Holen Sie sich Ihr P-Konto ohne Schufa!
Bei der Beantragung eines der hier aufgeführten P-Konten wird KEINE Bonitätsprüfung durchgeführt. Des weiteren erfolgt KEINE Schufa-Anfrage und natürlich auch KEIN Schufa-Eintrag. Somit ist auch ein negativer Schufa-Eintrag kein Hindernis für eines der hier aufgeführten P-Konten!
Was versteht man unter einem P-Konto?
- Gesetzlicher Pfändungsschutz für Ihr Konto
- Beträge bis 1.028,89 Euro (neuer Betrag seit 01.07.2011) können nicht gepfändet werden (sind Kinder vorhanden, wird dieser Betrag weiter aufgestockt)
- Bis zur Höhe der Pfändungsgrenze kann problemlos am elektronischen Zahlungsverkehr teilgenommen werden
- Das P-Konto wird ohne Schufa Prüfung eingerichtet
- Es ist auch kein Gerichtsbeschluss nötig, um ein P-Konto einzurichten
- Es erfolgt bei einem Pfändungsversuch keine Kontosperrung
- Auch Selbständige können ein P-Konto bekommen
- Mehr als 1 Pfändungsschutzkonto pro Person ist allerdings nicht zugelassen

Alle hier vermittelten P-Konten beinhalten eine Kontofunktion*, womit Sie Geld per Überweisung empfangen können und Geld online auf jede deutsche Bankverbindung überweisen können!
Die Alternative: Girokonto ohne Schufa! Ohne Stress und ohne viele Fragen!
Konto inkl. Girocard (ehemals ec-Karte / maestro-Card) und VISA Karte ohne Schufa
Das Konto bietet Ihnen ein leistungsstarkes Girokonto inklusive Girocard (früher ec-Karte/maestro-Card) und VISA Karte mit allen Funktionen und Features, die Sie von einer Bank erwarten. Mit disem Konto eröffnen sich Ihnen neue finanzielle Spielräume: Einfach und sicher bargeldlos zahlen mit der VISA Karte oder mit der ec/Maestro-Karte – wo und wann immer Sie wollen. Hinzu kommt die bequeme Online-Kontoführung mit höchsten Sicherheitsstandards – damit Sie Ihre Finanzen jederzeit im Griff haben. Dieses Konto ist ebenfalls problemlos als P-Konto führbar!






Abwicklung komplett ohne Schufa
