Die Arbeitsagentur kann Aufwendungen für Bewerbungen ersetzen. Dazu zählen Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen wie bewerbungsfotos,Papier oder Porto. Allerdings zahlt die Arbeitsagentur nur dann, wenn der Arbeitslose die Erstattung beantragt,bevor er Geld für Bewerbungen ausgibt. Außerdem erfragt die Agentur über ein Formular die finanziellen Möglichkeiten des Arbeitslosen, die Kosten selbst zu tragen. Außerdem erstattet die Agentur die Kosten, die durch ein Vorstellungsgespräch entstehen. Dazu zählen beispielsweise die Aufwendungen für die Anreise zum potenziellen Arbeitgeber. Wer allerdings hierfür Gelder beantragt,muß nachweisen, daß das einladende Unternehmen die Kosten abgelehnt hat.