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ein Leitartikel von Martina Salomon martina.salomon Ein Gerichtsurteil und eine Familientragödie zeigen, wie schwierig der Umgang mit Behinderung ist. In der Großfamilie lebt es sich am glücklichsten, hat diese Woche in Österreich publizierte Studie ergeben. Eigentlich eine ziemlich banale Erkenntnis. Doch diese Großfamilie gibt es immer seltener. In ganz Europa überlegt man Massnahmen, damit wieder mehr Babys das Licht der Welt erblicken. Gebildete Frauen bekommen immer öfter gar keinen Nachwuchs mehr. Zwei Kinder sind der Wunsch, beim Einzelkind bleibt es oft. Das ist nicht nur negativ: Geplante Kinder haben es möglicherweise leichter im Leben als ungeplante. Die wenigen Babys, die wir oft unter großem Aufwand (Reproduktionsmedizin!) produzieren, müssen daher auch perfekt sein. Ein behindertes Kind war schon früher eine Kathasthrophe, und ist es heute noch viel mehr. Daran zu zerbrechen, davor schützt nicht einmal die Großfamilie. Siehe den Fall des Oberösterreichischen Landarztes, der sich letzten Mittwoch erhängte, nachdem er seine fünfjährige - behinderte - Tochter umgebracht hat. Die Familie hat insgesamt sechs Kinder, eigentlich ein Schutzkokon um das betroffene Mädchen. Die Medizin hat Wege gefunden, um zumindest das Down - Syndrom noch im Mutterleib zu entdecken - und auszumerzen. Eine "Spätabtreibung" ist in diesem Fall möglich. Ein Drama und eine entsetzliche Belastung für die werdende Mutter. Niemand macht sich so eine Entscheidung leicht, niemand soll deswegen moralisch verurteilt werden * Aber nun soll ein Arzt, der eine Schwangere auf eine mögliche Beeinträchtigung ihres ungeborenen Kindes durch Down - Syndrom nicht explizit hingewiesen hat, sondern sie nur in eine Risikoklinik einwies (die sie dann zu spät aufsuchte), laut einem OGH - Urteil lebenslang für das Kind zahlen. Wer um Himmelswillen erlässt solche Urteile? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Abtreibung? Im juridischen Sinne nein, weil ja nur Straffreiheit garantiert wirtd, de fakto natürlich schon. Und wenn wir gezielte Behinderungen suchen, ist die logische Folge ein Schwangerschaftsabbruch - je älter der Embryo, desto problematischer. Wobei es in diesem Zusammenhang reine Heuchlei ist, die Pränataldiagnostik zu verbieten: Die befruchtete Eizelle außerhalb das Mutterleibes schützen wir hundert Mal mehr als den heranwachsenden Embryo. Natürlich ist eine problematische Auswirkung der Selektierung behinderten Lebens, das sich eine Behinderung zur vermeidbaren, singulären Entscheidung entwickelt. "Musste das denn wirklich sein?" Diesen - zumindest schweigenden - Vorwurf bekommen Eltern dann vielleicht zu spüren, die ein "nicht - normales" Kind haben. Ist es unter diesen Umständen verwunderlich, wenn die Mutter eines behinderten Kindes ihren Arzt verklagt? Aber ist es auch moralisch zu gerechtfertigen? Hätte sie in diesem Fall nicht auch Eigenverantwortung gehabt? Und was, wenn das Kind doch nicht so stark wie erwartet behindert ist und es später einmal erfährt, dass es die eigenen Eltern töten wollten und seines Überlebens wegen erfolgreich geklagt haben? Für die Ärzte hat sich eine immer größere Grauzone eröffnet. Ab wann sollen sie einer Schwangeren raten, ihr Kind lieber abzutreiben, beziehungsweise an wann fordert sie es selbst? Schon bei einem leichten Organdefekt, einer missgebildeten Hand? Was oder wer ist normal, was oder wer kann die Gesellschaft nicht ertragen? Was ist lebenswert, was nicht (mehr)? Wer soll darüber entscheiden - der Arzt, der Patient, seine Angehörigen, alle zusammen (was am besten wäre?) Das jüngste Urteil kann zur - teuren - Absicherungsmedizin führen. Die aufwändigste Untersuchung - und eine Abtreibung "sicherheitshalber". Als Mediziner möchte man ja nicht später für etwas haftbar gemacht werden. Aber wie grässlich ist das? Der Gerichtsentscheid hat eine einzige gute Seite: Ja, natürlich sollen Patienten ihre Mündigkeit nicht bei der Ordinations- oder Spitalstüre abgeben müssen, Ärzte sollen aufklären. Die Medizin ist oft zu schweigsam. Für Zuwendung flüchten Patienten in Massen zu alternativen, teuren, manchmal auch dubiosen Methoden. Nun gibt es gerade einen neuen Aufnahmetest für die Medizin - Universitäten. Kombinationsgabe müssen die Studienanwärter für das überlaufene Medizinstudium haben, Interligenz, räumliches Vorstellungsvermögen. Aber werden auch andere, mindestens ebenso wichtige Eigenschaften geprüft: kommunikatives Verhalten, ethische Einstellung? Je mehr die Medizin kann, desto wichtiger werden solche Charakterzüge - übrigens auch für Richter. Aber sie sind in einem Studium schwierig zu erlernen.
* darum mein E -mail an martina.salomon Sehr geehrte Frau Salomon, herzlichen Dank für Ihren großartigen Artikel. Ich kann auch nicht verstehen die OHG Entscheidung Siehe: behindertes Kind: Arzt ist haftbar, denn keine Familie hat den Anspruch auf ein Gesundes Kind. Und nicht jede Behinderung kann im Mutterleib erkannt werden...und: das 5 jährige Mäderl, welches in Oberösterreich vom eigenen Vater getötet wurde, der seinerseits Landarzt war (!)..das Kind war wärend der Schwangerschaft und auch genetisch gesund. Behindert wurde die Kleine infolge einer Sauerstoffunterversorgung während der Geburt. Infolge dessen traten Gehirnblutungen und ähnliches samt Folgen auf.... Hat bei diesem Kind bei der Geburt eine Hebamme, ein Arzt gepfuscht, versagt? - haben die Eltern einen unsicheren Ort gewählt zu Entbindung ihres Kindes? Ich weiß es nicht...und an der Tragödie an sich wird es auch nichts mehr ändern. Wir leben zunehmend mehr in einer Gesellschaft, die es sich erwartet, das Kinder längstens nach 20 Jahren sich selbst erhalten können und somit weder wirtschaftlich noch sonst wie den Eltern - oder der Großfamilie - auf der Tasche zu liegen haben, wobei Großfamilie nicht definiert wird mit "Vater, Mutter und viele Kinder", sondern mehrere Generationen inkl Onkel, Tanten, Cousin und Cousinnen ec, die wirklich zusammenhalten. Und genau das gibt es immer seltener .... Sie schreiben: Die Medizin hat Wege gefunden, um zumindest das Down - Syndrom noch im Mutterleib zu entdecken - und auszumerzen. Eine "Spätabtreibung" ist in diesem Fall möglich. Ein Drama und eine entsetzliche Belastung für die werdende Mutter. Niemand macht sich so eine Entscheidung leicht, niemand soll deswegen moralisch verurteilt werden * * In diesem Punkt irrt Frau Martina Salomon: Gesellschaftlich bewerten ist das eine - gesetzlich das andere: man entwerten in Österreich gesetzlich geregelt menschenunwürdig, ohne darüber zu reden: Kinder, welche in Folge einer Schwangerschaftsunterbrechung sterben, sind ab Austritt aus dem Mutterleib Organabfall und als solches heißbegehrte Handels- und Forschungsware. Jedes Bundesland in Österreich hat zumindest ein Babygrabfeld, wo Kinder mit einem Gewicht von unter 500 Gramm via Sammelbeerdigung zur letzten Ruhe gebettet werden (in der Regel auf Kosten der Gemeinschaft, und somit kostenfrei für die Angehörigen). Kindern über 500 Gramm steht - gesetzlich geregelt - ein Einzelgrab, ein Name, Sterbeurkunde ec zu - aber nicht für Kinder, wenn ein Schwangerschaftsabbruch vorranging, darum die Aktion "Allen Menschen ein Grab" - einzusehen auch auf www.sonnenstrahl.org PS: Mit dem Beerdigen von Kindern, welche im Mutterleib sterben, tun sich viele schwer: in manchen (deutschen) Bundesländern und Schweizer Kantonen gilt die 1000 Gramm Grenze, welche im Laufe des 7. Schwangerschaftsmonats erreicht wird - wohingegen die 500 Gramm Grenze im 6. Schwangerschaftsmonat erreicht wird. Übrigens: ich habe Ihren Artikel unter http://www.beepworld.de/members76/abtreibungen/unertraegliches-lebe.htm veröffentlich....einem Teilprojekt von www.sonnenstrahl.org Auf der Indexseite von http://www.beepworld.de/members98/aktion-allen-menschen-ein-grab/ finden Sie das Österreichische Gesetz zum Thema Abtreibung....es wurde mir von Dr. Ruzicka Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales, Referat I/5-K Schottenring 24, 1013 Wien E-Mail: ruz@m15.magwien.gv.at Tel: +43 1 531 14 - 875 53 Fax: +43 1 531 14 - 99 -875 51 persönlich zugesandt. Interressant ist aus meiner Sicht nicht nur das Gesetz an sich, sondern auch seine persönliche Meinung zu diesem Thema, die er mit einfließen ließ. Demnach ist es für Ihn vollkommen in Ordnung, das in Österreich - wenn die werdende Mutter minderjährig oder besachwaltet ist - nicht die angehende Mutter entscheidet über das ungeborene Kind, sondern andere. Da viele Minderjährige sich für Ihr Kind entscheiden, entscheiden Sie sich gleichzeitig für den Hinauswurf aus dem Elternhaus, denn häufig sind die angehenden Großeltern doe treibende Kraft für eine Abtreibung. Babydoll mit dem Haus L.E.N.A. www.babydoll.at ist Österreichweit die einzigste Einrichtung, welche ab Schwangerschaftsbeginn obdachlose Frauen - sofern sie jünger als 21. Jahre alt sind - aufnimmt!
Trauriger weise gibt es in Österreich zu viele Themen, über die Mann und Frau nicht redet....
Pränatal: der Innsbrucker Klinikseelsorger Mullur sagte mir kürzlich am Telefon: 300 - 350 Kinder werden in Insbruck an das Pränatalzentrum eingewiesen...98% davon sterben später via Abtreibung..... Wir reden also von keiner kleinen Zahl. wie es die Politiker immer wieder herunter zu spielen suchen, sondern von einer handfesten großen Tragödie....
Österreich führt bewußt keine Statistiken, behaupte ich, denn sonst würde das Elend sichtbar .... Man könnte diesen Statistiklosenzustand ganz leicht verändern, indem man anfängt, auch bei Kindern, welche in Folge einer Schwangerschaftsunterbrechung starben - diese einer gleichwertigen Totenbeschauung zuzuführen, wie es bei allen anderen verstorbenen Kindern heute schon geschieht...denn diese bei der Totenbeschauung erhobenen Daten können - gesetzlich geregelt - für Statistische Zwecke herangezogen werden. Mit der Einführung der Totenbeschaupflicht auch für Kinder nach einer Abtreibung hätten wir auch diese Kinder mit bei der Beerdigung, sofern sie über 500 Gramm hatten - sogar mit einem eigenen Grab!
Es ist in Österreich noch viel zu tun; damit die Menschenwürde allumfassend Einzug erhält. MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff
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