Jugendstrafrecht, ein Artikel von Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Berlin, Tel. 030 313 29 00, anwalt-fahlenkamp@t-online.de, alle Rechte vorbehalten
Anmerkungen zum Jugendstrafrecht, Stand Februar 2012
RA Fahlenkamp, Leibnizstrasse 55, 10629 Berlin, Tel.
030/313 29 00 www.anwaltfahlenkamp.de

Politiker fordern eine Verschärfung des Jugendstrafrechts! Ist das wirklich nötig, oder wird da Wahlkampf zu Lasten von sozialen Randgruppen gemacht?
Jugendstrafrecht ist jedenfalls ein Gebiet, das für den Strafverteidiger mit besonderer Verantwortung verbunden ist. Leider wird dem oft nur ungenügend Rechnung getragen. Wer Als Anwalt die Verteidigung von Jugendlichen übernimmt, sollte sich des gesetzgeberischen Grundgedankens bewußt sein, der zur Schaffung eines besonderen Jugendstrafrechts geführt hat, wie es im Jugendgerichtsgesetz festgelegt wurde ( Jugendgerichtsgesetz, siehe zum Beispiel bei Http://dejure.org/gesetze/JGG ).
Beim jugendlichen Straftäter steht der Gedanke der Resozialisierung und fürsorglichen Erziehung des Jugendlichen im Vordergrund und der Sühnegedanke des Erwachsenenstrafrechts tritt zurück. Daran kann auch die Tatsache nichts ändern, daß es inzwischen Videoüberwachung auf Bahnhöfen gibt, und die Gewalt auf den Straßen, die schon immer existiert hat, jetzt via Abendschau im Wohnzimmer zu sehen ist!
Freiheitsstrafe gegen Jugendliche , die sogenannte Jugendstrafe , darf nur verhängt werden, wenn sogenannte schädliche Neigungen vorliegen ( beim unverbesserlichen Missetäter) oder wenn die Schwere der Schuld nur durch dauerhaften Freiheitsentzug gesühnt werden kann.
Ein "Warnschußarrest", wie ihn Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte, bedarf keiner gesetzlichen Verankerung, da die Jugendrichter ohnehin mehr und mehr zu diesem Mittel greifen, um renitente Jugendliche ernsthaft zu verwarnen. Ob der Arrest etwas bringt, ist selbst unter Staatsanwälten umstritten, da die Rückfallquote nach dem Arrest besonders hoch sein soll ( Laut Professor Heribert Ostendorf dem Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität Kiel).
J. Fahlenkamp, Rechtsanwalt
Täter-Opfer-Ausgleich statt Strafe? Siehe Link Diversion !
Weitere Informationen, siehe Link Pflichtverteidiger, Link Fragen und Link Verkehrsdelikte!
http: www.beepworld.de
Kostenlose Homepage von BeepworldVerantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!