Frauen im Islam



 

Die Frau im Islam



Die Stellung der Frau im Islam ist ein komplexes Thema. Sie variiert von Land zu Land, und innerhalb der einzelnen Länder spielen der Bildungsstand und das Stadt-Land-Gefälle eine wichtige Rolle. 

Grundlagen aus dem Koran:

Der Koran verbesserte im Vergleich zum vorislamischen Arabien die Stellung der Frau in vielerlei Hinsicht. Hauptanliegen des Korans war es, die Entrechtung der Frau die vorherrschende, gesellschaftliche Tendenz war, der Frau eine gleichwertige Stellung einzuräumen. Die Frau ist in religiösen Rechten und Pflichten dem Mann gleichrangig. Nicht die Familie, sondern die Frau erhält das Brautgeld, und sie kann über ihren Besitz frei verfügen. Ferner legt den Koran Bedingungen für Mehrehe und Scheidung fest, die als erlaubt aber verpönt gilt Durch diese Verantwortung bedingt ergibt sich eine gewisse Vormachtstellung des Mannes. Er muß sich um die Familie finanziell kümmern, der Frau einen Lebensstandard bieten, den sie von Hause aus gewohnt ist, und sich auch unverheirateter Verwandter annehmen. Die Frau hingegen, ist nicht verpflichtet etwas beizusteuern. Nach koranischem Verständnis hat der Mann kein Recht, der Frau Befehle zu erteilen, außer in religiösen Angelegenheiten. Andererseits hat die Frau die Verpflichtung, ihren Mann bei religiösen Verfehlungen zurechtzuweisen. Mit Ausnahme auf das Recht von sexuellen Beziehungen darf der Mann von der Frau nichts rechtlich verlangen. Sie darf hingegen für Dienstleistungen, sogar das Stillen des eigenen Kindes, vom Mann Geld verlangen.
Trotz der im Koran verankerten Bestimmungen, die eindeutig eine rechtliche und moralische Besserstellung der Frau gewährleisten, gibt es auch Verse, die eine Benachteiligung und Unterordnung begründen: ... Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie und schlagt sie! Wenn sie euch dann wieder nicht gehorchen, dann unternehmt nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß" Das Schlagen wurde gedeutet im Sinne eines im Sinne die Unzufriedenheit symbolisch ausdrückenden Schlages.
Der Mann hat mit der Eheschließung das Recht an der Sexualität und Gebährfähigkeit erworben. Die Frau besitzt zwar ein Recht auf sexuelle Beziehungen und kann sich im Fall der Impotenz ihres Mannes sogar scheiden lassen.

Die Ehe:

Beide Partner sollen einander in Liebe und Verständnis zugetan sein und sexuelle Erfüllung empfinden dürfen. Der Mann genießt in der Ehe jedoch eine rechtliche Vormachtstellung Das Ehe- und Familienleben genießt im Islam eine hohe Wertschätzung.
Im Mittelpunkt der Ehe steht traditionell die Fortpflanzung. Dem Mann wird die Möglichkeit eingeräumt, bis zu vier Frauen heiraten. Aber er muß alle seine Ehefrauen gleich und gerecht behandeln.
Ein Muslim darf eine Nichtmuslimin ehelichen. Denn es wird davon ausgegangen, daß der Vater die religiöse Erziehung bestimmt. Eine Muslimin darf jedoch keinen Nichtmuslim heiraten, da ihre Kinder sonst unter einem anderen Glauben aufwachsen.
In Deutschland gilt eine Ehe nur dann als rechtsgültig, wenn sie standesamtlich geschlossen wird. Lebt das Ehepaar in einem islamischen Land, so sieht die Rechtslage anders aus. Ausgenommen in der Türkei, die eine standesamtliche Ehe vorschreibt, gilt die Ehe als privatrechtlicher Vertrag. Darin sichert die Familie der Braut die Rechte der zukünftigen Ehefrau zu. Auch für eine nichtislamische Frau ist das Abschließen eines solchen Ehevertrages außerordentlich wichtig. Denn in ihm kann z.B. ausdrücklich festgelegt werden, daß eine Frau bei einer weiteren Heirat ihres Mannes das Recht erhält, von sich aus die Scheidung zu verlangen.

Familienplanung:

Trotz vieler sozialer Reformen sind die sexuellen Normen in den meisten islamischen Ländern stark von patriarchalischen Vorstellungen geprägt. Die Anerkennung des Geschlechtsverkehrs als rechtmäßiges Verlangen hatte zur Folge. Daß man sich bereits im klassischen Islam mit Methoden der Empfängnisverhütung auseinandersetzte.
Im islamischen Recht gibt es Bestimmungen, welche die Beziehung Schöpfer - Geschöpf betreffen und solche, die das Zusammenleben der Menschen untereinander regeln. In der klassischen Diskussion der Empfängnisverhütung die in erster Linie auf den coitus interruptus bezieht, aber auch das Einnehmen konzeptionshemmender Mittel durch die Frau und die Vorkehrung mit Schutzmitteln durch den Mann umfaßt, gibt es zwei Hauptrichtungen: Die Einschränkung der Geburten z.B. aus wirtschaftlichen Erwägungen als Zweifel an der göttlichen Fürsorge.
Die zweite Richtung besagt, daß Empfängnisverhütung unter bestimmten Umständen erlaubt sei. Wie z.B.. Die Befürchtung, man könnte durch zu viele Kinder in schwere Not geraten und bei der mühevollen Beschaffung des Lebensunterhaltes sogar zu unredlichen Geschäften verleitet werden.
In Ägypten, Algerien, Iran, Pakistan und der Türkei ist die Abtreibung prinzipiell verboten. Jedoch werden Ausnahmen eingeräumt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Ausgewählte Reformerinnen und Reformer:

Vor allem in der islamischen Geschichte begegnen uns einflußreiche Frauengestalten auf verschiedensten Gebieten: Die Frau Muhammads, Aisha, wurde - abgesehen von ihrem politischen Engagement - nach dem Tod Muhammads zu einer geachteten Autorität dafür, was der Prophet in bestimmten Situationen gesagt und getan hatte. Umm Waraqa Bint Abdullah war die erste islamische Gebetsruferin. Sie gehörte auch zu den wenigen Frauen, die den Koran überlieferten, bevor es zu einer schriftlichen Fassung kam.

Schleier und Harem:

Ein Koranvers legt es guten Musliminen nahe, sich außerhalb des Hauses schamvoll zu kleiden. Von einem Gesichtsschleier ist nicht die Rede. Der Schleier ist keine islamische Erfindung. Er war im Orient vor allem in den Städten verbreitet. Zu Muhammads Zeiten gab es verschiedene Kleidungsstücke, die zwar häufig mit Schleier übersetz wurden, jedoch keinen Gesichtsschleier meinen:
1. Qina, ein beduinischer Kopfschleier, der vornehmlich zum Zweck der Koketterie getragen wurde.
2. Khirnar, ein Schal, der Kinn und Brust bedeckt.
3. Djilbab, eine Art Hemd, Mantel oder Überwurf, von dem in dem zitierten Vers die Rede ist. Im Frühislam dokumentierte das Anlegen dieser Kleidungsstücke den besseren sozialen Status der Frau. Er sollte sie als anständige Frau ausweisen, da die Sitten in den Oasenstädten etwas freizügig waren.

Das Tragen von Gesichtsschleiern, die Einrichtung von Harems sowie die Verbannung der Frau aus dem öffentlichen Leben wurden erst üblich, als nach der Übernahme des Kalifats durch die Abbasiden persische und byzantinische Gewohnheiten den Lebensstil zu prägen begannen. Obgleich der Schleier als Institution die Frau später aus der Öffentlichkeit verbannte, konnte seine Funktion unterschiedlich sein. Einerseits wird er als Symbol der Unterdrückung der Frau betrachtet, während er andererseits beim Kampf gegen Fremdmächte oder im Zusammenhang mit der Re - Islamisierung auch ein Symbol islamischer Selbstbesinnung und nationaler Eigenständigkeit sein kann.
Seit dem 19. Jhdt. Setzten sich Reformer für eine Verbesserung der Stellung der Frau ein. Für besonderes Aufsehen sorgte die Abhandlung Befreiung der Frau" (1899) des Ägypters Quasim Amin. Polygamie war für ihn ein Ausdruck von Frauenverachtung, und Schleier, trotz einer gewissen Schutzfunktion, letztlich Beweis dafür, daß der Mann das schwächere Geschlecht sei, wenn er sich beim Anblick einer unverschleierten Frau nicht beherrschen könne.
Diese für die damalige Zeit revolutionären Thesen des ägyptischen Denkers erregten großes Aufsehen. Nachdem der Duc d'Harcourt die ägyptischen Schleiersitten attackiert hatte, verteidigte Quasim Amin zunächst den Gebrauch des Schleiers gegenüber der europäischen Sittenlosigkeit.
Dem Schleier räumte Amin zunächst eine gewisse Schutzfunktion ein, doch betonte er gleichzeitig, daß dieser statt die Moral aufrecht zu erhalten, im Einzelfall die Begierde sogar vergrößern könne, weil diese Verhüllungen als eine Art Reizmittel zu betrachten sind, die das Verlangen des Betrachters wecken und ihn dazu veranlassen müssen, sich den Anblick des Wenigen noch versteckt Gebliebenen zu schaffen."
Zu Beginn des Schuljahres 1989 brach in Frankreich eine hitzig geführte Debatte über die sogenannte Kopftuchaffäre" aus. In einer Schule am Stadtrand von Paris waren zwei marokkanische Mädchen der Schule verwiesen worden, weil sie mit Kopftuch zum Unterricht erschienen waren. Dies verstoße gegen die laizistische Verfassung des Landes. Auch in Deutschland gibt es türkische Schülerinnen, die überzeugt mit Kopftuch in die Schule kommen und andere, welche dieses Kleidungsstück nicht für verpflichtend oder lästig halten. Die Schulbehörden beschäftigen sich mit Fragen wie die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts oder die Teilnahme von Mädchen am Schwimmunterricht oder an Klassenfahrten - Dies sind Probleme, die auch die Kleiderfrage tangieren.

Die politische Rolle der Frau:

Daß in manchen Ländern wie in Pakistan und in der Türkei Frauen hohe politische Ämter bekleiden, paßt sogar nicht mit unserer Vorstellung der Rolle der islamischen Frau überein.
In der Türkei erhielt die Frau das Wahlrecht in drei Etappen: 1930 zu den Stadträten, 1933 zu den Ältestenräten, 1934 zur Nationalversammlung, 1935 wurden zum ersten Mal 17 weibliche abgeordnete gewählt, 1950 saßen jedoch nur noch drei im Parlament.
Dennoch gilt bis heute in der Türkei die Wahl einer Frau in ein hohes politisches Amt als etwas Selbstverständliches. In Pakistan und Syrien erhielten die Frauen 1954 das Wahlrecht, im Iran 1963. Es folgten Algerien, Marokko, Tunesien, Libanon und Irak. Gelegentlich wurde auch ein Ministerposten mit einer Frau besetzt: Zum Beispiel das Ministeramt für Soziale Angelegenheiten (Ägypten), für das Bildungs -, und Hochschulwesen im Iran und Irak.
Diese Einzelfälle können nicht über die nach wie vor bestehenden patriarchalischen Strukturen hinwegtäuschen, die sich im Zuge der Re - Islamisierung eher verfestigt haben. Der Grund liegt weniger im wesen der islamischen Religion als in ihrer Interpretation durch islamische Männer.




 

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