menschenfeindlich

Rüsselsheimer Volksbank eG

Vertreterversammlung

Sehr geehrte Herren,

zur Förderung folgender Ziele bewerbe ich mich als Kandidat für die Wahl zur Vertreterversammlung:
1.Schaffung eines Selbstverwirklichungsfond zur Erteilung von Mikrokrediten
2.Trennung von Wirtschaft und Politik
3.Einführung der ambulanten Finanzberatung
4.Vergabe der Briefzustellung an die Deutsche Post
5.Aufstellung der Deutschen Fahne in den Geschäftsräumen.

Mit freundlichen Grüßen
AITA
Rüsselsheimer VOBA eG P. Aita Ihre Bewerbung als Kandidat für die Wahl zur Vertreterversammlung Sehr geehrter Herr Aita, der Wahlausschuß für die Vertreterwahl hat am hh.jj.öööö Ihre Bewerbung als Vertreter der Mitglieder der Rüsselsheimer Volksbank eG intensiv diskutiert und ist zu der einstimmigen Entscheidung gelangt, Ihre Bewerbung bei der Aufstellung der Wahlliste nicht zu berücksichtigen. Als Gründe für Ihre Nichtberücksichtigung wurden folgende Argumente angeführt: 1.§ 2 Abs. 1 der Satzung schreibt als Zweck der Genossenschaft die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder fest. Weitere Zwecke bzw. Ziele sind in der Satzung nicht vorgesehen. 2.Der Wahlausschuß ist zu der Auffassung gelangt, daß Ihre Bewerbung in weiten Teilen politische bzw. ideologische Ziele verfolgt. Diese sind mit unserer Satzung nicht vereinbar. Wir bitten für diese Entscheidung des Wahlausschußes um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße Rüsselsheimer VOBA eG Deutsche Post AG Niederlassung internationale Produktion BRIEF 60544 Frankfurt Pasquale Aita Rüsselsheim Ihre Anfrage an die Niederlassungsleitung Sehr geehrter Herr Aita, wir haben die Vielzahl Ihrer Schreiben an die unterschiedlichen Entscheidungsträger unserer Niederlassung zum Anlass genommen, uns nochmals intensiv mit ihren Wünschen, Forderungen und auch Vorwürfe auseinanderzusetzen. Danach müssen wir Ihnen zunächst mitteilen, dass Ihrer Bewerbung um eine Vollzeitbeschäftigung aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht entsprochen werden kann. Ihre Wochenarbeitszeit von 20 Stunden stellt die zur Zeit, unter Berücksichtigung aller personalwirtschaftlichen Einflussgrößen in der Zeitlage des Tagesdienstes, höchste dauerhaft erreichbare Wochenarbeitszeit dar. Die Überprüfung des Ergebnisses der Beurteilungskonferenz hat darüber hinaus ergeben, dass wir Ihnen unter Berücksichtigung, der für die Niederlassung gültigen Vereinbarungen über die Weiterbeschäftigung von befristeten Arbeitskräften, auch keine Verlängerung des bis xx.yy.zzzz befristeten Arbeitsvertrages anbieten können. Nach Einschätzung Ihrer unmittelbaren Vorgesetzten (Teamkoordinierung EG), erfüllen Sie in den Bereichen Arbeitsweise und Arbeitsgüte nicht die Anforderungen, die an einen Mitarbeiter im Bereich Fracht Export gestellt werden. Die Rücksprache mit der Sachgebietsleitung Export hat ergeben, dass die von Ihnen in Kopie beigelegten Vermerke über besondere Vorkommnisse, alle aufgeklärt und mit Ihnen besprochen wurden. In allen Fällen, wurde eine einvernehmliche Lösung der geschilderten Probleme gefunden. Wir gehen davon aus, dass wir damit Ihre Anfragen- wenn auch sicher nicht mit dem von Ihnen gewünschten Ergebnis – beantwortet haben und bitten nunmehr von weiteren Schreiben dieser Art abzusehen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen nach Ende Ihrer Beschäftigungszeit in unserem Hause auf Antrag noch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis aus. Mit freundlichen Grüßen





Guten Tag Herr Aita,
 
vielen Dank für Ihre EMail.
 
Wir haben Ihnen die Kündigung zum yy.xx.200w bestätigt. Das heißt, das
Sie
noch für das 3. und 4. Quartal 200w Ihre Bestellung aufgeben müssen.
Außerdem noch für  Jahr 200w bis zum yy.xx.200w.
 
Wir erwarten in den nächsten Tagen Ihre Bestellung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
 
Der Club Bertelsmann
______________________________
 
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33300 Gütersloh
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Konto 977132 I    
UST-Ident-Nr. DE 811147836  
 
 
-----Urspruengliche Nachricht-----
Sehr geehrter Herr X,
danke für Ihr Schreiben vom yy.xx.200w.
Ich habe zum yy.xx.200w meine Mitgliedschaft gekündigt. Deshalb möchte
ich Sie bitten, mir keine weitere Einkaufsvorschläge zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Pasquale Aita 

















Agentur für Arbeit Darmstadt, Groß-Gerauer-Weg 7, 64295 Darmstadt

Pasquale Aita

Löwenstraße 27

65428 Rüsselsheim

Widerspruchsbescheid

Datum:

Geschäftszeichen:

Auf den Widerspruch                          des Herrn Pasquale Aita

wohnhaft                                            Löwenstr. 27, 65428 Rüsselsheim

vom

eingegangen am

gegen den Bescheid vom                 xx.yy.200w der Agentur für Arbeit Darmstadt

Geschäftszeichen

wegen                                                            der zuerkannte Anspruchsdauer

(Wiederbewilligungsantrag) trifft die Rechtsbehelfstelle folgende

Entscheidung

Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Im Widerspruchsverfahren ggf. entstandene notwendige Aufwendungen können nicht erstattet werden.

                                                            Begründung

Mit dem Bescheid vom xx.yy.200w bewilligte die Agentur für Arbeit Darmstadt dem Widerspruchsführer Arbeitslosengeld ab xx.yy.200w für x Kalendertage.

Hiergegen richtet sich der Widerspruch. Auf den Inhalt der Begründung wird Bezug genommen.

Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) nach

1.      der Dauer der Versicherungsverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist und

2.      dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre, die erweiterte Rahmenfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Tage vor der Erfüllung aller Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 127 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 in Verbindung mit § 124 Abs. 1 SGB III).

Die Rahmenfrist reicht jedoch nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte (§ 127 Abs. in Verbindung mit § 124 Abs. 2 SGB III).

Der Widerspruchsführer hat bereits am xx.yy.200w eine Anwartschaftszeit erfüllt. Die davor liegenden Zeiten dürfen deshalb nicht berücksichtigt werden.

Die für die Anspruchsdauer maßgebliche Rahmenfrist umfasst daher die Zeit vom xx.yy.200w bis xx.yy.200w.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt gemäß § 127 Abs. 2 SGB III nach Versicherungspflichtverhältnissen

mit einer Dauer von insgesamt                  und nach Vollendung

mindestens ...Monaten                              des ...Lebensjahres ...                Monate

12                                                                                                                   6

16                                                                                                                   8

20                                                                                                                   10

24               12

30                                                       55..                                                     15

36                                                       55.                                                      18

Dabei entsprechen 30 Kalendertage einem Monat (§ 339 Satz 2 SGB III).

Der Widerspruch konnte daher keinen Erfolg haben.

In Vertretung

 

 

KLARTEXT: die Parteien, insbesondere die SPD, haben dafür gesorgt, daß die Menschen trotz der Einzahlung erarbeiteter Beiträge in die Arbeitslosenversicherung keine Gegenleistung durch die Agentur für Arbeit erfahren.

 

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