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    Sozialhilfe auch für Deutsche, die in Chile leben.

    Wer in Chile geboren ist, besitzt die chilenische Staatsangehörigkeit bereits kraft Gesetz. Daher ist kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten. Es müssen lediglich einige Anträge gestellt werden, die die Ausstellung der entsprechenden Dokumente zum Ziel haben.

    Informieren Sie sich noch heute: brdrente@yahoo.de

    BSHG § 8 Formen der Sozialhilfe

    Sozialhilfe für Deutsche mit Wohnsitz in Chile Seiten-Headline -->
    Sozialhilfe im Ausland kommt nur in besonderen Notfällen in Betracht und kann nur deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, gewährt werden.

    Bei der Gewährung der Hilfe gilt das Nachrangprinzip.

    Danach wird Sozialhilfe nicht gewährt, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland (also chilenischem Staat oder sozialen Einrichtungen) oder von anderen, z.B. unterhaltspflichtigen Personen (Kinder, Eltern) gewährt wird oder erwartet werden kann. Außerdem ist selbstverständlich zuerst eigenes Vermögen einzusetzen.

    Ein "besonderer Notfall" ist zum Beispiel gegeben, wenn für den Betroffenen derartig nachteilige Veränderungen eingetreten sind, daß sie dessen Existenz tief berühren, zum Beispiel schwere Krankheit oder Behinderung ohne Zuerwerbsmöglichkeit. In der Regel kommen zeitlich begrenzte Hilfen in Betracht, bis der besondere Notfall überwunden ist.

    (1) Formen der Sozialhilfe sind persönliche Hilfe, Geldleistung oder Sachleistung.

    (2) Zur persönlichen Beratung gehört außer der Beratung in Fragen der Sozialhilfe (§ 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch) auch die Beratung in sonstigen sozialen Angelegenheiten, soweit letztere nicht von anderen Stellen oder Personen wahrzunehmen ist; hierzu gehört auch die Beratung in Angelegenheiten des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wird Beratung in sonstigen sozialen Angelegenheiten auch von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen, ist der Ratsuchende zunächst hierauf hinzuweisen.



    © Steffen Wasmund  Sozialgesetzbuch SGB  

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    BSHG

    Abschnitt 1 Allgemeines

    BSHG § 1 Inhalt und Aufgabe der Sozialhilfe 

    BSHG § 2 Nachrang der Sozialhilfe 

    BSHG § 3 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles 

    BSHG § 3a Vorrang der offenen Hilfe 

    BSHG § 4 Anspruch auf Sozialhilfe 

    BSHG § 5 Einsetzen der Sozialhilfe 

    BSHG § 6 Vorbeugende Hilfe, nachgehende Hilfe 

    BSHG § 7 Familiengerechte Hilfe 

    BSHG § 8 Formen der Sozialhilfe 

    BSHG § 9 Träger der Sozialhilfe 

    BSHG § 10 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege 

    Abschnitt 2 Hilfe zum Lebensunterhalt

    Unterabschnitt 1 Personenkreis, Gegenstand der Hilfe

    BSHG § 11 Personenkreis 

    BSHG § 12 Notwendiger Lebensunterhalt 

    BSHG § 13 Übernahme von Kranken- und Pflege*-versicherungsbeiträgen 

    BSHG § 14 Alterssicherung 

    BSHG § 15 Bestattungskosten 

    BSHG § 15a Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen 

    BSHG § 15b Darlehen bei vorübergehender Notlage 

    BSHG § 16 Haushaltsgemeinschaft 

    BSHG § 17 Beratung und Unterstützung 

    Unterabschnitt 2 Hilfe zur Arbeit

    BSHG § 18 Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit 

    BSHG § 18a Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern 

    BSHG § 19 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten 

    BSHG § 20 Besondere Arbeitsgelegenheiten 

    Unterabschnitt 3 Form und Maß der Leistungen

    BSHG § 21 Laufende und einmalige Leistungen 

    BSHG § 22 Regelbedarf 

    BSHG § 23 Mehrbedarf 

    BSHG § 24 

    Ausschluß des Leistungsanspruchs, Einschränkung der Leistung, Aufrechnung Unterabschnitt 4

    BSHG § 25 

    BSHG § 25a Aufrechnung 

    BSHG § 26 Sonderregelung für Auszubildende 

    Abschnitt 3 Hilfe in besonderen Lebenslagen

    Unterabschnitt 1 Allgemeines

    BSHG § 27 Arten der Hilfe 

    BSHG § 28 Personenkreis 

    BSHG § 29 Erweiterte Hilfe, Aufwendungsersatz 

    BSHG § 29a Einschränkung oder Aufrechnung der Hilfe 

    Unterabschnitt 2 Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage

    BSHG § 30 

    Unterabschnitt 3

    Unterabschnitt 4 Hilfe bei Krankheit, vorbeugende und sonstige Hilfe

    BSHG § 36 Hilfe zur Familienplanung 

    BSHG § 36a Hilfe bei Sterilisation 

    BSHG § 36b Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft 

    BSHG § 37 Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Hilfe 

    BSHG § 38 Leistungserbringung, Vergütung, Fahrkosten 

    Unterabschnitt 5

    Unterabschnitt 5a

    Unterabschnitt 6

    Unterabschnitt 7 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

    BSHG § 39 Personenkreis und Aufgabe 

    BSHG § 40 Leistungen der Eingliederungshilfe 

    BSHG § 40a Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen 

    BSHG § 41 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte 

    BSHG § 42 

    BSHG § 43 Erweiterte Hilfe 

    BSHG § 44 Vorläufige Hilfeleistung 

    BSHG § 45 

    BSHG § 46 Gesamtplan 

    BSHG § 47 Bestimmungen über die Durchführung der Hilfe 

    Unterabschnitt 8

    Unterabschnitt 9 Blindenhilfe

    BSHG § 67 

    Unterabschnitt 10 Hilfe zur Pflege

    BSHG § 68 Inhalt 

    BSHG § 68a Bindungswirkung 

    BSHG § 69 Häusliche Pflege 

    BSHG § 69a Pflegegeld 

    BSHG § 69b Andere Leistungen 

    BSHG § 69c Leistungskonkurrenz 

    Unterabschnitt 11 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

    BSHG § 70 Inhalt und Aufgabe 

    BSHG § 71 Hilfe durch anderweitige Unterbringung Haushaltsangehöriger 

    Unterabschnitt 12 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    BSHG § 72 

    BSHG §§ 73 und 74 

    Unterabschnitt 13 Altenhilfe

    BSHG § 75 

    Abschnitt 4 Einsatz des Einkommens und des Vermögens

    Allgemeine Bestimmungen über den Einsatz des Einkommens Unterabschnitt 1

    BSHG § 76 Begriff des Einkommens 

    BSHG § 77 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen 

    BSHG § 78 Zuwendungen 

    Unterabschnitt 2 Einkommensgrenzen für die Hilfe in besonderen Lebenslagen

    BSHG § 79 Allgemeine Einkommensgrenze 

    BSHG § 80 

    BSHG § 81 Besondere Einkommensgrenze 

    BSHG § 82 Änderung der Grundbeträge 

    BSHG § 83 Zusammentreffen mehrerer Einkommensgrenzen 

    BSHG § 84 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze 

    BSHG § 85 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze 

    BSHG § 86 

    BSHG § 87 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf 

    Einsatz des Vermögens Unterabschnitt 3

    BSHG § 88 Einzusetzendes Vermögen, Ausnahmen 

    BSHG § 89 Darlehen 

    Abschnitt 5 Verpflichtungen anderer

    BSHG § 90 Übergang von Ansprüchen 

    BSHG § 91 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen 

    BSHG § 91a Feststellung der Sozialleistungen 

    Abschnitt 6 Kostenersatz

    BSHG § 92 Allgemeines 

    BSHG § 92a Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten 

    BSHG § 92b 

    BSHG § 92c Kostenersatz durch Erben 

    Abschnitt 7 Einrichtungen, Arbeitsgemeinschaften

    BSHG § 93 Einrichtungen 

    BSHG § 93a Inhalt der Vereinbarungen 

    BSHG § 93b Abschluß von Vereinbarungen 

    BSHG § 93c Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen 

    BSHG § 93d Verordnungsermächtigung, Rahmenverträge 

    BSHG § 94 Schiedsstelle 

    BSHG § 95 Arbeitsgemeinschaften 

    Abschnitt 8 Träger der Sozialhilfe

    BSHG § 96 Örtliche und überörtliche Träger 

    BSHG § 97 Örtliche Zuständigkeit 

    BSHG § 98 

    BSHG § 99 Sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers 

    BSHG § 100 Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers 

    BSHG § 101 Allgemeine Aufgaben des überörtlichen Trägers 

    BSHG § 101a Experimentierklausel 

    BSHG § 102 Fachkräfte 

    Abschnitt 9 Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe

    BSHG § 103 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Anstalt 

    BSHG § 104 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie 

    BSHG §§ 105 und 106 

    BSHG § 107 Kostenerstattung bei Umzug 

    BSHG § 108 Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland 

    BSHG § 109 Ausschluß des gewöhnlichen Aufenthalts 

    BSHG § 110 

    BSHG § 111 Umfang der Kostenerstattung 

    BSHG § 112 

    BSHG § 113 

    Abschnitt 10 Verfahrensbestimmungen

    BSHG § 114 Beteiligung sozial erfahrener Personen 

    BSHG § 115 

    BSHG § 116 Pflicht zur Auskunft 

    BSHG § 117 Überprüfung, Verwaltungshilfe 

    BSHG § 118 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes 

    Abschnitt 11 Sonstige Bestimmungen

    BSHG § 119 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland 

    BSHG § 120 Sozialhilfe für Ausländer 

    BSHG § 121 Erstattung von Aufwendungen anderer 

    BSHG § 122 Eheähnliche Gemeinschaft 

    BSHG § 122a Vorrang der Ersatzansprüche 

    Abschnitt 12 Sonderbestimmung zur Sicherung der Eingliederung behinderter Menschen

    BSHG §§ 123 bis 125 

    BSHG § 126 Aufgaben des Gesundheitsamtes 

    BSHG §§ 126a u. 126b 

    BSHG § 126c 

    Abschnitt 13 Sozialhilfestatistik

    BSHG § 127 Anordnung als Bundesstatistik 

    BSHG § 128 Erhebungsmerkmale 

    BSHG § 129 Hilfsmerkmale 

    BSHG § 130 Periodizität, Berichtszeitraum 

    BSHG § 131 Auskunftspflicht 

    BSHG § 132 Übermittlung, Veröffentlichung 

    BSHG § 133 Übermittlung an Kommunen 

    BSHG § 134 Zusatzerhebungen 

    BSHG §§ 135 bis 138 

    Abschnitt 14 Übergangs- und Schlußbestimmungen

    BSHG § 139 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften 

    BSHG § 140 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften 

    BSHG §§ 141 und 142 

    BSHG § 143 Übergangsregelung für ambulant Betreute 

    BSHG § 144 Übergangsregelung für die Kostenerstattung 

    BSHG § 145 Kostenerstattung bei Evakuierten 

    BSHG § 146 Zuständigkeit auf Grund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung 

    BSHG § 147 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland 

    BSHG § 147a Übergangsregelung aus Anlaß des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes 

    BSHG § 147b Übergangsregelung für Deutsche im Ausland 

    BSHG §§ 148 bis 150 

    BSHG § 151 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel 

    BSHG § 152 Maßgaben des Einigungsvertrages 

    Anhang 

    *******************************************************************************************************

    Auszug aus dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht Stand Mai 2004.

    Ehemalige Deutsche können auch bei Beibehaltung ihres Wohnsitzes im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben, wobei der Stellungnahme der zuständigen Auslandsvertretung wesentliche Bedeutung zukommt (§ 13 StAG).

    Wann besteht Anspruch auf Sozialhilfe?

    Sozialhilfe im Ausland kommt nur in besonderen Notfällen in Betracht und kann nur deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (Chile) haben, gewährt werden.

    Bei der Gewährung der Hilfe gilt das Nachrangprinzip.

    Ein "besonderer Notfall" ist zum Beispiel gegeben, wenn für den Betroffenen derartig nachteilige Veränderungen eingetreten sind, daß sie dessen Existenz tief berühren, zum Beispiel schwere Krankheit oder Behinderung ohne Zuerwerbsmöglichkeit. In der Regel kommen zeitlich begrenzte Hilfen in Betracht, bis der besondere Notfall überwunden ist.

    Auskunft erteilt ebenfalls:

    Das Deutsche Konsulat sowie das Rechts- und Konsularreferat der deutschen Botschaft in Chile Seiten-Headline -->

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    Beantragung der
    Deutschen Staatsangehörigkeit
    Welche Unterlagen muß ich einem Antrag beifügen?

    Wie auf den vorstehenden Seiten bereits erwähnt, muß die Abstammung von dem Vorfahren, von dem man die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, lückenlos belegt werden. Gleichzeitig muß überprüft werden, ob Verlustgründe für die deutsche Staatsangehörigkeit eingetreten sind.

    Ist bereits früher ein Staatsangehörigkeitsausweis (für einen Vorfahren) ausgestellt worden oder eine Einbürgerung erfolgt, so reicht die Vorlage einer Kopie des Staatsangehörigkeits- ausweises bzw. der Einbürgerungsurkunde aus. Erwerbsgründe sind dann ab der folgenden Generation, Verlustgründe ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde nachzuweisen. Dazu ist die Vorlage folgender Urkunden - bitte stets die Originale und zwei unbeglaubigte Fotokopien - erforderlich:

    - Geburtsurkunden

    Es müssen alle Geburtsurkunden vom Antragsteller aus gesehen in jeder Generation bis zu dem Vorfahren, von dem die Staatsangehörigkeit ursprünglich abgeleitet wird, vorgelegt werden.

    - Heiratsurkunden

    Zum Nachweis der ehelichen Abstammung ist die Vorlage der Heiratsurkunden der Eltern, Großeltern eventuell auch der Urgroßeltern notwendig. Wer die deutsche Statasangehörigkeit durch Eheschließung erworben oder verloren hat, muß dies ebenfalls durch die Vorlage einer Heiratsurkunde nachweisen.

    - Bescheinigungen über die Erstregistrierung in Chile (certificado de primera filiación)

    unter Vorlage eines Sterberegisterauszugs zu erhalten bei:

    Extranjería del Ministerio del Interior
    Agustinas 1235, piso 4 y 2
    Santiago/Chile
    Tel.: 674 40 00

    - Bescheinigungen über den Nichterwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

    Da der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen den Verlust der deutschen zur Folge hatte, ist ein Nachweis über den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit erforderlich bzw. eine Bescheinigung über den Nichterwerb. In Chile ist diese zu erhalten bei:

    Servicio de Registro Civil e Identificación
    - Pasaportes y Extranjería -
    Moneda 1342
    Santiago/Chile

    Lassen Sie den Registerauszug bitte an Ihre Adresse schicken und legen Sie ihn zusammen mit den übrigen Unterlagen vor.

    Wer in Chile geboren ist, besitzt die chilenische Staatsangehörigkeit bereits kraft Gesetz. Daher ist kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten. Die Vorlage des Registerauszuges erübrigt sich in diesen Fällen.

    Sollten Sie alte Reisepässe Ihrer Vorfahren, Melde- oder Militärunterlagen im Besitz haben, bringen Sie diese bitte zu einer Vorsprache mit. Oft muß das Datum der Einreise in Chile überprüft werden. Dazu kann die Vorlage von Schiffspassagierlisten oder Passagen hilfreich sein. Sollte ein Staatsangehörigkeitsausweis, Heimatschein oder eine Einbürgerungsurkunde vorhanden sein, bringen Sie mit dem Original bitte eine weitere Kopie zur Vorsprache mit.

    Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein. Wer die Staatsangehörigkeit über eine Adoption ableitet, muß den Adoptionsbeschluß vorlegen. Die nichteheliche Abstammung von einer geschiedenen Mutter setzt die Vorlage einer Scheidungsurkunde, eventuell sogar die Anerkennung der Scheidung in Deutschland voraus.

    Die vorstehende Aufzählung ist daher nur beispielhaft und nicht vollständig. Alle ausländischen Dokumente müssen in deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Bevor Sie die meist kostspieligen Übersetzungen anfertigen lassen, empfehle ich eine vorherige Absprache mit den Originalurkunden zur Vorprüfung auf Vollständigkeit und Erfolgsaussichten des Antrages. Bestellen Sie jetzt Ihre Absprache mit mir: brdrente@yahoo.de

    Die vorliegenden Seiten sollten Ihre Fragen in groben Zügen beantworten können. Haben Sie darüber hinaus weitere Fragen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, können Sie uns eine kurze E-Mail an: brdrente@yahoo.de schicken.

    Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, wenn Sie statt einer ausführlichen Auskunft zu Ihrer persönlichen Situation aus zeitlichen Gründen und zur Vermeidung von unvollständigen Auskünften zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen werden.


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    Ihr Ansprechpartner: Dr.Wolf Weber-Hill, Mac Iver 161, Santiago, Chile. Verlangen Sie ein Beratungsgespräch, senden Sie noch heute eine E-Mail: brdrente@yahoo.de

     



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