Stand 04.12.2005
7. Gutachten und Stellungnahmen.
Bereits bei dem ersten Gutachten habe ich festgestellt, dass dieses Gutachten alles andere als neutral oder überparteilich war. Leider standen mir zu dem Zeitpunkt noch nicht die notwendigen Information zur Verfügung, die dieses „Gutachten“ hätten entkräften können. Ich teilte zunächst durchaus auch die Ansicht Vorsitzenden, dass er jemand Neutralen beauftragt habe, und jeder immer Dinge in einem Gutachten finden wird, wenn es zu seinem Ungunsten ausfällt. Somit sah ich seiner Zeit, dass mir die Hände gebunden waren und ich der Befangenheit seitens der SV innerhalb des Verlaufes nichts entgegen zu bringen hatte. Ein Urteil wurde jedoch bzgl. des „Gutachtens“ nicht gesprochen, da meine Frau noch ein Verfahren bezüglich des „zu verteilenden“ Hausrates anhängig machte. (auch dies war nicht nötig, da ich bereits im Vorfeld meiner Frau ein großzügiges Angebot gemacht habe). Der weitere Verlauf , Unfall der kleinen Tochter und der daraus folgenden Krankenhaussituation, Urlaubsituation und das Verhalten dazu, welches alles andere als dem Kindeswohl zuträglich war, zudem meine Frau fast überhaupt keine Zeit mehr hatte und Ihrem Interessen nachging (Urlaub). Wellness etc.), ließ mich schon zu dem Schluss kommen, dass ein Ergänzungsgutachten nicht mehr diese Parteilichkeit zulassen könnte. Deshalb habe ich bereits im Vorfeld, zur Erstellung des Ergänzungsgutachten, eine Stellungnahme über meinen Anwalt an das Gericht geschrieben, welches den Verlauf der letzten Monate zeigte und auch aufzeigen sollte, was hinterher im Ergänzungsgutachten, dann herausgelassen oder verdreht wurde. Da klar war, dass die SV ihr Gutachten, selbst bei eindeutigen Sachverhalten zu meinen Gunsten, ihre Befangenheit aus dem Erstgutachten nicht revidieren würde.
Auch der Kindergarten, welcher aus meiner Sicht äußert problematisch und unangemessen argumentiert hat, würde im Bezug auf ein Ergänzungsgutachten nicht anders agieren. Ich wurde hier schon so gesehen, wie ein Vater der die Frechheit besitzt, die Kinder der Mutter wegnehmen zu wollen, ohne die Intention oder Motivation des Vaters auch nur annähernd in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.
Ich wurde nicht eines Besseren belehrt. Obwohl sich die Umstände zum Zeitpunkt des „Ergänzungsgutachtens“ nun noch gravierender geändert hatten, kam ein Ergänzungsgutachten, wie sollte es auch anders sein, zu einer gleichgelagerten Empfehlung.
Ich fand es schon inkorrekt, dass ich das „Gutachten“ am Freitag am 20.09.2004, direkt vor dem Gerichtstermin bekam und somit überhaupt keine Zeit oder Gelegenheit hatte, in irgend einer Weise zu reagieren, geschweige denn, eine Stellungnahme zu erstellen oder andere Rechtsmittel zu finden. Nach dem Urteil habe ich recherchiert, welche Möglichkeiten es noch geben kann um den Verlauf dahingehend zu korrigieren, als dass nunmehr eine kindeswohlzentrierte Lösung und Entscheidung getroffen werden kann.
Aufgrund der Tatsache, dass ein Vater, selbst wenn er das Fachwissen besäße, doch immer ein Betroffener ist, bin ich mit den kompetentesten Personen, welche mit solchen Sachverhalten betraut und erfahren sind in Kontakt getreten.
So habe ich die Autorin und Dipl. Psychologin Frau Beate Kricheldorf, Olpe,
und Herrn Dr. Leitner, Psychologischer - Psychotherapeut - Bamberg (Literaturnachweis im Anhang der Stellungnahme) und Frau Annelie Künneth M.A. - ( Das Parental Alienation Syndrome - Leitner und Künneth A.) beauftragt, das vorliegende Gutachten und Ergänzungsgutachten nach den verschiedenen Kriterien zu beurteilen und zu prüfen.
Weiterhin schrieb ich Herrn Prof. Dr. Klenner, Oerlinghausen an, da dieser einer der wohl bekanntesten Gutacher, Obergutachter a.D. ist und sehr viele Artikel, die gerade Trennungs-Situationen beschreiben, verfasst hatte und diese im Internet , sowie Fachzeitschriften (Das Jugend-Amt, Die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, (FamRZ) veröffentlicht sind.
Alle erhielten von mir lediglich den Schriftsatz der Gutachterin (genannt Gutachten) das „Ergänzungsgutachten“ und meine Stellungnahme, welche auch dem Gericht und der Gutachterin vorliegt.
Da ich ja selbst eine neutrale Meinung haben wollte (die ja eigentlich alle von der beauftragten Gutachterin erwartet hätten) habe ich lediglich diese Unterlagen weitergegeben. Auch wollte ich sicherstellen, das ich die Lage nicht zu einseitig sehe, was ja als liebender und besorgter Elternteil durchaus sein könnte.
Die eingesetzte Gutachterin konnte mich (und offensichtlich Frau Dipl. Psych. Beate Kricheldorf, Herrn Dr. Leitner, Frau A. Künneth M.A. und Herrn Prof. Dr. Klenner ebenfalls keinesfalls überzeugen, dass ich mit meiner Sicht falsch liege.
Herr Prof. Dr. Klenner erstellte diese Stellungnahme ohne Honorar.
Hervorheben darf ich an dieser Stelle zusätzlich, dass die Darstellung, von Frau Dipl. Psychologin Beate Kricheldorf, welche ja das Gutachten intensiv bewertet hat, der Wahrheit und dem tatsächlichen Verlauf entspricht.