
Die
Frau im Islam

Die Stellung der Frau im Islam ist
ein komplexes Thema. Sie variiert von Land zu Land, und innerhalb
der einzelnen Länder spielen der Bildungsstand und das
Stadt-Land-Gefälle eine wichtige Rolle.
Grundlagen aus dem Koran:
Der Koran verbesserte im
Vergleich zum vorislamischen Arabien die Stellung der Frau in
vielerlei Hinsicht. Hauptanliegen des Korans war es, die
Entrechtung der Frau die vorherrschende, gesellschaftliche Tendenz
war, der Frau eine gleichwertige Stellung einzuräumen. Die Frau ist
in religiösen Rechten und Pflichten dem Mann gleichrangig. Nicht
die Familie, sondern die Frau erhält das Brautgeld, und sie kann
über ihren Besitz frei verfügen. Ferner legt den Koran Bedingungen
für Mehrehe und Scheidung fest, die als erlaubt aber verpönt gilt
Durch diese Verantwortung bedingt ergibt sich eine gewisse
Vormachtstellung des Mannes. Er muß sich um die Familie finanziell
kümmern, der Frau einen Lebensstandard bieten, den sie von Hause
aus gewohnt ist, und sich auch unverheirateter Verwandter annehmen.
Die Frau hingegen, ist nicht verpflichtet etwas beizusteuern. Nach
koranischem Verständnis hat der Mann kein Recht, der Frau Befehle
zu erteilen, außer in religiösen Angelegenheiten. Andererseits hat
die Frau die Verpflichtung, ihren Mann bei religiösen Verfehlungen
zurechtzuweisen. Mit Ausnahme auf das Recht von sexuellen
Beziehungen darf der Mann von der Frau nichts rechtlich verlangen.
Sie darf hingegen für Dienstleistungen, sogar das Stillen des
eigenen Kindes, vom Mann Geld verlangen.
Trotz der im Koran verankerten Bestimmungen, die eindeutig eine
rechtliche und moralische Besserstellung der Frau gewährleisten,
gibt es auch Verse, die eine Benachteiligung und Unterordnung
begründen: ... Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen,
dann vermahnt sie, meidet sie und schlagt sie! Wenn sie euch dann
wieder nicht gehorchen, dann unternehmt nichts gegen sie! Gott ist
erhaben und groß" Das Schlagen wurde gedeutet im Sinne eines im
Sinne die Unzufriedenheit symbolisch ausdrückenden Schlages.
Der Mann hat mit der Eheschließung das Recht an der Sexualität und
Gebährfähigkeit erworben. Die Frau besitzt zwar ein Recht auf
sexuelle Beziehungen und kann sich im Fall der Impotenz ihres
Mannes sogar scheiden lassen.
Die Ehe:
Beide Partner sollen einander in Liebe und Verständnis zugetan sein
und sexuelle Erfüllung empfinden dürfen. Der Mann genießt in der
Ehe jedoch eine rechtliche Vormachtstellung Das Ehe- und
Familienleben genießt im Islam eine hohe Wertschätzung.
Im Mittelpunkt der Ehe steht traditionell die Fortpflanzung. Dem
Mann wird die Möglichkeit eingeräumt, bis zu vier Frauen heiraten.
Aber er muß alle seine Ehefrauen gleich und gerecht behandeln.
Ein Muslim darf eine Nichtmuslimin ehelichen. Denn es wird davon
ausgegangen, daß der Vater die religiöse Erziehung bestimmt. Eine
Muslimin darf jedoch keinen Nichtmuslim heiraten, da ihre Kinder
sonst unter einem anderen Glauben aufwachsen.
In Deutschland gilt eine Ehe nur dann als rechtsgültig, wenn sie
standesamtlich geschlossen wird. Lebt das Ehepaar in einem
islamischen Land, so sieht die Rechtslage anders aus. Ausgenommen
in der Türkei, die eine standesamtliche Ehe vorschreibt, gilt die
Ehe als privatrechtlicher Vertrag. Darin sichert die Familie der
Braut die Rechte der zukünftigen Ehefrau zu. Auch für eine
nichtislamische Frau ist das Abschließen eines solchen Ehevertrages
außerordentlich wichtig. Denn in ihm kann z.B. ausdrücklich
festgelegt werden, daß eine Frau bei einer weiteren Heirat ihres
Mannes das Recht erhält, von sich aus die Scheidung zu
verlangen.
Familienplanung:
Trotz vieler sozialer Reformen sind die sexuellen Normen in den
meisten islamischen Ländern stark von patriarchalischen
Vorstellungen geprägt. Die Anerkennung des Geschlechtsverkehrs als
rechtmäßiges Verlangen hatte zur Folge. Daß man sich bereits im
klassischen Islam mit Methoden der Empfängnisverhütung
auseinandersetzte.
Im islamischen Recht gibt es Bestimmungen, welche die Beziehung
Schöpfer - Geschöpf betreffen und solche, die das Zusammenleben der
Menschen untereinander regeln. In der klassischen Diskussion der
Empfängnisverhütung die in erster Linie auf den coitus interruptus
bezieht, aber auch das Einnehmen konzeptionshemmender Mittel durch
die Frau und die Vorkehrung mit Schutzmitteln durch den Mann
umfaßt, gibt es zwei Hauptrichtungen: Die Einschränkung der
Geburten z.B. aus wirtschaftlichen Erwägungen als Zweifel an der
göttlichen Fürsorge.
Die zweite Richtung besagt, daß Empfängnisverhütung unter
bestimmten Umständen erlaubt sei. Wie z.B.. Die Befürchtung, man
könnte durch zu viele Kinder in schwere Not geraten und bei der
mühevollen Beschaffung des Lebensunterhaltes sogar zu unredlichen
Geschäften verleitet werden.
In Ägypten, Algerien, Iran, Pakistan und der Türkei ist die
Abtreibung prinzipiell verboten. Jedoch werden Ausnahmen
eingeräumt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Ausgewählte Reformerinnen und Reformer:
Vor allem in der islamischen Geschichte begegnen uns einflußreiche
Frauengestalten auf verschiedensten Gebieten: Die Frau Muhammads,
Aisha, wurde - abgesehen von ihrem politischen Engagement - nach
dem Tod Muhammads zu einer geachteten Autorität dafür, was der
Prophet in bestimmten Situationen gesagt und getan hatte. Umm
Waraqa Bint Abdullah war die erste islamische Gebetsruferin. Sie
gehörte auch zu den wenigen Frauen, die den Koran überlieferten,
bevor es zu einer schriftlichen Fassung kam.
Schleier und Harem:
Ein Koranvers legt es
guten Musliminen nahe, sich außerhalb des Hauses schamvoll zu
kleiden. Von einem Gesichtsschleier ist nicht die Rede. Der
Schleier ist keine islamische Erfindung. Er war im Orient vor allem
in den Städten verbreitet. Zu Muhammads Zeiten gab es verschiedene
Kleidungsstücke, die zwar häufig mit Schleier übersetz wurden,
jedoch keinen Gesichtsschleier meinen:
1. Qina, ein beduinischer Kopfschleier, der vornehmlich zum Zweck
der Koketterie getragen wurde.
2. Khirnar, ein Schal, der Kinn und Brust bedeckt.
3. Djilbab, eine Art Hemd, Mantel oder Überwurf, von dem in dem
zitierten Vers die Rede ist. Im Frühislam dokumentierte das Anlegen
dieser Kleidungsstücke den besseren sozialen Status der Frau. Er
sollte sie als anständige Frau ausweisen, da die Sitten in den
Oasenstädten etwas freizügig waren.
Das Tragen von Gesichtsschleiern, die Einrichtung von Harems sowie
die Verbannung der Frau aus dem öffentlichen Leben wurden erst
üblich, als nach der Übernahme des Kalifats durch die Abbasiden
persische und byzantinische Gewohnheiten den Lebensstil zu prägen
begannen. Obgleich der Schleier als Institution die Frau später aus
der Öffentlichkeit verbannte, konnte seine Funktion unterschiedlich
sein. Einerseits wird er als Symbol der Unterdrückung der Frau
betrachtet, während er andererseits beim Kampf gegen Fremdmächte
oder im Zusammenhang mit der Re - Islamisierung auch ein Symbol
islamischer Selbstbesinnung und nationaler Eigenständigkeit sein
kann.
Seit dem 19. Jhdt. Setzten sich Reformer für eine Verbesserung der
Stellung der Frau ein. Für besonderes Aufsehen sorgte die
Abhandlung Befreiung der Frau" (1899) des Ägypters Quasim Amin.
Polygamie war für ihn ein Ausdruck von Frauenverachtung, und
Schleier, trotz einer gewissen Schutzfunktion, letztlich Beweis
dafür, daß der Mann das schwächere Geschlecht sei, wenn er sich
beim Anblick einer unverschleierten Frau nicht beherrschen
könne.
Diese für die damalige Zeit revolutionären Thesen des ägyptischen
Denkers erregten großes Aufsehen. Nachdem der Duc d'Harcourt die
ägyptischen Schleiersitten attackiert hatte, verteidigte Quasim
Amin zunächst den Gebrauch des Schleiers gegenüber der europäischen
Sittenlosigkeit.
Dem Schleier räumte Amin zunächst eine gewisse Schutzfunktion ein,
doch betonte er gleichzeitig, daß dieser statt die Moral aufrecht
zu erhalten, im Einzelfall die Begierde sogar vergrößern könne,
weil diese Verhüllungen als eine Art Reizmittel zu betrachten sind,
die das Verlangen des Betrachters wecken und ihn dazu veranlassen
müssen, sich den Anblick des Wenigen noch versteckt Gebliebenen zu
schaffen."
Zu Beginn des Schuljahres 1989 brach in Frankreich eine hitzig
geführte Debatte über die sogenannte Kopftuchaffäre" aus. In einer
Schule am Stadtrand von Paris waren zwei marokkanische Mädchen der
Schule verwiesen worden, weil sie mit Kopftuch zum Unterricht
erschienen waren. Dies verstoße gegen die laizistische Verfassung
des Landes. Auch in Deutschland gibt es türkische Schülerinnen, die
überzeugt mit Kopftuch in die Schule kommen und andere, welche
dieses Kleidungsstück nicht für verpflichtend oder lästig halten.
Die Schulbehörden beschäftigen sich mit Fragen wie die Einführung
eines islamischen Religionsunterrichts oder die Teilnahme von
Mädchen am Schwimmunterricht oder an Klassenfahrten - Dies sind
Probleme, die auch die Kleiderfrage tangieren.
Die politische Rolle der Frau:
Daß in manchen Ländern wie in Pakistan und in der Türkei Frauen
hohe politische Ämter bekleiden, paßt sogar nicht mit unserer
Vorstellung der Rolle der islamischen Frau überein.
In der Türkei erhielt die Frau das Wahlrecht in drei Etappen: 1930
zu den Stadträten, 1933 zu den Ältestenräten, 1934 zur
Nationalversammlung, 1935 wurden zum ersten Mal 17 weibliche
abgeordnete gewählt, 1950 saßen jedoch nur noch drei im
Parlament.
Dennoch gilt bis heute in der Türkei die Wahl einer Frau in ein
hohes politisches Amt als etwas Selbstverständliches. In Pakistan
und Syrien erhielten die Frauen 1954 das Wahlrecht, im Iran 1963.
Es folgten Algerien, Marokko, Tunesien, Libanon und Irak.
Gelegentlich wurde auch ein Ministerposten mit einer Frau besetzt:
Zum Beispiel das Ministeramt für Soziale Angelegenheiten (Ägypten),
für das Bildungs -, und Hochschulwesen im Iran und Irak.
Diese Einzelfälle können nicht über die nach wie vor bestehenden
patriarchalischen Strukturen hinwegtäuschen, die sich im Zuge der
Re - Islamisierung eher verfestigt haben. Der Grund liegt weniger
im wesen der islamischen Religion als in ihrer Interpretation durch
islamische Männer.
