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Ernst Hunsicker      (Kriminaldirektor a.D.)                                                                                                                              Bad Iburg, im November 2008

 

Politik mit List und Tücke – Unseriöse Zahlenspielereien im Bereich der Polizeien der Länder und des Bundes

Nicht nur die Polizei selbst, sondern auch die Öffentlichkeit wird durch die Politik durch unseriöse Zahlenspielereien hinters Licht geführt. Dies zeigt sich in einem besonderen Maße an den schöngefärbten Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) und an den vorgegaukelten Personalstärken im Polizeivollzugsdienst. Kein Wunder, dass das Vertrauen in die Politik auch durch solche „Kunstgriffe“ mehr und mehr schwindet.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) als „Hellfeld-Statistik“[1]

Das total ausgelutschte und Winston Churchill (fälschlicherweise?) zugeschriebene Zitat „Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst (selber) gefälscht hast“, soll auch hier noch einmal strapaziert werden. Es geht aber nicht so sehr um echte Statistikfälschungen, sondern mehr um die „strategische Auslegung“ und die Schönfärberei von Daten bzw. Zahlen. Denn alle Jahre wieder ist zu beobachten, mit welchem irreführenden Geschick Innenpolitiker mit der PKS umgehen. Das gilt besonders auffällig für die politischen Aussagen zu den Straftaten insgesamt und zu den Aufklärungsquoten (AQ).

Straftaten insgesamt (bundesweit)

„Der Kriminologe Arthur Kreuzer von der Universität Gießen warnte davor, die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik als Beleg für die tatsächliche Zahl von Verbrechen zu sehen. ‚Die Polizeistatistik ist eine Wahrnehmungsstatistik, eine Statistik über die Aktivität der Polizei und über die Sensitivität der Bevölkerung’, sagte er. Hinter den nun veröffentlichten Zahlen könne tatsächlich eine sinkende Kriminalität stehen, aber auch ein nachlassendes Anzeigeverhalten.“[2] Wenn sich die Innenpolitiker mit sinkenden Kriminalitätszahlen brüsten, dann kann das also auch auf nachlassende Aktivitäten der Polizei – als Folge reduzierten Personals – zurückgeführt werden (somit: Rückgang der Kontrolldichte und/oder nachlassende Verfolgungsintensität). Deutlicher ausgedrückt: Personal und damit Personalkosten eingespart = Hellfeld reduziert = Dunkelfeld erhöht = „sich selbst in die Tasche gelogen“ und zugleich die Bevölkerung getäuscht.

Wenn die Straftaten insgesamt steigen, müssen beispielsweise Begründungen herhalten, die nicht immer belegbar bzw. nachvollziehbar sind:

  • Verändertes Anzeigeverhalten,
  • modifizierte Erfassung durch ein neues Datenerfassungssystem,
  • neue Kriminalitätsphänomene.

Wenn dagegen die Straftaten insgesamt fallen, werden z.B. folgende – auch fadenscheinige – Argumente ins Feld geführt:

  • Kurz zuvor eingeleitete und damit erfolgreiche Polizeireform,
  • Ausbau der polizeilichen und/oder kommunalen Kriminalprävention,
  • personelle, technische und organisatorische (Fort-)Entwicklung,
  • konsequente/re Verbrechensbekämpfung,
  • Optimierung der Kontrolldichte.

Zwei Gründe, die von Innenpolitikern und ihren Gefolgsleuten nicht genannt werden, aber der Realität eher entsprechen.

1. Grund: ermittlungsökonomische Abarbeitung von Verfahren zu Lasten der Ermittlungstiefe

„Überwiegend infolge knapper Ressourcen werden Verfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft ermittlungsökonomisch abgearbeitet. Dabei werden nur deutlich erkennbar erfolgversprechende Spuren konsequent verfolgt. Es wurde deshalb untersucht, welche Auswirkungen auf den Erfolg eines Verfahrens unter dem Einfluss erkennbar werden, ob ein solches ausermittelt oder nicht ausermittelt wird. Von 100 Verfahren waren 69 ausermittelt, […] Es ist aufgrund des Kostendrucks außerdem zwar eine nachvollziehbare, aber auch kritische Entwicklung, wenn 31 von 100 Verfahren als ‚nicht ausermittelt’ klassifiziert werden. Gerade hinsichtlich der Sicherung eines strategischen Erfolges dürften hier wesentliche Erfolgspotentiale verschenkt werden. Der Abwägung einer Kosten-/Nutzenrelation darf nicht alleine das Erfolgskriterium zugrunde gelegt werden. Die Entscheidung hat sich im Wesentlichen an der jeweiligen Gefahrenlage und auch der Intension einer vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung zu orientieren.“[3]

Diese Feststellungen gelten für Ermittlungs- und Sanktionserfolge der OK-Ermittlungen in Baden-Württemberg. Bei der Massenkriminalität und in OK-relevanten Bereichen wie z.B. der Schleusungskriminalität ist die Entwicklung wesentlich dramatischer:

„Zahlreiche interne Sonderaufgaben binden weiteres Personal aus den Dienstgruppen, ohne dass hierfür ein Personalausgleich erfolgte. Für polizeiliche Sonderlagen im eigenen Aufgabenbereich, wie Fußballeinsätze (Fanbegleitung), Präventionseinsatz S-Bahnstation Reeperbahn, o.a. ist kein Personal mehr auf den Dienststellen vorhanden, so dass zunehmend auf Personal aus den Ermittlungsdienststellen und/oder den Verbänden zurückgegriffen wird. Dies geht zu Lasten der Kriminalitätsbekämpfung und führt zu einem weiteren Rückstau in der Abarbeitung von Ermittlungsvorgängen. In den Deliktsbereichen der Massenkriminalität werden kaum noch Ermittlungshandlungen durchgeführt, hier wird nur noch verwaltet. […] Umfangreiche Ermittlungsverfahren im OK-relevanten Bereich der Schleusungskriminalität können mangels Personals nicht mit der erforderlichen Ermittlungstiefe durchgeführt werden. […] Einmal mehr wird deutlich, dass die Philosophie der integrativen Aufgabenwahrnehmung in der Bundespolizei nicht mehr zeitgemäß ist. Eine deutliche Trennung schutz- und kriminalpolizeilicher Aufgabenwahrnehmungen ist dringend erforderlich, um aufwendig fortgebildete Kriminalisten nicht für schutzpolizeiliche Aufgaben zu verheizen und eine durchgängige, verlässliche und erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung der Bundes(kriminal)polizei zu gewährleisten.“[4] Tendenziell sind diese Aussagen auf die Länderpolizeien übertragbar.

In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung warnte Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), unter Hinweis auf die Atommülltransporte in das Zwischenlager Gorleben davor, dass die Polizei für die wachsenden Herausforderungen nicht gut genug gerüstet sei. „Schon heute muss die Polizei im Schnitt alle drei Tage zu einem länderübergreifenden Großeinsatz ausrücken, dreimal mehr als 2004.“ Zusätzliche Einsätze ließen sich mit dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigen.[5]

Es ist also zu befürchten, dass die Ermittlungspolizei als „schutzpolizeiliche Einsatzreserve“ noch mehr geschwächt wird.

2. Grund: rückläufiges Täterpotential durch demographische Entwicklung

„Während die Geburtenrate in Deutschland abnimmt, steigt die Lebenserwartung in Deutschland dagegen beständig an. […] Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenzahl von derzeit 41 Jahren auf ca. 48 Jahre in der nächsten Generation ansteigen. In zwanzig bis dreißig Jahren werden dann mehr Menschen zwischen 60 und 80 Jahre alt sein als zwischen 20 und 40.“[6] Folge: Das Täterpotential an z.B. Dieben und Einbrechern reduziert sich somit zunehmend.

Aufklärungsquoten (bundesweit)

Die Aufklärungsquote (AQ) hat sich bundesweit bei den Straftaten insgesamt im Vergleich der Jahre 1997 (AQ 50,6%) und 2006 (AQ 55,4%) deutlich verbessert. Mögliche Ursache:

Kriminalitätswandel (Fallentwicklung und Aufklärung)

Auffällig ist der Wandel von der Diebstahlskriminalität zur Betrugskriminalität. Ursachen dafür könnten sein bzw. sind, dass der „schwere Diebstahl“ (§§ 243 bis 244a StGB) grundsätzlich

  • eine größere kriminelle Energie verlangt,
  • eine höhere Bestrafung nach sich zieht

und zudem

  • das Täterpotential – wie vorstehend ausgeführt – rückläufig ist.

Der Anstieg bei den Betrugsstraftaten ist hauptsächlich auf die sich explosionsartig entwickelnde IT-Kriminalität zurückzuführen.

Da im Vergleich die Aufklärungsquoten bei den Betrugsstraftaten deutlich über denen der Diebstahlsdelikte liegen, ergibt sich schon hierdurch eine höhere Aufklärungsquote bei den Straftaten insgesamt. Dies wird an vergleichenden Statistikdaten über einem Zeitraum von 10 Jahren (1997 und 2006) für das gesamte Bundesgebiet deutlich:

Diebstahl insgesamt

erfasste Fälle

1997                2006

Straftatenanteil in %

1997          2006

Aufklärungsquote

1997            2006

3 537 610

2 601 902

53,7

41,3

31,5

29,7

 

Betrug

erfasste Fälle

1997                2006

Straftatenanteil in %

1997         2006

Aufklärungsquote

1997           2006

670 845

954 277

10,2

15,1

81,1

83,8

Konkret hat sich der Straftatenanteil an der Gesamtkriminalität im Vergleich der Jahre 1997 und 2006

  • beim Diebstahl insgesamt von 53,7% um 12,4%-Punkte auf 41,3% reduziert,
  • beim Betrug dagegen von 10,2% um 4,9%-Punkte auf 15,1% erhöht.

Weitere mögliche Ursachen für die deutlich verbesserte Aufklärungsquote bei den Straftaten insgesamt:

  • Aus der Ermittlungstiefe hat sich – auch unter dem Druck von Zielvereinbarungen[7] – eine „Zuordnungstiefe“ entwickelt,
  • Ermittlerinnen und Ermittler in der Polizei haben trotz vieler Widrigkeiten ihre Motivation (noch) nicht verloren,
  • das quantitativ schlechter gestellte Personal hat sich qualitativ verbessert.

Nichterfassen der Falschgeld- und Staatsschutzdelikte

Auch ist zu bedenken, dass bestimmte Kriminalitätsbereiche wie Falschgeld- und Staatsschutzdelikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nur sehr bedingt Berücksichtigung finden und dadurch die PKS zusätzlich geschönt wird.

1. Falschgeldkriminalität

„Das Herstellen, Verbreiten oder Abschieben von Falschgeld (Schlüssel: 5510, 5520) ist nur dann statistisch zu erfassen, wenn der Tatverdächtige geständig oder überführt ist. Diese Regelung soll verhindern, dass durch die Erfassung der zahlreichen Anhaltefälle einzelner Falsifikate, die von demselben (unbekannten) Täter in den Zahlungsverkehr eingeschleust sein können, die Statistik aufgebläht wird. Sie hat dafür jedoch zur Folge, dass der Umfang der bekannt gewordenen Falschgelddelikte nur sehr undeutlich abgebildet wird.“[8]

Nach eigenen Pressenotizen hat die Deutsche Bundesbank im Jahr 2006 falsche Euro-Banknoten und falsche Euro-Münzen im deutschen Zahlungsverkehr wie folgt registriert:

Euro-Banknoten

  • 1. Halbjahr 2006 =   25.000 (gerundet)
  • 2. Halbjahr 2006 =   21.039 (exakt)

Euro-Münzen

  • 1. Halbjahr 2006 =   39.000 (gerundet)
  • 2. Halbjahr 2006 =   37.866 (exakt)

Somit hat die Deutsche Bundesbank im Jahr 2006 insgesamt rund 122.905 falsche Euro-Banknoten und Euro-Münzen registriert. In der BKA-Statistik sind aber unter Schlüssel 5510 (1.608 Fälle, AQ 98,5%) und Schlüssel 5520 (2.705 Fälle, AQ 67,1%) lediglich 4.313 Fälle – geklärt oder ungeklärt – erfasst.

„2006 wurden nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 6 304 223 Straftaten erfasst und 3 492 933 als aufgeklärt registriert. Dies entspricht einer Gesamtaufklärungsquote von 55,4%.“[9]

Wären zu den 6.304.223 bundesweit registrierten Straftaten insgesamt die rund 122.905 registrierten „Anhaltefälle Falschgeld“ hinzugerechnet worden, so hätte sich eine Gesamtaufklärungsquote von 54,35% ergeben. Die nicht erfassten Falschgelder wären – lediglich – mit 1,05 Prozentpunkten zu Buche geschlagen. Man sollte sich deshalb an verantwortlichen Stellen die Frage stellen, ob dieser geringe Unterschied von 1,05% die Schönfärberei rechtfertigt.

Von einem Aufblähen der Statistik kann bei dieser Anzahl von Anhaltefällen ja wohl nicht die Rede sein. Die Aufklärungsquote wäre zudem auch nur in geringem Maße beeinträchtigt.

2. Politisch motivierte Kriminalität (Staatsschutzdelikte)

„Staatsschutzdelikte werden in der PKS nicht erfasst. Es handelt sich dabei um Tatbestände gem. §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 234a oder 241a StGB. Delikte der allgemeinen Kriminalität, die dem Definitionssystem politisch motivierter Kriminalität zuzuordnen sind, sind jedoch auch in der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen.“[10]

Bezogen auf das Jahr 2006 wurden insgesamt 29.050 Staatsschutzdelikte gemeldet, die in der allgemeinen PKS – geklärt oder ungeklärt – nicht auftauchen. Auf die Aufklärungsquote bei den Straftaten insgesamt hätte die Einbeziehung der Staatsschutzdelikte kaum (negative) Auswirkungen. M.E. ist es deshalb überhaupt nicht hinzunehmen, dass gerade die Straftaten, die eine staatstragende Qualität haben, aus der PKS-Erfassung weitgehend ausgeklammert werden.

Zur politisch motivierten Kriminalität erklärte Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern: „Die für das Jahr 2006 gemeldeten Zahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität geben Anlass zur Sorge. Nach dem erheblichen Anstieg, der für das Vorjahr zu verzeichnen war, haben sich in diesem Bereich die Zahlen der Straftaten und die der Gewalttaten nochmals erhöht. Unsere vielfältigen Bekämpfungsanstrengungen haben leider noch nicht zu einem Rückgang dieser Kriminalität geführt.“

Eine Binsenweisheit scheint bis zu unserem Bundesinnenminister noch nicht durchgedrungen zu sein: Vielfältige Bekämpfungsanstrengungen (z.B. verstärkter Personaleinsatz) führen zu einer höheren Kontrolldichte/Verfolgungsintensität und damit – zumindest vorübergehend – zur Aufhellung des Dunkelfeldes. Diese Erfahrung hat man in Niedersachsen bereits in den 70iger und 80iger Jahren mit der Einrichtung von Kriminalkommissariaten in der Fläche gemacht.

Personalentwicklung und Personalstärken: „Sparfaktor Frau“

Frauen im Polizeidienst sind ein Gewinn: „Da Frauen die offenkundig eingetretene Verbesserung des Innenklimas und auch der Außenwirkung der Polizei nicht nur schlechthin bewirkt, sondern mitgestaltet haben, ist dies als bedeutender Indikator für gemeinsames Handeln von Männern und Frauen im Sinne von Gender Mainstreaming zu werten.“[11]

So weit – so gut, wenn da nicht dieser biologische Faktor „Kinder gebären“ wäre, der von der Politik – in Bezug auf die vorgegaukelten Personalstärken – (aus)genutzt wird:

„Durch die Quotierung treten auch innerhalb der Organisation Polizei Probleme auf. Polizeibeamtinnen stehen aufgrund von Schwangerschaft, Elternzeit, Mehrfachbelastungen durch zeitgleich auftretende Pflichten in Familie und Beruf, usw. nicht in derselben Weise für dienstliche Aufgaben zur Verfügung wie Männer. […] Ein Polizeibeamter (39 Jahre) ist daher sogar der Ansichtman müsse zwei Frauen für einen Männerplatz einstellen’.“[12]

Das ist nicht so ganz abwegig, denn weitere „Belastungsfaktoren“ kommen hinzu:

  • Wiedereingliederung nach der Elternzeit (Nachschulung, Betreuung),
  • überwiegend reduzierte Stundenzahlen nach der Wiedereingliederung.

„Der ‚hohe Schwund an ausgebildeten Frauen in der Polizei’ durch die Inanspruchnahme von Mutterschutz und Erziehungszeiten wird vom Direktor der Hessischen Bereitschaftspolizei, Gero Kolter, als dramatisch eingeordnet. Er beanstandete (bereits) Anfang 2000 den Luxus in der Polizei, immer wieder neu auszubilden, und stellte provokatorische Fragen: ‚Wo sind eigentlich die vielen ausgebildeten Polizeibeamtinnen? Ich sehe immer nur junge Polizeibeamtinnen in den Streifenwagen und auf den Revieren. Es müsste doch […] auch schon einige ältere Kolleginnen geben?’[13]

Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes beträgt der Frauenanteil bei der Polizei der Länder immerhin 24% (Stand: 31.08.2007, 1993: 17%). „Die Möglichkeit der Teilzeit (ohne Altersteilzeit) wird ganz überwiegend von Frauen wahrgenommen (87% aller Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst). Ähnlich ist der Frauenanteil bei den Beschäftigten, die sich ohne Bezüge beurlauben lassen (89%), […] Mitte 2003 hatten vier von zehn Frauen im öffentlichen Dienst einen Teilzeitarbeitsplatz, 7% waren ohne Bezüge beurlaubt.“[14]

Daraus lässt sich der Schluss folgern: Je höher der Frauenanteil im öffentlichen Dienst und somit auch im Polizeivollzugsdienst, je größer die „Ausfallquote“, was aber keinesfalls den Frauen vorzuwerfen ist.

Demnach wäre es mehr als korrekt, die Polizeidichte[15] nicht nach der Anzahl der Beamten/innen, sondern gegenüber der Öffentlichkeit nach effektiven Vollzeiteinheiten (VZE), wie bereits in Niedersachsen innerdienstlich praktiziert, zu benennen.

Korrekterweise müssten, um Schieflagen zu vermeiden, auch die Beamten/innen herausgerechnet werden, die

  • über einen längeren Zeitraum beurlaubt sind,
  • sich längerfristig in einem Auslandseinsatz befinden.

Erst die effektiven Vollzeiteinheiten in Relation zur Bevölkerung ergeben die tatsächliche und nach Ländern vergleichbare Polizeidichte, da der Frauenanteil in der Polizei von Land zu Land noch sehr unterschiedlich ist. Man würde sich wundern, was aus der 1974 angestrebten Polizeidichte von 1:400 inzwischen geworden ist. Wohl gemerkt:

  • Damals gab es nach meiner Erinnerung keine Frauen im Vollzugsdienst der westdeutschen Schutzpolizei.
  • Teilzeitarbeit war ein Fremdwort.
  • Die heutigen Anforderungen an die Polizei sind mit denen des Jahres 1974 in keiner Form vergleichbar.

Auch gilt es zu bedenken, dass die Innenminister zunehmend Ermittler für den Anti-Terror-Kampf abziehen, sodass Alltagsdelikte wie Einbrüche oder Diebstähle immer öfter nur noch verwaltet werden. Die Politik ist zu einseitig auf Terrorismus-Abwehr fixiert. Dabei sind die Bürger von normaler Kriminalität weit mehr betroffen. Wer hier zusätzlich Personal ausdünnt, handelt deutlich an den Bedürfnissen der Menschen vorbei.[16]

Bereits in einer Pressemitteilung der BayernSPD (Landtagsfraktion) vom 18.04.2001 wurde die Situation der Bayerischen Polizei wie folgt dargestellt (auszugsweise Wiedergabe):

1. Bis zu 20 Prozent der Polizisten stehen nur auf dem Papier.

2. Erziehungsurlaub, Sonderurlaub. Schon in 3 bis 4 Jahren wird der Frauenanteil im Vollzugsdienst 13 Prozent betragen. Dies entspricht ca. 4000 Beamtinnen. Das Staatsministerium geht von einer Ausfallquote von 10 bis 15 Prozent aus. Die Polizeigewerkschaft spricht von einer Ausfallquote von 30 Prozent. Der Frauenanteil steigt von Jahr zu Jahr, ohne dass ausreichend Ersatzkräfte für Erziehungsurlaub bereitgestellt werden. Dies führt zu Unmut und Frauenfeindlichkeit und gefährdet die Wirksamkeit der Polizei in Bayern.

Konsequenzen für die Innere Sicherheit: Die Polizei wird weiblicher; die Polizei wird älter; die Polizei wird mit immer neuen Aufgaben eingedeckt und zugleich sinken die Präsenzzahlen dramatisch ab. Es bedarf deshalb einer Änderung der Einstellungspraxis und einer Gleichstellung von Polizei auf dem Papier und in den Dienststellen.“

Diese Feststellungen und Tendenzen gelten sicherlich nicht nur für Bayern, sondern auch für die anderen Bundesländer und den Bund.

Deshalb: Es kann und darf nicht nur die Aufgabe der (kriminal-)polizeilichen Berufsvertretungen/Gewerkschaften sein, diesem Missstand zu begegnen.

Fazit (in einem Satz)

Politiker, geht ehrlicher und verantwortungsvoller mit der Polizei und in der Konsequenz auch mit den Bürgerinnen und Bürgern um.



[1] Grundlegend zur Kriminalität im Hell- und Dunkelfeld: Hans-Dieter Schwind, Kriminologie – Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen, 18. Auflage (2008), Kriminalistik Verlag Heidelberg, S. 18 ff.

[2] In Verbindung mit den ersten veröffentlichen Zahlen über die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2007, in: DIE WELT vom 17.05.2008.

[4] Bundespolizeiamt Hamburg pfeift aus dem letzten Loch/Kriminalitätsverwaltung auf dem Vormarsch, Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK).

[5] „Polizei-Strategie grandios gescheitert“: Massive Proteste verzögern Atommüll-Transport – Eskalation im Wahljahr erwartet, in: Neue Osnabrücker Zeitung vom 11.11.2008, Titel.

[6] Die demographische Entwicklung in Deutschland, unter: http://www.foerderland.de/1067.0.html.

[7] Es ist inzwischen gängige Praxis, den Leistungsdruck auf die ehe schon gebeutelten kriminal- und schutzpolizeiliche Ermittler/innen durch Zielvereinbarungen zu erhöhen (z.B. Fallzahlen runter - Aufklärungsquoten hoch, Erkennungsdienstliche Behandlungen steigern).

[8] Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2006, S. 198.

[9] Bundeskriminalamt, a.a.O., S. 65.

[10] Bundeskriminalamt, a.a.O., S. 15.

[11] Manfred Kloweit-Herrmann, Gender Mainstreaming: Alle anders - alle gleich – Frauen und Männer im Berufsfeld Polizei, Tectum Verlag (2005), S. 155.

[12] A.a.O., S. 104 f.

[13] A.a.O., S. 154.

[14] innovations-report 03.03.2005.

[15] Nach dem „Programm Innere Sicherheit“ aus dem Jahr 1974 sollte landesweit ein Verhältnis 1:400 angestrebt werden (relativiert durch die Fortschreibung des „Programms Innere Sicherheit“ aus dem Jahr 1993).

[16] Vgl. BDK – Aktuell, in: der kriminalist 06/2008, S. 243.

 

Kontakt: ernst-hunsicker@t-online.de

 

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