Strafverteidigung ist kein Massengeschäft

Anmerkungen von Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Rechtsanwalt, Leibnizstrasse 55, 10629 Berlin, Tel. 030/313 29 00 www.anwaltfahlenkamp.de

                                                                                                  

Strafrecht ist ein Rechtsgebiet das vom Anwalt besondere Sorgfalt erfordert. Es ist besser, wenige strafrechtliche Mandate mit der gebotenen Fürsorge zu bearbeiten, als eine Vielzahl von oftmals unlukrativen Mandaten anzuhäufen, ohne dem einzelnen Fall dann noch die gebotene Aufmerksamkeit zuwenden zu können. Der Lohn hierfür ist nicht nur ein höhere Motivation des Strafverteidigers, sondern in erster Linie die gegenüber Zivilrechtsstreitigkeiten wesentlich höhere erzielbare Erfolgsquote in Strafsachen.
Verteidigung ist Kampf, lautet zwar der einleitende Satz eines bekannten Handbuchs für Strafverteidiger ( Dahs, Handbuch des Strafv., 6.Aufl. 1999). Dies gilt  aber zum Glück nur im Ausnahmefall. Denn die Aufgabe des Strafverteidigers, der fürsorglich die Interessen seines Mandanten wahrnimmt, besteht gerade darin, es gar nicht erst zu einer Konfliktlage mit verhärteten Fronten kommen zu lassen. Vielmehr wird der gewissenhaft arbeitende Anwalt versuchen, von Anfang an ein günstiges Verfahrensklima zu fördern, die Position des Mandanten zu verteidigen, und eine Entspannung der Konfliktlage herbeizuführen, die zur Eröffnung eines Strafverfahrens führte.

DEAL! Das Dauerthema. Ist ein Deal legal?  RA Fahlenkamp zu diesem Thema Video: 

Wer verteidigt sollte aber dennoch immer  bereit sein, bei uneinsichtigen Gegnern auf Seiten der Staatanwaltschaft und des Gerichts für den Mandanten zu kämpfen; Genaugenommen dafür, daß dessen Rechte gewahrt werden, und zwar ohne Ansehen der Person des Mandanten  und der Höhe des Honorars, das er zahlt. Je schwerer die Vorwürfe, desto härter die Bandagen, mit denen auch die Gegenseite kämpft, desto schärfer die Mittel, mit denen der Staat, vertreten durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte gegen den Beschuldigten vorgeht und versucht, den staatlichen Strafverfolgungsanspruch durchzusetzen. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Untersuchungshaft sind nur einige dieser Mittel. Und - was oft noch hinzukommt: Die Medien stürzen sich auf spektakuläre Fälle und erzeugen zusätzlich Druck und machen gegen den Tatverdächtigen rücksichtslos Stimmung. Wie oft kommt es vor, daß bei Anklageverlesung alle Regenbogenblätter durch Reporter vertreten sind, aber dann, später, wenn der überraschende Freipruch kommt, berichtet keiner mehr darüber.

Der Gesetzgeber weiß, daß derjenige, dem schwere Vorwürfe gemacht werden, meist in einer desolaten Lage ist, in der Alle, einschließlich der eigenen Familie, gegen ihn sind und der völlig aufgeschmissen wäre, wenn ihm nicht ein Verteidiger zur Seite stehen würde. Deshalb sieht das Gesetz dann auch vor, daß eine Verteidigung notwendig ist und man einen Pflichtverteidiger bekommt, wenn man keinen Anwalt findet, bzw. bezahlen kann ( Siehe Link Pflichtverteidiger ). Bevor man den Anwalt mandatiert, der einen verteidigt, sollte man tunlichst klären, ob er auch wirklich bereit ist, sich für einen zu engagieren, selbst wenn er sich damit eventuell bei Gericht oder Staatsanwaltschaft unbeliebt macht:  Viele Verfahren lassen sich durch entgegenkommen gütlich und ohne viel Stress erledigen, nach dem Motto, der Angeklagte gesteht die Vorwürfe und bekommt noch mal Bewährung. Klar, daß das bequem für alle Beteiligten ist, aber im Strafregister steht dann möglicherweise eine Verurteilung für eine Tat, die man nicht begangen hat. Wenn es dann später nochmal zu einem ähnlichen Vorwurf kommt, heißt es gleich: Sie sind ja einschlägig vorbestraft, diesmal gibt es keine Bewährung mehr, ab in die Untersuchungshaft!  - Hätte man das damals gewußt, hätte man kein Geständnis abgelegt. Rückblickend wäre es dann besser gewesen, wenn man tatsächlich gekämpft hätte, anstatt einen schnellen Deal  zu machen.

Viele Deals sind aber tatsächlich der sicherere Weg zur Wahrung der Rechte des Angeklagten, als eine "streitige Hauptverhandlung" , besonders dann, wenn die Vorwürfe im Großen und Ganzen stimmen und nur in Details unzutreffend sind. Hier kann eine unüberlegte Kampfverteidigung, bei der die Zeugen gequält werden und das Gericht verärgert wird, das Endergebnis für den Mandanten durchaus verschlechtern.

Wenn der Mandant den Eindruck hat, daß die vom Verteidiger eingeschlagene Linie nicht der richtige Weg ist, sollte er ihn schnellstmöglich offen darauf ansprechen. Ein seriöser erfahrener Strafverteidiger wird sich einem konstruktiven Gespräch nicht verschließen und immer versuchen, Meinungsverschiedenheiten mit dem Mandanten auszuräumen.

Kanzleimaxime: Keine Presseinterviews über eigene Mandanten!

www.anwaltfahlenkamp.de, anwalt-fahlenkamp@t-online.de

Gez. J. Fahlenkamp, Rechtsanwalt,  Berlin , Tel 030/313 29 00 ; alle Rechte vorbehalten,

 

 

 

 

Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!