Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp
 

 

 

- Jahrelange Erfahrung :Sexualdelikte, verbotene Pornografie, Jugendschutzsachen, Jugendstrafrecht -

 

 

 

Stand Februar 2012

Neu: Anspruch auf Pflichtverteidiger bei U-Haft.Video:

 


- Kanzlei für Strafrecht , bundesweite Strafverteidigung -  www.strafrecht-berlin.com , Leibnizstr 55, 10629 Berlin, Tel  030/313 29 00 , Fax 30/313 29 88 , anwalt-fahlenkamp@t-online.de

 

 

                                                                                                        

 Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?

Antwort: Ja, insbesondere bei jugendlichen Straftätern, oder solchen, die mittellos sind und sich keinen Anwalt leisten können.

Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp ist seit mehr als 15 Jahren Strafverteidiger in Berlin

 

Worin unterscheidet sich die Pflichtverteidigung von der Wahlverteidigung?

Der Pflichtverteidiger erbringt gegenüber dem Staat ein Sonderopfer, indem er gegen eine weit unter den gesetzlichen Gebühren liegende Entschädigung Angeklagte verteidigt.

Ist die Pflichtverteidigung schlechter für den Angeklagten, als die Wahlverteidigung?

Der Anwalt, bzw. der Strafverteidiger, ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege verpflichtet, sich in gleichem Maße im Rahmen einer Pflichtverteidigung zu engagieren, wie im Rahmen einer Wahlverteidigung. Faktisch ist die Pflichtverteidigung aber oft eine Verteidigung "auf kleiner Flamme". Denn wer vernachlässigt schon gerne die Interessen seiner zahlenden Klientel, oder gar seine eigenen wirtschaftlichen Interessen? Hinzukommt, daß Anwälte, die ihre Büros durch Pflichtverteidigungen über Wasser halten, immer der Versuchung ausgesetzt sind, sich beim Gericht nicht unbeliebt zu machen; - Denn wer ordnet den Anwalt als Pflichtverteidiger bei? Das Gericht!  Es gehört aber gerade zur unangenehmen Aufgabe des Strafverteidigers, dem Angeklagten durch Beweisanträge, oder gegebenenfalls nötige Befangenheitsanträge vor Gericht zu helfen, und somit keinerlei Rücksicht darauf zu nehmen, ob er sich beliebt, oder unbeliebt macht.

Die Praxis zeigt also, daß die Pflichtverteidigung aus verschieden Aspekten oft eine Verteidigung Dritter Klasse ist, jedenfalls aber das Risiko beinhaltet, zu einer solchen zu werden, zumal oftmals gerade berufsunerfahrene Junganwälte bei den Gerichten von Tür zu Tür gehen, um Pflichtverteidigungen zu erhalten.

Natürlich kann es einem auch bei einem teuer bezahlten Wahlverteidiger passieren, daß man den Eindruck gewinnt, nicht optimal verteidigt zu werden. Aber da kann man wenigstens den Anwalt wechseln, was bei einer Pflichtverteidigung meist nicht möglich ist!

Letztlich muß jeder für sich entscheiden, in wessen Händen er die Verteidigung seiner Rechte sehen will. Ich kann nur davor warnen, tatenlos abzuwarten, wie ein gegen einen gerichtetes Ermittlungsverfahren verläuft, oder gar ohne anwaltlichen Rat bei der Polizei auszusagen und zu hoffen, daß einem bei Anklageerhebung schon ein Anwalt beigeordnet werden wird. Wer so gleichgültig in eigenen Angelegenheiten ist, muß sich nicht wundern, wenn er sich plötzlich in einer Untersuchungshaftanstalt, oder in  einer Hauptverhandlung vor Gericht als Angeklagter wiederfindet, in der alles " wie ein Film" abläuft und er plötzlich als Verurteilter Straftäter dasteht. -  Leider geschieht aber - besonders bei sozial schwachen Personen - genau dieses immer wieder. 

Jochen Fahlenkamp, Rechtsanwalt www.strafrecht-berlin.com

 

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