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Von der Antike bis zum Beginn des Christentums In Griechenland waren Frauenrechte besondere, nur den verheirateten Frauen vorbehaltene Rechte (privilegia mulierum). In Sparta nahmen sie eine besonders hervorgehobene Stellung als Dame (kyria) ein. Sie hatte das Verfügungsrecht über ihr eigenes Vermögen. Mit der spätgriechischen Stoa wurde Emanzipation, z.B. in der Bildung, sowie verschiedenen Berufen (Schauspielerinnen, Sängerinnen, Ärztinnen, Dichterinnen, Sportlerinnen) durchgesetzt.
War die Frau im antiken Rom auch vom Mann abhängig, genoss sie doch als Hausherrrin (domina) Ansehen, und nahm am gesell-schaftlichen Leben teil. Im Staatskult nahmen Vestalinnen eine geachtete Stellung ein. In der Kaiserzeit wuchsen die Rechte der Frauen, so dass sie Einfluss auf das politische Leben ausüben konnten wie Octavia oder Livia oder selbständig die Ehe schließen und scheiden konnten. In der Spätantike wurden die Rechte der Frauen durch patriarchalische Einflüsse des Christentums eingeschränkt.
Olympe de Gouges ( 1748 - 1793 ) Von der Aufklärung bis in die Gegenwart: Rechte der Frau als Bürgerin In der "ersten" Frauenbewegung handelte es sich bei den eingeforderten "Frauenrechten" um die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Frauen mit den Männern (Recht auf politische Mitbestimmung, Recht auf Bildung, Recht auf Arbeit, Recht auf eigenen Besitz usw.)
Mitte 20. Jahrhundert bis heute: Rechte der Frau auf MenschenrechteAb ca 1980 wurde von Feministinnen weltweit immer wieder kritisiert, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und ihre Umsetzung vielfach ungenügend seien und Menschenrechtsverletzungen an Frauen aus mehreren Gründen nicht zur Kenntnis genommen oder vernachlässigt würden.
Kritik an der Allgemeinen Erklärung der MenschenrechteKritikerinnen und Kritiker wiesen darauf hin, dass insbesondere Artikel 12 ("Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.") von vielen Ländern und Regierungen wiederholt dazu benutzt würde, Menschenrechtsverletzungen an Frauen als "Privatsache" zu behandeln und das Recht von Männern auf Privatsphäre seine Familie und "seiner Ehre" höher gewertet wurde als das Recht der Frauen z.B. auf körperliche Unversehrtheit. Als weiterer Punkt wurde die einseitige Ausrichtung der Menschenrechtsdeklaration auf den Schutz des Individuums vor Übergriffen durch den Staat kritisiert. Schutz vor Übergriffen durch Privatpersonen war in der UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 nicht vorgesehen. Ein dritter Kritikpunkt lag in der Tatsache, dass die spezifische Situation von Frauen in der Menschenrechtserklärung nicht vorgesehen war: So seien, laut den Kritikern und Kritikerinnen Frauen vielerorts denselben Menschenrechtsverletzungen wie Männer ausgesetzt (zum Beispiel Verfolgung aufgrund der Religion oder der Rasse), aufgrund ihres Geschlechtes kämen aber weitere, frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise sexuelle Folter oder Zwangsprostitution hinzu.
Clara Zetkin ( 1857 - 1933 ) Der vierte von Feministinnen angebrachte Kritikpunkt bezog sich auf die Tolerierung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund "kultureller Unterschiede". So sei es noch bis weit in die 1990er Jahren üblich gewesen, systematische und strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen (wie sie beispielsweise in Afghanistan oder im Iran vorkamen) im Namen der kulturellen Unterschiedlichkeit zu tolerieren. Insbesondere Frauenrechtsorganisationen aus den betroffenen Ländern fordern noch heute die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte auch für Frauen und auch in Ländern, in deren kultureller Tradition dies nicht vorgesehen ist.
Menschenrechte oder Frauenrechte?Die oben aufgeführten, eng miteinander verflochtenen Punkte führten laut den Kritikerinnen und Kritikern lange Zeit dazu, dass strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen (d.h. Menschenrechtsverletzungen wegen ihres Geschlechts, ein Widerspruch mit Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung) oft nicht als Verletzung der Menschenrechte wahrgenommen wurden, sondern von Internationalen Organisationen und NGOs als Spezialfall, eben als "Frauenrechte" und nicht als "Menschenrechte" behandelt wurden. Feministinnen brachten insbesondere scharfe Kritik gegen Amnesty International und Human Rights Watch vor, sie würden die spezifischen Frauenproblematiken zuwenig Aufmerksamkeit schenken. Der UNO und ihren Gremien wurde vorgeworfen, dass beispielsweise sexuelle Übergriffe in bewaffneten Konflikten und Kriegen als "Privatangelegenheit" und nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt wurde. Mit dem in denNeunziger Jahren kreierten Slogan "Frauenrechte sind Menschenrechte" machten Organisationen wie Terre des Femmes darauf aufmerksam, dass es auch geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen gibt, von denen Frauen vielerorts betroffen seien und forderten die Universalität und Untrennbarkeit der Menschenrechte auch für Angehörige des weiblichen Geschlechtes sowie eine Ausweitung der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte auf den so genannt privaten Raum. Hauptschwerpunkte der Aktionen moderner Frauenrechtsorganisationen sind Zwangsprostitution, Zwangsheirat, Ehrenmorde, gezielte Abtreibungen an weiblichen Föten, Infantizid an weiblichen Säuglingen, weibliche Genitalverstümmelung, ein Recht auf Schulbildung auch für Mädchen, etc.
Khalida Messaoudi ( 1966 + )
Kritik an diesem KonzeptHeutzutage wird das Wort "Frauenrechte" meist als der vom Feminismus oder der von der Frauenbewegung geprägte Begriff verwendet, der letzten Endes all die Rechte anspricht, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgenommen wurden. Allerdings wird seitens der Frauenrechtler Kritik an den Menschenrechten insofern geübt, weil gewisse Personen oder Staaten behaupten, dass z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Frauen mit Art 12 der Menschrechte verletzt werden darf. Der Art. 30 verbietet aber genau so eine Interpretation. (Art. 30: Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen.) Somit widerlegt auch Art. 30 die Behauptung der Frauenrechtler, dass die Menschenrechtsdeklaration nur vor Übergriffen vom Staat, aber nicht auch vor Übergriffen von Personen schützen soll. Ebenso falsch ist die Behauptung, dass spezifische Situation von Frauen nicht beachtet und somit frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen wie sexuelle Folter und Zwangsprostitution in der Deklaration nicht berücksichtigt werden. Genau diese Menschenrechtsverletzungen werden jedoch in Art. 3 (Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person), in Art. 4 (Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.) und in Art. 5 (Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.) angesprochen und verboten. Ebenso verbietet Art. 16 die Zwangsheirat. Eine Grundmaxim der Menschenrechte ist also die Universalität, d.h. jeder Menschen hat ein Anspruch auf die gleichen Rechte unabhängig von Rasse, Herkunft, sozialem Status, Geschlecht oder anderen Eigenschaften. Auch verbietet es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, dass es gesonderte "Menschenrechte für Frauen" gibt. Menschenrechte sind weder verhandelbar, noch können sie bestimmten Menschen zugwiesen werden, und anderen wieder nicht. Diese Rechte sind jedem Menschen grundlegend angeboren, einfach weil er ein Mensch ist. Durch den meist vom Feminismus verwendeteten Begriff Frauenrechte, sowie deren geschlechtspezifischen Behandlung in der Menschenrechtsfrage ("Frauenrechte sind Menschenrechte"), wird diese Universalität allerdings laut einigen Kritikern in Frage gestellt. Die geschlechtsspezifische Hervorhebung dient dabei als Mittel der Rhetorik, um einseitige, auf Frauen zugeschnittene Aktionen zu rechtfertigen. Als Beispiel kann dafür die von Amnesty International am 5. März 2004 gestartete Aktion "Gewalt gegen Frauen verhindern - vom Kriegsschauplatz bis zum Schlafzimmer" genannt werden, bei der alle Menschen, aber vor allem Männer, aufgefordert werden, sich für "Menschenrechte auch für Frauen" einzusetzen. Bei dieser Aktion wird allerdings Gewalt angesprochen, die allen Menschen widerfahren kann - und zwar sowohl in kriegerischen Handlungen, als auch beim sexuellen Missbrauch. Besonders deutlich wird das bei der Forderung von a i an die Bundesregierung, Menschenrechsverteidigerinnen zu unterstützen und den Schutz Deutschlands anzubieten, obwohl männliche Menschenrechtsverteidiger das gleiche Recht auf Asyl haben sollten. Auch Terre Femmes spricht Probleme an, von denen Männer gleichermaßen betroffen sind (z.B. von Zwangsheiraten seien laut den Kritikern Männer eben so betroffen). Diese Tatsache geht aber durch die einseitige Behandlung dieser Probleme unter. Kritiker, unter anderem auch Arne Hoffmann in seinem Buch "Sind Frauen bessere Menschen", bestreiten, dass Frauen mancherorts wegen ihres Geschlechtes Repressalien erleiden müssen. Frauenrechtsorganisationen wird vorgeworfen, sie würden das Elend der Menschen für ihre eigenen, feministischen Ziele instrumentalisieren sowie Menschenrechtsverletzungen gegenüber Männern negieren, vernachlässigen oder hinunterspielen.
Frauen in Schwarz
Gerda Weiler Gerda Weiler wurde am 24.12.1921 in Berlin geboren. Sie eine sehr gute Schülerin, besuchte aber keine weiterführende Schule. Sie konnte sich mit Hilfe ihrer Lehrer gegen den Widerstand ihres patriarchalen Vaters durchsetzen. Nach dem Abitur heiratete sie und bekam eine Tochter, die nach 1 1/2 Jahren starb. Um bei ihrem Mann zu sein, der Soldat war, reiste sie während des Krieges durch Deutschland, geriet in die Kriegswirren der zusammenbrechenden Fronten und fand schließlich zu ihren Eltern, die inzwischen in Österreich lebten. Gerda Weiler wurde in dieser Zeit mit männlicher Sexualität konfrontiert, Erlebnissen, die ihre spätere Arbeit sehr beeinflusst haben. Ihr Mann starb in russischer Gefangenschaft.In der Nachkriegszeit lebte Gerda Weiler in einem kleinen Dorf in Hessen, ließ sich in Frankfurt zur Lehrerin ausbilden und wurde in diesem Beruf tätig, der sie und ihre inzwischen geborene zweite Tochter ernährte. 1951 heiratete sie ein zweites Mal und bekam drei weitere Kinder. Gemeinsam mit ihrem Mann führte sie ein Hotel in Todtnau. Später gaben die Eheleute das Hotel auf und zogen nach Breitnau / Hinterzarten um.Gerda Weiler begann in Freiburg Psychologie zu studieren. Einen Abschluss versagte sie sich, da die Betreuung der vier Kinder dies nicht zuließ. Sie war dann in der evangelischen Erwachsenenbildung tätig. Seit 1975 gehörte sie der Freiburger Frauenbewegung an. 1977 gründete sie gemeinsam mit zwei anderen Frauen den Verein "Frauen lernen gemeinsam". Es handelte sich dabei um eine Art Volkshochschule für Frauen mit einem auf Frauen ausgerichteten Konzept ohne Lehrer- und Schülerverhältnisse in Form des gemeinsamen Lernens.Mit Hilfe dieses Projektes sollte feministisches Gedankengut auch solchen Frauen zugänglich gemacht werden, die der Frauenbewegung und erst recht dem Frauenzentrum skeptisch gegenüber standen. Die Stadt lehnte jede finanzielle Unterstützung ab. Die Arbeit des Vereins erfolgte ehrenamtlich. Als feministisches Bildungsprojekt war "Frauen lernen gemeinsam" das erste in der Bundesrepublik und Vorbild für Gründungen in anderen Städten. 1984 löste sich der Verein auf .Schritt für Schritt begann Gerda Weiler sich jetzt in die Matriarchatsforschung einzuarbeiten. Sie fing mit der ägyptischen Kultur an, wendete sich den frühen Kulturen Kleinasiens zu und stieß dann auf die Bibel. Sie wurde zur bedeutendsten Matriarchatsforscherin in Deutschland neben Heide Göttner - Abendroth. In einer Zeit, in der es der Frauenbewegung noch um Gleichberechtigung und Gleichstellung von Männern und Frauen ging, wandte sich Gerda Weiler den Ursprüngen zu und entdeckte die Andersartigkeit von Kulturen, in denen weibliche Lebenszusammenhänge bestimmend und die weibliche Kultmacht im Dienst der großen Göttin prägend war. Ihr erstes Buch zu dem Themenkreis erschien 1984 im Verlag Frauenoffensive unter dem Titel "Ich verwerfe im Lande die Kriege" - Das verborgene Matriarchat im Alten Testament. In ihm führte sie die Erzväter - und Familiengeschichten auf altorientalische Ritualtexte und Mythen zurück, die der Göttin als Himmelskönigin gewidmet waren. Der spätere monotheistische Vatergott war zu Zeiten der Großen Göttin der Sohn-Geliebte und im Gegensatz zur Himmelskönigin sterblich. In ihrem Buch deckte Gerda Weiler kenntnisreich und mit schöpferischer Phantasie die Spuren der ehemaligen Göttin -Verehrung auf, die durch die Veränderungen und Umschreibungen im Laufe der Entwicklung des Judentums nicht vollständig verwischt werden konnten. Diese Interpretation brachte Gerda Weiler viel Kritik ein, insbesondere den Vorwurf des Antijudaismus sowie Antisemitismus.Nach einer eingehenden Analyse dieser Anwürfe entdeckte Gerda Weiler nicht nur deren patriarchale Missdeutung, sondern auch noch Überbleibsel eigener patriarchaler Denkvorgaben, die sie mit ihrem Buch aufdecken und hinter sich lassen wollte. Hilfreich war ihr dabei die Auseinandersetzung mit der Archetypenlehre von C.G. Jung und Erich Neumann, von vielen Frauen hoch geschätzt, deren patriarchale Wurzeln sie in ihrem Werk "Der enteignete Mythos" 1985 offen legte und als männlich-patriarchale Projektionen auf das Weibliche klassifizierte.
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