
Richtlinien zur Durchführung von Projekten
Anlage 6 Studienordnung Kommunaler und Staatlicher Verwaltungsdienst
Die Fachbereichsräte Kommunaler Verwaltungsdienst, Staatlicher Verwaltungsdienst und Polizeivollzugsdienst haben am 11. Juni 2002 bzw. am 05. Juli 2002 die nachfolgenden Richtlinien (als Anlage 6 zur Studienordnung für die Studiengänge Kommunaler und Staatlicher Verwaltungsdienst und als Anlage 4 zur Studienordnung für den Studiengang Polizeivollzugsdienst) beschlossen, denen der Senat am 02.Juli 2002 zugestimmt hat.
1. Inhaltliche Beschreibung:
Ein Projekt ist darauf ausgerichtet, aus der Praxis stammende Sachverhalte und Problemstellungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Kenntnisse und nach wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und Lösungswege zu entwickeln.
Projekte zeichnen sich in der Regel durch komplexe, interdisziplinäre, praxisbezogene und innovative Fragestellungen aus. Je nach Projektorientierung steht stärker ein sozialwissenschaftliches, betriebswirtschaftliches oder juristisches Methodenwissen im Vordergrund.
Ein Projekt erfordert ein Mindestmaß an forschendem Lernen, d.h. die Studierenden sollen in selbständiger, eigenverantwortlicher und empirischer Arbeit Problemstellungen analysieren und Lösungsvorschläge entwickeln.
Die Projektarbeit vollzieht sich im Rahmen einer Projektorganisation, bei der in teamartig zusammengesetzten Kleingruppen die Lösungswege und Problemlösungen erarbeitet werden.
2. Zeitliche Einbindung in den Studienverlauf
Die Projektarbeit wird im dritten Studienjahr durchgeführt. Das Projekt umfasst 112 Stunden. Um ein konzentriertes, nicht durch andere Lehrveranstaltungen unterbrochenes Arbeiten zu ermöglichen, findet die eigentliche Projektarbeit in einem gesonderten, nur dem Projekt gewidmeten Studienabschnitt von 10 Wochen statt. Die Vorlaufphase (siehe Zf. 3 am Ende) beginnt am Ende des Studienabschnitts S 3.2, die Nachlaufphase (siehe Zf. 3 am Ende) zu Beginn des Studienabschnitts 4. Die Projektarbeit ist am ersten Tag des Studienabschnitts 4 abzugeben.
3. Organisation der Projekte
An einem Projekt nehmen ca. 4 bis 10 Studierende teil. Je nach örtlichen Bedingungen können Projekte auch mit einer kleineren oder größeren Anzahl von Studierenden durchgeführt werden. Die Festlegung der Teilnehmerzahlen erfolgt durch die Fachhochschule im Einvernehmen mit der Fachpraxis.
Zu Beginn der Projektarbeit ist die Projektorganisation festzulegen. Wesentlich dabei ist die Einrichtung einer Projektgruppe. Die Projektgruppe kann sowohl allein aus den Studierenden im Projekt bestehen, aber auch aus betroffenen und beteiligten Personen des Untersuchungsbereichs und den Studierenden gebildet werden.
Die Aufgaben der Projektsteuerung obliegen den Studierenden. Dazu gehören insbesondere die Einberufung und Vorbereitung der Projektgruppensitzungen, die Dokumentation der Zwischenergebnisse, Fortschrittsbesprechungen, Moderation.
Da die Projektarbeit der Aufarbeitung von Problemstellungen der Praxis dient, ist Lernort die Fachpraxis, sofern hier die notwendigen Räumlichkeiten und Sachmittel vorhanden sind. Die Projektarbeit soll in der jeweiligen Einstellungsbehörde durchgeführt werden. Andere sich aus der Themenstellung oder dem interdisziplinären oder integrativen Ansatz des Projektes ergebende Untersuchungsbereiche und Lernorte sind möglich.
Eine Projektstudie wird in der Regel in folgenden drei Phasen erstellt:
1. Vorlaufphase: Festlegung der Aufgabenstellung und der möglichen Einzelthemen, Festlegung des Untersuchungsbereichs, Festlegung der Projektorganisation (Teambildung)
2. Durchführung der Projektarbeit:
Festlegung der Einzelthemen, Analyse der Ausgangssituation im Untersuchungsbereich, Literaturanalyse, Entwicklung von Lösungsvorschlägen, Erstellen eines Abschlussberichts
3. Nachlaufphase:
Kolloquium und Präsentation.
4. Leistungsnachweis, Verantwortlichkeit und Bewertung
Die Anlage und Durchführung eines Projektes setzt die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Fachhochschule und Praxisbehörde voraus. Beide Seiten legen die Themen von Projekten gemeinsam fest. Dabei hat die Fachpraxis ein Vorschlagsrecht. Die Festlegung der Projektorganisation und der Unterthemen erfolgt unter Beteiligung der Studierenden.
Die Projektleitung obliegt in der Regel der Projektbetreuerin / dem Projektbetreuer der Fachhochschule, sie kann auch durch eine Lehrbeauftragte / einen Lehrbeauftragten wahrgenommen werden. Die Projektleitung wird bei der Durchführung des Projektes von zumindest einer Projektbetreuerin / einem Projektbetreuer der Fachpraxis unterstütz. Beide Seiten stimmen sich einvernehmlich in allen das Projekt betreffenden Fragen ab.
Die Projektarbeit ist so zu strukturieren, dass die jeweiligen Einzelleistungen der Projektbearbeiterinnen / Projektbearbeiter erkennbar und bewertbar sind.
Die Bewertung ergibt sich aus der Prozessleistung, der schriftlichen Ausarbeitung, der Präsentation und dem Kolloquium, deren Gewichtung zu Beginn des Projektes bekannt gegeben wird. Die Bewertung erfolgt im Einvernehmen zwischen Projektleitung und Projektbetreuerin / Projektbetreuer der Fachpraxis.