Staat und Kirche


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Rudolf Ladwig aus IBKA Pressemitteilung vom 21.04.2006

 

 

Von der Leyens Märchenstunde: Christliche Erziehung

 

Das am 20.04.2006 vorgestellte 'Bündnis für Erziehung', initiiert von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, soll Maßnahmen zur 'besseren' Kindererziehung auf das Basis 'christlicher Werte' erarbeiten.

 

Hierzu erklärt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA):

 

Das von der Bundesregierung zu verantwortende Bündnis stellt einen Verfassungsbruch dar, da mit der Zielstellung 'christlicher Werte' die weltanschauliche Neutralität des Staates missachtet wird. Ein wesentliches Element des modernen demokratischen Staates ist die Trennung von Staat und Religion. Eine Erziehung zu christlichen Werten kann keine Aufgabe eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates sein.

 

Die nachgeschobene Einladung an Vertreter des muslimischen und jüdischen Glaubens degradiert diese zu Erfüllungsgehilfen christlicher Vorgaben. Konfessionsfreie hingegen - immerhin ein Drittel der Bevölkerung - kommen weiterhin im eng bekreuzten Horizont der Ministerin nicht einmal vor.

 

'Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, genau zu prüfen, ob die Projekte des 'Bündnisses für Erziehung' weltanschaulich neutral sind. Falls tatsächlich die angekündigte staatliche Förderung christlicher Missionsarbeit stattfindet, sollten dafür keine Haushaltsmittel bewilligt werden', sagt der IBKA-Vorsitzende Rudolf Ladwig.

 

 

Hintergrund:

 

Die Ausgrenzung von Nichtchristen war kein Versehen. Die Initiative der Ministerin zielt darauf, sich als Kulturkämpferin einer 'christlichen Leitkultur' ideologisch zu profilieren.

 

Zur Begründung einer staatlichen Förderung christlicher Mission führt die Ministerin an: 'Eltern suchen oftmals angemessene Antworten auf die Fragen der Kinder: Wo komme ich her, wer bin ich, wo gehen Menschen nach dem Tode hin? Darauf kann nicht außerhalb eines religiösen Kontextes geantwortet werden.' Philosophische Fragen werden damit, als lebten wir im Mittelalter, einem Antwortmonopol von Religion zugeordnet - und zwar der Christlichen! Von der Leyen unterstrich, dass auf christlichen Werten die gesamte hiesige Kultur basiere. In einer pluralen Gesellschaft müsse zunächst die eigene Position klar sein. Erst dann könne man sich gegenüber anderen Werten öffnen.

Damit werden auch die Kinder der Nichtchristen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu Missionsobjekten deklariert. Der stolze Hinweis der Ministerin, auf die dominierende Stellung ihrer kirchlichen Bündnispartner im Kindergartensektor, wirkt da nur noch zynisch.

 

Der Staat basiert tatsächlich jedoch auf den säkularen Grundwerten, welche erst gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen erkämpft werden mussten und teilweise erneut durch sie gefährdet werden - siehe Zensurbestrebungen zur Satire "Popetown".

 

Zu der Säkularitätsverdrängung tritt auch noch ein unkritisches Weichzeichnerbild: der ethische Gehalt etlicher - insbesondere von der katholischen Kirche vertretenen - Moralauffassungen u.a. zu Frauenrechten und Homosexualität ist in Wahrheit grundrechtsfeindlich und nicht etwa vorbildlich.

 

Was meint die Ministerin überhaupt, wenn sie von 'christlichen Werten' spricht? 'Die Kirchen [...] verknüpfen auch in besonderer Weise soziale und moralische Ansprüche. Werte wie Respekt, Verlässlichkeit, Vertrauen und Aufrichtigkeit sind Leitplanken, die unseren Kindern helfen, ihren Weg ins Leben zu finden', sagt Ursula von der Leyen.

Die genannten Begriffe sind aber gar keine Werte, sondern Sekundärtugenden, Benimmregeln und Beziehungsfragen, welche mit Religion und anderem viel und wenig zu tun haben können.

Das Fundament des von der Leyen'schen Kulturkampfes ist also hohl. Wer dies erkennt, sollte dem verfassungsfeindlichen 'Bündnis zur staatschristlichen Erziehungsmission' eine Absage erteilen.

 

 

 

 

 

 

www.ibka.org, April 2006

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Quittung für den Kirchenaustritt: Entlassung und Arbeitslosengeldsperre

 

Dass der Kirchenaustritt eines Menschen, der bei einem kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt ist, in der Regel die Entlassung nach sich zieht, dürfte bekannt sein. Doch nicht nur das: Aus das Arbeitslosengeld kann gesperrt werden – mit der Begründung, dass der Betreffende seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat!

 

Diese Praxis ist kürzlich vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Krankenhausangestellten bestätigt worden (Urteil vom 30.03.2006 - L 1 AL 162/05). Nach Ansicht des Gerichts muss das Grundrecht auf Religionsfreiheit mit der Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung abgewogen werden.

 

Das "Recht" kirchlicher Betriebe, keine Nicht-Kirchenmitglieder beschäftigen zu müssen, wiegt offenbar schwerer als beides.

 

Das Gericht führte ferner an, dass die Klägerin bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass sie ihren Arbeitsplatz bei Austritt aus der Kirche verliert.

 

Demnach müsste man Arbeitslosen, die einen Kirchaustritt in Erwägung ziehen, den sofortigen Austritt empfehlen, damit sie nicht etwa in die Lage kommen, einen kirchlichen Arbeitsplatz angeboten zu bekommen – mit der Folge, bei einem Austritt nicht nur den Job wieder zu verlieren, sondern auch das Arbeitslosengeld gesperrt zu bekommen.

 

Fragt sich nur, ob Arbeitslose, die aus der Kirche austreten, nicht vielleicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden, damit ihre Vermittlungschancen zu verringern.

 

In jedem Fall bleibt es ein Skandal, dass man kirchlichen Betrieben gestattet, ihre Beschäftigten solcherart nach Religionszugehörigkeit zu diskriminieren. Und auch mit dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz soll sich daran nach dem Willen der Politik nichts ändern – was umso schwerer wiegt, als es in manchen Regionen für Angehörige bestimmter Berufe kaum Alternativen zu kirchlichen Arbeitgebern gibt.

 

 

 

 

Veranstaltung mit Carsten Frerk am 15. Nov. 2005 im Kommunikationszentrum Pumpe, Kiel

 

Caritas und Diakonie  -  Wa(h)re Nächstenliebe

 

Nächstenliebe: ein schöner Gedanke in unserer oft rauhen Welt. An wen denkt man spontan, wenn's um tätige Nächstenliebe geht? An die vielen Mitarbeiter von Caritas und Diakonie, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder in Kindergärten arbeiten? An soziales Engagement der Kirchen?

 

Richtig ist: rund 950.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten (sozialversicherungspflichtig) bei den beiden großen Wohlfahrtsorganisationen der Kirchen, damit gehören Caritas und Diakonie zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, größer als der Siemens Konzern (420.000) oder der Daimler-Chrysler-Konzern (370.000) weltweit.

 

45 Milliarden Euro p.a. setzen beide Wohlfahrtsorganisationen um - doch wer bezahlt das? Die Kirchen?

 

Gerne schmücken die Kirchen sich mit ihrem sozialem Engagement, tatsächlich schießen sie magere 1,8 % an ihre Wohlfahrtsverbände zu. Der Löwenanteil von 98 % wird aus Beiträgen, Leistungsentgelten (= Zahlungen der Krankenkassen oder Pflegeversicherung) und aus allgemeinen Steuermitteln bestritten. Nicht die Kirchen, sondern der Steuerzahler kommt für Krankenhausbau etc. auf.

 

Aber werden Pflege oder Kinderbetreuung dank Kirchensegen qualitativ besser? Der Hamburger Wissenschaflter Dr. Carsten Frerk ging auch dieser Frage nach - und entdeckte z.B. ein deutlich höheres Maß an Mobbing als in vergleichbaren Firmen. Auch rechtlich stellt sich die Arbeitssituation in den Kirchenorganisationen kritisch dar: die Arbeitgeber regieren ins Privat-leben hinein, bis ins Schlafzimmer! Denn unverheiratete Liebschaften - egal, ob hetero- oder homosexuell - liefern einen Kündigungsgrund. Eine Scheidung ist gleichfalls Kündigungsgrund.

 

Man könnte solche Verhältnisse für mittelalterlich halten - doch leider segnet das neue Antidiskriminierungsgesetz solche Zustände mit Sonderregeln für Kirchen sogar ab. Wie angemessen ist die öffentliche Finanzierung von Caritas und Diakonie angesichts solcher Zustände? Wie steht es um die Versorgung Nicht- oder Andersgläubiger - immerhin ein Drittel der Bevölkerung, Anteil weiter wachsend? Carsten Frerk diskutiert diese Fragen.

 

 

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