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Schreiben an das Jugendamt - Leiter des Jugendamtes  26.04.2005 per mail.

 

Sehr geehrter Herr R.,

 

ich möchte mich nochmals für Ihre mir entgegengebrachte Zeit bedanken, wenn auch ich nicht die Hilfe für meine Kinder bekommen habe , die ich eigentlich erwartet habe. Bitte haben sie auch Verständnis, wenn ich , wie aus Ihren Worten zu entnehmen war " Druck ausübe und verteile".

 

Ist das nicht verständlich ? Wenn ich als Vater sehe , daß es meinen Kindern nicht gut geht und ich seit Jahren auf Hilfe für meine Kinder hoffe, und immer gegen eine mutterorientierte Wand renne.

 

Jeder Beteiligte in dem Verfahren und der zu einer Meinung darüber aufgefordert wurde, ob es Kindergarten , Jugendamt, Schule, und insbesondere die Gutachterin, lobte von Anfang an die Mutter, und sahen und sehen mich in einer bemühten Nebenrolle.

 

Nur, daß diese Personen nur einen kurzen Augenblick der Elternebene sehen und nicht wie es wirklich ist und dies in der kurzen Zeit,  auch nicht wahrnehmen können , kann ich nachvollziehen und verstehen. Deshalb sollten eben auch die Aussagen der beiden Elternteile gleichmäßige Beachtung geschenkt werden und nicht der Vater, der ja eigentlich vom Gesetz gleichstellt wird, als Bittsteller behandelt werden. Das sich hier die Mutter immer gut darstellt, ist ja wohl selbstverständlich.

 

Aber, daß meine Aussagen betreffend dem Kindeswohl und der maßgeblichen Bindungstoleranz, völlig ignoriert werden, die Mutter mit den Kindern machen kann was sie will und ich als Vater immer als der Querulant dargestellt werde, der sein Recht haben will, wobei dieses , so versichere ich , niemals im Vordergrund stand, sondern immer das Wohl der Kinder, und ich nur das Recht in Anspruch nehme muss,  um meinen Kindern zu helfen.

 

Vielleicht waren und sind meine Vorstellung von den Aufgaben des Jugendamtes anders, beziehungsweise habe ich diese aus den Berichten und jeweiligen Informationen anders verstanden. Jedenfalls kann ich dies nur aus der Internetseite so lesen.

  • Beratung der betroffenen Kinder / Jugendlichen
  • Kontaktaufnahme mit den sorgeberechtigten Eltern
  • falls erforderlich erfolgt eine sofortige Unterbringung des Kindes / des Jugendlichen in einer geeigneten Bereitschaftspflegefamilie
  • Durchführung gemeinsamer Beratungsgespräche
  • ggf. Vermittlung ambulanter Fachkräfte in die Familie zur Aufarbeitung bestehender Probleme
  • falls unumgänglich, Beantragung gerichtlicher Maßnahmen beim Familiengericht

Hier die Angaben vom Familienministerium

 

Familien stärken - Erziehungsverantwortung fördern

Das BMFSFJ unterstützt Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder
Erziehung bedeutet, Kinder stark für das Leben zu machen, ihnen zu helfen, ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden und eigenverantwortlich zu handeln. Dies stellt für Mütter und Väter heute eine besondere Herausforderung dar. Denn einerseits müssen sie sich wachsen­den beruflichen Anforderungen stellen und andererseits den Kindern ein Maximum an sozialen Kompetenzen und Bildung vermitteln.
Eltern brauchen daher vielfach selbst Unterstützung, um Erziehungsverantwortung zu tragen und ihren Kindern auf dem Weg zur eigenen Persönlichkeit zur Seite zu stehen. So macht es sich das BMFSFJ zur Aufgabe, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe zu stär­ken.

Direkte Hilfe für Eltern
Dies geschieht an erster Stelle durch direkte Angebote zur Erweiterung der Kompetenzen von Müttern und Vätern. Dabei handelt es sich um Angebote, die alle Familien erreichen und sie mit fundierten Informationen durch die verschiedenen Phasen der Erziehung begleiten. Eltern wird so durch die Vermittlung qualifizierten Wissens die nötige Sicherheit gegeben, auch schwierige Erziehungssituationen zu meistern. Praktisch bedeutet das zum Beispiel, die Relevanz von Aufwachsen in gegenseitigem Respekt und gewaltfreien Erziehungsmethoden aufzuzeigen oder Familien zu ermutigen, den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien zu üben.

Ein Netzwerk für Eltern
Eltern müssen professionelles Know-How und ein dichtes Netz aus Hilfsangeboten vor Ort vor­finden, das sie konkret bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützt. Deshalb fördert das BMFSFJ Mul­tiplikatoren aus dem Familienbildungs-- und Beratungsbereich genauso wie wissenschaftliche Untersuchungen und Projekte zum Themenbereich Erziehung. Da vor allem Familienbildungs­einrichtungen Müttern und Vätern in ganz Deutschland die Möglichkeit bieten, sich für die Er­ziehung ihrer Kinder fortzubilden, setzt das BMFSFJ hier einen besonderen Akzent.
Auf diese Weise wird ein gesellschaftliches Klima gefördert, daß Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern einen hohen Stellenwert einräumt.

Gesetzliche Aufgaben

Garantenpflicht in der Jugendhilfe

Im zugrundeliegenden Fall ist die Frage nach dem Vorliegen einer Garantenpflicht eindeutig zu bejahen.

In der Begründung des OLG Stuttgart heißt es u. a.

„ Für die soziale Arbeit im Aufgabenbereich des Jugendamtes ist kennzeichnend, daß der für eine - auch unvollständige - Problemfamilie zuständige Sozialarbeiter im Rahmen eines längerfristigen Arbeits- und Betreuungszusammenhangs tatsächlich den Schutz der (mit)betreuten Kinder übernimmt. Ihm erwächst daher aus der eigenen, von ihm übernommenen Aufgabenerfüllung eine Garantenpflicht aus tatsächlicher Schutzübernahme. Diese Rolle als Beschützergarant im Hinblick auf wichtige Rechtsgüter des Kindes wie Leib oder Leben, Freiheit und sexuelle Integrität ist das strafrechtliche Gegenstück des Gesetzesauftrages des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung (§ 11 KJHG) zu verwirklichen und ihn vor Gefahren für sein Wohl zu schützen (§ 1 III Nr. 3 KJHG).

Dabei ergibt sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KJHG, dass trotz des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) die öffentliche Jugendhilfe oder der von ihr beauftragte Träger der freien Jugendhilfe aufgrund des Wächteramtes des Staates verpflichtet ist, das körperliche, geistige und seelische Wohl von (mit)betreuten Kindern auch vor rechtsgutverletzendem Verhalten der Eltern oder eines Elternteiles zu schützen. Aus der tatsächlichen Übernahme dieser Verpflichtung erwächst die Beschützergarantenpflicht des Betreuers im Sinne von § 13 StGB.[9]

  3.2.  Die juristische Dimension

Die in dem (den) Urteil(en) aufgeführten Rechtsbegriffe Wächteramt und die daraus abgeleitete Garantenpflicht bezieht sich auf die MitarbeiterInnen der Jugendämter, aber auch auf die der freien Träger.

Träger des Wächteramtes ist die staatliche Gemeinschaft, d.h. der Staat ist verpflichtet eine Gefährdung des Wohles des Kindes abzuwehren. Das Wächteramt bezieht sich auf die Lebensbedingungen von Kindern und die daraus resultierenden Mängel, Vernachlässigungen und Bedrohungen. Diese möglichen Gefahren für Kinder müssen von den Fachkräften der Profession eingeschätzt werden können und sie müssen entsprechend handeln.

Das Handeln bzw. Nicht-Handeln wird strafrechtlich bewertet, wenn eine Gefährdung für Leib und Leben des Kindes offenkundig ist.

Aus der Übertragung des „Wächteramtes“ auf das Jugendamt leiten die Gerichte die Garantenstellung und die Garantenpflicht auf die einzelnen Fachkräfte ab, weil eine Garantenstellung sich immer auf eine einzelne Person bezieht und nicht auf die Organisation.

Ein Unterlassungsdelikt liegt z.B. vor, wenn SozialarbeiterInnen als Garant verpflichtet sind, die Gefährdung des Kindeswohles zu verhindern.

Selbst die Staatsanwaltschaft Nürnberg, bei der ich um Hilfe anfragte, nachdem meine grosse Tochter massive Anzeichen psychischer Belastung zeigte und ich die zuständigte Mitarbeiterin mittelbar davon in Kenntnis setze, diese aber wieder keinen Handlungsbedarf für angemessen hielt, riet mir zu einer Anzeige, wegen unterlassener Hilfeleistung. (abwendbare Gefahr für Leib und Seele)  Nur eine Anzeige hilft, zu diesem benötigtem Zeitpunkt nicht weiter, und ändert die Situation für meine Kinder nicht. 

 

Deshalb teile ich Ihnen mein Verständnis darüber mit, ich dachte, es wäre die Aufgabe des Jugendamtes zwingend , für das Kindeswohl zu sorgen und beide Eltern dazu anzuhalten , hier einen Weg zu finden und dies notfalls gerichtlich anordnen zu lassen. Zumindest vermittelbar einen umsetzbaren Weg für das Kindeswohl zu finden.

 

Ich habe Ihrer Mitarbeiterin umfassend mit der Änderung der Regelung und dem daraus resultierenden Verhalten der Kinder zeitnah mündlich und schriftlich mitgeteilt.  Ebenso hatte ich vor der Beantragung der einstweiligen Verfügung ein Gespräch mit ihr und bat diese um Vermittlung, um nicht ein weiteres Verfahren anhängig zu machen. Zu keinem Zeitpunkt sah sich die Mitarbeiterin veranlaßt hier tätig zu werden.

 

Im Gegenteil, ich wurde vom Jugendamt bezichtigt, daß ich mit laufenden Telefonaten und SMS hier die Mutter belagere ( Aussage meiner Anwältin, dies wurde Ihr so durch den zuständigen Richter mitgeteilt, - Ihre Mitarbeiterin teilte mir hierzu mir, daß so einen Aussage nicht gemacht worden ist.) Obwohl ich bewußt zu diesem Zeitpunkt alle Telefonate wegen der Kinder fast eingestellt habe.

 

Ich habe, nachdem ich mit Frau P., wegen des Telefonates ein ausgiebiges Gespräch geführt hatte, das Erste mal den Eindruck, daß ich gehört wurde, was aber dann in späteren Telefonaten sofort wieder verebbte. Anscheinend war dies in diesem Gespräch nur vorgeben um mich stillzuhalten. Denn die wirkliche Einstellung, sah ich dann ja im gemeinsamen Gespräch. (" Herr M.  ist ja immer schnell auf Gericht" - " Er ist gegen alles , dass sieht man ja an den Gutachten ")

 

Auch bei der Befragung für die Stellungnahme an das OLG, waren diese alles andere, als einen gemeinsamen Lösungsweg zu finden, sondern warum habe ich das beantragt und warum will ich diese Regelung. Auch hier wurde mir wörtlich unterstellt, daß ich das ABR beantragt habe, um Willkür bei der Mutter auszuüben. Was ich nachweislich nie ausgeübt habe. Bis heute habe ich niemals meine Interessen über die Kinder ausgetragen. Im Gegenteil , ich habe  immer meine Interessen zum Wohle der Kinder hinten angestellt.

 

Auch die Wohnverhältnisse wurde nur bei der Mutter festgestellt, sollte man sich nicht selbst einen eigenen Eindruck verschaffen ? Wenn man eine für das OLG richtungsweisende Stellungnahme abgibt. Hier wird nur in der Stellungnahme, auf Angaben von dem Mitarbeiter Herrn M., welche über zwei Jahre alt sind verwiesen.  Zudem war in dieser damaligen Stellungnahme, die Wochenregelung nicht umgesetzt worden. Auch in dieser Stellungnahme, behauptete damals Herr M., die Kinder zu Mutter wegen der Bindung, obwohl er die Kinder bei mir nie besucht hatte, auch hier nahm Herr M. die Aussagen der Mutter als die wahren Aussagen an und ich war der angeblich verletzte Vater.

 

Zudem erscheint es mir mehr als fraglich, nach einer Stunde,  überhaupt eine Stellungnahme für das Kindeswohl auszusprechen, die, obwohl festgesellt wurde, daß es beiden Kindern mit der bestandenen Regelung gut gegangen ist, einen gravierende Veränderung beinhaltet. Vor der rechtlichen Kompetenz, dies zu tun abgesehen.

 

Wenn es meinen Kindern mit der jetzt bestehenden Regelung gut gegangen und die Bindungstoleranz der Mutter gegeben wäre, welche ausschlaggebend ist, vorhanden wäre. Müßte ich weder bei Gericht, noch beim Jugendamt vorstellig werden.

 

Daß man in meiner Person, schon den Eindruck gewinnen kann, daß ich solange man sich meinen Vorstellungen nicht entsprochen wird, ich diese Personen dafür verantwortlich halte verstehe ich sogar und ich kann diesen Vorwurf, leider sehr schlecht ausräumen.

 

Es wurden bis heute, die Aussagen  meiner Person immer wieder bewußt , so viele Tatsachen verdreht und immer wieder in eine für die Mutter passende Sichtweise gedreht, daß auch für mich verständlich ist, weil ich mich dagegen wehre, daß man so ein Bild von meiner Person haben muss.

 

Nur wohin soll ich mich wenden, wenn ich sehe , das es meinen Kindern nicht gut geht ? Das Jugendamt hört sich es nur an. Mit der Mutter ist nicht zu reden, die macht was sie will, ohne Rücksicht auf die Kinder, geschweige von meiner Person.

 

Ich schreibe Ihnen dies, obwohl ich mir der Tatsache bewußt bin , daß dies an Einstellung und der Erwartung meinerseits an Jugendamt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht viel ändern wird. Wobei ich wahrscheinlich auch eine höher Kompetenz bei Jugendamt sehe und dies, wie sie mir mitgeteilt haben , vielleicht auch nicht möglich ist. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, wenn man von Dingen überzeugt ist und danach handelt, erreicht man mehr, als manche Vorgaben es voraussagen.

 

Deshalb habe ich mich ja auch unter anderem an das Familienministerium gewandt.  

 

Nachdem ich in dem gemeinsamen Gespräch am 12.04, wieder die Argumentationen von Frau P. gehört habe, bin ich nicht davon überzeugt, daß hier zum Wohl des Kindes gehandelt wird, sondern eher im Interesse der Mutter. Ich möchte dies auch nachfolgend erläutern.

 

Es wurde von Frau P. bei dem gemeinsamen Gespräch erklärt, daß ein Gutachten gemacht worden ist und ich hier ja auch nicht mit  dem Ergebnis einverstanden war.

 

Zur Erklärung, wenn im Gutachten alle Angaben  die ich wörtlich gemacht habe , einfach weggelassen wurden, beziehungsweise komplett anders dargestellt werden, stellt sich doch zwangsweise die Frage, warum dieses gemacht wurde. Im Ergänzungsgutachten wurde dies noch gegenteiliger dargestellt, als der tatsächliche Verlauf war. Aber dies kann man nur feststellen, wenn man sich der Sache ernsthaft annimmt. Doch dazu fehlt meist leider die Zeit. Schlußendlich vertraut man dann auf alt bewährtes, wie Kinder zu Mutter und 14 Tage Wochenende Umgangrecht, was dann noch als großzügig bemessen gilt. Obwohl hier sogar die gesetzliche Grundlage fehlt, wie bei Prof. Dr. Klenner nachzulesen ist. Das ein Vater genauso Bindungen zu den Kindern haben kann und ebenso Mutter sein könnte , paßt eben nicht in die momentane Vorstellung.

 

Wenn das erstellte Gutachten, mit meinen Aussagen und dem Verlauf der Tatsachen wahrheitsgemäß wieder gegeben worden wäre und es dann in der Empfehlung plausibel und nachvollziehbar erscheint. Hätte ich mich mit Sicherheit im Interesse der Kinder nicht gewehrt und das Gutachten in dieser Form akzeptiert.

 

So habe ich die Autorin und Dipl. Psychologin Frau Beate Kricheldorf, Olpe,

und Herrn  Dr. Leitner,  Psychologischer - Psychotherapeut - Bamberg (Literaturnachweis im Anhang der Stellungnahme) und  Frau Annelie Kenneth M.A. - ( Das Parental Aloenation Syndrome - Leitner und Kenneth A.) beauftragt, das vorliegende Gutachten und Ergänzungsgutachten nach den verschiedenen Kriterien zu beurteilen und zu prüfen.

Weiterhin schrieb ich Herrn Prof. Dr. Klenner, Oerlinghausen an, da dieser einer der wohl bekanntesten Gutacher, Obergutachter a.D. ist und sehr viele Artikel, die gerade Trennungs-Situationen beschreiben, verfaßt hatte und diese im Internet , sowie Fachzeitschriften (Das Jugend-Amt, Die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, (FamRZ) veröffentlicht sind.

Alle erhielten von mir lediglich den Schriftsatz der Gutachterin (genannt Gutachten) das  „Ergänzungsgutachten“ und meine Stellungnahme, welche auch dem Gericht und der Gutachterin vorliegt.

Da ich ja selbst eine neutrale Meinung haben wollte (die ja eigentlich alle von der beauftragten Gutachterin erwartet hätten) habe ich lediglich diese Unterlagen weitergegeben. Auch wollte ich sicherstellen, das ich die Lage nicht zu einseitig sehe, was ja als liebender und besorgter Elternteil durchaus sein könnte.

Die eingesetzte Gutachterin konnte mich (und offensichtlich Frau Dipl. Psych. Beate Kricheldorf, Herrn Dr. Leitner, Frau A. Künneth M.A. und Herrn Prof. Dr. Klenner ebenfalls keinesfalls überzeugen, dass ich mit meiner Sicht falsch liege.

Herr Prof. Dr. Klenner erstellte diese Stellungnahme ohne Honorar.

Hervorheben darf ich an dieser Stelle zusätzlich, daß die Darstellung, von Frau Dipl. Psychologin Beate Kricheldorf, welche ja das Gutachten intensiv bewertet hat, der Wahrheit und dem tatsächlichen Verlauf entspricht.

Alle diese Unterlagen und Stellungnahmen habe deswegen Frau P. zur Einsicht übersandt. Wenn Frau P., um sich umfassend zu informieren, diese gelesen hätte, wäre diese Aussage gestern nicht gefallen. Zudem würde man hier einen gesamten Eindruck bekommen , ob und wie es den Kindern in den letzten Jahren ergangen ist.

Dass, die Mutter in keinem Fall, hier was erzählen wird, ist doch selbstredend. Als Mutter braucht sie sich nur zurückzulehnen.

 

Um Ihnen meine Einstellung und Verständnis darüber nahe zu legen, habe ich im Anhang Umgangsrecht und falschverstandenes Wohlverhaltensgebot - Auswirkungen auf Trennungskinder und Entstehen des sog. PA-Syndroms - beigefügt. Hier wird auch das Jugendamt als maßgebliche Instanz ausgeführt.

 

Mir ist bewußt, daß weder ein Jugendamt, noch ein Gericht, diese Probleme der Elternebene lösen können, aber ich kann nur hoffen , daß ich eine Stelle finde, die auch mein Handeln und das Empfinden eines Vaters für seine Kinder versteht und dann auch für die Kinder helfend eingreift. Der Gesetzgeber hat es mit der geänderten Kindschaftsreform eigentlich so vorgesehen, nur dies ist bei den meisten noch nicht angekommen. Laut Prof. Dr. Klenner.

 

Ich habe die diese teilweise rücksichtlosen Verhaltensweise der Mutter seit Jahren erlebt, gesehen und gespürt, wie meine Kinder unter diesem Verhalten gelitten haben. Ich habe mich von Geburt an , als Vater wirklich engagiert und meine Rolle immer ernst genommen.  Erst als die Mutter vor das Gericht gegangen ist , mit den Ziel die Kinder dem Vater zu entziehen, und dies mit unnötigen kindeswohlgefährdetem Auszug untermauerte, habe ich mich im Interesse meiner Kinder gewehrt.

 

Ich kann ihnen nur mitteilen, wenn Sie als Kind oder als Vater, diese letzten 3 Jahre im Ansatz erlebt hätten, könnten Sie mich auch verstehen.

 

Wie viele Väter tun dies nicht, um müssen dazu gezwungen werden.  Hier werde ich eigentlich von allen Seiten eigentlich dazu aufgefordert, dies genauso zu tun, mein Umgangsrecht, alle 14 Tage wahrzunehmen und ruhig zu sein, wie es den Kindern dabei ergeht , soll mich nicht interessieren. Das Jugendamt sieht ja " wörtlich " nur einen Handlungsbedarf, wenn das Leben gefährdet ist. Selbst wenn die Mutter nicht die Zeit hat Ihre Betreuungsaufgaben, die sie angibt zu haben. Seit der Rückkehr aus dem Kururlaub, haben die Kinder mehr ihr Oma gesehen als die Mutter, da diese erst abends Zeit hatte.

 

Ist so Kindeswohl zu verstehen ?

 

Und solange es meinen Kindern nicht gut geht, werde ich als Vater mich darum bemühen, die maßgebenden Personen, Rechte oder Institution zu finden , die mir als besorgter Vater, ein offenes Ohr entgegenbringen und dann auch für das Kindeswohl handeln können in welche Art auch immer. 

 

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Gerhard Meyer

 

Ich bitte Sie, sollten weitere Gespräche, wegen dem anhängigen Verfahren des Umgangsrechtes nötig werden, einen anderen kompetenten Ansprechpartner zu zuweisen, bei dem das Wohl der Kinder im Vordergrund steht, und nicht erst bei Lebensgefahr.

 



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