So, weil viele Menschen nicht wissen was ihre
Rechte und Pflichten sind, und weil die Medien
immer wieder falsche Angaben über die Rechte
und Pflichten der Menschen machen, habe ich die Rechte
und Pflichten einmal aufgeschrieben. Allerdings
muß ich anmerken, daß sich die Rechte und Pflichten
ständig ändern.
Rechte und Pflichten der Menschen in Deutschland
(Stand: 1.1.2005, Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. alle Angaben ohne Gewähr):
Ab Geburt: Recht auf Leben
(bis 1972 hattest Du schon ab dem Zeitpunkt der
Zeugung das Recht auf Leben, seit 1972 hast
Du leider erst ab Geburt das Recht auf Leben)
Deine Eltern dürfen für Dich auch schon ein
Sparbuch und/oder ein Girokonto eröffnen,
allerdings darfst Du an Dein Girokonto/
Sparbuch leider noch nicht ran.
Wenn Deine Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II
bekommen und Du in den alten Bundesländern wohnst
dürfen Dir Deine Erziehungsberechtigten bis zu 207 Euro
Taschengeld im Monat geben. Wenn Deine
Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II bekommen und
Du in den neuen Bundesländern wohnst dürfen Dir Deine
Erziehungsberechtigten bis zu 199 Euro Taschengeld im
Monat geben. Wenn Deine Erziehungsberechtigten kein
Arbeitslosengeld II bekommen dürfen Dir Deine
Erziehungsberechtigten Taschengeld in unbegrenzter
Höhe geben. Allerdings sind Deine Erziehungsberechtigten
nicht verpflichtet Dir Taschengeld zu geben.
Du darfst nicht arbeiten.
Du mußt mit Deinen Erziehungsberechtigten in einer
Wohnung oder im Kinderheim wohnen. Wenn Du mit Deinen
Erziehungsberechtigten in einer Wohnung wohnst und
Deine Erziehungsberechtigten es
Dir erlauben darfst Du allerdings Dein eigenes Zimmer
haben. Deine Erziehungsberechtigten müssen rund um
die Uhr auf Dich aufpassen.
Deine Erziehungsberechtigten dürfen Dich so ernähren,
wie sie wollen, allerdings müssen sie seit einigen
Jahren dabei darauf achten, daß Du die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestmenge an Vitaminen und
Mineralstoffen bekommst. Außerdem dürfen die
Nahrungsmittel und Getränke, die Du bekommst
bis zu 0,05% Alkohol bis zu 2 mg Nitrat und
bis zu 0,5 mg Nitrit enthalten. Wenn Du nicht an
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) leidest, darfst
Du keine Süßstoffe konsumieren.
Wenn Deine Eltern es Dir erlauben, darfst Du am
Zigarettenautomaten Zigaretten kaufen und rauchen.
(Demnächst sollen nur noch Personen über 16 Jahren
am Zigarettenautomaten Zigaretten kaufen dürfen,
und demnächst soll auch Rauchen erst ab 16 Jahren
erlaubt sein. Aber zur Zeit sind die Zigarettenautomaten
noch nicht auf Geldkarte umgestellt. Und solange
die Zigarettenautomaten noch nicht auf Geldkarte
umgestellt sind ist das Zigarettenkaufen am
Zigarettenautomaten und das Rauchen ohne Altersbeschränkung
erlaubt.)
Seit 3.7.2004 darfst Du wenn es Deine Erziehungsberechtigten
Dir erlauben auch Softairwaffen unter 0,08 J haben.
Wenn Du krank wirst und Dir Deine Erziehungsberechtigten
eine lebensnotwendige Behandlung durch den Arzt verweigern
darf Deinen Erziehungsberechtigten das Erziehungsrecht
entzogen werden.
Wenn Deine Erziehungsberechtigten es Dir erlauben,
darfst Du auch Dich selbst und andere Menschen nackt sehen,
und Nacktfotos von Menschen sehen.
(Von 1532 bis 1972 war es für alle Menschen in Deutschland
verboten sich selbst und/oder andere Menschen nackt zu sehen
und/oder Nacktfotos von Menschen zu sehen).
Du darfst Dich allerdings nicht selbst befriedigen. Du
darfst keinen Sex haben. Du darfst anderen Menschen nicht
beim Sex zusehen. Und Du darfst keine nackten Männer mit
steifem Penis sehen. Und Du darfst keine Fotos sehen auf
den Menschen beim Sex zu sehen sind Du darfst auch keine
Fotos sehen auf
denen Männer mit steifem Penis zu sehen sind oder auf
denen das Innere der Scheide bei Frauen zu sehen ist.
(Du darfst keine Pornografie sehen.)
Außerdem gilt für Jungen: Du darft Dich nicht nackt sehen,
wenn Dein Penis steif ist.
Für Mädchen gilt außerdem: Du darft nicht einen Spiegel
vor Deine Scheide halten um zu sehen was in Deiner Scheide
ist. Wenn es Deine Erziehungsberechtigten Dir erlauben, darfst Du über den Internetanschluß Deiner Erziehungsberechtigten ins Internet. Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten erlauben ins Internet zu gehen, darfst Du Dir im Internet allerdings nur Homepages (Seiten) ansehen, die ohne Altersbeschränkung sind.
Ab 3. Monat: Deine Erziehungsberechtigten dürfen Dich
in die Tageskrippe
oder in die Wochenkrippe geben. Allerdings sind Deine
Deine Erziehungberechtigten nicht verpflichtet Dich in
in eine Kinderkrippe zu geben. Wenn Dich Deine
Erziehungsberechtigten nicht in einer Kinderkrippe geben,
müssen Deine Erziehungsberechtigten Dich weiterhin
rund um die Uhr beaufsichtigen.
Ab 3 Jahren: Deine Erziehungsberechtigten dürfen Dich
in den Kindergarten geben. Allerdings sind Deine
Erziehungsberechtigten nicht verpflichtet Dich in den
Kindergarten zu geben. Wenn Dich Deine
Erziehungsberechtigten nicht in den Kindergarten geben
müssen sie weiterhin Dich rund um die Uhr beaufsichtigen.
Für Dich gibt es keine gesetzlich vorschriebene
Mindestmenge an Vitaminen und Mineralstoffen. Außerdem
darfst Du Nahrungsmittel und Getränke mit einem
Alkoholgehalt bis zu 0,3%, konsumieren. Außerdem darfst
Du Wasser mit einem Nitratgehalt von bis zu 50 mg
und mit einem Nitritgehalt von bis zu 10 mg trinken.
Bei Nahrungsmittel und anderen Getränke gibt es für
Dich keine Höchstmengen von Nitrat und Nitrit.
Ab 5 Jahren: Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
erlauben, darfst Du in die Schule gehen.
Ab 8 Jahren: Für Dich besteht Schulpflicht.
Ab 12 Jahren: Wenn Deine Erziehungsberechtigten
kein Arbeitslosengeld II bekommen und es Dir Deine
Erziehungsberechtigten erlauben und Du das Geld in
bar bekommst darfst Du weniger als 15 Stunden in der
Woche für bis zu 400 Euro arbeiten.
Wenn Deine Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II
bekommen und es Dir Deine Erziehungsberechtigten
erlauben und Du das Geld in bar bekommst darfst Du
bis zu 18 Stunden in der Woche in einem 1- oder
2-Eurojob für bis zu 125 Euro im Monat arbeiten.
Ab 14 Jahren: Für Dich besteht keine Schulpflicht mehr.
Deine Erziehungsberechtigten sind nicht mehr
verpflichtet Dich außerhalb Deiner Schulzeit
zu beaufsichtigen. Wenn es Dir Deine
Erziehungsberechtigten erlauben darfst Du Süßstoffe
in geringen Mengen, Zartbitterschokolade,
Halbbitterschokolade, Edelbitterschokolade,
koffeinhaltige Getränke (Kaffee, Cola, Guarana,
schwarzen Tee und grünen Tee) und/oder
Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 0,5%
(alkoholfreies Bier, alkoholfreies Malzgetränk)
konsumieren. Wenn es Dir Deine
Erziehungsberechtigten erlauben darfst Du
(seit 3.7.2004) Softairwaffen bis zu 0,5 J,
(seit 1.4.2003) Reizgas und/oder Pfefferspray
haben. Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
erlauben darfst Du Dich selbst befriedigen und/
oder Sex haben. Allerdings darfst Du Dir nicht
dabei zusehen, wenn Du Dich selbst befriedigst,
und wenn Du Sex hast, darfst Du Dich und Deine(n)
Partner(in) nicht nackt sehen. Also solltest Du
Dich nur unter der Bettdecke und/oder nur im
Dunkeln selbst befriedigen und/oder nur im
Dunkeln Sex haben.
Für Mädchen gilt außerdem: Wenn es Dir Deine
Erziehungsberechtigten erlauben darfst Du
Kinder gebären und das Sorgerecht für Deine
Kinder bekommen.
Wenn es Dir Deine
Erziehungsberechtigten erlauben und Du nicht
mehr in die Schule gehst, darfst Du
eine Berufsausbildung machen. Allerdings darfst
Du während der Berufsausbildung nur montags bis
freitags von 6 bis 20 Uhr bis zu 40 Stunden in
der Woche arbeiten (für bestimmte Berufe
(Hotel- und Gaststättengewerbe, Krankenpflege,
Altenpflege u. a.) gibt es Ausnahmen, allerdings
darfst Du auch in diesen Berufen nur bis 22 Uhr
arbeiten.). Außerdem darfst Du mit Deiner
Berufsausbildung nur bis zu 400 Euro im Monat
verdienen (Wenn Deine Erziehungsberechtigten
Arbeitslosengeld II bekomen und in den neuen
Bundesländern wohnen darfst Du sogar nur bis
390 Euro im Monat verdienen.).
Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
erlauben und den Mietvertrag unterschreiben
und für Dich Miete und Mietnebenkosten
bezahlen, darfst Du eine eigene Wohnung
haben und in Deiner eigenen Wohnung wohnen.
Wenn Du kein Geld verdienst und in Deiner
eigenen Wohnung wohnst und Deine
Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II
bekommen und in den alten Bundesländern
wohnen müssen Dir Deine Erziehungsberechtigten
jeden Monat alles was Du brauchst in Form
von Naturalien geben oder Dir jeden Monat
276 Euro in bar geben. Wenn Du kein Geld
verdienst und in Deiner eigenen Wohnung
wohnst und Deine Erziehungsberechtigten
Arbeitslosengeld II bekommen und in den
neuen Bundesländern wohnen müssen Dir
Deine Erziehungsberechtigten jeden
Monat alles was Du brauchst in Form
von Naturalien geben oder Dir jeden
Monat 265 Euro in bar geben.
Wenn Du in Deiner eigenen Wohnung
wohnst und kein Geld verdienst und
Deine Erziehungsberechtigten kein
Arbeitslosengeld II bekommen müssen
Dir Deine Erziehungsberechtigten
jeden Monat alles was Du brauchst
in Form von Naturalien geben oder
Dir jeden Monat mindestens 154 Euro
in bar geben.
Ab 15 Jahren: Wenn es Dir Deine
Erziehungsberechtigten erlauben darfst
Du Streichhölzer und Feuerzeuge im
Laden kaufen. Wenn Du bis zu 30
Stunden in der Woche in einem
1- oder 2-Eurojob bis zu 125 Euro
verdienst oder überhaupt nichts
verdienst und es Dir Deine
Erziehungsberechtigten erlauben
darfst Du bei der Arbeitsagentur
(in einigen Kreisen nicht bei der
Arbeitsagentur, sondern beim Landratsamt)
einen Arbeitslosengeld-II-Antrag stellen.
Ab 16 Jahren: Du mußt Deinen Personalausweis immer mit Dir führen (Mein Tip: Stecke Deinen Personalausweis am besten in Dein Portemonaie). Wenn es Dir Deine
Erziehungsberechtigten erlauben darfst Du
Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis
zu 20% in geringen Mengen trinken. Wenn
es Dir Deine Erziehungsberechtigten erlauben
darfst Du Zigaretten im Laden kaufen. Wenn
es Dir Deine Erziehungsberechtigten erlauben
darfst Du über das Geld auf Deinem Girokonto
und/oder Sparbuch verfügen. (Allerdings dürfen
Deine Erziehungsberechtigten die Dir einmal
gegebene Verfügungsgewalt über Dein Girokonto/
Sparbuch nicht wieder rückgängig machen.)
Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
erlauben darfst Du Moped fahren lernen. Wenn Deine Erziehungsberechtigten es Dir erlauben, darfst Du Dir ein Prepaid-Karten-Handy kaufen.
Wenn es Dir Deine Erziehungsberechtigten
erlauben darfst Du heiraten. Wenn Du mit
16 Jahren bereits geheiratet hast, bist Du
mit 16 Jahren bereits volljährig und nach
mit Deiner Hochzeit endet das Sorgerecht/
Erziehungsrecht für Deine Erziehungsberechtigten.
Ab 18 Jahren: Für Deine Erziehungsberechtigten
endet das Erziehungsrecht (Ausnahmen: Schwer
geistig oder schwer körperlich Behinderte
(Schwer geistig oder schwer körperlich Behinderte
sind seit einigen Jahren jedoch nicht mehr
Kindern unter 14 Jahren gleichgestellt.)).
Du bist volljährig. Du darfst Getränke mit
einem Alkoholgehalt bis zu 100% trinken,
Du darfst (seit einigen Jahren) Absinth
trinken,
Du darfst Dir eine eigene Wohnung suchen,
Du darfst eine Berufsausbildung beginnen
und durch Deine Berufsausbildung unbegrenzt
viel Geld verdienen, Du darfst montags bis
sonnabends/samstags bis zu 12 Stunden am
Tag von 0 bis 24 Uhr arbeiten (In einigen
Berufen (Hotel- und Gaststättengewerbe,
Kranken- und Altenpflege, Landwirtschaft,
Pfarrer u.a.) auch sonntags), wenn Du
keine Ausbildungsstelle findest darfst Du
einen Antrag auf Arbeitslosengeld II
stellen, Du darfst arbeiten, Du darfst ein Unternehmen gründen, Du darfst ein Konto eröffnen (wenn Du bereits ein Konto/Sparbuch hast, darfst Du das Geld auf Deinem Konto/Sparbuch abheben), Du darfst
Dich selbst befriedigen, Du darfst Sex
haben, Du darfst Pornografie sehen, Du
darfst Dir bei der Selbstbefriedigung
zusehen, Du darfst beim Sex Dich und
Dein(e) Partner(in) nackt sehen, Du
darfst anderen Menschen beim Sex
zusehen, ...
Allerdings darfst Du (seit 1998)
niemanden zum Sex zwingen. (Vor
1998 durftest Du Deine(n) Ehepartner(in)
zum Sex zwingen. Außerdem durften vor
1998 erwachsene Männer zum Sex
gezwungen werden (Erwachsene Frauen
(Ausnahme: Die Ehefrau durfte vom
Ehemann zum Sex gezwungen werden)
durften auch vor 1998 nicht zum
Sex gezwungen werden).) Du darfst
Pkw fahren lernen. Du darfst
Gas- und Schreckschußwaffen,
Elektroschockwaffen, einschüssige
Vorderladerwaffen die vor
1871 entwickelt wurden sind, und
Softair-, Luftdruck-, CO2- und
Paintballwaffen bis zu 7,5 J
kaufen. Du darfst (seit 1998)
alleine oder mit Deinem/Deiner
Sexpartner(in) das Sorgerecht/
Erziehungsrecht für Deine
Kinder bekommen. Du darfst
heiraten... Du darfst Dir ein Vertrags-Handy kaufen.
Du darfst allerdings nicht
Kinderpornografie, Sexuelle Handlungen
zwischen Menschen und Tieren (Tierpornografie)
(Sexuelle Handlungen zwischen Tieren darfst
Du sehen) und/oder Vergewaltigungen sehen.
Du darfst nicht Sex mit Kindern unter
14 Jahren haben.
Für Frauen gilt außerdem: Du darfst
(seit 1970) Kinder gebären, und (seit 1972) unter bestimmten Umständen (wenn eine Schwangerschaft für Dich lebensgefährlich ist, wenn es ein behindertes Kind ist, wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung entstanden ist, wenn Du kein Geld hast, um ein Kind großzuziehen) darfst Du Dein Kind abtreiben.
Für Männer gilt außerdem: Du mußt 9 Monate
Wehr- oder Zivildienst machen.
Ich empfehle Dir folgendes: Kaufe Dir Pornografie,
sieh Dir dann die Pornografie an, und entscheide
danach ob Du Sex haben willst oder nicht.
Wenn Du Sex haben willst, dann solltest Du es im
Hellen (bei Tageslicht oder beim Licht einer Lampe) machen. Wenn Du mit Deinem Partner/Deiner
Partnerin Sex haben willst, dann solltest Ihr
folgendermaßen vorgehen:
Mann und Frau: Erst solltet Ihr Euch
voreinander nackt ausziehen, dann sollte die Frau
sich auf den Rücken legen, den steifen Penis des
Mannes mit der Hand anfassen und mit der Hand den
steifen Penis des Mannes langsam und vorsichtig
in ihre Scheide stecken.
Mann und Mann: Woher soll ich das wissen??? Keine
Ahnung.
Frau und Frau: Woher soll ich das wissen??? Keine
Ahnung.
Außerdem solltest Du Dir Pfefferspray und einen
Elektroschocker kaufen. Pfeffespray ist in
wirkt gegen Menschen und Tiere ist in Deutschland
aber nur gegen Tiere erlaubt. Ich empfehle Dir
Pfefferspray aber auch gegen Menschen einzusetzen.
Pfefferspray brauchst Du um Dich vor bösen Menschen
und gefährlichen (Kampf-)Hunden zu schützen.
Einen Elektroschocker brauchst Du um zu verhindern,
daß Du von einer anderen Person sexuell genötigt
wirst (um zu verhindern, daß Dich eine andere
Person zum Sex zwingt). Pfefferspray solltest Du am besten immer in der Hosentasche haben, den Elektroschocker solltest Du am besten immer unter Deinem Kopfkissen haben. Ach so, ja es gibt auch Frauen die Röcke oder Kleider anhaben. Röcke und Kleider haben leider keine Taschen. Naja, wenn es nicht anders geht, mußt Du das Pfefferspray in die Handtasche tun. Wenn Du eine Umhängetasche trägst würde ich Dir allerdings empfehlen das Pfefferspray (sofern es möglich ist) an den Henkel Deiner Umhängetasche zu stecken.
Ab 21 Jahren: Du darft Motorrad fahren lernen,
Du darft Lkw fahren lernen, Du darfst Bus fahren
lernen,...