2006: aktuelle Gerichtsbeschlüsse in GB & USA


Juli 2006: USA - Da Minderjährige die Zustimmung der Eltern für die Abtreibung Ihres ungeborenen Kindes brauchen, hatte sich ein Abtreibungstourismus der besonderen Art entwickelt: Busweise wurden die Minderjährigen ohne dem Wissen der (werdenden Groß-)Eltern ins nahe Ausland gebracht, damit eine Abtreibung durchgeführt werden konnte. Abends waren die Jugendlichen wieder zu Hause. Dieser Abtreibungstourismus wurde jetzt unter Strafe gestellt - es drohen bis zu 4 Jahre Gefängnis für jene, die so ein Busreise anbieten, fahren oder begleiten.

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Mon, 13 Feb 2006 18:00:51 +0100

Abtreibung ohne elterliches Wissen?
Aktuelle Gerichtsbeschlüsse in Großbritannien und den USA

MANCHESTER, 13. Februar 2006 (Zenit.org).- Jugendliche dürfen Abtreibungen durchführen lassen, ohne die eigene Eltern über ihre Situation und diesen Schritt in Kenntnis gesetzt zu haben. So lautet die am 23. Januar veröffentlichte Entscheidung des obersten britischen Gerichtshofes im Gerichtsfall Axon.

Zigarette nein, Abtreibung ja?

Die 52-jährige Mutter Sue Axon hatte versucht, das derzeit gültige Gesetz anzufechten, das Mädchen unter 16 Jahren die Möglichkeit einräumt, sich vertraulich in Sachen Abtreibung beraten zu lassen. Axon hatte ihren Schritt eigenen
Angaben zufolge nicht wegen Problemen mit einer eigenen Tochter im Teenageralter unternommen, berichtete der "Observer" am 6. November 2005; vielmehr hatte sie dazu eine "bitter bereute" Abtreibung bewegt, die sie selbst vor
20 Jahren durchgeführt hatte.

Am 9. November des vergangenen Jahres berichtete BBC ausführlich von der Gerichtsverhandlung. Sue Axon erklärte vor den Richtern: "Im Leben einer Familie
kommt es darauf an, dass die Familienmitglieder einander vertrauen und offen miteinander sind, dass sie einander achten und ehren - nicht auf Geheimhaltung oder etwa auf die Notwendigkeit, irgendwelche Lügen zu erfinden." Das Hohe Gericht akzeptierte diese Argumente nicht. Richter Stephen Silver betonte in seiner Erklärung, dass kein Elternteil das Recht habe zu wissen, ob die eigene Tochter sich um eine Abtreibung bemühe oder nicht.

Nach der Urteilsverkündung sagte die Betroffene: "Ich habe diesen Prozess angestrengt, weil ich das Trauma einer Abtreibung durchlitten habe, mit dem Ziel, eine rechtliche Sicherheit dafür zu bekommen, dass schlecht ausgebildete
Ärzte an einer meiner Töchter nicht eine Abtreibung durchführen, ohne es mir vorher zu sagen. Dann könnte ich mit ihr über so eine Maßnahme, die das Leben
so vollkommen verändert, sprechen und für die Hilfe sorgen, die sie brauchen würde." Schützenhilfe bekam die Prozessverliererin von Julia Millington von der Lebensschutzbewegung "ProLife Alliance". Sie gab zu bedenken, dass nicht einmal ein Schmerzmittel an Schulkinder ohne die Zustimmung der Eltern abgegeben werden dürfe. Außerdem dürften Jugendliche unter 16 Jahren keine Zigaretten, keinen Alkohol und auch keine Feuerwerkskörper kaufen. Und wenn Kinder
ihre Ohren piercen wollten, müssten sie auch die Zustimmung ihrer Eltern haben.
"Aber ein kleines Mädchen darf die Entscheidung fällen, das Leben eines anderen Menschen zu beenden, ohne dass seine Eltern etwas darüber wissen", kritisierte Millington. "Bei solchen Widersprüchen wird einem schwindlig."

Paul Tully, Generalsekretär der Gesellschaft für den Schutz ungeborener Kinder, meldete sich am Tag der Verkündigung des Gerichtsentscheids über die negativen Folgen der Abtreibung zu Wort: "Sowohl eine Fehlgeburt als auch die Tötung eines ungeborenen Kindes kann langfristige physische, psychische und soziale  Auswirkungen für junge Frauen bedeuten."

Kontroverse um Gesetz von New Hampshire (USA)

Ein ähnlicher Fall kam Anfang Januar in den Vereinigten Staaten zur Verhandlung. Hier entschied der Oberste Gerichtshof über ein landesweites Gesetz, das im Bundesstaat New Hampshire Minderjährige dazu verpflichtet hatte, ihre Eltern zu verständigen, ehe sie sich einer Abtreibung unterziehen oder eine solche vornehmen lassen. Dieses Gesetz war in erster Instanz für ungültig erklärt worden, eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof mit selten zuvor erlebter Einmütigkeit revidierte. Nun geht der Prozess, der am 19. Januar in der "Washington Post" kommentiert wurde, wieder zurück an die erste Instanz - mit der Anweisung, eine Lösung zu finden, bei der das Erfordernis der Informationspflicht beibehalten wird. Allerdings könne auch eine so genannte "Schutzklausel" für Notfälle beinhaltet sein. Das Gesetz aus dem Jahr 2003 enthält für den Fall, dass das Leben des schwangeren Mädchens in Gefahr ist, bereits eine Ausnahmeregelung, aber es wird nicht erklärt, was geschehen sollte, wenn andere gesundheitliche Komplikationen auftreten.

Die Entscheidung bezog sich nicht auf den wesentlichen Inhalt des Gesetzes, sondern stellte nur fest, dass Gesetze über eine Benachrichtigung als verfassungsgemäß anerkannt sind. Laut "Washington Post" gilt diese Informationspflicht mit Ausnahme von sechs Bundesstaaten überall in den USA.
Im Allgemeinen enthalten die meisten diesbezüglichen Gesetze auch Ausnahmeregelungen, über die der Richter im Einzelfall zu entscheiden hat.

Deirdre McQuade, Abteilungsleiterin im Lebensschutz-Sekretariat der US-Bischofskonferenz, beklagte im Anschluss an das Gerichtsverfahren, dass der
Oberste Gerichtshof nicht auf den Inhalt Gesetzes eingegangen war. Sie erinnerte an die Entscheidung im Prozess Roe gegen Wade, die zur Legalisierung der
Abtreibung in den USA geführt hatte, und sagte: "Jetzt gibt es mehr Fragen als
Antworten - besonders im Hinblick auf die so genannte 'Gesundheitsausnahme', die
zum ersten Mal vor 33 Jahren im Verfahren 'Doe versus Bolton' eingeführt wurde."

Eltern helfen ihren Kindern

Susan Wills, die ebenfalls im Lebensschutz-Sekretariat tätig ist, veröffentlichte einen Kommentar in der "National Review". Darin kritisierte sie das ihrer Ansicht nach zu große Gewicht, das die Gerichte auf den "Gesundheitsschutz von Minderjährigen" legten, wodurch das Schuldig-Bleiben der Informationspflicht gerechtfertigt wird. Eigentlich sollte ihr zufolge das New-Hampshire-Gesetz sicherstellen, dass gerade ein Erwachsener zur Stelle sei, der den Gesundheitszustand des Mädchens gut kennt, um seine Gesundheit zu schützen, Komplikationen zu erkennen und seelische Unterstützung zu leisten. "Wenn ein schwangeres Mädchen wirklich gesundheitlich gefährdet ist, wäre das dann nicht erst recht ein Grund, sofort seine Eltern zu verständigen anstatt hinter deren Rücken eine schwer wiegende Operation durchzuführen?", fragte die Autorin. Gesundheitsprobleme würden durch eine schnelle Abtreibung eher gefördert als durch ein längeres Warten auf die Eltern, die erst unterricht werden müssten, fügte Wills hinzu. Unter Berufung auf Spezialisten weist sie diesbezüglich darauf hin, dass Probleme bei Abtreibungen zu Unfruchtbarkeit führen können. Abschließend stellt sie fest: "Selbst die unbedeutendste Gesetzesbestimmung kann mit den fadenscheinigsten Begründungen für verfassungswidrig erklärt werden."

Kontraproduktive Politik

Vor der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen in Großbritannien und den USA traten mehrere Berichterstatter und Kommentatoren für die Notwendigkeit
der Miteinbeziehung der Eltern ein. Am 30. November betonte etwa John Kass in der "Chicago Tribune", dass diese Urteile für alle Familien von enormer Bedeutung seien. Mit der großen Last einer Abtreibung dürfe man kein Kind allein lassen, bekräftige er. Und jene Kinder, die Angst davor hätten, ihre Eltern zu enttäuschen, wenn sie ihnen ihre Schwangerschaft eingestehen, sollten mehr auf die Liebe ihrer Eltern vertrauen.

Dani Caravelli hob am 13. November im "Scotland on Sunday" hervor, dass die Eltern durch den Gerichtsentscheid in Großbritannien ihres Rechts beraubt würden, den Kindern auf sexuellem Gebiet Rat und Unterstützung zu geben. Während
sie sogar bestraft werden könnten, wenn ihre Kinder die Schule schwänzen,
würden sie übergangen, wenn ihre Kinder sich um eine Abtreibung bemühten. Wo
doch gerade das Thema "Vertrauen" einer der politischen Grundpfeiler der Blair-Regierung auf dem Gebiet der "sexuellen Gesundheit" sei, bestehe diese zugleich darauf, Eltern in Unkenntnis zu lassen. Und trotz der Millionen, die für
Kampagnen zugunsten der so genannten "sexuellen Gesundheit" ausgegeben würden, hätten die Schwangerschaften unter Teenagern zugenommen. "Besonders
aufschlussreich ist", so Caravelli, "dass die Zunahme in jenen Landesteilen am
größten war, in denen sich die Regierung besonders eingesetzt hatte". Natürlich
seien Eltern nicht vollkommene Wesen, aber genau so wenig vollkommen seien die
Sozialarbeiter im öffentlichen Gesundheitswesen, die ihre Patientinnen nicht kennten und außerdem von der Begeisterung für die Abtreibung als Lösung für jede "ungeplante" Schwangerschaft, wie sie die Regierung Blair an den Tag lege,
angesteckt sein könnten.

Christopher Shea deutete am 13. März 2005 im "Boston Globe" auf einen weiteren Schwachpunkt der Gerichtsentscheidungen hin: die widersprüchliche Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit von Minderjährigen. So habe der Oberste Gerichtshof zum Beispiel im Prozess "Roper versus Simmons" entschieden, dass es "grausam und unüblich" sei, jemanden unter 18 Jahren zum Tod zu verurteilen. In der Beweisführung vor Gericht hatte der Amerikanische Psychologenverband
("American Psychological Association") erklärt: "Impulsivität, Beeinflussbarkeit
durch den Druck der Gleichaltrigen sowie die Tatsache, dass das Gehirn der
Jugendlichen organisch noch unterentwickelt ist, verringert verglichen mit Personen, die nach dem Gesetz als Erwachsene gelten, die Strafbarkeit ihrer Handlungen." Im Widerspruch zu dieser Argumentation habe dieselbe Vereinigung, so Shea, in einem Prozess im Jahr 1990 bezüglich der elterlichen Zustimmung zu einer Abtreibung die geistig-seelische Zurechnungsfähigkeit von Minderjährigen und deren Fähigkeiten, in komplexen Fällen wie die der Abtreibung eigene Entscheidungen zu treffen, verteidigt.

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Jugendliche gehört die Entscheidungsfreiheit in jedem Fall und Autonom zugestanden, unabhängig davon, ob Sie sich für oder gegen das Austragen ihres Kindes sich entscheiden. Den Eltern sollte seitens der Gesellschaft eine breiträumige Elternassistenz zugebilligt und gutgeheißen werden. Jugendliche distanzieren sich entwicklungsbedingt von den Eltern weg, und dieser natürliche Vorgang gehört begrüßt, befürwortet und unterstützt.

Wenn eine 52 jährige mit dem Tod ihres Kindes und der Tatsache, das Sie mit "Ihrer" Entscheidung nicht klar kommt, so ist zu hinterfragen, ob Sie damals freien Willens sich für oder gegen ihr Kind sich hat entscheiden können. Angesichts der Tatsache, das zunehmend mehr Teenagereltern mit ihren ungeborenen oder geborenen Kindern rausgeschmissen werden von den eigenen Eltern (!) belegt die große Not der Teenager und deren ungeborenen oder kleinen Kinder. Aus diesem Grunde ist der Ausbau von Projekten wie dem Projekt www.babydoll.at ein Gebot der Stunde. G.F.T.

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