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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur 007Events

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der ....
http://www.007events.de (nachfolgende Agentur benannt) gelten ausschließlich
diese "Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen
"Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unerlaubt oder
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen bzw. zu ersetzen, dass
der angestrebte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.

Vertragsgrundlagen
Grundlage des Auftragsverhältnisses ist der jeweilige Veranstaltungsvertrag,
in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die
Vergütung festgehalten werden sowie ergänzend diese "Geschäftsbedingungen",
sofern im Veranstaltungsvertrag keine davon abweichende Regelung getroffen
wurde.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Auftrag kommt entweder auf
der Basis eines Pauschalauftrages, wenn dies im Veranstaltungsvertrag
ausdrücklich so vereinbart wurde, oder auf der Basis eines unverbindlichen
Kostenvoranschlages zustande. Überschreitungen des Kostenvoranschlages
aufgrund von erhöhten Aufwendungen bis einschliesslich 20% gelten vom
Auftraggeber bereits vorab als genehmigt. Ansonsten wird die Agentur den
Auftraggebern auf eine wesentliche Erhöhung der Kosten hinweisen. Die
Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggebern genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich
widerspricht und gleichzeitig mögliche Kosteneinsparungen durch
kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht -
etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass
er/sie den Auftrag annimmt.
Sollte der vom Auftraggeber ausgesuchte Künstler/in am Veranstaltungstag
nicht zu Verfügung stehen, erkrankt, verbucht, verhindert sein, oder wenn
der Künstler den Termin aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann, stellt
die Agentur sofern es möglich ist ohne Absprache einen Ersatzkünstler.

Die Auftrittszeit kann bis zu einer Stunden abweichen.

Umkleidemöglichkeiten
Der Auftraggeber stellt eine der Anzahl der gebuchten Tänzer/innen und der
jeweiligen Witterung entsprechende geeignete Umkleidemöglichkeit in
unmittelbarer Nähe zur Auftrittsfläche kostenfrei zur Verfügung. Diese
Umkleidemöglichkeit muss der Anzahl der Tänzer/innen ausreichende Bestuhlung
und Ablagemöglichkeiten (Tische und wenn möglich Garderobenständer) sowie
einen Spiegel besitzen. Ist dies nicht möglich, so ist die Agentur
rechtzeitig darüber zu unterrichten. Die Agentur behält sich vor, bei
Notwendigkeit eine Umkleidemöglichkeit und die entsprechenden Gegenstände
(Spiegel, Bestuhlung usw.) gegen Aufpreis zu organisieren.

Verpflegung
Catering (Speisen und Getränke) stellt der Auftraggeber für Tänzer/innen,
der von der Agentur beauftragten weiteren Akteuren (z.B. Diskjockey und
deren etwaige Technikern) sowie Mitarbeitern der Agentur im angemessenen
Rahmen kostenfrei zur Verfügung.

Sicherheit
Der Auftraggeber ist für die Absicherung der Tänzer/innen durch geeignetes
Personal gegen etwaige Übergriffe, unsittlichen Handlungen oder anderen
Übergriffen von Gästen oder anderen Personen in seinem Verantwortungsbereich
während der gesamten Veranstaltung verantwortlich. Dieses geeignete Personal
muss diesen Aufgaben zur Gewährung der persönlichen Sicherheit der
Tänzer/innen vom Veranstalter autorisiert und in jeder Form gewachsen sein.
Ist dies dem Veranstalter nicht möglich, stellt die Agentur kostenpflichtig
Security Personal zur Verfügung.

Jugendschutz
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Darbietungen der Agentur erotischen
Charakter (keine pornografischen Handlungen) haben und der Zutritt zur
Veranstaltung nur für Erwachsene ab 18 Jahren gewährt werden darf. Für deren
Durchführung und Durchsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich. Etwaige
Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des
Jugendschutzgesetzes sind daher generell ausgeschlossen.

Rechnungslegung / Zahlung
Die Agentur stellt Rechnungen nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer
ausweisbar). Die Rechnungslegung der Agentur erfolgen in der Regel auf
elektronischem Weg (per E-Mail) und sind sofort nach Rechnungseingang,
sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig festgelegt, ohne Abzug
fällig.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über
dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als vereinbart. Darüber
hinaus sind alle sonstigen, mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten und
Aufwendungen, wie die zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung aufgelaufenen
Mahngebühren und Eintreibungskosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze zu
ersetzen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Gewährleistung und Haftung
Die Agentur gewährleistet die vereinbarungsgemässe Organisation der
übertragenen Veranstaltung. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen
sofort in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und, sofern die Rüge
aufrechterhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen
schriftlich dokumentiert zu wiederholen und zu begründen. Im Fall
berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggebern, sofern
dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Verbesserung
der Leistung durch die Agentur zu. Im Falle der Gewährleistung hat
Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können somit nur während der
Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden.
Die Agentur ist von sämtlichen Haftungen und Ansprüchen frei, welche nicht
auf die Beschaffung und Organisation von notwendigen bautechnischen und
versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft
insbesondere die notwendigen Leistungen, welche der Auftraggeber selbst
realisiert.
Die Auswahl von entsprechenden Darstellern/innen, die für diese Art von
Unterhaltung vorgesehen ist, liegt im Ermessen der Agentur. Die Agentur
übernimmt keinerlei Haftung wegen "Nichtgefallen" einer Darbietung oder
Person.

Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen
etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der
Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der einmaligen
Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne
gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Auftraggeber die
Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages
nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Auftraggebern sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen
urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

Termine
Zur Einhaltung des vereinbarten Termins ist die intensive Mitwirkung des
Auftraggebers, insbesondere hinsichtlich der Erteilung von Informationen und
Freigaben notwendig. Dies gilt insbesondere auch für jene Maßnahmen, die nur
vom Auftraggeber durchgeführt werden können, wie z.B. Einreichen von
Unterlagen und Dokumenten, Behördeneinreichungen etc. Sollten aufgrund nicht
entsprechender Mitwirkung des Auftraggebers zusätzliche Maßnahmen notwendig
werden oder Mehrkosten entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu
vergüten. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere
Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - entbinden die Agentur
jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Termins.


Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Agentur und auf die
Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und
Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich
mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Auftraggebern
ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und
sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.

Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber
zuständiges Gericht anzurufen .

  Haftungsausschluß

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Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung
zeitweise oder endgültig einzustellen.


Bei Stornierung einer Buchung innerhalb von 7 Tagen Frist, vor Beginn der
Veranstaltung, ist eine Ausfallgage von 50% zu berechnen.

Eine Stonierung am Veranstaltungstag ist nicht möglich ,

es fallen die gesamt vereinbarten Kosten an.

Fotos und Videos:

Fotos und Videos der Shows dürfen nur nach  Rücksprache des Künstlers gemacht werden,

diese dienen nur für private Zwecke.

Sollten Fotos und Videos der/des Künstlers z.b. bei  My Video oder Youtube,

 oder in anderen Internetportalen etc.,  erscheinen werden von der Agentur 007events

weitere Schritte eingeleitet.

 

 

 

 


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