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AW: Totenbescheinigung Datum: Fri, 21 Apr 2006 16:09:54 Von: "Ruzicka Roman" roman.ruzicka@m15.magwien.gv.at An: Verein Sonnenstrahl verein_sonnenstrahl@yahoo.de Sehr geehrte Frau Tegenthoff ! Grundsätzlich ist der Schwangerschaftsabbruch nach dem österreichischen Strafrecht strafbar (§ 96StGB). Unter bestimmten Bedingungen (§ 97 Abs 1-3) besteht aber Straflosigkeit, insbesondere bei: 1) Einhaltung der 3 Monate-Fristenlösung 2) mütterlicher Indikation (Gefahr für Mutter) 3) kindlicher Indikation (Gefahr der schweren Behinderung) 4) Unmündigkeit der Mutter 5) Rettung der Mutter aus Lebensgefahr unter Umständen, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist. Nach meiner Ansicht sind Abtreibungen als aktive Eingriffe nicht einer Fehl- oder Totgeburt gleichzusetzen, die ja spontane Ereignisse sind. Daher sollte sich bei abgetriebenen Föten über 120mm Scheitel-Steißlängen auch keine Beschaupflicht ergeben. mit freundlichen Grüßen Dr. Ruzicka Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales, Referat I/5-K Schottenring 24, 1013 Wien E-Mail: ruz@m15.magwien.gv.at Tel: +43 1 531 14 - 875 53 Fax: +43 1 531 14 - 99 -875 51 Ich gehe davon aus, dass jedes Kind in Liebe (in der Sehnsucht nach Liebe) und nicht nur durch die Liebe empfangen wird. Ich gehe auch davon aus, wenn es Kinder- und familienfreundlicher Rahmenbedingungen im Einzelfall geben würde, würden mehr Kinder freudevoll auf- und angenommen, auch die pflegeintensiveren Kinder.
Die Betroffenen nehmen allerdings wahr: ich bin anderes. z.B.: In Musik und Kunst bin ich sehr viel Besser als der Rest meines individuellen Umfeldes . ich vermag auch mehr Liebe und eher Trost zu geben, weil ich stärker wahr nehme, wenn es dem anderen seelisch schlecht geht (er oder sie traurig ist). Stehen die Eltern und Geschwister unter einem Leidensdruck? Ich denke, dabei kommt es auf das Umfeld an sich und auf die Persönlichkeit des einzelnen drauf an. Wenn ich erwarte: mein Kind hat Matura zu machen und ein Universitätsstudium zu schaffen oder mein Unternehmen eines Tages zu übernehmen und fortzuführen und dann kommt es ganz anders als erträumt so liegt das nicht am Kind, sondern an den falschen Erwartungshaltungen der Eltern und Großeltern, denn Kinder sind immer Überraschungspakete. Und: Kinder sind die Sehnsucht des Lebens nach sich selbst Deine Kinder sind nicht Deine Kinder, sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst. Sie kommen durch dich, aber nicht von dir und obwohl sie bei dir sind, gehören sie dir nicht. Du kannst ihnen deine Liebe geben, aber nicht deine Gedanken, denn sie haben ihre eigenen Gedanken. Du kannst ihrem Körper ein Heim geben, aber nicht ihrer Seele, denn ihre Seele wohnt im Haus von morgen, das du nicht besuchen kannst, nicht einmal in deinen Träumen. Du kannst versuchen, ihnen gleich zu sein, aber suche nicht, sie dir gleich zu machen, denn das Leben geht nicht rückwärts und verweilt nicht im Gestern. Du bist der Bogen, von dem deine Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden. Laß deine Bogenrundungen in der Hand des Schützen Freude bedeuten. Kahlil Gibran Ein Kind welches den Keim der Zukunft in sich trägt wird erwartet. Und plötzlich kommt eine Lebensbedrohende Botschaft und plötzlich ist das noch ungeborene Leben zu Ende. Tausende Ursachen kann es dafür geben. Wie kann ich etwas, was ich noch nicht im Sichtbaren Bereich ganz hatte, was ich noch nie in meine Arme nehmen durfte, das ich noch nie halten, noch nie umsorgen, noch nie wickeln durfte, noch nie beim Namen nennen durfte, noch nie sein einzigartiges Gesicht mit meinen eigenen Augen sah wie kann ich so etwas am Besten loslassen? Trauertherapeuten fordern weltweit aus ihren Erfahrungen mit Angehörigen von vorausgegangenen Kindern: nimm dein Kind ganz an gib Ihm einen Namen nenne dein Kind bei seinem Namen, wann immer Dir im Herzen danach ist. Und Schaffe einen Ort, wohin Du deine Trauer tragen kannst. Unterstützend wirkt bei diesem Prozess der Annahme des Kindes die Anwendung der Totenbeschaupflicht (auch bei jenen Kindern, welche auf Grund einer Schwangerschaftsunterbrechung starben):
Damit in Verbindung ist das Bestattungsrecht in Europa in jedem Bundesland bzw. Kanton anders geregelt. z.B. finden Sie unter folgendem Link das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz: www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2004/html/lg2004038.htm In diesem Wiener Gesetz steht, das alle Kinderleichen ab einer Scheitel- Steißbeingröße von 120 mm der Totenbeschaupflicht unterliegen. Im Moment noch werden Kinder, welche auf Grund einer Schwangerschaftsunterbrechung starben, als Organabfall betrachtet und dementsprechend ge- und behandelt (in Wien werden die Organ - Abfälle seit Sommer 1996 kremiert und auf dem Grundstück der Feuerhalle zur letzten Ruhe gebettet. Vor 1996 wurde der Klinabfall den Schachtbegräbnissen begefügt. Diese beinden sich an verschiedenen Stellem am Zentralfriedhof Wie lieblos: sind unsere Kinder wirklich Abfall = Müll? Haben unsere Kinder keine Menschenwürdige Behandlung und Respekt verdient? Was viele Menschen nicht wissen: Eine Schwangerschaft kann - gesetzlich geregelt - auch in Österreich bis zur Geburt unterbrochen werden! Allein in Innsbruck sterben unbestätigten Angaben zufolge Jahr für Jahr zwischen 300 und 350 Kinder auf Grund einer Pränatalen Diagnostik - und diesen Kindern soll keine Totenbeschauung, Name, Grab, ec zustehen? Siehe auch www.sternenkind.info bzw. http://schweiz.sternenkind.info Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |
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