Mit Beginn der Tagespflege im Februar 2004 habe ich die Tagespflegeerlaubnis vom Jugendamt, lt. § 15(1) Kifög für 2 Tageskinder erhalten, jedoch ab Juni 2005 wurde die Erlaubnis für die Betreuung auf 3 Tageskinder und im Januar 2007 auf 5 Tageskinder erhöht, im März 07 wiederrufen und nun ab Juni07 starte ich offiziel mit neuer Pflegerelaubnis für 5 Tageskinder.
Das Jugendamt ist für die Erteilung und die Entziehung der Erlaubnis nach §45 des Achten Buches SGB und für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten nach §§ 46 – 48 des Achten Buches SGB ist der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
Für meine Tagespflege steht die komplette untere Etage, außer dem Hauswirtschaftsraum, zur Verfügung.
Öffnungszeiten: neu ab 01.10.2008
Mo – Fr5.30Uhr – 17.00Uhr (oder nach Absprache)
Sa und Soauf Anfrage
Andere Betreuungszeiten sind nach Absprache möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit für meine Tageskinder mein Babysitterangebot wahr zu nehmen.Das erfolgt 2-3x im Jahr und nur an den Wochenenden.
Die Urlaubszeit wird im Herbst des jeweiligen Vorjahres mit dem Eltern der Tageskinder abgesprochen und muss von den Eltern unterzeichnet werden, da ich dies an das Jugendamt weiterleite.
Bei Krankheit oder Urlaub der Tagespflegeperson müssen die Personenberechtigten sich selbst um eine Ersatzbetreuung kümmern. Lt. Jugendamt darf die Kapatzität der belegten Plätze nicht überschritten werden.