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Johan H. Hegner -Touristikservice -
Vermittlung & Beratung von Reisedienstleistungen
Pf. 110648, Akademiestrasse 37,
D-76056-Karlsruhe, Germany
Fon +49 (0)721-22455
Tourservice [at] web.de
1. Abschluss des Reisevertrags
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat: Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen zu leisten. Bei vermittelten Pauschalreisen erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen auch einen
Sicherungsschein, mit dem die nach Paragraph 651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
(Ees gelten die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter)
3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen
Bestätigung durch Hegner Touristikservice .
4. Linienflugleistungen
Wir weisen darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, dass Hegner Touristikservice
nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaftenoder Partner Veranstalter
organisiert und veranstaltet und von mir lediglich vermittelt
5. Preiserhöhungen
5.1 Allgemeine Flug- und Touristikleistungen
Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit Regionaltarif gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche Weitergabe des
Flugpreises dar, die der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für den jeweiligen Streckenabschnitt veröffentlicht hat. Die Tarifangabe
ist von Hegner Touristikservice als Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns recherchiert worden. Die Preisangabe
gibt hier nur den aktuellen Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt der aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers
zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung. Hegner Touristikservice empfiehlt und bietet an, Flugscheine für Fern & Regionaltarife
stets sofort ausstellen zu lassen.
5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden
belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen werden unverzüglich
nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten
Zahlungen werden im Rücktrittsfalle erstattet.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang Ihrer Erklärung innerhalb der
üblichen Geschäftszeiten (Mo.-Fr.) bei uns. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat
Hegner Touristikservice Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß Paragraph 651 i BGB. Maßgeblich für die
Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepakets, also Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen,
der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittsentgelt
pro Person min. 30,- EUR.
6.1 Vermittlung von Linienflügen
Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit Regionaltarif gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche Weitergabe des
Flugpreises dar, die der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für den jeweiligen Streckenabschnitt veröffentlicht hat. Die Tarifangabe
ist von Hegner Touristikservice als Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns recherchiert worden. Die Preisangabe gibt
hier nur den aktuellen Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt der aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum
Zeitpunkt der Flugscheinausstellung. Hegner Touristikservice empfiehlt und bietet an, Flugscheine für Fern& Regionaltarife stets sofort
ausstellen zu lassen.Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschaler Anspruch auf
Rücktrittsentgelt / bzw. Storno der Reservierung nach Rechnungsausstellung pro Person min. 30,- EUR.
6.2 Vermittlung von sogn. Charterflügen (es gelten die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter )
6.3 Anschlussarrangement einschließlich Flugpauschalreise (es gelten die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter)
b) Mietwagen Bis Reiseantritt 40,- EUR pro Buchung. Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Reisepreis ist zu zahlen.
Nachgewiesen ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.
Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter.
6.4 Ausnahmen Gruppenreisen ( es gelten die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter)
6.5 Umbuchungen (es gelten die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter)
7. Ersatzpersonen
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, das statt seiner ein Dritter an der Reise teil nimmt, sofern dem nicht besondere Gründe
entgegenstehen. Bei der Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR pro Person. Eine
Stellung einer Ersatzperson ist bei einem Linienflug nicht möglich. Hier gilt § 6.5.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Hegner Touritikservice berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen
werden unverzüglich zurückerstattet. (es gelten die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter)
9. Gewährleistungen / Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den
Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse (oder an uns direkt), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die
Mängelanzeigevor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer
Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung / Schadenersatz ausdrücklich
geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie
auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen,
damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren.
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
(Es gelten die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter)
10. Änderung vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so
informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung
damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch Nichtinanspruchnahme der
Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.
(Es gelten auch die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter)
11. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Hegner Touristikservice herbei geführt worden ist, bzw. Hegner Touristikservice
allein wegen eines Verschuldens verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Ansprüche aus deliktsicher Haftung bleiben unberührt. ( Es gelten auch die jeweiligen durchführenden (Reise-) Veranstallter)
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.
Hegner Touristikservice haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Hegner Touristikservice
die Verzögerung zu vertreten hat.Bei Langzeitaufenthalten sind unbedingt die lokalen Visavorschriften einzuhalten. Soweit vorhanden
Die Bundespolizei informiert HIER Passagierrechte HIER
Bei Hinweisen zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels wird angenommen,
dass Sie deutscher Staatsbürger sind.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft
oder Konsulat .
Ich möchte nochmals darauf Hinweisen das Unbedingt mindestens eine Auslands-Reisekranken Versicherung
Flugzeiten.
Soweit Hegner Touristikservice vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt
der Änderungseitens der Fluggesellschaft. Informieren Sie sich vor Reiseantritt von den aktuellen Abflugzeiten!
Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der
Fluggesellschaftrückbestätigen zu lassen.
In der Regel können unsere für Sie gebuchte & resevierte Flüge bei AMADEUS "Check my Trip"
https://www.checkmytrip.com/DE abrufen!
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Hegner Touristikservice nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von
Hegner Touristikservice zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
Ausserdem gelten auch die neuen Verbraucher Rechte für Flugreisende & Bahnreisende
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Hegner Touristikservice ist in 76133 Karlsruhe . Für den Fall, dass der Vertragspartner von Hegner Touristikservice
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für
Hegner Touristikservice um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart.
15. Unwirksamkeit einer Reisebedingung Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies
keine Auswirkung auf den Bestand der uebrigen Reisebedingungen.
Verantwortlich dieser Homepage ist:
Johan H. Hegner
-Vermittlung & Beratung von Reisedienstleistungen -
Pf. 110648, Akademiestrasse 37,
D-76056-Karlsruhe, Germany
Fon +49 (0)721-22455
Tourservice [at] web.de
St-ID.Nr. 3508302875 / IDNr. 93 658 482 071
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Jetzt ist die Schwarze Liste der EU da. Ca. 90 Fluggesellschaften sind aufgeführt, bei denen deutsche
Passagiere besser nichteinsteigen sollten, bzw. diese Airlines werden auch nicht von uns gebucht!.
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