Vater sein dagegen sehr

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Das Wohl der Kinder und das Recht dieses zu fördern

 

Ich bin 48 Jahre selbstständig, Vater von zwei Töchtern mit 6 und 7 Jahren. Nach der Geburt der zweiten Tochter (1999) veränderte sich meine Frau, so dass es eine Trennung unumgänglich war. ( Sie wollte Ihr Leben haben ). Dies  äußerte sich darin, das sie immer mehr arbeiten heimlich annahm( bis zu 5 Tagen die Woche, obwohl die wirtschaftlich nicht nötig war ) und ich eben die Betreuung mit Aupair und Babysitter sicherstellte. Nachdem ich weiß, dass man ziehende nicht halten kann, stimmte ich zu, in der Hoffnung, das hier dann etwas Ruhe einkehrt. Nachdem sie versucht hatte heimlich anzuziehen, bat ich sie im Interesse der Kinder, hier eine gütliche Trennung zu finden. Es wurde ein Notarvertrag gemacht, der ihr den Unterhalt zusicherte, gleichzeitig sicherte sie mir im Gegenzug zu, es werde niemals vorbehalte zu und mit den Kindern geben.

 

Ab dem Notarvertrag (2002) drohte sie mir , wenn ich nicht mache was sie will, werde ich die Kinder nur noch alle 14 Tage am Wochenende sehen. Ohne Rücksprache versuchte, sie dann dies, auch über Gericht durchzusetzen. Am 09.09.02 ist sie dann ohne Absprache ausgezogen, was selbst das Jugendamt ihr damals wegen der Kinder abgeraten hatte. Beide Kinder wurden durch diesen Auszug schwerstens mitgenommen. zumal dies 3 Tage vor dem Geburtstag der großen Tochter war.

 

Beschluss 16.09.2002- beide Kinder brauchen Vater und Mutter und habe zu beiden starke Bindungen. 50/50 Regelung mit wöchentlichen Wechsel.

 

Hier widersetzte sich die Mutter und hetze die Kinder gegen mich auf, so dass hier zur Umsetzung die Erziehungsberatung einschaltet werden musste. Die schließlich die Wochenregelung umsetzte.

 

Ich stellte hier mein Leben hier völlig um, denn meine Kinder sind mir das wichtigste im Leben, so teilte ich mir dann, das führen meiner Firma und betreuen meiner Kinder eben ein. Dies bewerkstelligte ich über ein Jahr alleine und ab November 03 nahm ich zusätzlich in den Haushalt ein Aupair. Welches aber bis heute die Kinder nie alleine betreute.

 

Mit dieser Regelung kamen beide Kinder super zurecht, was im späteren Gutachten und auch von Psychologen bestätigt wurde.

 

Aber auch trotzdem es den Kindern gut geht, ließ die Mutter nicht locker, immer wieder wurde Attacken gegen meine Person über die Kinder und mit den Kinder weiter ausgetragen. Und auch das Gericht aufgefordert hier endlich ein Urteil zu fällen.

 

Beschluss : Erstellung eines Gutachtens.

Hier lernt ich dann die minderwertige Rolle eines Vaters kennen. Alle gemachten Aussagen zu der Sachverständigen wurden mir im Mund herumgedreht und das ganze Gutachten in Richtung Mutter erstellt. Alle Verhaltensweisen, die widerrechtlich und kindeswohlgefährdend waren, wurden herausgelassen um das Mutterbild hochzuhalten. ( ungerechtfertigtes Schlagen der Kinder, die Grosse Tochter wollte zu Papa ziehen und dort wohnen, darauf hin schlug sie eine Kindertrennung vor. Was ich aber wegen der Bindung der Kinder untereinander ablehnte.) Ich versuchte immer wieder deutlich zu machen, dass beide Eltern für ihre Kinder da sein sollte und ich, sollte das Gericht, die Kinder zu mir entscheiden, diese Regelung weiterführen würde.

 

Die Sachverständige ( Erstellung dauerte über ein Jahr )stellte schlussendlich fest, das nach zwei Jahren dieses Wechselmodells, die Bindungen zu Mutter stärker sind und deshalb der überwiegende Aufenthalt bei der Mutter sein sollte. ( dies ist leider nicht messbar )

 

Beide Kinder sagten vor der Gutachterin und dem Richter, sie möchten diese Regelung weiter behalten.

 

Wieder Verhandlung  Juli 2004 - Da ich jetzt seit Februar die Kinder überwiegend in der Betreuung hatte zeitweise bis zu 4 Wochen am Stück, weil die Mutter keine Zeit hatte, erklärte ich dies dem Gericht.

 

Beschluss Ergänzungsgutachten

Hier ging die Sachverständige wieder nicht auf die tatsächliche Vorgänge ein, sondern reduzierte diesen überwiegenden Umgang beim Vater , auf ein paar Tage ( obwohl dies schriftlich und tabellarisch auch bei Gericht vorlag ). Und erneuerte die Empfehlung des ersten Gutachtens, mit der gleichen Begründung der Bindung,  ohne Bezugnahme auf den kürzlichen Verlauf.

 

Urteil - die Kinder zur Mutter und 14-tägiges Umgangrecht für den Vater.

 

Wenn das erstellte Gutachten, mit meinen Aussagen und dem Verlauf der Tatsachen wahrheitsgemäß wieder gegeben worden wäre und es dann in der Empfehlung plausibel und nachvollziehbar erscheint. Hätte ich mich mit Sicherheit im Interesse der Kinder nicht gewehrt und das Gutachten in dieser Form akzeptiert.

 

Deshalb habe ich die Autorin und Dipl. Psychologin Frau Beate Kricheldorf, Olpe,

und Herrn  Dr. Leitner,  Psychologischer - Psychotherapeut - Bamberg und  Frau Annelie Künneth M.A. - ( Das Parental Alienation Syndrome - Leitner und Künneth A.) beauftragt, das vorliegende Gutachten und Ergänzungsgutachten nach den verschiedenen Kriterien zu beurteilen und zu prüfen.

Weiterhin schrieb ich Herrn Prof. Dr. Klenner, Oerlinghausen an, da dieser einer der wohl bekanntesten Gutacher, Obergutachter a.D. ist und sehr viele Artikel, die gerade Trennungs-Situationen beschreiben, verfasst hatte und diese im Internet , sowie Fachzeitschriften (Das Jugend-Amt, Die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, (FamRZ) veröffentlicht sind.

Alle erhielten von mir lediglich den Schriftsatz der Gutachterin (genannt Gutachten) das  „Ergänzungsgutachten“ und meine Stellungnahme, welche auch dem Gericht und der Gutachterin vorliegt.

Da ich ja selbst eine neutrale Meinung haben wollte (die ja eigentlich alle von der beauftragten Gutachterin erwartet hätten) habe ich lediglich diese Unterlagen weitergegeben. Auch wollte ich sicherstellen, das ich die Lage nicht zu einseitig sehe, was ja als liebender und besorgter Elternteil durchaus sein könnte.

Die eingesetzte Gutachterin konnte mich (und offensichtlich Frau Dipl. Psych. Beate Kricheldorf, Herrn Dr. Leitner, Frau A. Künneth M.A. und Herrn Prof. Dr. Klenner ebenfalls keinesfalls überzeugen, dass ich mit meiner Sicht falsch liege.

Aufgrund dieser Stellungnahmen ging ich dann in die Beschwerde vor das Oberlandesgericht. Durch das Einreichen der Beschwerde wurde dann diese Urteil vom 20.09.2004 nicht rechtskräftig.

Hier wurde die Beschwerde begründet zugelassen und Verhandlungstermin auf den 14.02.2005 bestimmt. Desweitern wurde ein Jugendamtsbericht angefordert.

ich erhielt dann ein Schreiben vom Jugendamt Lauf, zuständige Mitarbeiterin Frau P. Ich wollte hier dann einen Termin vereinbaren, hier wurde mir bereits am Telefon erklärt, was ich eigentlich bezwecke und vorhabe. Sie müsse mich kurz sprechen und die Mutter mit den Kinder besuchen. Ich bat sie beide Kinder mit beiden Elternteilen, auf dem Jugendamt vorsprechen zu lassen, da aus Erfahrung die Mutter wieder versuchen wird, beide Kinder zu beeinflussen ( Was nachweislich bei der Gutachtenerstellung massiv von der Mutter vorgenommen worden war und jedes Mal beide Kinder hier psychisch belastet werden) . Bei diesem Termin auf dem Jugendamt, erklärte wieder beide Kinder die Beibehaltung der bestehenden Regelung. Ich versichere hier , dass ich weder Einfluss auf die Kinder, nehme noch versuchte diese zu überreden, hier irgendwelche Aussagen in meine Richtung zu machen. Ich versuchte immer beide Kinder aus der Rechtsgeschichte herauszuhalten. Denn sie sollen ihre Kindheit genießen, sofern es möglich ist.

Im Jugendamtsbericht, an das OLG, steht dann nachdem man mich wegen meiner Empfehlung bereits eingangs kritisiert, wegen Empfehlung dei Kinder auf dem Jugendamt anzuhören, dass die Kinder einen festen Lebensmittelpunkt brauchen. Interessant ist für mich nur, dass eine Sozialpädagogin, dies nach einer Stunde bereits feststellen kann, wozu ein Gutachter unter Umständen mehr als ein Jahr braucht.

Am 9.02.05 erhielt meine Anwältin ein Fax vom Oberlandesgericht, dass die Verhandlung nicht stattfinden wird. Das Gericht hätte festgestellt, was auch der Tatsache entspricht, dass in der Beschwerdebegründung, die Vollmachtsanzeige unter der Unterschrift des Rechtsanwaltes gefehlt habe und deshalb, diese Beschwerde verworfen wird oder wir sie binnen 2 Tagen zurücknehmen sollen.

Zum Verständnis, in allen Schreiben an das OLG, außer der Beschwerdebegründung, die auch ich hätte schreiben dürfen und können, war diese Vollmachtsanzeige vorhanden. Und jeder Laie hätte feststellen können, dass dies die gleiche Anwältin mit der gültigen Rechtszulassung war. Zum dem ist in der Begründung zusätzlich vermerkt worden, falls etwas fehlen sollte, wird um richterlichen Hinweis gebeten.

Schlussendlich waren wir gezwungen, diese Beschwerde zurückzunehmen. Ich versuchte zwar mit dem Vorsitzenden Richter des OLG hier meine Sorgen, wegen Kindeswohlsgefährdung darzulegen, doch dieser erklärte mir " Ihre Türe ist zu" und gehen sie nicht mehr auf das Gericht. Ich versuchte ihm nochmals zu erklären, dass ich nicht auf das Gericht gegangen bin, sondern grundlegend es der Antrag der Mutter war und ich nur bitte diese Urteil im Interesse des Kindeswohles zu überprüfen, da das erstellten Gutachten, nachweislich aufgrund der Stellungnahmen nicht nur mangelhaft war, sondern auch parteiisch. Aufgrund dieser Sachlage habe ja das OLG der Beschwerde zugelassen.

Nachdem mit dieser Rücknahme, das Urteil rechtskräftig geworden ist, zog die Mutter alle Register über die Kinder und änderte sofort die Regelung. Ich hoffte, das diese Änderung nicht genau nach Vorgabe vollzogen wird, da ja die Mutter, gegenüber der Gutachterin, dem Gericht und dem Jugendamt einen größtmöglichen Umgang zusagte. Was auch zudem in allen Empfehlungen gestanden hatte.

Weit gefehlt. Am 08.02. wurden die Kinder zu Mutter gebracht. Nachdem hier die Mutter als nächsten Umgangstag den 25.02. vorgeschlagen hatte, ging ich wieder auf das Jugendamt und bat um Vermittlung. Laut Auskunft wäre hier das Jugendamt zuständig.

             Beratung der betroffenen Kinder / Jugendlichen

  • Kontaktaufnahme mit den sorgeberechtigten Eltern
  • falls erforderlich erfolgt eine sofortige Unterbringung des Kindes / des Jugendlichen in einer geeigneten Bereitschaftspflegefamilie
  • Durchführung gemeinsamer Beratungsgespräche
  • ggf. Vermittlung ambulanter Fachkräfte in die Familie zur Aufarbeitung bestehender Probleme
  • falls unumgänglich, Beantragung gerichtlicher Maßnahmen beim Familiengericht

dies ist aus der Internetseite des Jugendamtes zu entnehmen.

 Aber hier bin ich nur der böse Vater, der sich erlaubt hier sich gegen die Mutter zu richten. So blieb mir nur der Weg hier wieder auf das Amtsgericht zu gehen, mit einen einstweiligen Verfügung wegen Umgangsregelung.

Nach Einreichen des Antrages, wurde dann von der Mutter, die ja weiterhin ihren Tätigkeiten und Freizeitgestaltungen nachging, und die Betreuung der Mutter und deren Lebensgefährten überlässt, mir der Umgang eine Woche früher gewährt.

Dann wurde mir von der Mutter mitgeteilt, dass diese jetzt einen Mutter-Kind Urlaub mache, und ich die Kinder ich sechs Wochen nicht mehr sehen werde. Letzter Umgangstag 04.03. und nächster Umgangstag 15.04. Auch hier bat ich die Mutter im Interesse der Kinder, denen es seit der Umstellung nicht mehr gut geht. Die großen Tochter hatte massive Anzeichen von Überlastung ( Erbrechen, Schwindel , mit Besuchen beim Arzt. Welches auch darauf zurückzuführen ist, das die Mutter beide Kinder in diesen Rechtstreit mit einbezieht und den Vater als Bösen darstellt ).

Auch hier versuchte ich wieder das Jugendamt als Vermittler zu finden, besonders weil es auch den Kindern nicht gut ging. Mir wurde erklärt, solange keine Lebensgefahr besteht, sieht das Jugendamt keinen Handlungsbedarf.

So blieb wieder nichts anderes übrig als mit einem erneuten Antrag ,wegen des Kururlaubes vor Gericht zu gehen.

Auch hier wieder die gleiche Reaktion, nach Einreichen des Antrages wurden , dann zusätzliche Tage gewährt.

Beide Anträge wurden dann nach über 4 Wochen abgelehnt, weil ja Umgang gewährt worden waren. Die Tatsache, dass bei Einreichen der Anträge, es völlig anders war, interessierte niemanden. insbesondere das Jugendamt nicht.

Nach der Kur konnte die Mutter nicht mehr die Kinder vorenthalten, weil beide Kinder nach 4 Woche ihren Papa sehen wollten, dem dann auch Anrufverbot durch die Mutter , natürlich über die Kinder, am vierten Tag der Kur erteilt wurde. So bekam ich diese 10./11.4. Ab Montag - einschließlich Freitag, hatte die Mutter wieder wegen ihrer Arbeiten keine Zeit ( trotz einer hohen Unterhaltszahlung ) und wie gehabt, die Oma übernahm wieder die Betreuung bis abends. Mittwoch durfte ich diese übernehmen und am Freitag war der Wechsel. und in der Folgewoche war es ähnlich.

Also was nützen eindeutige Gesetze zum Kindeswohl, Berichte und Stellungnahmen, die eine Gleichstellung des Vaters sicherstellen sollen, wenn die Macht der Mutter vorrang vor Kindeswohl und Vater hat.

So warte ich jetzt auf eine erneute Entscheidung des Amtsgerichtes( Verhandlung 06.05.05 siehe unter Amtsgericht), wegen des Umganges, beiden Kindern geht es momentan nicht sehr gut, mit dieser Regelung, aber als Vater sind mir eben die Hände gebunden und noch schlimmer ist , das beide Kinder mich immer wieder bitten dies zu ändern. Auch versuche ich immer wieder den Druck von den Kindern zu nehmen indem ich ihnen erkläre, das ist momentan so in Ordnung und ihr habt eben Urlaub vom Papa.

Dies kann man alles vermeiden, von den Kosten von mehr als 10.000 Euro zu schweigen, wenn man sich um seine Kinder, nicht mehr kümmern würde. Nur ich liebe meine Kinder und kann hier nicht zusehen, wie meine Kinder psychologisch kaputt gemacht werden und keiner will den Kindern helfen oder sieht sich dazu veranlasst.

 



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