|
||||
Wien, 21.7.2006 berichtet Die Presse - unabhängige Tageszeitung für Östereich
Tod im Mutterleib: Viele Gynäkologen verweigern Schwangerschaftsabbruch nach der 24. Woche siehe Entwicklung des ungeborenen Kindes Wien: Sollen Ärzte einen behinderten, aber bereits eigenständig lebensfähigen Embryo im Mutterleib abtöten, wenn die werdene Mutter eine Abtreibung wünscht? Vor diesem Dilemma stehen Österreichs Gynäkologen immerhin "in einer Handvoll von Fällen", sagen Pränataldiagnostiker im Gespräch mit der "Presse" - Tendenz steigend, schätzt Johannes Huber, Gynäkologe an der Wiener Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Theologe und Vorsitzender der Bioethikkommission des Bundeskanzlers. Geschätzte 30.000 bis 50.000 Abtreibungen gibt es jährlich, ein kleiner Teil findet wegen Behinderung statt - dieser allerdings zum größten Teil bis zur 24. Schwangerschaftswoche -solange das Kind (vorraussichtlich außerhalb des Mutterleibes) nicht (über-) lebensfähig wäre. Danach müsste der Embryo per Spritze im Mutterleib getötet und eine Totgeburt eingeleitet werden. Das kommen in Österreich höchstens 10 Mal vor, vermuten Experten. Eine Gewissensfrage für Patienten und Arzt, für die es "keine wirkliche Lösung gibt, außer einer Aufwertung behinderten Lebens in der Gesellschaft", meint Huber. Die Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch nach der 24. Schwangerschaftswoche ist brisant geworden, nachdem der Oberste Gerichtshof eine Frau in Ihren Forderungen nach monatlichem Unterhalt 3700 Euro Unterhalt von ihrem Gynäkologen bestärkt hat: Weil der Arzt sie nicht ausreichend darüber informiert habe, dass ihr Kind am Down Syndrom leiden könnte, folgte sie erst Wochen später seiner Überweisung in die Risikoambulanz. Eine Abtreibung mit Tötung des Embryos im Mutterleib - "das würde ein Gynäkologe kaum sich und seiner Patientin antun, und das wird überhaupt erst seit drei, vier Jahren angeboten", so Wolfgang Arzt, Leiter der Gynäkologie an der Linzer Frauenklinik. Die Nachfrage steige aber, sagt Huber zum "echten Dilemma" für werdende Mütter. In der Fachgruppe gelte das Prinzip, dass man einen Abbruch bei "leichteren fehlbildungen in den Anfängen der Schwangerschaft eher ethisch vertreten kann", sagt Peter Husslein, Vorstand der Uni - Klinik für Frauenhgeilkunde in Wien. Danach stehe der Arzt "bei komplexen Fehlbildungen mit sehr schlechter Prognose vor einer immens schwierigen Entscheidung". Außer der Meinung eines zweiten Pränatalmediziners solle er interdisziplinären Rat einholen. Ein typischer Fall wäre laut Hussein ein großer Neurelrohr - Defekt, bei dem das Kind querschnittgelähmt wäre und keine Blasen- und Stuhlfunktion hätte. Das oben genannte OHG - Urteil (siehe: behindertes Kind: Arzt ist haftbar) ist umstritten. Erstens, so Medizinrechts - Experte Andreas Kletecka, weil das OHG erstmals Ersatz für den gesamten Unterhalt und nicht bloß für den Mehrbedarf gegenüber einem gesunden Kind zuspricht. Zweitens, weil der Arzt eigentlich davon ausgehen muss, dass sich der Patient an seine Anweisungen hält. Dem OHG war aber die aufforderung des Mediziners, "Sie gehen mir jetzt in die Risikoambulanz", nicht eindringlich genug. **************************** Droht Ärzten Klageflut? Im Spital ticken "Schadensersatz - Bomben" Wien:(uw/pö) Absicherungsmedizin, Schadensersatzklagen nach US - Vorbild: Nach dem OHG - Urteil (siehe behindertes Kind: Arzt ist haftbar ) beschwören Ärzte dramatische Folgen. Zu Recht? "Nicht wirklich", sagt der Wiener Zivilrechtsprofessor und Medizinerrechts - ExperteAndreas Kletecka. "Ersten ist unser Rechtssystem anders (Anm.: keine Jury bei Schadensersatz ec), zweitens trifft der Trend zu mehr Aufklärung und schärfere Haftung aller Dienstleistungsberufe." Die Ärzte treffe es vielleicht nur härter, weil Aufholbedraf herrschte: "Die Sachverständigen sind heute durchaus kritischer. Früher galt oft: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." Trotzdem ticken im Spital noch einige nicht gezündete, also nicht vom OHG behandelte, weitere "Schadensersatz - Bomben". > So müsse bei jeder medikamentöse Behandlung über Nebenwirkungen aufgeklärt werden. > Ebenso dürfe man ärztliche Diagnosen eigentlich nicht in Mehrbettzimmern besprechen. Stichwort Schweigepflicht: "In einer Bank wäre so eine Beratung vor anderen ja auch unvorstellbar" sagt Kletecka. Die Mediziner in Klassen - Praxen und öffentlichen Spitälern wissen das, fühlen sich wegen Ressoursenmangels aber hilflos und befürchten, so der Linzer Gynäkologe Wolfgang Arzt, "bald das nächste OHG - Urteil zu unseren Lasten". Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
||||