
Mit dem Absenden des schriftlichen Auftrags an die Fa. A. T. (wie u. § 5. beschr.) verpflichtet sich der Unterzeichner den Betrag für die Anmeldung unverzüglich auf ein Konto der Fa. A. T. zu überweisen.
Bei Zuwiderhandlung der unter §11.1genannten Bedingungen behält sich die Fa. A. T. das Recht vor, wegen Vertragsbruch und unlauteren Wettbewerb eine Gerichtliche Entscheidung einzuklagen und Entschädigung zu verlangen.
§ 12
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort 45964 Gladbeck / AG-Gladbeck
011/2004