rechteundpflichten

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So, weil viele Menschen nicht wissen was ihre
Rechte und Pflichten sind, und weil die Medien
immer wieder falsche Angaben über die Rechte
und Pflichten der Menschen machen, habe ich die Rechte
und Pflichten einmal aufgeschrieben. Allerdings
muß ich anmerken, daß sich die Rechte und Pflichten
ständig ändern.

Rechte und Pflichten der Menschen in Deutschland
(Stand: 1.1.2005, Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. alle Angaben ohne Gewähr):

Ab Geburt: Recht auf Leben
 (bis 1972 hattest Du schon ab dem Zeitpunkt der
  Zeugung das Recht auf Leben, seit 1972 hast
  Du leider erst ab Geburt das Recht auf Leben)
 Deine Eltern dürfen für Dich auch schon ein
 Sparbuch und/oder ein Girokonto eröffnen,
 allerdings darfst Du an Dein Girokonto/
 Sparbuch leider noch nicht ran.
 Wenn Deine Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II
 bekommen und Du in den alten Bundesländern wohnst
 dürfen Dir Deine Erziehungsberechtigten bis zu 207 Euro
 Taschengeld im Monat geben. Wenn Deine
 Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II bekommen und
 Du in den neuen Bundesländern wohnst dürfen Dir Deine
 Erziehungsberechtigten bis zu 199 Euro Taschengeld im
 Monat geben. Wenn Deine Erziehungsberechtigten kein
 Arbeitslosengeld II bekommen dürfen Dir Deine
 Erziehungsberechtigten Taschengeld in unbegrenzter
 Höhe geben. Allerdings sind Deine Erziehungsberechtigten
 nicht verpflichtet Dir Taschengeld zu geben.
 Du darfst nicht arbeiten.
 Du mußt mit Deinen Erziehungsberechtigten in einer
 Wohnung oder im Kinderheim wohnen. Wenn Du mit Deinen
 Erziehungsberechtigten in einer Wohnung wohnst und
 Deine Erziehungsberechtigten es
 Dir erlauben darfst Du allerdings Dein eigenes Zimmer
 haben. Deine Erziehungsberechtigten müssen rund um
 die Uhr auf Dich aufpassen.
 Deine Erziehungsberechtigten dürfen Dich so ernähren,
 wie sie wollen, allerdings müssen sie seit einigen
 Jahren dabei darauf achten, daß Du die gesetzlich
 vorgeschriebene Mindestmenge an Vitaminen und
 Mineralstoffen bekommst. Außerdem dürfen die
 Nahrungsmittel und Getränke, die Du bekommst
 bis zu 0,05% Alkohol bis zu 2 mg Nitrat und
 bis zu 0,5 mg Nitrit enthalten. Wenn Du nicht an
 Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) leidest, darfst
 Du keine Süßstoffe konsumieren.
 Wenn Deine Eltern es Dir erlauben, darfst Du am
 Zigarettenautomaten Zigaretten kaufen und rauchen.
 (Demnächst sollen nur noch Personen über 16 Jahren
 am Zigarettenautomaten Zigaretten kaufen dürfen,
 und demnächst soll auch Rauchen erst ab 16 Jahren
 erlaubt sein. Aber zur Zeit sind die Zigarettenautomaten
 noch nicht auf Geldkarte umgestellt. Und solange
 die Zigarettenautomaten noch nicht auf Geldkarte
 umgestellt sind ist das Zigarettenkaufen am
 Zigarettenautomaten und das Rauchen ohne Altersbeschränkung
 erlaubt.)
 Seit 3.7.2004 darfst Du wenn es Deine Erziehungsberechtigten
 Dir erlauben auch Softairwaffen unter 0,08 J haben.
 Wenn Du krank wirst und Dir Deine Erziehungsberechtigten
 eine lebensnotwendige Behandlung durch den Arzt verweigern
 darf Deinen Erziehungsberechtigten das Erziehungsrecht
 entzogen werden.
 Wenn Deine Erziehungsberechtigten es Dir erlauben,
 darfst Du auch Dich selbst und andere Menschen nackt sehen,
 und Nacktfotos von Menschen sehen.
 (Von 1532 bis 1972 war es für alle Menschen in Deutschland
 verboten sich selbst und/oder andere Menschen nackt zu sehen
 und/oder Nacktfotos von Menschen zu sehen).
 Du darfst Dich allerdings nicht selbst befriedigen. Du
 darfst keinen Sex haben. Du darfst anderen Menschen nicht
 beim Sex zusehen. Und Du darfst keine nackten Männer mit
 steifem Penis sehen. Und Du darfst keine Fotos sehen auf
 den Menschen beim Sex zu sehen sind Du darfst auch keine
 Fotos sehen auf
 denen Männer mit steifem Penis zu sehen sind oder auf
 denen das Innere der Scheide bei Frauen zu sehen ist.
 (Du darfst keine Pornografie sehen.)
 Außerdem gilt für Jungen: Du darft Dich nicht nackt sehen,
 wenn Dein Penis steif ist.
 Für Mädchen gilt außerdem: Du darft nicht einen Spiegel
 vor Deine Scheide halten um zu sehen was in Deiner Scheide
 ist. Wenn es Deine Erziehungsberechtigten Dir erlauben, darfst Du über den Internetanschluß Deiner Erziehungsberechtigten ins Internet. Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten erlauben ins Internet zu gehen, darfst Du Dir im Internet allerdings nur  Homepages (Seiten) ansehen, die ohne Altersbeschränkung sind. 
Ab 3. Monat: Deine Erziehungsberechtigten dürfen Dich
 in die Tageskrippe
 oder in die Wochenkrippe geben. Allerdings sind Deine
 Deine Erziehungberechtigten nicht verpflichtet Dich in
 in eine Kinderkrippe zu geben. Wenn Dich Deine
 Erziehungsberechtigten nicht in einer Kinderkrippe geben,
 müssen Deine Erziehungsberechtigten Dich weiterhin
 rund um die Uhr beaufsichtigen.
Ab 3 Jahren: Deine Erziehungsberechtigten dürfen Dich
 in den Kindergarten geben. Allerdings sind Deine
 Erziehungsberechtigten nicht verpflichtet Dich in den
 Kindergarten zu geben. Wenn Dich Deine
 Erziehungsberechtigten nicht in den Kindergarten geben
 müssen sie weiterhin Dich rund um die Uhr beaufsichtigen.
 Für Dich gibt es keine gesetzlich vorschriebene
 Mindestmenge an Vitaminen und Mineralstoffen. Außerdem
 darfst Du Nahrungsmittel und Getränke mit einem
 Alkoholgehalt bis zu 0,3%, konsumieren. Außerdem darfst
 Du Wasser mit einem Nitratgehalt von bis zu 50 mg
 und mit einem Nitritgehalt von bis zu 10 mg trinken.
 Bei Nahrungsmittel und anderen Getränke gibt es für
 Dich keine Höchstmengen von Nitrat und Nitrit.
Ab 5 Jahren: Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
 erlauben, darfst Du in die Schule gehen.
Ab 8 Jahren: Für Dich besteht Schulpflicht.
Ab 12 Jahren: Wenn Deine Erziehungsberechtigten
 kein Arbeitslosengeld II bekommen und es Dir Deine
 Erziehungsberechtigten erlauben und Du das Geld in
 bar bekommst darfst Du weniger als 15 Stunden in der
 Woche für bis zu 400 Euro arbeiten.
 Wenn Deine Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II
 bekommen und es Dir Deine Erziehungsberechtigten
 erlauben und Du das Geld in bar bekommst darfst Du
 bis zu 18 Stunden in der Woche in einem 1- oder
 2-Eurojob für bis zu 125 Euro im Monat arbeiten.
Ab 14 Jahren: Für Dich besteht keine Schulpflicht mehr.
 Deine Erziehungsberechtigten sind nicht mehr
 verpflichtet Dich außerhalb Deiner Schulzeit
 zu beaufsichtigen. Wenn es Dir Deine
 Erziehungsberechtigten erlauben darfst Du Süßstoffe
 in geringen Mengen, Zartbitterschokolade,
 Halbbitterschokolade, Edelbitterschokolade,
 koffeinhaltige Getränke (Kaffee, Cola, Guarana,
 schwarzen Tee und grünen Tee) und/oder
 Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 0,5%
 (alkoholfreies Bier, alkoholfreies Malzgetränk)
 konsumieren. Wenn es Dir Deine
 Erziehungsberechtigten erlauben darfst Du
 (seit 3.7.2004) Softairwaffen bis zu 0,5 J,
 (seit 1.4.2003) Reizgas und/oder Pfefferspray
 haben. Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
 erlauben darfst Du Dich selbst befriedigen und/
 oder Sex haben. Allerdings darfst Du Dir nicht
 dabei zusehen, wenn Du Dich selbst befriedigst,
 und wenn Du Sex hast, darfst Du Dich und Deine(n)
 Partner(in) nicht nackt sehen. Also solltest Du
 Dich nur unter der Bettdecke und/oder nur im
 Dunkeln selbst befriedigen und/oder nur im
 Dunkeln Sex haben.
 Für Mädchen gilt außerdem: Wenn es Dir Deine
 Erziehungsberechtigten erlauben darfst Du
 Kinder gebären und das Sorgerecht für Deine
 Kinder bekommen.
 Wenn es Dir Deine
 Erziehungsberechtigten erlauben und Du nicht
 mehr in die Schule gehst, darfst Du
 eine Berufsausbildung machen. Allerdings darfst
 Du während der Berufsausbildung nur montags bis
 freitags von 6 bis 20 Uhr bis zu 40 Stunden in
 der Woche arbeiten (für bestimmte Berufe
 (Hotel- und Gaststättengewerbe, Krankenpflege,
 Altenpflege u. a.) gibt es Ausnahmen, allerdings
 darfst Du auch in diesen Berufen nur bis 22 Uhr
 arbeiten.). Außerdem darfst Du mit Deiner
 Berufsausbildung nur bis zu 400 Euro im Monat
 verdienen (Wenn Deine Erziehungsberechtigten
 Arbeitslosengeld II bekomen und in den neuen
 Bundesländern wohnen darfst Du sogar nur bis
 390 Euro im Monat verdienen.).
 Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
 erlauben und den Mietvertrag unterschreiben
 und für Dich Miete und Mietnebenkosten
 bezahlen, darfst Du eine eigene Wohnung
 haben und in Deiner eigenen Wohnung wohnen.
 Wenn Du kein Geld verdienst und in Deiner
 eigenen Wohnung wohnst und Deine
 Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II
 bekommen und in den alten Bundesländern
 wohnen müssen Dir Deine Erziehungsberechtigten
 jeden Monat alles was Du brauchst in Form
 von Naturalien geben oder Dir jeden Monat
 276 Euro in bar geben. Wenn Du kein Geld
 verdienst und in Deiner eigenen Wohnung
 wohnst und Deine Erziehungsberechtigten
 Arbeitslosengeld II bekommen und in den
 neuen Bundesländern wohnen müssen Dir
 Deine Erziehungsberechtigten jeden
 Monat alles was Du brauchst in Form
 von Naturalien geben oder Dir jeden
 Monat 265 Euro in bar geben.
 Wenn Du in Deiner eigenen Wohnung
 wohnst und kein Geld verdienst und
 Deine Erziehungsberechtigten kein
 Arbeitslosengeld II bekommen müssen
 Dir Deine Erziehungsberechtigten
 jeden Monat alles was Du brauchst
 in Form von Naturalien geben oder
 Dir jeden Monat mindestens 154 Euro
 in bar geben.
Ab 15 Jahren: Wenn es Dir Deine
 Erziehungsberechtigten erlauben darfst
 Du Streichhölzer und Feuerzeuge im
 Laden kaufen. Wenn Du bis zu 30
 Stunden in der Woche in einem
 1- oder 2-Eurojob bis zu 125 Euro
 verdienst oder überhaupt nichts
 verdienst und es Dir Deine
 Erziehungsberechtigten erlauben
 darfst Du bei der Arbeitsagentur
 (in einigen Kreisen nicht bei der
 Arbeitsagentur, sondern beim Landratsamt)
 einen Arbeitslosengeld-II-Antrag stellen.
Ab 16 Jahren: Du mußt Deinen Personalausweis immer mit Dir führen (Mein Tip: Stecke Deinen Personalausweis am besten in Dein Portemonaie). Wenn es Dir Deine
 Erziehungsberechtigten erlauben darfst Du
 Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis
 zu 20% in geringen Mengen trinken. Wenn
 es Dir Deine Erziehungsberechtigten erlauben
 darfst Du Zigaretten im Laden kaufen. Wenn
 es Dir Deine Erziehungsberechtigten erlauben
 darfst Du über das Geld auf Deinem Girokonto
 und/oder Sparbuch verfügen. (Allerdings dürfen
 Deine Erziehungsberechtigten die Dir einmal
 gegebene Verfügungsgewalt über Dein Girokonto/
 Sparbuch nicht wieder rückgängig machen.)
 Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
 erlauben darfst Du Moped fahren lernen. Wenn Deine Erziehungsberechtigten es Dir erlauben, darfst Du Dir ein Prepaid-Karten-Handy kaufen.
 Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
 erlauben darfst Du heiraten. Wenn Du mit
 16 Jahren bereits geheiratet hast, bist Du
 mit 16 Jahren bereits volljährig und nach
 mit Deiner Hochzeit endet das Sorgerecht/
 Erziehungsrecht für Deine Erziehungsberechtigten.
Ab 18 Jahren: Für Deine Erziehungsberechtigten
 endet das Erziehungsrecht (Ausnahmen: Schwer
 geistig oder schwer körperlich Behinderte
 (Schwer geistig oder schwer körperlich Behinderte
 sind seit einigen Jahren jedoch nicht mehr
 Kindern unter 14 Jahren gleichgestellt.)).
 Du bist volljährig. Du darfst Getränke mit
 einem Alkoholgehalt bis zu 100% trinken,
 Du darfst (seit einigen Jahren) Absinth
 trinken,
 Du darfst Dir eine eigene Wohnung suchen,
 Du darfst eine Berufsausbildung beginnen
 und durch Deine Berufsausbildung unbegrenzt
 viel Geld verdienen, Du darfst montags bis
 sonnabends/samstags bis zu 12 Stunden am
 Tag von 0 bis 24 Uhr arbeiten (In einigen
 Berufen (Hotel- und Gaststättengewerbe,
 Kranken- und Altenpflege, Landwirtschaft,
 Pfarrer u.a.) auch sonntags), wenn Du
 keine Ausbildungsstelle findest darfst Du
 einen Antrag auf Arbeitslosengeld II
 stellen, Du darfst arbeiten, Du darfst ein Unternehmen gründen, Du darfst ein Konto eröffnen (wenn Du bereits ein Konto/Sparbuch hast, darfst Du das Geld auf Deinem Konto/Sparbuch abheben), Du darfst
 Dich selbst befriedigen, Du darfst Sex
 haben, Du darfst Pornografie sehen, Du
 darfst Dir bei der Selbstbefriedigung
 zusehen, Du darfst beim Sex Dich und
 Dein(e) Partner(in) nackt sehen, Du
 darfst anderen Menschen beim Sex
 zusehen, ...
 Allerdings darfst Du (seit 1998)
 niemanden zum Sex zwingen. (Vor
 1998 durftest Du Deine(n) Ehepartner(in)
 zum Sex zwingen. Außerdem durften vor
 1998 erwachsene Männer zum Sex
 gezwungen werden (Erwachsene Frauen
 (Ausnahme: Die Ehefrau durfte vom
 Ehemann zum Sex gezwungen werden)
 durften auch vor 1998 nicht zum
 Sex gezwungen werden).) Du darfst
 Pkw fahren lernen. Du darfst
 Gas- und Schreckschußwaffen,
 Elektroschockwaffen, einschüssige
 Vorderladerwaffen die vor
 1871 entwickelt wurden sind, und
 Softair-, Luftdruck-, CO2- und
 Paintballwaffen bis zu 7,5 J
 kaufen. Du darfst (seit 1998)
 alleine oder mit Deinem/Deiner
 Sexpartner(in) das Sorgerecht/
 Erziehungsrecht für Deine
 Kinder bekommen. Du darfst
 heiraten... Du darfst Dir ein Vertrags-Handy kaufen.
 Du darfst allerdings nicht
 Kinderpornografie, Sexuelle Handlungen
 zwischen Menschen und Tieren (Tierpornografie)
 (Sexuelle Handlungen zwischen Tieren darfst
 Du sehen) und/oder Vergewaltigungen sehen.
 Du darfst nicht Sex mit Kindern unter
 14 Jahren haben.
 Für Frauen gilt außerdem: Du darfst
 (seit 1970) Kinder gebären, und (seit 1972) unter bestimmten Umständen (wenn eine Schwangerschaft für Dich lebensgefährlich ist, wenn es ein behindertes Kind ist, wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung entstanden ist, wenn Du kein Geld hast, um ein Kind großzuziehen) darfst Du Dein Kind abtreiben.
 Für Männer gilt außerdem: Du mußt 9 Monate
 Wehr- oder Zivildienst machen.
 Ich empfehle Dir folgendes: Kaufe Dir Pornografie,
 sieh Dir dann die Pornografie an, und entscheide
 danach ob Du Sex haben willst oder nicht.
 Wenn Du Sex haben willst, dann solltest Du es im
 Hellen (bei Tageslicht oder beim Licht einer Lampe) machen. Wenn Du mit Deinem Partner/Deiner
 Partnerin Sex haben willst, dann solltest Ihr
 folgendermaßen vorgehen:
 Mann und Frau: Erst solltet Ihr Euch
 voreinander nackt ausziehen, dann sollte die Frau
 sich auf den Rücken legen, den steifen Penis des
 Mannes mit der Hand anfassen und mit der Hand den
 steifen Penis des Mannes langsam und vorsichtig
 in ihre Scheide stecken.
 Mann und Mann: Woher soll ich das wissen??? Keine
 Ahnung.
 Frau und Frau: Woher soll ich das wissen??? Keine
 Ahnung.
 Außerdem solltest Du Dir Pfefferspray und einen
 Elektroschocker kaufen. Pfeffespray ist in
 wirkt gegen Menschen und Tiere ist in Deutschland
 aber nur gegen Tiere erlaubt. Ich empfehle Dir
 Pfefferspray aber auch gegen Menschen einzusetzen.
 Pfefferspray brauchst Du um Dich vor bösen Menschen
 und gefährlichen (Kampf-)Hunden zu schützen.
 Einen Elektroschocker brauchst Du um zu verhindern,
 daß Du von einer anderen Person sexuell genötigt
 wirst (um zu verhindern, daß Dich eine andere
 Person zum Sex zwingt). Pfefferspray solltest Du am besten immer in der Hosentasche haben, den Elektroschocker solltest Du am besten immer unter Deinem Kopfkissen haben. Ach so, ja es gibt auch Frauen die Röcke oder Kleider anhaben. Röcke und Kleider haben leider keine Taschen. Naja, wenn es nicht anders geht, mußt Du das Pfefferspray in die Handtasche tun. Wenn Du eine Umhängetasche trägst würde ich Dir allerdings empfehlen das Pfefferspray (sofern es möglich ist) an den Henkel Deiner Umhängetasche zu stecken.
Ab 21 Jahren: Du darft Motorrad fahren lernen,
 Du darft Lkw fahren lernen, Du darfst Bus fahren
 lernen,...



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