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Anlassfall ist eine Entscheidung des Höchstgerichtes: Mediziner darf Unterhalt und Mehrbedarf für schwer behindertes Kind bezahlen = die Mediziner fühlen sich von den Folgen dieses OGH - Urteils bedroht. Siehe: behindertes Kind: Arzt ist haftbar ******************************************************** Gastkommentar von Dr. Marcus Franz, abgedruckt in der Presse am Freitag 21. Juli 2006Muss der Arzt in Hinkunft auch nachprüfen, ob sein Patient die verordneten Medikamente wirklich geschluckt hat? Mit dem rezenten OGH - Urteil ( Siehe: behindertes Kind: Arzt ist haftbar) gegen einen Salzburger Gynäkologen, der die damals werdende Mutter eines behinderten Kindes während der Schwangerschaft laut Richterspruch nicht ausreichend über die drohende Entwicklungsstörung des Embryos aufgeklärt hätte obwohl er nachweislich eine Überweisung in eine Risokoambulanz ausgestellt hat), wurde ein denkwürdiger Schritt in der verrechtlichung der Medizin getan. Folgt man der Logik des Urteils und überträgt man den Spruch des OGH - Richter im Sinne eines Präzedentfalles auf andere Bereiche in der Medizin, so werden in Zukunft die Ärzte alle nur erdenklichen Aktionen ihrer Patienten überwachen und dokumentieren müssen. Ab sofort ist es nämlich vorstellbar, dass beispielsweise ein Arzt, der ein Rezept ausstellt, auch die Einlösung desselben in der Apotheke und danach die regelmäßigen Einnahme der verschiedenen Tabletten überprüfen muss, natürlich nach einem vorhergehenden eindringlichen und detailierten Aufklärungsgespräch über alle möglichen Wirkungen und Nebenwirkungen des Arzneimittels. Tut der Arzt dies nicht, könnte der Patient, der aus nebulosen Gründen die Medikamente einfach nicht eingenommen hat, nach der Logik der OGH - Richter im Falle einer Verschlechterung seiner Krankheit sofort den Arzt auf Schadenersatz verklagen. Denn der Patient könnte sich trotz nachweislich ausgestellten Rezeptes auf mangelnde Beratung berufen und würde Recht bekommen. Absurd? Nein. Sondern eine zukünftige mögliche Realität dank des aktuellen OGH - Entscheids. Ein verhängnisvolles Urteil Was mit diesem Urteil bewirkt wird, sind zweierlei letztlich besorgniserregende Effekte: Zunächst wird die so gerne zitierte Mündigkeit des Patienten damit nicht nur in Frage gestellt, sondern sogar aufgehoben, weil sie zur Beliebigkeit degeneriert. Wenn eine schriftliche Überweisung (oder ein Rezept) nicht mehr ausreichen, ärztlicher Rat und somit eine Handlungsweise im Sinne des Patienten zu dokumentieren, ist dies vor allem auch eine Bankrott - Erklärung der Mündigkeit des Patienten. Erwachsene Menschen müssen im Rahmen ihrer Mündigkeit in der Lage sein, ärztliche Empfehlung anzunehmen. Tun sie das nicht, ist das des jeweiligen Patienten freier Wille und als solcher auch zu akzeptieren, mit allen Konsequenzen. Wenn nun vom OGH festgestellt wird, dass der betreffende Gynäkologe wesentlich mehr beraten und insistieren hätte müssen, die werdende Mutter in die Ambulanz zu überweisen, stellt dies die Aufforderung zu einer extrem paternalistischen und entmündigenden Umgangsweise dar. Was hätte der Arzt in diesem Fall tun sollen? Die Schwangere an der Hand nehmen und gegen deren damaligen Willen zur Spezial - Ambulanz bringen? Rechte bringen auch Pflichten Dazu ist anzumerken: wir haben heute einen ganzen Kodex voller Patientenrechte und Mündigkeitsfeststellungen. Und man sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass Rechte immer auch Pflichten mit sich bringen. Der Patient hat nämlich eine (gesetzlich festgeschriebene!) Verpflichtung zur Mitarbeit während der ärztlichen Behandlung. Der Spruch ist also auch aus diesem Grunde verwunderlich, weil er diesen Katalog von Patientenrechten und Pflichten ad absurdum führt. Wenn es ernst wird, soll der Arzt in die Verantwortungsbresche springen. Wo bleibt also die Mündigkeit? Und wo bleibt die Möglichkeit für den Arzt, in diesem Dilemma noch richtig handeln zu können? Der zweite Effekt dieses OGH - Urteils wird eine weitere Zunahme der ohnehinschon grassierenden "Absicherungsmedizin" sein.Jede medizinische Massnahme unterliegt heute einer ausufernden Dokumentationspflicht, jede Scheinbar noch so harmlose Beschwerde wird aus so genannten forensischen (= juristischen) Gründen von den Ärzten einer Abklärung zugeführt, bei jedem Minimalleiden werden Befunde in maximaler Zahl gesammelt. Alles, um nur ja keine Angriffsfläche für eventuelle juristische Attacken zu bieten. Die Folge dieser enorm aufwendigen Absicherungsmedizin ist die Lähmung des Gesamtsystems, wertvolle Ressoursen werden blockiert und letztlich denjenigen, die es am dringensten brauchen, vorenthalten. Sinnvolle Medizin ist in einem solch verrechtlichten und kontraproduktiven Klima bereits jetzt schon sehr schwierig. Medizin wird dadurch teurer Durch den OGH - Entscheid wird das Betreiben einer für alle Beteiligten nutzbringenden Medizin noch um Etliches schwerer und vor allem um vielfaches teurer werden. Denn auch die vielen Untersuchungen, die infolge der fortschreitenden Infiltration der Medizin durch die Juristerei nolens volens notwendig sind, müssen bezahlt werden. Meist von der Allgemeinheit. Ohne den OGH - Richtern Kurzsichtigkeit unterstellen zu wollen: Hat das Hohe Gericht bei seinem merkwürdiegen Urteil bedacht, dass der besagten klagenden Mutter höchstwahrscheinlich finanziell geholfen, der Allgemeinheit aber möglicherweise ein spürbarer Schaden zugefügt wurde? Dr. Med. Marcus Franz ist praktischer Arzt und Facharzt für Innere Medizin. Er ist zude, stellvertretende Abteilungsvorstand im Wiener Hartmann - Spital. er ist auch erreichbar über meinung **************************************** ergänzende Einfügungen z.B.: Abtreibungsgesetz gültig für Österreich siehe auch späte Abtreibung: Ärzte im Dilemma Tod im Mutterleib: Viele Gynäkologen verweigern Schwangerschaftsabbruch nach der 24. Woche siehe Entwicklung des ungeborenen Kindes Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
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