Zwangssterilisierte melden sich zum Erbgesundheitsgesetz


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Erklärung des Nationalen Ethikrates zum "Erbgesundheitsgesetz"

Zum Appell des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. zum "Erbgesundheitsgesetz"

Der Nationale Ethikrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2005 die folgende Erklärung verabschiedet: Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. hatte im Januar 2004 an den Bundestag appelliert, das so genannte "Erbgesundheitsgesetz" von 1933 ausdrücklich für nichtig von Anfang an zu erklären, und dazu den Nationalen Ethikrat im Jahre 2005 um Unterstützung gebeten.

Das "Erbgesundheitsgesetz" und seine Praxis berühren Fragen der Würde des Einzelnen und des Respekts vor seiner Person sowie Grundprinzipien des Verhältnisses zwischen Staat und Individuum. Beide Belange erfordern nach der Überzeugung des Nationalen Ethikrates auch heute im Rahmen der Lebenswissenschaften, etwa unter dem Gesichtspunkt der Eugenik, besondere Beachtung. Während der Zeit des NS-Gewaltregimes sind rund 350.000 Männer und Frauen durch Zwangssterilisierungen und andere, damit zusammenhängende Maßnahmen gedemütigt und in ihrer Menschenwürde zutiefst verletzt worden. Getroffen wurden diese Maßnahmen unter Berufung auf das "Erbgesundheitsgesetz". Dieses Gesetz ist 1974 auch förmlich außer Kraft gesetzt worden. Die Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte wurden 1998 durch Gesetz aufgehoben.

Bereits im Jahr 1988 hat der Bundestag in einer Entschließung erklärt, dass "die auf der Grundlage des so genannten Erbgesundheitsgesetzes während der Zeit von 1933 bis 1945 durchgeführten Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht sind", allerdings nur diese Maßnahmen, nicht jedoch das Gesetz selbst, als "Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom 'lebensunwerten Leben’ geächtet". Der Bundestag hat sich dabei von der Überzeugung leiten lassen, dass die zwangsweise Beseitigung der Fortpflanzungsfähigkeit ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Integrität ist und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt. Der Nationale Ethikrat stimmt dieser Bewertung zu und würde es begrüßen, wenn der Bundestag das Anliegen des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten aufgriffe und sein Urteil über die aufgrund des Gesetzes getroffenen Maßnahmen auf das Gesetz selbst und zugleich auf jegliche Regelungen solcher Art erstreckte.

Berlin, 14. Dezember 2005

Nationaler Ethikrat (Pressemitteilung)
Geschäftsstelle
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Kontakt: Bund der "Euthanasie"-Geschädigten
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Tel.  0049 5231 58 202
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