Stand 04.12.2004
8. Schlusswort
Schlussendlich ist es aufgrund der Stellungnahmen und dem Verhalten der Kinder zu sehen, dass normalerweise überhaupt keine Gerichtsentscheidung nötig wäre, wenn die Mutter auch die Belange und die Bedürfnisse der Kinder genauso sehen und empfinden könnte.
Deshalb sehe ich aufgrund des Befindens und des Wohles der Kinder hier nur die Weiterführung der bestehenden Wochenregelung, oder das Bestimmen des Aufenthaltes der Kinder bei mir. Da sich dies in der Vergangenheit bereits bewährt hatte und ich ja teilweise bis zu 5 Wochen die Kinder fast am Stück ( natürlich mit Besuchen und Umgang der Mutter) hatte. In dieser Zeit ist ja eine wesentliche Besserung der Kinder eingetreten. Ich bin mir durchaus bewusst, das sich dies aufgrund der Entwicklung der Kinder und der Umstände wieder ändern kann. Auch hier habe ich dann keinerlei Vorbehalte, wenn dies dem Wohle der Kinder entspricht, zu ändern. Ich bin mir auch bewusst, dass ich die Verhaltenweise und die grundsätzliche Einstellung der Mutter nicht ändern kann. Aber ich hoffe, das sich dies durch eine eindeutige Regelung, welche das Gericht bestimmen sollte, sich unter Umständen etwas ändern kann und das unsere Kinder, vielleicht in Zukunft eine bessere Kindheit erleben als in den letzten zwei Jahren, was bei einer Kooperation der Mutter ja durchaus möglich gewesen wäre und möglich ist.
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