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Die Hundesteuer
„In dieser Welt gibt es nichts Sichereres als den Tod und die Steuern�" ( Benjamin Franklin )
Die Hundesteuer wird festgelegt durch die jeweiligen Gemeinden. Es existiert keine allgemeingültige Regelung, was die immensen Steuerschwankungen in diesem Bereich erklärt.
Es wird nicht nach sozialen Komponenten unterschieden. Dabei ist es egal, ob jemand einen Hund aus dem Tierschutz bei sich aufnimmt oder den Hund als reines Statusobjekt kauft.
Die Doppelbesteuerung von Hunden ist auf der ganzen Welt einmalig. Die meisten Gemeinden erheben für den zweiten Hund die doppelte und noch höhere Steuer, als für den ersten Hund. Zum Beispiel: Düsseldorf, hier zahlt man für den ersten Hund 120 Euro, der zweite Hund kostet dann je Hund 150 Euro, der dritte Hund kostet je Hund 180 Euro, etc..
Laut Erhebung der Zeitschrift „Tier Bild", bittet die Stadt Kiel Hundehalter am stärksten zur Kasse und hält mit 188 EURO pro Hund den Deutschland-Rekord. Den zweiten Platz belegt Dortmund mit 144 EURO, dicht gefolgt von Essen mit 141 EURO pro Hund.
Und wie war das noch mit der „Kampfhunde Steuer"? Nicht nur auffällige und wirklich „bösartige" Hunde fallen unter diese Steuer fallen – nein – sondern jeder Hund, der einer dieser unglücklichen Rassen angehört. Dabei gibt es den „Kampfhund" nicht einmal. Ihn haben Medien und Politik erschaffen. Nachdenklich stimmt hierbei, dass auf diesen Listen nur ausländische Hunde stehen. Statistiken belegen jedoch, dass der häufigste Beißer der Deutsche Schäferhund ist, dieser fällt jedoch unter die „normale" Hundesteuer.
Besonders bitter: Es wird nichts getan für den Hundesteuerzahler. Es gibt nur vereinzelt aufgestellte Boxen mit Hundekottütchen, es werden kaum Freiläufe in vernünftiger Größe (ab 1000 m2) angeboten. Man zahlt Strafe für freilaufende Hunde und Kot absetzende Hunde usw.
Und wer zahlt eigentlich Hundesteuer? Besitzt eine Familie einen Hund und sind dafür Hundesteuern zu zahlen, so spielt es für das Finanzamt keine Rolle, welchem Familienmitglied der Vierbeiner gehört. Die Hundesteuer schuldet immer der Wohnungseigentümer. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 4 W 3575/96)
Die Hundesteuer ist antiquiert, willkürlich und ungerecht.
Unter: www.ig-hund.de gibt es neben einer Unterschriftenliste, Adressen der Bundestagsabgeordneten, die man direkt dazu anschreiben kann (das Anschreiben gibt es fix und fertig auf der Seite der IG- Hund).
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