CT1 Telefone


 

Schnurlose Telefone




Schnurlos telefonieren - aber bitte nicht mit Geräten der ersten Generation

Dass es teuer werden kann, wenn mit schnurlosen Telefonen aus Fernost oder den USA telefoniert wird, hat sich inzwischen herumgesprochen. Da diese in einem anderen Frequenzbereich arbeiten als die in Deutschland angebotenen Schnurlostelefone, werden andere Funkdienste massiv gestört. Obwohl solche Telefone keine deutsche Frequenzzuteilung erhalten können, werden sie gern von Reisen mitgebracht. Doch auch manches vermeintliche Schnäppchen vom Flohmarkt oder anderswo her kann sich zum teuren Bumerang entwickeln.

Auch Schnurlostelefone der ersten Generation nach dem Standard "CT 1" werden noch privat und auf Flohmärkten gehandelt. Die ursprüngliche Zulassung dieser Geräte und die Allgemeingenehmigung zum Betreiben dieser Schnurlostelefone, die ab Mitte der 80er Jahre auf den deutschen Markt kamen, sind wegen Änderung der Frequenznutzung längst abgelaufen und ihr Betrieb somit unzulässig.

Solche nicht mehr zugelassene Geräte der Baureihe CT 1, sind teils bereits am beachtlichen Gewicht, aber vor allem an den Bezeichnungen Sinus 1 bis Sinus 5, Kennzeichnungen wie Posthorn, Z und einer Zulassungsnummer die mit U oder V endet, bzw. mit einer der Zulassungsnummern A200025X, A200027X, oder A200465W versehen ist, zu erkennen. Diese Geräte durften längsten bis zum 31.12.1997 betrieben werden, denn die betreffenden Funkfrequenzen (914-915 bzw. 959-960 MHz) werden nun für den öffentlichen Mobilfunk zur Erweiterung der Netzkapazitäten benötigt und genutzt.

Stellt der Funkmessdienst der Regulierungsbhörde bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein nicht oder nicht mehr zugelassenes Schnurlostelefon als Verursacher fest, so muss die Regulierungsbehörde (nach den Vorgaben der Frequnezgebührenverordnung) dem Verursacher ihren oft nicht unerheblichen personellen und materiellen Aufwand für die Störungseingrenzung neben einer Ordnungswidirgkeitsbuße in Rechnung stellen. Wer also ein solches Altgerät hat, oder wegen eines anscheinend günstigen Angebots an den Erwerb denkt, sei hiermit zur Vorsicht gemahnt. Im Zweifelsfall hilft eine Rücksprache mit einer der Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post weiter, die gerne beratend informiert.

Noch bis zum 31.12.2008 dürfen analoge Schnurlostelefone der Baureihen CT 1+ (80 Kanäle, 885-887 und 930-932 MHz) sowie digitale Geräte der Baureihe CT 2 (40 Kanäle, 864,1-868,1 MHz) betrieben werden. Für die derzeit modernsten digitalen Schnurlostelefone, die DECT-Geräte, ist der Frequenzbereich 1880-1900 MHz zunächst nur für 10 Jahre ausgewiesen und wird in Abhängigkeit von der europäischen Hamonisierung fortgeschrieben, da man sich im Interesse der Allgemeinheit für neue Technologien und eine effiziente Frequenznutzung zukunftsorientierte Steuerungsmöglichkeiten offen halten will.

Außenstellen der Reg TP

Bundeseinheitliche Rufnummer der Funkstörungsannahme: 0180/3 23 23 23
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