|
||||
Hallo, sehr geehrter Herr Roland Kopt! Ich komme erst heute dazu, auf Ihren Artikel vom 11.3.2003 zum Thema „Zwillinge im AKH irrtümlich abgetrieben“ zu reagieren. Vielleicht haben Sie in den letzten Tagen schon mehrere Reaktionen zu Ihrem Artikel erhalten…vielleicht klingt der Inhalt meines Briefes wie eine Wiederholung. Doch…ich arbeite mit in zwei Selbsthilfegruppen mit den Themen „Ups, ich bin schwanger – wenn Teenager Eltern werden“ und „Ich habe abgetrieben – und fiel in ein tiefes Loch“. Den Frauen aus diesen Selbsthilfegruppen und mir ist wichtig, Ihnen zu sagen, das eine Eileiterschwangerschaft für alle Beteiligten etwas schreckliches ist…ein oder zwei Kinder (gezeugtes Leben) beinhaltet, denn es besteht ja eine Schwangerschaft, allerdings eingenistet an einem „falschen“ Ort…und – in der Regel mit der Begründung „wir wollen das Leben der Mutter retten“ auf alle Fälle gezeugtes Leben abgetrieben, die ungeborenen Kind/er also getötet werden, egal - wie weit die Schwangerschaft schon gediehen ist. Wie wir aus anderen Zeitungen/Berichterstattungen her wissen, ging es im angesprochenen Fall um folgende Fehlbeurteilung: es lag keine Eileiterschwangerschaft, wohl aber eine normale Schwangerschaft vor. Wie es zu dieser Fehldiagnose kommen konnte, wird sich vielleicht nie klären lassen. Aus heutiger und unserer Sicht: es gibt mehr unerklärbares zwischen Himmel und Erde. Im Sinne Betroffener bitten wir in Zukunft um eine glücklichere Ausdrucksweise durch Sie bzw andere Journalisten. Mit freundlichen Grüßen
Österreich, 23.5.03: 10.000 Euro für zwei tote Babys Ein geradezu läppischer Betrag für das erlittene Leid, die durchwachten Nächte, die Schmerzen – Sie muss Antibiotika nehmen, hat ständig Entzündungen und ist jede Woche beim Frauenarzt – und die Frage, ob Sie je wieder Kinder bekommen kann, ist immer noch offen. Nach den fatalen Geschehnissen im AKH Wien wandten die Beiden sich an den Patientenanwalt Dr. Walter Dohr, der sogleich ernüchternd feststellte, dass die Abwicklung des Anspruches mindestens ein halbes Jahr dauern würde. Und dass sie sich keinen großen Betrag erwarten sollten. Hier schaltete sich Dr. Alfred Boran ein, der die finanzielle Angelegenheit innerhalb von zwei Monaten abwickelte und 10.000 Euro herausholte. „Dabei muß man allerdings bedenken, dass dies ein freiwilliges Entgegenkommen der Versicherung des Spitals war.“ Das Problem: Während man in den USA bei solch einem Aufsehen erregenden Fall mit 2 – 3 Millionen Dollar rechnen kann, wird in Österreich Schmerzensgeld für psychische Qualen gar nicht oder kaum abgegolten. Dazu Dr. Boran: „Die Rechtslage ist mehr als unbefriedigend.“ Die Betroffenen verzichteten auf einen Schadenersatzprozess mit den Worten: „ Es soll nicht danach aussehen, als ginge es mir nur ums Geld. Es wäre schon eine Entschädigung gewesen, wenn sich die Ärzte wenigstens einmal bei mir gerührt und sich entschuldigt hätten.“ Aber dazu hat sich bislang keiner der in dem Fall Involvierten herabgelassen…. Ja, Größe zu zeigen ist nicht jeder Manns Sache… ![]()
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
||||