Zunächst zu unserem Boot: 
Unser Haus verfügt über ein Boot.
Das Boot ist mit Rudern ausgestattet, so dass man es auch ohne Motor nutzen kann. Grundsätzlich können Sie natürlich ihren eigenen Motor von zu Hause mitbringen (falls vorhanden) oder in einer nahe gelegenen Stadt einen Motor für die Zeit Ihres Urlaubes mieten!
Achtung: Denken Sie bitte daran, ihre Kinder mit einer Schwimmweste auszustatten! Sie werden auf einem schwedischen See kein Kind ohne Schwimmweste sehen!

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Das Angeln mit Handgeräten ist für schwedische Staatsbürger auf allgemeinen und privaten Gewässern erlaubt. Beim Fischen mit Handgeräten auf allgemeinen und privaten Gewässern sind ausländische Bürger schwedischen Staatsbürgern gleichgestellt.
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"Angeln mit Handgeräten" meint das Angeln mit Stipp- und Grundruten, Wurfruten, Fliegenruten und Pilkruten.
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Bitte beachten Sie, dass die Grenze für private Gewässer aufgrund der Enklavenregel und der Strandgewässerregel manchmal weiter als 300 m hinaus reichen kann (3-Meter-Kurve).
· Das Mindestmaß 50 cm für Lachs und Lachsforelle gilt innerhalb des Süßwasserbereiches
bis zum ersten definitiven Wanderhindernis. (Aal 55 cm). Das Angeln nach Wels und Flußperlmuscheln ist nicht gestattet.
Achtung: Sie sind als Angler verpflichtet, sich über die geltenden Regeln zu informieren
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Angelurlaub in Schweden
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