Disqualifikation

 

Die Jagd nach Weiten und Preisgeldern treibt immer wieder einige Springer zu Regelverstößen. z. B. das antreten mit nicht genehmigtem Material

 

Weitere Disqualifikationsgründe sind

 

·        Nicht rechtzeitiges Erscheinen am Start

·        Überschreiten der Startzeit von 15 Sekunden

·        Vor der Schanzenfreigabe, d.h. bei Rot, gestartet oder Startbereitschaft bewusst verzögert, z. B. durch überlanges Prüfen, on der Helm richtig sitzt.

 

Bei diesen Regelverstößen bekommt der Springer für den betreffenden Sprung null Punkte-dürfte aber theoretisch beim nächsten Sprung wieder springen. Allerdings wird in solchen Fällen häufig ein Auge zugedrückt, denn nicht rechtzeitiges Erscheinen am Start kann sehr menschliche Gründe haben.

 

Härter fällt das Strafmaß aus, wenn der Springer mit

 

·        Mangelhafter oder unvollständiger Ausrüstung antritt (kaputte Bindung)

·        Auf einer gesperrten Schanze trainiert hat (Trainingszeiten werden offiziell vergeben)

·        Keine FIS-Lizenz vorweisen kann

·        Die Werbevorschriften missachtete (Überkleben der Wettkampfsponsoren)

 

In diesem Fall wird der Springer mindestens für den laufenden Weltcup gesperrt. In der Geschichte des Skispringens sind solche Vergehen bisher jedoch selten bis gar nicht vorgekommen.

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